3020/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0052-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 3066/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „BZÖ-Parteienfinanzierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 33:

Das Bundesministerium für Justiz stellt dem Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Meine Tätigkeit für das BZÖ betrifft keine Agenden der Vollziehung als Bundesministerin für Justiz und ist daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

. Juli 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)