3017/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.07.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0004-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 18. Juli  2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3063/J-NR/2005 betreffend Bestrebungen zur Einführung einer PKW-Maut durch das BMVIT, die die Abgeordneten Kräuter und GenossInnen am 18. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie hoch waren die Kosten für die Beautragung des Schweizer Ingenieurbüro Ernst Basler & Partner und welchen Inhalt hat die von Ihnen beauftrage Studie?

 

Antwort:

Seitens meines Ressorts wurde keine Studie zu einer PKW-Maut in Auftrag gegeben. Der in der Parlamentarischen Anfrage angesprochene Auftrag an das Schweizer Ingenieurbüro Ernst Basler & Partner wurde von der „via donau“ im Rahmen des Telematikrahmenplans für Österreich erteilt und bezog sich auf eine Zusammenstellung aller zukünftig möglichen Anwendungen von Telematik. In diesem Zusammenhang wurde unter vielen Anwendungsgebieten kurz auch die generelle Möglichkeit der Anwendung bei der Bemautung von PKW erwähnt.

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen werden Sie in Anbetracht der extrem rasch ansteigenden Überschuldung der ASFINAG treffen?

 

Antwort:

Eine Überschuldung der ASFINAG, gemäß § 67 der Konkursordnung, liegt nicht vor. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung einer Überschuldung sind daher nicht notwendig.

 

Fragen 3 bis 5:

Werden von Ihnen Maßnahmen hinsichtlich der Vorbereitung einer PKW-Maut für das höherrangige Straßensystem überlegt und wie lauten diese?

Ab welchem Zeitpunkt erscheint es für Sie notwendig, die extremen Schulden der ASFINAG über eine PKW-Maut zu finanzieren?

 

Können Sie die Einführung eines flächedeckenden PKW-Road-Pricings vollständig ausschließen?

 

Antwort:

Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 sieht derzeit keine fahrleistungsabhängige Maut für Fahrzeuge bis 3,5t vor. Die Entscheidung über eine allfällige zukünftige Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut auch für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5t höchst zulässiges Gesamtgewicht obliegt dem Parlament im Rahmen einer dazu notwendigen Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Maßnahmen zur Vorbereitung der Einführung einer fahrleistungsabhängigen PKW-Maut sind meinerseits – wie schon des öfteren dargelegt - nicht vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen