304/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 304/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Im Zeitraum seit der Einbringung der gegenständlichen Anfrage kam es durch die
Bundesministeriengesetz-Novelle 2003, BGBI. l Nr. 17/2003, zu einer Änderung der
Aufgabenverteilung der Bundesministerien. Somit verweise ich hinsichtlich der Fra-
gen 2 bis 5, 7 und 11 auf die gesondert ergehende Beantwortung durch die Frau
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.

Frage 1:

Das ÖBIG erstellt derzeit im Auftrag des Strukturfonds eine Studie über Palliativme-
dizin in Österreich, in der auch die Hospizversorgung miterhoben wird. Es ist daher
nicht beabsichtigt, im Rahmen der Evaluierungsstudie über den Ausbau der Dienste
und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich, die das OBIG im
Auftrag meines Ressorts durchführt, die Hospizversorgung nochmals zu erheben.

Fragen 6 und 8:

Ambulante und mobile Hospizdienste fallen in den Bereich der sozialen Dienste, für
deren Ausbau die Länder verantwortlich sind. Ich verweise daher hinsichtlich dieser
Anliegen auf die Zuständigkeit der Länder.

Frage 9:

Derzeit gibt es noch keine bundeseinheitlichen Standards. Es ist jedoch ein einheitli-
ches Ausbildungsmodell in Vorbereitung, das in Form einer Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden soll. In dieser
Ausbildung soll auch ein Modul „Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung" enthalten
sein.


Weiters fördert mein Ressort seit 1998 den vom Dachverband Hospiz Österreich
gemeinsam mit der Caritas veranstalteten interdisziplinären Palliativlehrgang an der
Kardinal König Akademie in Wien. Ziel dieser Ausbildung ist die Erhöhung der Fach-
kompetenz in Schmerztherapie, Kommunikation und Pflege für Medizinerinnen und
Pflegepersonen, damit Menschen in der letzten Lebensphase optimal begleitet wer-
den können. Dadurch soll ein würdevolles Leben bis zuletzt - bevorzugt in häuslicher
Umgebung - möglich werden. Der Pilotlehrgang wurde inzwischen vom Bundesminis-
terium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Basisstufe eines Internationalen Uni-
versitätslehrganges Palliative Gare anerkannt. Dadurch ist den Absolventinnen und
Absolventen die Möglichkeit geöffnet, zu einem späteren Zeitpunkt ein Weiterstudi-
um bis zur Erreichung eines MAS-Grades fortzusetzen.

Vom Wiener Palliativlehrgang ausgehend wurden inzwischen weitere Lehrgänge in
Salzburg, Linz , St. Polten und Vorarlberg installiert. Bisher haben 214 Personen
(100 Dipl. Pflegepersonen, 95 Ärztinnen, 7 Seelsorgerinnen, 6 Sozialarbeiterinnen,
5 Therapeutinnen und eine Juristin) österreichweit diese Ausbildung absolviert.

Frage 10:

Eine Maßnahme, die Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit insbesondere auch
über das Pflegegeld im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz in Österreich
zu informieren, stellt das Pflegetelefon - Beratung für Pflegende des Bundesministe-
riums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz dar, welches zu
den Bürozeiten unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-201622 (E-Mail:
pflegetelefon@bmsg.gv.at) erreichbar ist und über Pflegegeld, sozialrechtliche Ange-
legenheiten, Betreuungsmöglichkeiten zuhause, Kurzzeitpflege, stationäre Weiter-
pflege, Hilfsmittel, Heilbehelfe, Wohnungsadaptierungen, Kursangebote für Angehö-
rige, Selbsthilfegruppen und alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Pflege
informiert.

Auch auf der Homepage des Ressorts „www.bmsg.gv.at“ wird über die Pflegeleis-
tungen, die Familienhospizkarenz und die Seniorenpolitik in Österreich umfassend
informiert, wobei eine Aktualisierung der Rubrik Senioren in Kürze freigeschalten
werden wird.

Frage 12:

Im Rahmen der mit 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Regelungen für die Familienhos-
pizkarenz wurden auch sozialrechtliche Absicherungen sowohl im Bereich der Kran-
kenversicherung als auch im Bereich der Pensionsversicherung (Beitragsleistungen
aus dem Familienlastenausgleichsfonds) geschaffen. Des Weiteren besteht für ka-
renzierte Personen, die vollständig auf ihr Einkommen verzichten - abhängig vom
Haushaltseinkommen - die Möglichkeit, während der Inanspruchnahme der Familien-
hospizkarenz eine monatliche Zuwendung aus dem Familienhospizkarenz-Härteaus-
gleich zu erhalten.


Frage 13:

Fragen der Entgeltfortzahlung sind durch arbeitsrechtliche Normen zu regeln und
fallen somit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit.