302/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen, haben am 2. April 2003 unter der Nummer 284/J-NR/2003 eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Datensicherheits-
maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft-
Produkten - Schutz von personenbezogenen Daten und anderer sensibler
oder geheimer Daten an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

In den Meldungen der im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten durchgeführten Datenverarbeitungen an das
Datenverarbeitungsregister sind die verarbeiteten Datenarten einzeln
aufgezählt. Die im Ressort verarbeiteten sensiblen Daten sind somit den
öffentlich und für jedermann zugänglichen Registrierungen im
Datenverarbeitungsregister zu entnehmen, das eben zu diesem
Einsichtszweck geführt wird. In der jeweiligen Registrierung ist auch
angegeben, an welche Übermittlungsempfänger die einzelnen Datenarten
übermittelt werden bzw. werden dürfen.


Zu Frage 3:

Die für IT-Security im Bund zuständige IKT-Stabsstelle ist im permanenten
Dialog mit Microsoft. Der „Beginn eines Government Security Programs" mit
Microsoft ist daher nicht erforderlich.

Zu Frage 4:

Fragen der IT-Security werden für den Bund im IKT-Board, dem alle
Bundesministerien angehören, gemeinsam behandelt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die für IT-Security zuständigen Stellen des Bundes haben den im Rahmen
des Bedarfes der Bundesverwaltung notwendigen mittelbaren Zugriff auf die
Quellcodes des Betriebssystems Microsoft Windows.

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sieht die gemäß
Datenschutzgesetz 2000 erforderlichen Maßnahmen vor.

Zu den Fragen 8 und 9:

Bei Daten, die in bestimmten Verarbeitungen mit sehr hohem
Geheimhaltungsgrad enthalten sind, ist die verschlüsselte Speicherung
vorgesehen. Eine verschlüsselte Übermittlung von Daten in offenen Netzen
erfolgt dann, wenn dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen den
Kommunikationspartnern möglich ist.


Zu Frage 10:

Ja.

Zu den Fragen 11 und 12:

Diese   Fragen   können   aus   verwaltungsökonomischen   Gründen   nicht
beantwortet werden.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Nein.

Zu Frage 17:

Windows NT 4.0

Windows 2000 Server 5.0

Microsoft Windows Internet Explorer 5.5

SMS

Microsoft Visual Studio Common\IDE\IDE98 Microfot

Entwicklungsumgebung 6.0 Windows Media Player

Windows 2000 Server

Windows Scripting Host (SSH)

Exchange 5.5

Exchange 2000

Active Directory Connector (ADC)

Proxy

System Management Server (SMS)

DNS

DHCP

DFS

Internet Information Server (IIS)

Terminal Service

Windows 2000 Professional


Windows 2000 Professional Multi-Language User Interface (MUI)

Office 2000 Standard

Office 2000 Multi-Language User Interface (MUI)

Agent

SMS

Active Sync.

Zu Frage 18:

Durch   eine   entsprechende   Netzwerkabsicherung   (Firewalls   u.a.)   kann
ausgeschlossen werden, dass die Daten an Microsoft übertragen werden.

Zu Frage 19:

Ja.

Zu Frage 20:

Im e-Government-Projekt der Bundesregierung ist die Einhaltung höchster
Datensicherheit ein durchgehendes und vorrangiges Prinzip.