3019/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben
am 09.06.2005 unter der Nummer 3140/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Zukunft der Einsatztaucher im BM.I" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Tauchbetrieb im Bereich des Bundesministeriums für Inneres ist aufgrund der
einschlägigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes und zwecks Sicherung
von Beweismitteln für die Staatsanwaltschaften und Gerichte eingerichtet.

Zu den Fragen 2 und 9:

Taucheinheiten bestehen beim Bundeskriminalamt, dem Einsatzkommando Cobra
und Landespolizeikommando Wien.

Die Aufgaben der Taucheinheiten umfassen die sicherheitspolizeiliche Gefahrenab-
wehr, die Beweismittelsicherung für die Staatsanwaltschaften und Gerichte, die
Amtshilfe für die Ämter der Landesregierungen und deren Bezirksverwaltungsbehör-
den auf dem Gebiete des Katastrophen- und Umweltschutzes sowie die Gefahren-
abwehr bei unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen unter Wasser.

 


Insbesondere mit den Ämtern der Landesregierungen, den Bezirksverwaltungsbe-
hörden und mit sonstigen Katastrophenschutzeinrichtungen werden erfolgreiche
Kontakte und Kooperationen unterhalten, die gemeinsamen Aktivitäten werden in
den jeweiligen Tauchgruppen-Jahresplanungen berücksichtigt.

Die Taucheinheiten weisen derzeit folgende Personalstände auf:

Bundeskriminalamt: 10 Beamte

EKO Cobra: 10 Beamte

Landespolizeikommando Wien (WEGA): 17 Beamte

Der Einsatz der Taucher des Bundeskriminalamtes und des EKO Cobra erfolgt bun-
desweit; die Taucher des Landespolizeikommandos Wien werden vorwiegend im
örtlichen Wirkungsbereich des Landespolizeikommandos Wien eingesetzt; bei Bedarf
können (auf Basis von Dienstzuteilungen) Einsätze im gesamten Bundesgebiet
durchgeführt werden.

Zu Frage 3:

Der hohe Standard wird durch immer wieder kehrende Fortbildungsseminare, Schu-
lungen und Übungen sichergestellt. Insbesondere erfolgt ein kontinuierlicher Erfah-
rungsaustausch innerhalb der Organisationen und auf internationaler Ebene. Dar-
über hinaus soll die Kooperation mit externen Autoritäten - etwa auf dem Gebiet der
Tauchmedizin und -technik - dazu beitragen, die hohe Leistungsqualität, die mit ei-
ner ausgeprägten taucherischen Kompetenz einhergeht, zu erhalten.

Eine Aufstockung des Personalstandes ist dzt. nicht vorgesehen, zumal mit den be-
stehenden Ressourcen das Auslangen gefunden wird.

Zu Frage 4:

Die Tauchgruppe der WEGA ist innerhalb des Landespolizeikommandos Wien in der
Abteilung Sondereinheiten - WEGA, Fachbereich 1, organisatorisch angesiedelt;
eine diesbezügliche Änderung ist derzeit nicht geplant. Weiterentwicklungen und An-
passung der Organisation werden natürlich bei Bedarf auch hinkünftig im Sinne eines
optimalen Ressourceneinsatzes geprüft werden.

Zu Frage 5:

Durch die Fusion reduziert sich das Personal um 3 Beamte.

Zu Frage 6:

Außerhalb der Zeiten der Tauchvorbereitungen, Tauchschulungen, Taucheinsätze
und Nachbereitungen (Evaluierungen) werden die Taucher im regulärem Streifen-
und Überwachungsdienst eingesetzt.


Zu Frage 7:

Die Tätigkeiten des Tauchdienstes erfolgen auch nach den Bestimmungen des Bun-
desbedienstetenschutzgesetzes.

Davon abgesehen wird jeder Taucheinsatz evaluiert; daraus resultierte relevante Er-
kenntnisse werden für den Tauchdienst verwertet bzw. nutzbar gemacht.

Zu Frage 8:

Nein, weil die Tätigkeit der Einsatztaucher derzeit nicht vom Geltungsbereich der an-
gesprochenen Regelung umfasst ist.

Zu Frage 10:

Der Einsatz der Taucher erfolgt gemäß den rechtlich übertragenen Aufgaben; insbe-
sondere finden im Rahmen von Weiterbildungen der Taucher des kontinuierliche Ü-
berprüfungen von besonders exponierten Stellen im gesamten Bundesgebiet statt.
Im Zuge größerer Aktionen werden dabei auch Kriegsdelikte gehoben und entsorgt.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 9 verwiesen.