3023/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0015-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 18. Juli 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3076/J-NR/2005 betreffend Taxigewerbe in Österreich, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 25. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Im Allgemeinen:

Die Beantwortung der Fragen innerhalb eines so kurzen Zeitraumes ist für die Vollzugsbehörden nicht möglich, weil die Führung von Aufzeichnungen in vielen Bereichen nicht vorgesehen ist und eine Durchsicht jedes einzelnen Aktes bei den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden notwendig wäre.

Zudem darf ich auf die Anfragebeantwortung vom 18. November 2002 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4317/J-NR/2002 meines Amtsvorgängers Ing. Reichhold hinweisen.

 

Frage 1:

Wie stehen Sie generell zur Aufhebung von - nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz - verordneten Taxitarifen durch den/die Landeshauptmann/Landeshauptfrau?

Wie beurteilen Sie zur Zeit die Situation in Gebieten für die kein Tarif verordnet bzw. von der Ermächtigung zur Tariffestsetzung nicht Gebrauch gemacht wurde?

 

 

 

 

Antwort:

Ich darf auf die Beantwortung zu Fragepunkt 1 der Anfrage 4317/J-NR/2002 verweisen; auch in der seither verstrichenen Zeit sind keine Schwierigkeiten aufgrund nicht verordneter Tarife bekannt geworden.

 

Fragen 2 und 3:

Treten Sie - unter jeweiliger Berücksichtigung der topografischen Situation - für eine soweit als mögliche Vereinheitlichung der Taxitarife (als Höchstpreistarife) und der Zuschläge in Österreich ein (z.B. Grundtaxe, Ruf, Zuschläge, Verunreinigung, Gepäck etc.)?

 

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Es darf auf die Beantwortung zu den Fragepunkten 3 und 4 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4317/J-NR/2002 verwiesen werden.

 

Frage 4:

Wie viele Konzessionsinhaber gab es mit Stichtag 01.01.2005 in Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

Antwort:

Bei den Bezirksverwaltungsbehörden und Landeshauptleuten werden darüber keine Statistiken geführt. Die nachfolgenden Zahlen wurden der Website der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit PKW entnommen. Demnach gab es mit Stichtag 1.1.2005 in ganz Österreich 6995 Konzessionen für das Taxigewerbe. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern besteht nicht.

 

Frage 5:

Wie viele Genehmigungen nach § 3 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz waren bis Stichtag 01.01.2005 vergeben? Wie viele Konzessionsinhaber davon verfügen über weitere Konzessionen nach § 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz? (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

 

Antwort:

§ 3 Abs. 1 GelverkG 1996 erfasst bereits sämtliche Arten der Konzessionen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen. Weitere Konzessionen nach § 3 GelverkG 1996 kann es daher nicht geben.

Statistiken hierüber werden nicht geführt.

 

Frage 6:

Für welche Städte, Gemeinden oder Regionen existiert mit Stichtag 01.01.2005 ein vom Landeshauptmann/frau verordneter Tarif (Aufschlüsselung auf Gemeinden, Städte und Regionen)?

 

 

Antwort:

Mietwagen- und Gästewagengewerbe erlassen. Diese gilt aber nicht für die Gemeinden Klösterle, Lech und Mittelberg.

 

Fragen 7 bis 11:

Wie viele Konzessionen waren bis 01.01.2005 an natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder juristische Personen vergeben (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer)?

 

Wie viele Konzessionen wurden jeweils 2002, 2003 und 2004 zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Jahre, Bundesländer und nach Konzessionen gemäß § 3 Abs. 1 bis 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz)?

 

In wie vielen Fällen musste die Taxi-Konzession in den Jahren 2002, 2003 und 2004 entzogen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Bundesländer und nach Konzessionen gemäß § 3 Abs. 1 bis 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz)?

 

Was waren jeweils die Gründe dafür?

 

Wie viele Konzessionsentziehungsverfahren sind derzeit mit Stichtag 01.01.2005 bei den jeweils zuständigen Behörden anhängig (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer)?

 

Antwort:

Diese Fragen könnten von den Ländern und Bezirkshauptmannschaften nur nach Durchsicht jedes einzelnen Aktes beantwortet werden, da derartige Statistiken nicht geführt werden.

 

Frage 12:

Wie viele Personen sind mit Stichtag 01.01.2005 in Österreich befugt ein Taxi zu lenken und verfügen über eine Taxilenkerprüfung (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie sieht die Entwicklung der Lenkerberechtigungen für die letzten 5 Jahre aus?

Antwort:

Eine Führung von Statistiken in diesem Bereich ist nicht vorgesehen.

 

Fragen 13 bis 20:

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen über einen als Taxi angemeldeten Pkw (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen über bis fünf als Taxi angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen über mehr als fünf als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen über mehr als zehn als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 20 als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 50 als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 100 als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Wie viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 200 als Taxis angemeldete Pkw´s (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 01.01.2005)?

 

Antwort:

Um die genaue Anzahl der vom Konzessionsumfang erfassten Fahrzeuge aufzuführen, wären alle Akten bei den Bezirksverwaltungsbehörden zu sichten.

Aus der Website der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit PKW ist ersichtlich, dass 2004 in ganz Österreich 14189 Taxis zugelassen waren.

 

Aufgeschlüsselt nach Bundesländern:

Burgenland                            212

Kärnten                                 455

Niederösterreich                   939

Oberösterreich                      628

Salzburg                                926

Steiermark                          1579

Tirol                                     1175

Vorarlberg                             391

Wien                                    7884

 

Fragen 21 bis 28:

Wie viele Unfälle wurden 2003 und 2004 durch TaxilenkerInnen ausgelöst? In wie vielen Fällen davon waren diese Taxi-Lenker alkoholisiert? In wie vielen Fällen wurden illegale Drogen oder Arzneimittel nachgewiesen (Aufschlüsselung auf 18- bis 30-Jährige, 31- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils nach Geschlecht, Jahre und Bundesländer)?

 


Wie viele TaxilenkerInnen wurden bei Verkehrsunfällen 2003 und 2004 verletzt (Aufschlüsselung auf 18- bis 30-Jährige, 31- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils nach Geschlecht, Jahre und Bundesländer)? Wie viele verletzte TaxilenkerInnen gab es insgesamt im Ortsgebiet? Wie viele TaxilenkerInnen wurden bei Unfällen auf Autobahnen verletzt?

Wenn möglich ersuche ich um die Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Wie viele MitfahrerInnen (KundInnen) von TaxilenkerInnen wurden bei Verkehrsunfällen 2003 und 2004 verletzt (Aufschlüsselung auf unter 10-Jährige, 10- bis 14-Jährige, 15- bis 17-Jährige, 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils männlich/weiblich und Jahre)? Wie viele verletzte MitfahrerInnen gab es insgesamt im Ortsgebiet? Wie viele MitfahrerInnen wurden bei Unfällen auf Autobahnen verletzt?

Wenn möglich ersuche ich um eine Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Wie viele TaxilenkerInnen wurden bei Verkehrsunfällen 2003 und 2004 getötet (Aufschlüsselung auf 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils männlich/weiblich und Jahre)? Wie viele TaxilenkerInnen wurden bei Unfällen im Ortsgebiet getötet? Wie viele wurden bei Unfällen auf Autobahnen getötet?

Wenn möglich ersuche im um eine Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Wie viele MitfahrerInnen (KundInnen) von TaxilenkerInnen wurden bei Verkehrsunfällen 2003 und 2004 getötet (Aufschlüsselung auf unter 10-Jährige, 10- bis 14-Jährige, 15- bis 17-Jährige, 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils männlich/weiblich und Jahre)? Wie viele Todesfälle von MitfahrerInnen gab es insgesamt im Ortsgebiet? Wie viele MitfahrerInnen wurden bei Unfällen auf Autobahnen getötet?

 

Wie sieht die Entwicklung der Unfallzahlen die TaxilenkerInnen und derer MitfahrerInnen betreffen, für die letzten 10 Jahre aus (Aufschlüsselung auf unter 10-Jährige, 10- bis 16-Jährige, 17-Jährige, 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige, über 70-Jährige sowie jeweils männlich/weiblich)? Was ergab eine Analyse der Unfallursachen?

Wenn möglich ersuche ich um eine Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Wie viele Verletzte gab es 2003 und 2004 insgesamt bei Unfällen, die von TaxilenkerInnen ausgelöst wurden (Aufschlüsselung auf unter 10-Jährige, 10- bis 16-Jährige, 17-Jährige, 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige und über 70-Jährige sowie jeweils männlich/weiblich und Jahre)?

Wie sehen die entsprechenden Zahlen von 2003 im Vergleich dazu aus?

Wenn möglich ersuche ich um eine Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Wie viele Todesfälle gab es 2003 und 2004 insgesamt bei Unfällen, die von TaxilenkerInnen ausgelöst wurden (Aufschlüsselung auf unter 10-Jährige, 10- bis 16-Jährige, 17-Jährige, 18- bis 60-Jährige, 61- bis 70-Jährige und über 70-Jährige sowie jeweils männlicht/weiblich und Jahre)?

Wie sehen die entsprechenden Zahlen von 2003 im Vergleich dazu aus?

Wenn möglich ersuche ich um eine Detaillierung der Zahlen bezogen auf Bundesländer.

 

Antwort:

Taxifahrzeuge werden in Österreich nicht gesondert in der Verkehrsunfallstatistik erfasst. Über deren Unfallzahlen sind daher keine Aussagen möglich.

Fragen 29 bis 32:

Wie viele Pkw´s von Taxiunternehmen wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 routinemäßig oder bei Sonderprüfungen auf Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

Wie viele Konzessionsinhaber betraf dies jeweils (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer?

 

In wie vielen Fällen wurde in diesem Kontrollzeitraum bei diesen Überprüfungen so große Mängel festgestellt, dass Gefahr in Verzug - trotz gültiger Überprüfungsplakette - war (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren nach behördlichen Kontrollen das Kennzeichen abgenommen werden (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

Antwort:

Jedes als Taxi zugelassene Fahrzeug wird - wie jeder andere PKW auch - gemäß § 57a KFG jährlich auf Verkehrs- und Betriebssicherheit begutachtet. Über die Anzahl der begutachteten Taxis gibt es keine gesonderten Aufzeichnungen.

 

Frage 33:

Warum gibt es bis heute noch keine "Mobilen Prüfbusse" für derartige Sicherheitskontrollen in den einzelnen Bundesländern? Wer ist dafür zuständig?

 

Antwort:

Die Anschaffung von mobilen Prüfbussen wäre Angelegenheit der Bundesländer und kann daher von mir nicht beeinflusst werden.

 

Fragen 34 bis 36:

Wie viele Kontrollen wurden 2002, 2003 und 2004 dahingehend durchgeführt, ob die Ausstattung der Fahrzeuge insgesamt der gültigen Betriebsordnung entsprechen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

Wie viele Fälle von Manipulationen am Kilometeranzeiger sind Ihnen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

Zu welchen konkreten behördlichen Maßnahmen kam es dabei jeweils (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

Antwort:

Hierüber gibt es keine Aufzeichnungen.

 

Frage 37:

Wie vielen Werkstätten hat man in den Jahren 2002, 2003 und 2004 - aufgrund der Manipulation beim Kilometeranzeiger oder aufgrund ähnlicher Vorfälle - die Konzession entzogen bzw. ein Strafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

Antwort:

Diese Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Fragen 38 bis 43:

Warum gib es bis heute noch keinen österreichweit gültigen Kollektivvertrag für die Taxifahrer? Werden Sie sich für die Erstellung eines solchen einsetzen?

 

Welche Maßnahmen werden Sie gegen rechtswidrige Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbständigen Fahrer und Konzessionsinhaber ergreifen (z.B. Fuhrlohn 50 : 50 oder 60 : 40 oder nach gefahrenen Kilometern)?

 

Welche haben Sie bislang in den Jahren 2002, 2003 und 2004 ergriffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzlenen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

 

Was spricht gegen eine konzentrierte Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, KIAB, Finanzverwaltung, Arbeitsinspektorat sowie Sicherheitsdienststellen um den Problemen der Scheinselbständigkeit, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung etc. auf die Spur zu kommen?

 

Treten Sie anbetracht dieser Situation für eine obligatorische Legitimationskarte mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer ein?

 

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Es handelt sich um arbeits- und sozialrechtliche Fragen, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Frage 44:

Werden Sie jetzt "Freisprechanlagen" für Taxis gesetzlich vorschreiben bzw. dafür allenfalls die Rechtsgrundlagen schaffen? Falls nein, weshalb nicht und welche konkreten Gründe sprechen dagegen?

 

Antwort:

Es ist nicht geplant, "Freisprechanlagen" für Taxis gesetzlich vorzuschreiben.

Dies vor allem aus dem Grund nicht, da es keine einheitlichen technischen Vorrichtungen für Freisprecheinrichtungen gibt und der Wechsel auf ein neues Mobiltelefon eine sehr kostspielige Neuanschaffung einer passenden Freisprecheinrichtung bedingt.

Das bloße Funken über dafür vorgesehene Funkfrequenzen fällt ohnedies nicht unter den Begriff "Telefonieren".

 

Fragen 45 bis 48:

Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wird verstoßen, wenn in "Nichttarifgemeinden" von Taxiunternehmen bei Tarifen für die dieselbe Wegstrecke zwischen Einheimischen, Österreichern und Ausländern unterschieden wird und dabei unterschiedliche Preise verlangt werden?

 

Welche behördlichen Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts in solchen Fällen von Diskriminierungen ergriffen werden?

 

Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wird verstoßen, wenn in "Nichttarifgemeinden" von Taxiunternehmen bei sog. Sammeltaxis von jedem Kunden der volle Fahrpreis für die Strecke verlangt wird?

 

Welche behördlichen Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts in solchen Fällen aufgrund der Rechtslage ergriffen werden?

 

Antwort:

Es handelt sich hier um vertragsrechtliche Fragen, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

 

Fragen 49 und 50:

Wie stehen Sie - nicht zuletzt auch aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden Einführung eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km-Angabe, Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten, sowie Rechnungsdrucker)?

 

Werden Sie einen solchen vorschreiben?

Falls nein, weshalb nicht und welche Gründe sprechen dagegen?

 

Antwort:

Es darf auf die Beantwortung zu den Fragenpunkten 48 und 49 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4317/J-NR/2002 verwiesen werden.

 

Fragen 51 bis 53:

In welchen Bundesländern gibt es Betriebsverordnungen (gem. § 13 Abs. 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz) über die Ausstattung von Taxis? Halten Sie diese bestehenden unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern für sinnvoll?

 

Treten Sie für eine Vereinheitlichung der in den Bundesländern gültigen Betriebsordnungen ein, um einheitliche Standards in diesem Bereich sicherzustellen?

 

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Alle Landeshauptleute haben Verordnungen (sogenannte Landes-Betriebsordnungen) nach § 13 Abs. 3 in den Jahren 1994 und 1995 erlassen. Diese wurden in den jeweiligen Landesgesetzblättern kundgemacht. Derzeit stehen folgende Verordnungen in Geltung:

 

-    Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. Juli 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Bgld. BO 2002), LGBl.Nr. 87/2002;

-    Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 6. Dezember 1993, mit welcher gewerbepolizeiliche Regelungen für die Ausübung des Taxi-Gewerbes, des mit Personenkraftwagen betriebenen Mietwagen- Gewerbes sowie des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen in Kärnten getroffen werden (Kärntner Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr), LGBl. Nr. 125/1993 in der Fassung LGBl Nr. 45/2003;

-    NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. Nr. 16/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 248/2001

-    Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe und Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich (Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung), LGBl.Nr. 94/2003;

-    Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. April 1994 über die Ausübung des Taxigewerbes und des mit Personenkraftwagen betriebenen Mietwagen- und Gästewagengewerbes (Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung), LGBl. Nr. 56/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 88/2002;

-    Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. November 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Steiermärkische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Stmk. BO 2002 ), GZ Nr. 385/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 212/2004;

-    Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. Juni 2000, mit der nähere Bestimmungen über die Ausübung des Taxi-Gewerbes sowie des mit Personenkraftwagen ausgeübten Mietwagen-Gewerbes und Gästewagen- Gewerbes erlassen werden (Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000), LGBl. Nr. 48/2000 in der Fassung LGBl. Nr. 123/2001;

-    Verordnung des Landeshauptmannes über die gewerbliche nichtlinienmäßige Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Vorarlberger Landesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr), LGBl. Nr. 13/1995; in der Fassung LGBl. 33/2004

-    Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Betriebsordnung für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe, das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe sowie das Gästewagen-Gewerbe in Wien (Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung), LGBl. Nr. 71/19993 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2000;

 

Die Inhalte dieser Verordnungen sind praktisch ident, daher ist eine Vereinheitlichung bereits gegeben.

 

Frage 54:

In welchen Landesbetriebsordnungen ist für Gebiete, für die keine Tarife verordnet sind, die Verwendung von Fahrpreisanzeigern (Taxameter) und eine Preisauszeichnung verbindlich vorgeschrieben?

 

Antwort:

Die Landeshauptleute haben in den zur Zeit geltenden Landesbetriebsordnungen die Verwendung von Fahrpreisanzeigern für Gebiete, für die verbindliche Tarife nicht festgelegt sind, nicht normiert. Eine Preisauszeichnung wird in jeder Landesbetriebsordnung festgelegt.

 

Frage 55:

Wie hoch lagen 2002, 2003 und 2004 die durchschnittlichen jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei den Taxiunternehmern in den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

Antwort:

Es handelt sich hierbei nicht um eine Frage der Vollziehung.

 

Mit freundlichen Grüßen