308/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Genossinnen und Genossen haben am
9. April 2003 unter der Nr. 294/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den Fragebogen der Europäischen Kommission zur „Einhaltung der
Zusagen hinsichtlich der Erfüllung der auf dem Millenniumsgipfel vereinbarten Entwick-
lungsziele" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Am 20. Dezember 2002.

Zu Fragen 2 und 4:

Ja.

Zu Frage 3:

Am 21. Februar 2003.


Zu Frage 5:

In der Antwort wurde mitgeteilt, dass Österreich, wie im EU-Konsensus vereinbart, im Jahr
2006 ODA-Leistungen in Höhe von 0,33 % des BNE (Bruttonationaleinkommen) erbringen
wird.

Zu Fragen 6 und 8:

Bereits 2004 wird es eine finanzielle Aufstockung der Entwicklungsleistungen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten um 30 Millionen € geben. Weitere
Maßnahmen werden bis zum Jahr 2005 Schuldenstreichungen auf Grund der HIPC-
Initiative sein, wobei in die Prognose der seitens des Bundesministeriums für Finanzen
geschätzte reale Budgetaufwand aufgenommen wurde. Im übrigen kann den Budget-
verhandlungen 2005/2006 und der Beschlussfassung des Parlaments nicht vorgegriffen
werden.

Zu Frage 7:

Die Schuldenstreichungen lassen sich nicht genau vorhersagen, da die Höhe der
jeweiligen Meldung von den Verhandlungen und Entscheidungen im Pariser-Club
abhängt. Ausgehend von den seitens des Bundesministeriums für Finanzen erwarteten
Entschuldungsmaßnahmen wurden daher für das Jahr 2002 93 Millionen €, für das Jahr
2003 350 Millionen € und für das Jahr 2004 246 Millionen € in die Prognose eingesetzt.

Zur Fragen 9 und 10:

Die Mitgliedsstaaten der EU streben gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates (Barcelona) vom 15. und 16. März 2002 an, gemeinsam bis 2006 für die öffentliche
Entwicklungshilfe einen EU-Durchschnittswert von 0,39 % des Bruttovolkseinkommens zu
erreichen: „Im Hinblick auf dieses Ziel werden alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union auf jeden Fall bestrebt sein, im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittel-
zuweisungen bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33 % des BVE für öffentliche
Entwicklungshilfe zu erreichen". Auch wenn keine darüber hinausgehende rechtlich
bindende international geforderte Höhe besteht, haben sich auch die früheren Bundes-
regierungen zu dem von der Bundesregierung Kreisky bereits 1970 im UN-Rahmen
erklärten und nicht erfüllten Ziel einer ODA-Anhebung auf 0,7 % bekannt. Ich werde daher
ebenso wie meine zahlreichen Amtsvorgänger auch weiterhin für einen angemessenen
österreichischen ODA-Beitrag eintreten.