303/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
2. April 2003, Nr. 290/J, betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwendung von Microsoft-Produkten - Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

In den Meldungen der im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführten Datenverarbeitungen an das
Datenverarbeitungsregister sind die verarbeiteten Datenarten einzeln aufgezählt. Die im
Ressort verarbeiteten sensiblen Daten sind somit den öffentlich und für jedermann
zugänglichen Registrierungen im Datenverarbeitungsregister zu entnehmen, das zu diesem
Einsichtszweck geführt wird. In der jeweiligen Registrierung ist auch angegeben, an welche
Übermittlungsempfänger die einzelnen Datenarten übermittelt werden bzw. werden dürfen.


Zu Frage 3:

Die für IT-Security im Bund zuständige IKT-Stabsstelle ist im permanenten Dialog mit
Microsoft. Der „Beginn eines Government Security Programs" mit Microsoft ist daher nicht
erforderlich.

Zu Frage 4:

Fragen der IT-Security werden für den Bund im IKT-Board, dem alle Bundesministerien
angehören, gemeinsam behandelt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die für IT-Security zuständigen Stellen des Bundes haben den im Rahmen des Bedarfes der
Bundesverwaltung notwendigen, mittelbaren Zugriff auf die Quellcodes des Betriebssystems
Microsoft Windows.

Zu Frage 7:

Alle, die gemäß § 14 Datenschutzgesetz erforderlich sind.

Zu den Fragen 8 und 9:

Bei Daten, die in bestimmten Verarbeitungen mit sehr hohem Geheimhaltungsgrad enthalten
sind, ist die verschlüsselte Speicherung vorgesehen. Eine verschlüsselte Übermittlung von
Daten in offenen Netzen erfolgt dann, wenn dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen den
Kommunikationspartnern möglich ist.

Zu Frage 10:

Ja, soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgegeben ist.


 

Zu den Fragen 11 und 12:

Es wird um Verständnis ersucht, dass diese Fragen aus verwaltungsökonomischen Gründen
nicht beantwortet werden können.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Nein.

Zu Frage 17:

Folgende Microsoft-Produkte werden eingesetzt:

Die Betriebssysteme MS Windows NT4, MS Windows 2000, (Professional, Server,
Advanced Server) und MS Windows XP (Professional);

die Backoffice-Systeme Exchange Server, SQL Server, SMS Server, MOM Server;
am Client Micrososft Office Professional, Microsoft Outlook.

Zu Frage 18:

Das Ressort-Netzwerk ist durch eine Firewall vom Internet getrennt; das zu Grunde liegende
Regelwerk verhindert eine Datenübermittlung an Microsoft.

Zu Frage 19:

Ja.

Zu Frage 20:

Im e-Government-Projekt der Bundesregierung ist die Einhaltung höchster Datensicherheit
ein durchgehendes und vorrangiges Prinzip.