30/AB XXII. GP
Eingelangt am: 12.03.2003
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möglich.
BM für soziale Sicherheit und
Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Königsberger-Ludwig und
Genossen betreffend Finanzierung von
Beschäftigungsprojekten für
Behinderte, Nr. 93/J, wie folgt:
Frage 1:
Die Finanzierung der
Beschäftigungsprojekte und Projekte zur Berufsqualifizierung
behinderter Menschen in Niederösterreich ist bis zum 30. Juni 2003 gesichert.
Frage 2:
Eine längerfristige Finanzierung kann nach
In-Kraft-Treten des gesetzlichen Budget-
provisoriums bzw. des ordentlichen Budgets für das Jahr 2003 zugesagt werden.
Frage 3 und 4:
Eine im Rahmen des Budgetprovisoriums allfällige
Kürzung der Ermessensausgaben
wird, falls das ordentliche Budget diese Kürzung nicht vorsieht, ausgeglichen.
Frage 5, 6 und 7:
Die Mittel der so genannten
Behindertenmilliarde werden auf die Bundesländer nach
dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt. Eine zusätzliche Dotierung eines
Bundeslan-
des kann nur erfolgen, wenn ein anderes Bundesland die zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausschöpft.
Frage 8:
Die seitens der EU für das Europäische
Jahr der Menschen mit Behinderung zur
Verfügung gestellten Mittel werden für neue Initiativen verwendet. Bestehende
Pro-
jekte werden aus diesen Mitteln nicht gefördert.