3017/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.07.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.500/0004-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3063/J-NR/2005 betreffend Bestrebungen zur
Einführung einer PKW-Maut durch das BMVIT, die die Abgeordneten Kräuter und
GenossInnen am 18. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Wie hoch waren die Kosten für die Beautragung des Schweizer Ingenieurbüro Ernst Basler & Partner und welchen Inhalt hat die von Ihnen beauftrage Studie?
Antwort:
Seitens meines Ressorts
wurde keine Studie zu einer PKW-Maut in Auftrag gegeben. Der in der
Parlamentarischen Anfrage angesprochene Auftrag an das Schweizer Ingenieurbüro
Ernst Basler & Partner wurde von der „via donau“ im Rahmen des
Telematikrahmenplans für Österreich erteilt und bezog sich auf eine
Zusammenstellung aller zukünftig möglichen Anwendungen von Telematik. In diesem
Zusammenhang wurde unter vielen Anwendungsgebieten kurz auch die generelle
Möglichkeit der Anwendung bei der Bemautung von PKW erwähnt.
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden Sie in Anbetracht der extrem rasch ansteigenden Überschuldung der ASFINAG treffen?
Antwort:
Eine Überschuldung der ASFINAG, gemäß § 67 der Konkursordnung, liegt
nicht vor. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung einer Überschuldung sind daher
nicht notwendig.
Fragen 3 bis 5:
Werden von Ihnen Maßnahmen hinsichtlich der Vorbereitung einer PKW-Maut für das höherrangige Straßensystem überlegt und wie lauten diese?
Ab welchem Zeitpunkt erscheint es für Sie notwendig, die extremen Schulden der ASFINAG über eine PKW-Maut zu finanzieren?
Können Sie die Einführung eines flächedeckenden PKW-Road-Pricings vollständig ausschließen?
Antwort:
Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 sieht derzeit keine
fahrleistungsabhängige Maut für Fahrzeuge bis 3,5t vor. Die Entscheidung über
eine allfällige zukünftige Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut auch
für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5t höchst zulässiges Gesamtgewicht obliegt
dem Parlament im Rahmen einer dazu notwendigen Änderung des
Bundesstraßen-Mautgesetzes. Maßnahmen zur Vorbereitung der Einführung einer
fahrleistungsabhängigen PKW-Maut sind meinerseits – wie schon des öfteren
dargelegt - nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen