309/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an meinen Amtsvorgänger, HVK Mag. Haupt, gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 304/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen
und Freunde
wie folgt:

Fragen l bis 3:

Im Österreichischen Krankenanstaltenplan wird seit 2001 eine möglichst flächendeckende
Versorgung mit palliativmedizinischen Einrichtungen qualitativ definiert sowie quantitativ
und standortbezogen geplant. Entsprechend den Vereinbarungen im Österreichischen
Krankenanstaltenplan 2003 ist österreichweit bis zum Jahr 2005 die Einrichtung von 338
Palliativbetten im stationären Akutbereich in allen Bundesländern vorgesehen.

Dies ergibt ein Palliativbett je 24.000 Einwohnerinnen. Da sich internationale
Bettenmessziffern zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnerinnen je Bett bewegen, wird
Österreich mit der Realisierung dieser Betten bis 2005 eine palliativmedizinische
Vollversorgung erreichen.

Im Österreichischen Krankenanstaltenplan 2001, Stand 1.1.2002, sind erstmals
Strukturqualitätskriterien für palliativmedizinische Einrichtungen mit Empfeh-
lungscharakter enthalten. Mit dem Österreichischen Krankenanstaltenplan 2003 wurden
österreichweit einheitliche Strukturqualitätskriterien für palliativmedizinische
Einrichtungen festgelegt.

Seitens des Bundes sind damit die Voraussetzungen sowohl für den österreichweit
flächendeckenden Auf- und Ausbau der Palliativmedizin auf hohem Qualitätsniveau als
auch für die Abrechenbarkeit palliativmedizinischer Leistungen im stationären
Akutbereich geschaffen (siehe auch Antwort zu Frage 5). Die Realisierung der zwischen
dem Bund und allen Bundesländern akkordiert geplanten Betten ist bis zum Jahr 2005
vereinbart.

Frage 4:

Über den Kostendeckungsgrad der bestehenden palliativmedizinischen Einheiten an
österreichischen Krankenhäusern liegen derzeit noch keine Informationen vor, weil


palliativmedizinische Leistungen erst seit 2002 im Rahmen der leistungsorientierten
Krankenanstaltenfinanzierung abrechenbar sind (siehe zu Frage 5).

Frage 5:

Die Abrechenbarkeit palliativmedizinischer Leistungen im stationären Akutbereich ist seit
Anfang 2002 durch adäquate Abrechnungsregelungen im Rahmen der
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) gesichert.

Im Jahr 2002 haben 10 Spitäler mit rund 100 Palliativbetten in den Bundesländern
Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien rund 22.000 Belagstage an
palliativmedizinischen Stationen abgerechnet.

Fragen 6, 8 und 10:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Vizekanzlers.
Frage 7:

Im Rahmen eines im Jahr 2002 in Angriff genommenen Projektes der Struktur-
kommission wird Unterstützung bei der Einrichtung von palliativmedizinischen Einheiten
geleistet. Zu den Unterstützungsleistungen zählen auch die Vernetzung der bestehenden
und zukünftiger Einrichtungen zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch und die
Schaffung einer gemeinsamen Plattform mit Diskussionsforum. Im Rahmen des ersten
derartigen Diskussionsforums wurden sowohl die stationäre als auch die ambulante
Weiterbetreuung nach einem Aufenthalt auf einer palliativmedizinischen Akuteinheit als
weiter zu behandelnde Arbeitsinhalte vereinbart.

In diesem Zusammenhang wird auf das Modellprojekt „Patientinnenorientierte integrierte
Krankenbetreuung in Wien" verwiesen, welches die Wiener Gebietskrankenkasse als
Beitrag zur Schnittstellenoptimierung gemeinsam mit der Stadt Wien durchführt, und in
welchem in drei Teilprojekten ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der
Betreuungsqualität von Patienten in den Bezirken 14, 15, 16 und 17 modellhaft
umgesetzt werden soll. Erkenntnisse aus diesem Modellprojekt lassen sich wahrscheinlich
auch im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Hospiz- und Palliativversorgung effizient
nutzen.

In der Steiermark wird derzeit die Hospiz- bzw. Palliativversorgung im Rahmen der
Förderung mit Strukturmaßnahmen aus dem SKAFF-Fonds projektmäßig betrieben.
Derzeit gibt es stationäre Palliativ- und Hospizeinrichtungen im LKH-Univ.Klinikum Graz,
Krankenhaus der Elisabethinen und Albert-Schweitzer-Hospiz im Geriatrischen
Gesundheitszentrum der Stadt Graz. In den ersten beiden genannten Krankenanstalten
erfolgt die Honorierung im Rahmen der LKF-Punkte und im dritten Krankenhaus eine
Finanzierung über Strukturförderungsmaßnahmen.

Weiters gibt es im Großraum Graz das Pilotprojekt „Mobiles Palliativteam Graz" von
Oktober 2002 bis Dezember 2004, welches ebenfalls durch SKAFF-Mittel gefördert wird.
Weiters findet dieser Bereich auch im Pilotprojekt „Modellversuch Hartberg zur
Optimierung des Zusammenwirkens im regionalen Gesundheitswesen" Berücksichtigung.

Das Land Salzburg hat die „Salzburg-Kommission" beauftragt, in einer Expertengruppe,
welcher die Salzburger Gebietskrankenkasse angehört, ein Gesamtkonzept für eine
flächendeckende integrierte palliativmedizinische Versorgung im Land Salzburg
auszuarbeiten. Ein vorläufiger Endbericht liegt bereits vor und wird in Kürze dem Land
Salzburg samt Umsetzungsempfehlungen übermittelt werden.

Weiters gibt es in Salzburg mehrere von den Krankenversicherungsträgern mitfinanzierte
Hospizeinrichtungen.


Auch in Vorarlberg läuft ein Pilotprojekt des Vorarlberger Gesundheitsfonds bis Ende
2004. Eine Palliativstation wurde auch zwischenzeitlich am Krankenhaus Hohenems im
Rahmen des ÖKAP eingerichtet und bewilligt.

Darüber hinaus umfasst die Regelung des interdisziplinären Tätigkeitsbereichs der
Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege u.a. auch die
Vorbereitung der Patienten oder pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen auf
die Entlassung aus einer Krankenanstalt oder Einrichtung, die der Betreuung
pflegebedürftiger Menschen dient, und Hilfestellung bei der Weiterbetreuung. Nunmehr
ist in Aussicht genommen, im Rahmen einer Gesundheits- und Krankenpflege-
Weiterbildungsverordnung für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Weiterbildungen in den Bereichen „Palliativpflege" und „Validierende Pflege" vorzusehen.

Frage 9:

Neben den seitens meines Ressorts für die Integration der Palliative Gare in der
Regelversorgung bereits gesetzten Maßnahmen wie dem Beschluss der
Strukturkommission für die Widmung von zunächst 400 Palliativbetten im ÖKAP 2001
einschließlich der Strukturqualitätskriterien für die Palliativstation (wie
Personalausstattung, Personalqualifikation, technischer und räumlicher Ausstattung und
Leistungsumfang) ist die Verankerung der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe
(Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Psychologen und Psychotherapeuten) in
Palliative Care in den gesetzlichen Bestimmungen notwendig; d.h. es müssen einheitliche
und dem internationalen Stand des Wissens entsprechende Curricula für die genannten
Gesundheitsberufe erarbeitet werden.

Als erster Schritt wird ein bundesweit einheitliches Curriculum für die Palliativpflege von
einem Expertenteam unter professioneller Projektleitung erstellt, das in Form einer
Sonderausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankert werden soll.
Im bereits gestarteten Projekt „Curriculum Palliativpflege" sollen basierend auf den
Erhebungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Status quo der Palliativpflege
in Österreich sowie auf internationalen Recherchen von entsprechenden Curricula
Bausteine für die in Rede stehende Ausbildung entwickelt werden.
Die Fertigstellung des Curriculums ist mit Februar 2004 terminisiert.

Frage 11:

Ein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz im Gesundheitsressort eingesetzte
Expertinnengruppe steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Arbeiten.

Fragen 12 und 13:

Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Vizekanzler.