3088/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0018-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3114/J-NR/2005 betreffend österreichische
Steuergelder für Lebendtiertransporte, die die Abgeordneten Kai Jan Krainer und
GenossInnen am 8. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 bis 6:
Gibt es Aufzeichnungen wie viele Lebendtiertransporte durch Österreich es im Jahr 2004 bzw. 2005 gab?
Falls nein, warum nicht?
Gibt es Aufzeichnungen wie viele Tiere insgesamt davon betroffen waren?
Falls ja, wie viel?
Falls nein, warum nicht?
Gibt es genaue Aufzeichnungen welche Tierarten davon betroffen waren?
Falls ja, wie lauten Sie?
Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Wie von der Tiertransportrichtlinie 91/628/EWG idF der Richtlinie 95/29/EG vorgesehen (und im Tiertransportgesetz-Straße entsprechend umgesetzt) werden Aufzeichnungen über Kontrollen geführt, die in Form eines entsprechendes Berichtes auch jährlich an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemeldet werden. Aufzeichnungen (die jedoch nicht der Berichtspflicht unterliegen) gibt es auch von Tiertransporten, die über 8 Stunden dauern und deren Zielort im Ausland liegt, da der bei diesen Transporten mitzuführende Transportplan vor Antritt der Fahrt von der zuständigen Behörde zu genehmigen ist. Eine Erhebung der Gesamtzahl der durchgeführten Tiertransporte sowie der beförderten Tiere und Tierarten ist jedoch rechtlich nicht vorgesehen, weshalb solche Zahlen auch nicht bekannt sind.
Frage 9:
Kennen Sie die Fernsehbilder von Lebendtiertransporten? Falls ja, glauben Sie, dass es sich bei Lebendtiertransporten um Tierquälerei handelt?
Antwort:
Persönliche Ansichten können nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein.
Frage 10:
Welche Maßnahmen trifft die österreichische Bundesregierung, dieser Tierquälerei ein Ende zu setzen?
Antwort:
Das EU-Recht im Bereich der Tiertransporte ist vollständig in innerösterreichisches Recht umgesetzt worden. Wenn Tiertransporte ordnungsgemäß durchgeführt werden, handelt es sich nicht um Tierquälerei. Verstöße gegen das Tiertransportgesetz-Straße werden mit entsprechenden Strafen im Verwaltungsstrafbereich geahndet. Daneben besteht auch im Bereich des gerichtlichen Strafrechtes der Tatbestand der Tierquälerei.
Fragen 7, 8, 11 bis 14:
Unterstützen Sie die Forderung nach Abschaffung der Förderung von Lebendtiertransporten? Falls ja, gab es österreichische Signale im zuständigen Rat?
Falls nein, warum nicht?
Gibt es Bestrebungen auf europäischer Ebene diese Förderung von Lebendtiertransporten abzuschaffen?
Wie hoch ist der Anteil, den die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den europäischen Subventionstopf für die Förderung von Lebendtiertransporten einzahlen?
Welche Position vertritt die österreichische Bundesregierung in Sachen Förderung von Lebendtiertransporten?
Gibt es eine einheitliche Position der österreichischen Bundesregierung in Sachen Förderung von Lebendtiertransporten?
Antwort:
Der Bereich der Förderung von Tiertransporten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Ich darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (3115/J) sowie des Bundesministers für Finanzen (3116/J) verweisen.
Mit freundlichen Grüßen