309/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und
Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an meinen
Amtsvorgänger, HVK Mag. Haupt, gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 304/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen
und Freunde wie folgt:
Fragen l bis 3:
Im
Österreichischen Krankenanstaltenplan wird seit 2001 eine möglichst
flächendeckende
Versorgung mit palliativmedizinischen Einrichtungen qualitativ definiert sowie
quantitativ
und standortbezogen geplant. Entsprechend den Vereinbarungen im
Österreichischen
Krankenanstaltenplan 2003 ist österreichweit bis zum Jahr 2005 die Einrichtung
von 338
Palliativbetten im stationären Akutbereich in allen Bundesländern vorgesehen.
Dies
ergibt ein Palliativbett je 24.000 Einwohnerinnen. Da sich internationale
Bettenmessziffern zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnerinnen je Bett bewegen,
wird
Österreich mit der Realisierung dieser Betten bis 2005 eine
palliativmedizinische
Vollversorgung erreichen.
Im
Österreichischen Krankenanstaltenplan 2001, Stand 1.1.2002, sind erstmals
Strukturqualitätskriterien für palliativmedizinische Einrichtungen mit Empfeh-
lungscharakter enthalten. Mit dem Österreichischen Krankenanstaltenplan 2003
wurden
österreichweit einheitliche Strukturqualitätskriterien für
palliativmedizinische
Einrichtungen festgelegt.
Seitens
des Bundes sind damit die Voraussetzungen sowohl für den österreichweit
flächendeckenden Auf- und Ausbau der Palliativmedizin auf hohem Qualitätsniveau
als
auch für die Abrechenbarkeit palliativmedizinischer Leistungen im stationären
Akutbereich geschaffen (siehe auch Antwort zu Frage 5). Die Realisierung der
zwischen
dem Bund und allen Bundesländern akkordiert geplanten Betten ist bis zum Jahr
2005
vereinbart.
Frage 4:
Über
den Kostendeckungsgrad der bestehenden palliativmedizinischen Einheiten an
österreichischen Krankenhäusern liegen derzeit noch keine Informationen vor,
weil
palliativmedizinische
Leistungen erst seit 2002 im Rahmen der leistungsorientierten
Krankenanstaltenfinanzierung abrechenbar sind (siehe zu Frage 5).
Frage 5:
Die
Abrechenbarkeit palliativmedizinischer Leistungen im stationären Akutbereich
ist seit
Anfang 2002 durch adäquate Abrechnungsregelungen im Rahmen der
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) gesichert.
Im
Jahr 2002 haben 10 Spitäler mit rund 100 Palliativbetten in den Bundesländern
Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien rund 22.000
Belagstage an
palliativmedizinischen Stationen abgerechnet.
Fragen 6, 8 und 10:
Zu
diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Vizekanzlers.
Frage 7:
Im
Rahmen eines im Jahr 2002 in Angriff genommenen Projektes der Struktur-
kommission wird Unterstützung bei der Einrichtung von palliativmedizinischen
Einheiten
geleistet. Zu den Unterstützungsleistungen zählen auch die Vernetzung der
bestehenden
und zukünftiger Einrichtungen zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch und
die
Schaffung einer gemeinsamen Plattform mit Diskussionsforum. Im Rahmen des
ersten
derartigen Diskussionsforums wurden sowohl die stationäre als auch die
ambulante
Weiterbetreuung nach einem Aufenthalt auf einer palliativmedizinischen
Akuteinheit als
weiter zu behandelnde Arbeitsinhalte vereinbart.
In
diesem Zusammenhang wird auf das Modellprojekt „Patientinnenorientierte
integrierte
Krankenbetreuung in Wien" verwiesen, welches die Wiener
Gebietskrankenkasse als
Beitrag zur Schnittstellenoptimierung gemeinsam mit der Stadt Wien durchführt,
und in
welchem in drei Teilprojekten ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der
Betreuungsqualität von Patienten in den Bezirken 14, 15, 16 und 17 modellhaft
umgesetzt werden soll. Erkenntnisse aus diesem Modellprojekt lassen sich
wahrscheinlich
auch im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Hospiz- und Palliativversorgung
effizient
nutzen.
In
der Steiermark wird derzeit die Hospiz- bzw. Palliativversorgung im Rahmen der
Förderung mit Strukturmaßnahmen aus dem SKAFF-Fonds projektmäßig betrieben.
Derzeit gibt es stationäre Palliativ- und Hospizeinrichtungen im
LKH-Univ.Klinikum Graz,
Krankenhaus der Elisabethinen und Albert-Schweitzer-Hospiz im Geriatrischen
Gesundheitszentrum der Stadt Graz. In den ersten beiden genannten
Krankenanstalten
erfolgt die Honorierung im Rahmen der LKF-Punkte und im dritten Krankenhaus
eine
Finanzierung über Strukturförderungsmaßnahmen.
Weiters
gibt es im Großraum Graz das Pilotprojekt „Mobiles Palliativteam Graz" von
Oktober 2002 bis Dezember 2004, welches ebenfalls durch SKAFF-Mittel gefördert
wird.
Weiters findet dieser Bereich auch im Pilotprojekt „Modellversuch Hartberg zur
Optimierung des Zusammenwirkens im regionalen Gesundheitswesen"
Berücksichtigung.
Das
Land Salzburg hat die „Salzburg-Kommission" beauftragt, in einer
Expertengruppe,
welcher die Salzburger Gebietskrankenkasse angehört, ein Gesamtkonzept für eine
flächendeckende integrierte palliativmedizinische Versorgung im Land Salzburg
auszuarbeiten. Ein vorläufiger Endbericht liegt bereits vor und wird in Kürze
dem Land
Salzburg samt Umsetzungsempfehlungen übermittelt werden.
Weiters
gibt es in Salzburg mehrere von den Krankenversicherungsträgern mitfinanzierte
Hospizeinrichtungen.
Auch
in Vorarlberg läuft ein Pilotprojekt des Vorarlberger Gesundheitsfonds bis Ende
2004. Eine Palliativstation wurde auch zwischenzeitlich am Krankenhaus Hohenems
im
Rahmen des ÖKAP eingerichtet und bewilligt.
Darüber
hinaus umfasst die Regelung des interdisziplinären Tätigkeitsbereichs der
Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege u.a. auch
die
Vorbereitung der Patienten oder pflegebedürftigen Menschen und ihrer
Angehörigen auf
die Entlassung aus einer Krankenanstalt oder Einrichtung, die der Betreuung
pflegebedürftiger Menschen dient, und Hilfestellung bei der Weiterbetreuung.
Nunmehr
ist in Aussicht genommen, im Rahmen einer Gesundheits- und Krankenpflege-
Weiterbildungsverordnung für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Weiterbildungen in den Bereichen „Palliativpflege" und „Validierende
Pflege" vorzusehen.
Frage 9:
Neben
den seitens meines Ressorts für die Integration der Palliative Gare in der
Regelversorgung bereits gesetzten Maßnahmen wie dem Beschluss der
Strukturkommission für die Widmung von zunächst 400 Palliativbetten im ÖKAP
2001
einschließlich der Strukturqualitätskriterien für die Palliativstation (wie
Personalausstattung, Personalqualifikation, technischer und räumlicher
Ausstattung und
Leistungsumfang) ist die Verankerung der Aus- und Weiterbildung der
Gesundheitsberufe
(Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Psychologen und Psychotherapeuten)
in
Palliative Care in den gesetzlichen Bestimmungen notwendig; d.h. es müssen
einheitliche
und dem internationalen Stand des Wissens entsprechende Curricula für die
genannten
Gesundheitsberufe erarbeitet werden.
Als
erster Schritt wird ein bundesweit einheitliches Curriculum für die
Palliativpflege von
einem Expertenteam unter professioneller Projektleitung erstellt, das in Form
einer
Sonderausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankert werden soll.
Im bereits gestarteten Projekt „Curriculum Palliativpflege" sollen
basierend auf den
Erhebungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Status quo der
Palliativpflege
in Österreich sowie auf internationalen Recherchen von entsprechenden Curricula
Bausteine für die in Rede stehende Ausbildung entwickelt werden.
Die Fertigstellung des Curriculums ist mit Februar 2004 terminisiert.
Frage 11:
Ein
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz im Gesundheitsressort
eingesetzte
Expertinnengruppe steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Arbeiten.
Fragen 12 und 13:
Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Vizekanzler.