305/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.06.2003
Anfragebeantwortung
Bundesminister
für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage vom 10. April 2003, Nr. 296/J,
der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend
Autobahnprojekte und weitere Straßenbauprojekte
in Oberösterreich, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Die Beantwortung dieser Fragen liegt im
Zuständigkeitsbereich des Herrn
Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie. Ich verweise
daher auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie zu
Anfrage Nr. 297/J.
Zu 8.:
Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Mitteleinsatz
liegt bei den
Ländern, weshalb es aus Sicht des Bundes
nicht möglich ist,
Investitionsentscheidungen der Länder hintanzuhalten bzw. zu
beeinflussen.
Zu 9.:
Mit der
Übertragung der Bundesstraßenzuständigkeit an die Länder wurde
bewusst ein geschlossener Kompetenzbereich
geschaffen. Die
entsprechenden Zweckzuschüsse des Bundes sind für den Straßenbau zu
verwenden. Die Verantwortung jedoch für die
Aufteilung auf einzelne
Projekte innerhalb eines Bundeslandes, Prioritätensetzung, Planung, etc.
sind im Kompetenzbereich des Landes und werden vom Bund jedenfalls
nicht beeinflusst.