305/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.06.2003

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 10. April 2003, Nr. 296/J,
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend
Autobahnprojekte und weitere Straßenbauprojekte in Oberösterreich, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 7.:

Die Beantwortung dieser Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Herrn
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Ich verweise
daher auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie zu Anfrage Nr. 297/J.

Zu 8.:

Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Mitteleinsatz liegt bei den
Ländern, weshalb es aus Sicht des Bundes nicht möglich ist,
Investitionsentscheidungen der Länder hintanzuhalten bzw. zu beeinflussen.


Zu 9.:

Mit der Übertragung der Bundesstraßenzuständigkeit an die Länder wurde
bewusst ein geschlossener Kompetenzbereich geschaffen. Die
entsprechenden Zweckzuschüsse des Bundes sind für den Straßenbau zu
verwenden. Die Verantwortung jedoch für die Aufteilung auf einzelne
Projekte innerhalb eines Bundeslandes, Prioritätensetzung, Planung, etc.
sind im Kompetenzbereich des Landes und werden vom Bund jedenfalls
nicht beeinflusst.