3078/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
![]()
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/95-PMVD/2005 2. August 2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Kummerer, Genossinnen und Genossen haben am 9. Juni 2005 unter der Nr. 3154/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Maßnahmen am Standort MISTELBACH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Struktur des Bundesheeres im Jahr 2010 sieht eine Zusammenfassung von Aufklärung und Artillerie in gemeinsamen Verbänden vor, wie es den Anforderungen an Taktik und Technik auf dem modernen Gefechtsfeld entspricht. Durch gemeinsame Nutzung von Sensorik und Vernetzung der technischen Systeme lassen sich Synergieeffekte erzielen, die den neuen Verband militärisch leistungsfähiger machen, indem Aufklärung und Wirkung ohne Zeitverzögerung erfolgen. Die dahinter stehende militärstrategische Konzeption berücksichtigt dabei auch Zielsetzungen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, wobei der Auftrag der neuen Verbände in Aufklärung und Steilfeuerunterstützung im Rahmen einer Brigade liegt. Im internationalen Vergleich finden sich ähnlich strukturierte Verbände auch bei anderen Armeen, etwa bei der Deutschen Bundeswehr.
Zu 4:
Ja; da die Prüfung allfällig notwendiger baulicher Maßnahmen noch nicht abgeschlossen ist, können derzeit darüber bzw. über allenfalls entstehende Kosten noch keine Angaben gemacht werden. Ausbildung und Übung der Artillerieteile des neuen Verbandes werden grundsätzlich auf ständigen Übungsflächen des Bundesheeres erfolgen. Ich kann den Anfragstellern weiters versichern, dass auch das Straßennetz der Region für sämtliche Kettenfahrzeuge des neuen Verbandes geeignet ist.
Zu 5:
Das Munitionslager Totenhauer wird zukünftig nicht mehr benötigt und ist im Rahmen der Neustrukturierung der Organisation der Heeresmunitionslager für eine Schließung, abhängig vom Planungs- und Umsetzungsstand, vorgesehen. Damit wird auch einer anlässlich seiner „Überprüfung der Gebarung ausgewählter Bereiche der Munitionslagerung sowie der diesbezüglichen territorialen Organisationen“ getroffenen Empfehlung des Rechnungshofes entsprochen. Die Übernahme der betroffenen Bediensteten in andere Verwendungen wurde bereits – sozial verträglich –umgesetzt.
Zu 6 und 7:
Die Schießanlage Totenhauer ist in der künftigen Struktur weiterhin erforderlich und daher auch nicht für eine Schließung vorgesehen.
Zu 8:
Entfällt.