3019/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.07.2005
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum
Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben
am 09.06.2005 unter der Nummer 3140/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Zukunft der Einsatztaucher im BM.I" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Tauchbetrieb im Bereich des Bundesministeriums für
Inneres ist aufgrund der
einschlägigen Bestimmungen des
Sicherheitspolizeigesetzes und zwecks Sicherung
von Beweismitteln für die Staatsanwaltschaften und Gerichte
eingerichtet.
Zu den Fragen 2 und 9:
Taucheinheiten
bestehen beim Bundeskriminalamt, dem Einsatzkommando Cobra
und
Landespolizeikommando Wien.
Die Aufgaben der Taucheinheiten umfassen
die sicherheitspolizeiliche Gefahrenab-
wehr, die Beweismittelsicherung für die
Staatsanwaltschaften und Gerichte, die
Amtshilfe für die Ämter der Landesregierungen und deren
Bezirksverwaltungsbehör-
den auf dem Gebiete des Katastrophen- und
Umweltschutzes sowie die Gefahren-
abwehr bei unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen unter
Wasser.
Insbesondere mit den Ämtern der Landesregierungen,
den Bezirksverwaltungsbe-
hörden und mit sonstigen
Katastrophenschutzeinrichtungen werden erfolgreiche
Kontakte und Kooperationen
unterhalten, die gemeinsamen Aktivitäten werden in
den jeweiligen Tauchgruppen-Jahresplanungen berücksichtigt.
Die Taucheinheiten weisen derzeit folgende Personalstände auf:
Bundeskriminalamt: 10 Beamte
EKO Cobra: 10 Beamte
Landespolizeikommando Wien (WEGA): 17 Beamte
Der Einsatz der Taucher des Bundeskriminalamtes und des EKO
Cobra erfolgt bun-
desweit; die Taucher des
Landespolizeikommandos Wien werden vorwiegend im
örtlichen Wirkungsbereich des
Landespolizeikommandos Wien eingesetzt; bei Bedarf
können (auf Basis von
Dienstzuteilungen) Einsätze im gesamten Bundesgebiet
durchgeführt werden.
Zu Frage 3:
Der hohe Standard wird durch immer wieder kehrende
Fortbildungsseminare, Schu-
lungen und Übungen sichergestellt. Insbesondere erfolgt ein kontinuierlicher
Erfah-
rungsaustausch innerhalb der Organisationen
und auf internationaler Ebene. Dar-
über hinaus soll die Kooperation mit externen Autoritäten - etwa auf dem
Gebiet der
Tauchmedizin und -technik - dazu beitragen,
die hohe Leistungsqualität, die mit ei-
ner ausgeprägten taucherischen Kompetenz einhergeht, zu erhalten.
Eine Aufstockung des Personalstandes ist dzt. nicht
vorgesehen, zumal mit den be-
stehenden Ressourcen das Auslangen gefunden
wird.
Zu Frage 4:
Die Tauchgruppe der WEGA ist innerhalb des
Landespolizeikommandos Wien in der
Abteilung Sondereinheiten - WEGA, Fachbereich
1, organisatorisch angesiedelt;
eine diesbezügliche Änderung ist derzeit nicht geplant.
Weiterentwicklungen und An-
passung der Organisation werden natürlich
bei Bedarf auch hinkünftig im Sinne eines
optimalen Ressourceneinsatzes geprüft werden.
Zu Frage 5:
Durch die Fusion reduziert sich das Personal um 3 Beamte.
Zu Frage 6:
Außerhalb der Zeiten der Tauchvorbereitungen,
Tauchschulungen, Taucheinsätze
und
Nachbereitungen (Evaluierungen) werden die Taucher im regulärem Streifen-
und
Überwachungsdienst eingesetzt.
Zu Frage 7:
Die Tätigkeiten des Tauchdienstes erfolgen auch nach den
Bestimmungen des Bun-
desbedienstetenschutzgesetzes.
Davon abgesehen wird jeder
Taucheinsatz evaluiert; daraus resultierte relevante Er-
kenntnisse werden für
den Tauchdienst verwertet bzw. nutzbar gemacht.
Zu Frage 8:
Nein, weil die Tätigkeit der Einsatztaucher derzeit nicht
vom Geltungsbereich der an-
gesprochenen Regelung umfasst ist.
Zu Frage 10:
Der Einsatz der Taucher erfolgt gemäß den
rechtlich übertragenen Aufgaben; insbe-
sondere finden im Rahmen von Weiterbildungen der Taucher des kontinuierliche Ü-
berprüfungen von besonders exponierten
Stellen im gesamten Bundesgebiet statt.
Im Zuge größerer Aktionen werden
dabei auch Kriegsdelikte gehoben und entsorgt.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung
der Fragen 2 und 9 verwiesen.