3020/AB XXII. GP
Eingelangt am
19.07.2005
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BM
für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0052-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3066/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „BZÖ-Parteienfinanzierung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 33:
Das Bundesministerium für Justiz stellt dem Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Meine Tätigkeit für das BZÖ betrifft keine Agenden der Vollziehung als Bundesministerin für Justiz und ist daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
. Juli 2005
(Maga. Karin Miklautsch)