308/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für auswärtige
Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Petra BAYR, Genossinnen und Genossen haben am
9. April 2003 unter der Nr. 294/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend den Fragebogen der Europäischen Kommission zur „Einhaltung
der
Zusagen hinsichtlich der Erfüllung der auf dem Millenniumsgipfel vereinbarten
Entwick-
lungsziele" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Am 20. Dezember 2002.
Zu Fragen 2 und 4:
Ja.
Zu Frage 3:
Am 21. Februar 2003.
Zu Frage 5:
In der Antwort wurde mitgeteilt, dass
Österreich, wie im EU-Konsensus vereinbart, im Jahr
2006 ODA-Leistungen in Höhe von 0,33 % des BNE (Bruttonationaleinkommen)
erbringen
wird.
Zu Fragen 6 und 8:
Bereits
2004 wird es eine finanzielle Aufstockung der Entwicklungsleistungen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten um 30 Millionen € geben.
Weitere
Maßnahmen werden bis zum Jahr 2005 Schuldenstreichungen auf Grund der HIPC-
Initiative sein, wobei in die Prognose der seitens des Bundesministeriums für
Finanzen
geschätzte reale Budgetaufwand aufgenommen
wurde. Im übrigen kann den Budget-
verhandlungen 2005/2006 und der Beschlussfassung des Parlaments nicht
vorgegriffen
werden.
Zu Frage 7:
Die
Schuldenstreichungen lassen sich nicht genau vorhersagen, da die Höhe der
jeweiligen Meldung von den Verhandlungen und Entscheidungen im Pariser-Club
abhängt. Ausgehend von den seitens des Bundesministeriums für Finanzen
erwarteten
Entschuldungsmaßnahmen wurden daher für das Jahr 2002 93 Millionen €, für das
Jahr
2003 350 Millionen € und für das Jahr 2004 246 Millionen € in die Prognose
eingesetzt.
Zur Fragen 9 und 10:
Die
Mitgliedsstaaten der EU streben gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates (Barcelona) vom 15. und 16. März 2002 an, gemeinsam bis 2006 für die
öffentliche
Entwicklungshilfe einen EU-Durchschnittswert von 0,39 % des
Bruttovolkseinkommens zu
erreichen: „Im Hinblick auf dieses Ziel werden alle Mitgliedstaaten der
Europäischen
Union auf jeden Fall bestrebt sein, im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittel-
zuweisungen bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33 % des BVE für öffentliche
Entwicklungshilfe zu erreichen". Auch wenn keine darüber hinausgehende
rechtlich
bindende international geforderte Höhe besteht, haben sich auch die früheren
Bundes-
regierungen zu dem von der Bundesregierung Kreisky bereits 1970 im UN-Rahmen
erklärten und nicht erfüllten Ziel einer ODA-Anhebung auf 0,7 % bekannt. Ich
werde daher
ebenso wie meine zahlreichen Amtsvorgänger auch weiterhin für einen
angemessenen
österreichischen ODA-Beitrag eintreten.