307/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig und Genossen
haben am 29. April 2003 unter der Nummer 352/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend „bauliche Erweiterung und Mängelbehebung beim
Gendarmeriepostengebäude Amstetten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:

Nach den Richtlinien für Bau- und Mietangelegenheiten vom
Gendarmeriezentralkommando, Abschnitt l., Punkt 1.1., das betrifft die Ausmittlung
und Antragstellung für Unterkünfte, hat der Bezirkskommandant bei allfälligen
Missständen für Abhilfe zu sorgen, indem er entweder eine neue Unterkunft
ausmittelt oder aber bauliche Umgestaltungen, Zumietungen, etc, im Dienstwege
beantragt. Auf nunmehrige Initiative des Bezirkskommandanten wurden vor kurzem
im Rahmen einer Erörterung begonnen, Möglichkeiten einer Verbesserung der
Unterkunftssituation und Behebung der Mängel zu erarbeiten.

Zu Fragen 2 und 3.:

Wegen der Beanstandung durch das Arbeitsinspektorrat wurde eine freistehende, an
den Gendarmerieposten angrenzende Wohnung bis dato nicht gekündigt. Im Zuge
der Besprechung soll nunmehr ein Konzept zu einer funktionell sinnvollen
Einbindung dieser Raumressource ausgearbeitet werden.

Der räumlichen Erweiterung am bisherigen Standort wird aus strategischen und
ökonomischen Erwägungen auch von Seiten des BM.I der Vorzug gegenüber einer
Verlegung bzw. Neuerrichtung gegeben. Die Inangriffnahme muss vom


Besprechungsergebnis, der weiteren Planung und der budgetären Bedeckbarkeit der
noch zu ermittelnden und von Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen
bestimmten Kosten abhängig gemacht werden.

Zu Frage 4.:

Eine Behebung der aufgezeigten Mängel ist arbeitsökonomisch sinnvoll nur im
Zusammenhang mit der räumlichen Neuordnung der Dienststelle im Zuge der
Erweiterung durch die Einbindung der zit. Wohnung möglich und soll dieser
Überlegung folgend auch im Rahmen einer Zweckadaptierung durchgeführt werden.

Zu Frage 5.:

Die Klimatisierung von Räumlichkeiten ist umfassend zu betrachten, wobei das
Ressort hier neben den Dienstgeberverpflichtungen auch die budgetären
Gegebenheiten ausreichend zu berücksichtigen hat.