3065/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.08.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0075-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3091/J vom 3. Juni 2005 der Abgeordneten Mag. Walter Posch und
Kollegen, betreffend Anfragebeantwortung 2715/AB (XXII. GP) zur Anfrage 2749/J
(XXII.GP) betreffend Ausbau der BH Spittal beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Es ist mir ein besonderes Anliegen,
meiner verfassungsgesetzlichen Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Art.
52 B-VG nachzukommen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur innerhalb meines
Zuständigkeitsbereiches als Bundesminister für Finanzen. Angelegenheiten, die
in die Kompetenz der Länder - wie im gegenständlichen Fall in die Kompetenz des
Landes Kärnten - fallen, unterliegen diesem Fragerecht nicht. Diesbezüglich
weise ich Ihre Behauptungen entschieden zurück, dass ich in der Anfragebeantwortung
Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005, die Aussage verweigert hätte, sowie, dass
diese unrichtig sei.
Ungeachtet dessen stelle ich Ihnen
folgende Informationen, die ich von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
eingeholt habe, gerne zur Verfügung:
Die Liegenschaft, auf welcher laut
Ihren Angaben ein Zubau zur Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau errichtet
werden soll, steht im Eigentum der BIG. Gemäß § 8
Verwaltungsüberleitungsgesetz 1925 ist die gegenständliche Liegenschaft an das
Land Kärnten unentgeltlich zur Erfüllung von Landesaufgaben überlassen worden
und wirft keinen Ertrag ab. Die Erhaltung des Objekts, die auch Aus- und
Zubaumaßnahmen umfasst, die Gegenstand der Anfrage Nr. 2749/J vom 7. März
2005 und der vorliegenden Anfrage ist, wird ausschließlich vom Land Kärnten
besorgt. Die BIG verfügt über
allfällige Aus- und Zubaumaßnahmen der Bezirkshauptmannschaft
Spittal/Drau keine Informationen .
Zu 1. bis 8.:
Da diesbezüglich – wie ich bereits in
der Einleitung und in der Anfragebeantwortung Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2749/J dargelegt habe –
keine Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen vorliegt, ersuche ich um
Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte.
Zu 9.:
Meine Anfragebeantwortungen sind und
werden auch zukünftig wahrheitsgemäß und sachlich fundiert sein. Wie sich auch
im gegenständlichen Fall gezeigt hat, ist meine Anfragebeantwortung Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005 absolut
richtig. Gemäß § 90 GOG können nur Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes
Gegenstand einer Anfrage sein; Angelegenheiten der Vollziehung der Länder
unterliegen, wie einleitend erwähnt, nicht diesem Fragerecht.
Zu 10.:
Als diese Bundesregierung im Jahr 2000
angetreten ist, warteten große Herausforderungen in der Budget- und
Finanzpolitik, um unseren Wohlstand auch in Zukunft zu sichern. In den letzten
Jahren wurde daher eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, die Österreich
leistungsstärker gemacht haben. Ich versichere Ihnen, dass wir diesen erfolgreichen
Weg für Österreich fortsetzen werden.
Einer der wichtigsten Meilensteine
unserer Politik der letzten Jahre war die Senkung der Steuer- und Abgabenquote.
Die größte Steuerreform der 2. Republik bringt in Summe eine
Nettoentlastung von rund 3 Milliarden Euro. Dadurch wird der
Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und
geschaffen, sowie die Kaufkraft der ÖsterreicherInnen erhöht.
Ich sehe es auch weiterhin als meine
Aufgabe, einen Beitrag zur erfolgreichen Wirtschafts- und Finanzpolitik der
österreichischen Bundesregierung zu leisten. Daher stellt sich für mich die
gegenständliche Frage nicht.
Mit
freundlichen Grüßen