30/AB XXII. GP

Eingelangt am: 12.03.2003
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BM für soziale Sicherheit und Generationen

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Königsberger-Ludwig und Genossen betreffend Finanzierung von
Beschäftigungsprojekten für Behinderte, Nr. 93/J, wie folgt:

Frage 1:

Die Finanzierung der Beschäftigungsprojekte und Projekte zur Berufsqualifizierung
behinderter Menschen in Niederösterreich ist bis zum 30. Juni 2003 gesich
ert.

Frage 2:

Eine längerfristige Finanzierung kann nach In-Kraft-Treten des gesetzlichen Budget-
provisoriums bzw. des ordentlichen Budgets für das Jahr 2003 zugesagt werden.

Frage 3 und 4:

Eine im Rahmen des Budgetprovisoriums allfällige Kürzung der Ermessensausgaben
wird, falls das ordentliche Budget diese Kürzung nicht vorsieht, ausgeglichen.

Frage 5, 6 und 7:

Die Mittel der so genannten Behindertenmilliarde werden auf die Bundesländer nach
dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt. Eine zusätzliche Dotierung eines Bundeslan-
des kann nur erfolgen, wenn ein anderes Bundesland die zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausschöpft.

 

 

Frage 8:

Die seitens der EU für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung zur
Verfügung gestellten Mittel werden für neue Initiativen verwendet. Bestehende Pro-
jekte werden aus diesen Mitteln nicht gefördert.