3065/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0075-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3091/J vom 3. Juni 2005 der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Kollegen, betreffend Anfragebeantwortung 2715/AB (XXII. GP) zur Anfrage 2749/J (XXII.GP) betreffend Ausbau der BH Spittal beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meiner verfassungsgesetzlichen Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Art. 52 B-VG nachzukommen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches als Bundesminister für Finanzen. Angelegenheiten, die in die Kompetenz der Länder - wie im gegenständlichen Fall in die Kompetenz des Landes Kärnten - fallen, unterliegen diesem Fragerecht nicht. Diesbezüglich weise ich Ihre Behauptungen entschieden zurück, dass ich in der Anfragebeantwortung Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005, die Aussage verweigert hätte, sowie, dass diese unrichtig sei.

 

Ungeachtet dessen stelle ich Ihnen folgende Informationen, die ich von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) eingeholt habe, gerne zur Verfügung:

 

Die Liegenschaft, auf welcher laut Ihren Angaben ein Zubau zur Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau errichtet werden soll, steht im Eigentum der BIG. Gemäß § 8 Verwaltungsüberleitungsgesetz 1925 ist die gegenständliche Liegenschaft an das Land Kärnten unentgeltlich zur Erfüllung von Landesaufgaben überlassen worden und wirft keinen Ertrag ab. Die Erhaltung des Objekts, die auch Aus- und Zubaumaßnahmen umfasst, die Gegenstand der Anfrage Nr. 2749/J vom 7. März 2005 und der vorliegenden Anfrage ist, wird ausschließlich vom Land Kärnten besorgt. Die BIG verfügt über  allfällige Aus- und Zubaumaßnahmen der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau keine Informationen .

 

Zu 1. bis 8.:

Da diesbezüglich – wie ich bereits in der Einleitung und in der Anfragebeantwortung Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2749/J dargelegt habe – keine Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte.

 

Zu 9.:

Meine Anfragebeantwortungen sind und werden auch zukünftig wahrheitsgemäß und sachlich fundiert sein. Wie sich auch im gegenständlichen Fall gezeigt hat, ist meine Anfragebeantwortung  Nr. 2715/AB vom 6. Mai 2005 absolut richtig. Gemäß § 90 GOG können nur Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes Gegenstand einer Anfrage sein; Angelegenheiten der Vollziehung der Länder unterliegen, wie einleitend erwähnt, nicht diesem Fragerecht.

 

Zu 10.:

Als diese Bundesregierung im Jahr 2000 angetreten ist, warteten große Herausforderungen in der Budget- und Finanzpolitik, um unseren Wohl­stand auch in Zukunft zu sichern. In den letzten Jahren wurde daher eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, die Österreich leistungsstärker gemacht haben. Ich versichere Ihnen, dass wir diesen erfolgreichen Weg für Österreich fortsetzen werden.

 

Einer der wichtigsten Meilensteine unserer Politik der letzten Jahre war die Senkung der Steuer- und Abgabenquote. Die größte Steuerreform der 2. Republik bringt in Summe eine Nettoentlastung von rund 3 Milliarden Euro. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und geschaffen, sowie die Kaufkraft der ÖsterreicherInnen erhöht.

 

Ich sehe es auch weiterhin als meine Aufgabe, einen Beitrag zur erfolgreichen Wirtschafts- und Finanzpolitik der österreichischen Bundesregierung zu leisten. Daher stellt sich für mich die gegenständliche Frage nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen