31/AB XXII. GP
Eingelangt am: 13.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 34/J
der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun
Silhavy und Genossinnen, wie
folgt:
Vorweg wird festgehalten, dass die Beantwortung des
überwiegenden Teils der Fragen in
die Zuständigkeit der Länder fällt, da diese hauptsächliche Träger von
Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen sowie Dienstgeber des Pflegepersonals sind. Seitens meines
Ressorts wurden daher die Stellungnahmen der Länder eingeholt, von denen bis
dato alle
außer das Bundesland Burgenland eingelangt sind und in meiner Beantwortung
berücksichtigt werden konnten.
Zu Fragen
1, 3 und 4:
Gemäß § 49 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
BGBl. I Nr. 108/1997, in der
geltenden Fassung, haben Schülerinnen einer Gesundheits- und
Krankenpflegeschule
Anspruch auf ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe nach Anhören der
gesetzlichen
Interessenvertretung der Dienstnehmerinnen vom Rechtsträger der Schule
festzusetzen
und zu leisten ist.
Die Bestimmung der Höhe des Taschengeldes obliegt somit dem
Rechtsträger der
Schule, wobei die Dienstnehmervertretung mit einem Anhörungs- und damit
Mitspracherecht ausgestattet ist. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit
und
Generationen hat hingegen keinerlei Einflussmöglichkeit weder auf die Höhe noch
auf die
Einheitlichkeit des Taschengeldes.
Klarzustellen ist, dass das Taschengeld eine vermögens- und
leistungsunabhängige
finanzielle Unterstützung der Schülerinnen ist. Zusätzlich hat der Rechtsträger
den
Schülerinnen Dienstkleidung bereitzustellen.
Da die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen privatrechtlich
geführt werden und sehr
unterschiedliche Rahmenbedingungen (zB Wohnmöglichkeiten, Verpflegung etc) zu
sehr
unterschiedlichen Tarifen bestehen, müssten bei einer Vereinheitlichung des
Taschengeldes alle anderen Leistungen entsprechend bewertet werden.
Unter diesen Aspekten erscheint eine Vereinheitlichung der
Taschengeldhöhe kaum
möglich.
Zu Frage 2:
Die Recherche bei den Ländern hat zur Frage der Höhe des
Taschengeldes folgende
Ergebnisse ergeben:
Kärnten:
1. Ausbildungsjahr: € 130,--
2. Ausbildungsjahr: € 200,-
3. Ausbildungsjahr: € 300,-
Niederösterreich:
Gemäß Schulförderungsrichtlinie vom
11.7.2000:
1. Ausbildungsjahr: ÖS 1.290,--
2. Ausbildungsjahr: ÖS 2.580,--
3. Ausbildungsjahr: ÖS 3.570,--
Oberösterreich:
An den Schulen für die allgemeine Gesundheits- und
Krankenpflege, welche an allgemein
öffentlichen Krankenanstalten eingerichtet sind, wird ein Taschengeld in
folgender Höhe
ausbezahlt:
1. Jahr: €
253,80
2. Jahr: €
312,90
3. Jahr: €
473,90
In der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege werden
höhere Taschengelder
ausbezahlt:
1. Jahr: €
320,80
2. Jahr: €
477,20
3. Jahr: €
714,60
Im Diakonissenkrankenhaus (ohne Öffentlichkeitsrecht) werden
niedrigere Beträge
ausbezahlt:
1. Jahr €
115,91
2. Jahr €
143,89
3.
Jahr € 219, 84
Salzburg:
|
Krankenpflegeschule |
BFI |
KH |
KH Zell am
See |
LKS-BIZ*) |
|
1
. Ausbildungsjahr: |
€ 98,69 |
€ 156,-- (13x) |
€ 133,72
netto |
€ 98,69 |
|
2.
Ausbildungsjahr: |
€ 176,38 |
€ 212,-- (14 x) |
€ 211,41 netto |
€ 176,38 |
|
3.
Ausbildungsjahr: |
€ 262,64 |
€ 291,-- (14 x) |
€
297,67 netto |
€
262,64 |
*) An der Schule für psychiatrische Gesundheits- und
Krankenpflege erhalten die
Schülerinnen zusätzlich eine Gefahrenzulage in der Höhe von € 38,36 monatlich.
Steiermark:
1. Ausbildungsjahr € 73,00 (14 mal pro Jahr)
2. Ausbildungsjahr €
146,00 (14 mal pro Jahr)
3. Ausbildungsjahr €
219,00 (14 mal pro Jahr)
Tirol:
|
GKPS |
1. Ausbildungs- |
2. Ausbildungs- |
3. Ausbildungs- |
|
AZW/TILAK |
€ 120,-- |
€ 180,--
|
€ 300,-- |
|
Hall |
€ 169,36 |
€ 234,04 |
€ 363,64 |
|
Schwaz |
€ 118,71 |
€ 177,95 |
€ 296,56 |
|
Kufstein |
€ 165,69 |
€ 236,48 |
€ 365,11 |
|
Lienz |
€ 124,55 |
€ 177,95 |
€ 296,58 |
|
Zams |
€ 151,-- |
€ 239,-- |
€ 389,-- |
|
Reutte |
€ 166,53 |
€ 256,02 |
€ 347,36 |
Vorarlberg:
1. Ausbildungsjahr €171,-
2. Ausbildungsjahr €
244,--
3. Ausbildungsjahr €
353,-
Wien:
In den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der
Unternehmung Wiener Kranken-
anstaltenverbund (U-KAV) beträgt die Höhe des Taschengeldes im
1. Ausbildungsjahr € 203,--
2. Ausbildungsjahr
€ 281 ,--
3.
Ausbildungsjahr € 397,--
In den privaten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
(Krankenanstalt Barmherzige
Brüder - BhBr, Vinzentinum/Krankenanstalt Barmherzige Schwestern - Vinz und
Krankenanstalt Rudolfinerhaus - RudH) beträgt die Höhe des Taschengeldes im
BhBr Vinz
RudH
1. Ausbildungsjahr €
203,01
€ 198,98
€ 175,21
2. Ausbildungsjahr €
288,99
€ 275,21
€ 242,29
3. Ausbildungsjahr €
397,00
€ 389,45
€ 314,91
In
der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Österreichischen Bundesheeres,
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne wird die Ausbildung im Rahmen eines
Dienstverhältnisses absolviert.
Zu Frage
5 bis 9:
Burqenland:
Im Burgenland gibt es eine Schule für allgemeine
Gesundheits- und Krankenpflege.
Weitere Daten liegen - wie schon eingangs erwähnt - seitens dieses Bundeslandes
bis
dato nicht vor.
Kärnten:
In den beiden Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
Klagenfurt und Villach - an
diesen Schulen wird 2 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und
Krankenpflege
sowie 1x die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege und 1x die Ausbildung
in
psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - sind derzeit in
Ausbildung:
im 1. Ausbildungsjahr: 186 SchülerInnen
im 2. Ausbildungsjahr: 136 SchülerInnen
im 3. Ausbildungsjahr: 130 SchülerInnen
gesamt: 452 Schülerinnen
Im Bundesland Kärnten gibt es derzeit ausreichend
Bewerberinnen um die Aufnahme
eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege.
Niederösterreich:
In Niederösterreich gibt es 13 Schulen für allgemeine
Gesundheits- und Krankenpflege
und 3 Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege.
Im
Schuljahr 2002/2003 werden
15 Lehrgänge des 1. Ausbildungsjahrs
15 Lehrgänge des 2. Ausbildungsjahrs und
14 Lehrgänge des 3. Ausbildungsjahrs
geführt.
Im Schuljahr 2002/2003
gab es 591 Aufnahmen in das 1. Ausbildungsjahr.
Derzeit in Ausbildung sind im
1. Ausbildungsjahr: 571 SchülerInnen
2. Ausbildungsjahr: 359 SchülerInnen
3. Ausbildungsjahr: 350 SchülerInnen
Laut Umfrage des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds vom Jänner
2003 stehen 68
Personen auf der Warteliste.
Oberösterreich:
In Oberösterreich gibt es 14 Schulen für die allgemeine
Gesundheits- und Krankenpflege
sowie je eine Schule für die Kinder- und Jugendlichenpflege und die
psychiatrische
Gesundheits- und Krankenpflege.
Alle Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen
jährlich im Herbst mit neuen
Jahrgängen.
In Oberösterreich wird an allen Schulen jährlich
aufgenommen. Im 1. Ausbildungsjahr
standen im Herbst 2002 insgesamt ca. 500 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Davon
entfielen auf die Schulen der Oö. Gesundheits- und SpitalsAG ca. 230, auf die
Ordenskrankenanstalten 170 und auf das AKH der Stadt Linz 110
Ausbildungsplätze.
Salzburg:
In Salzburg werden
folgende Gesundheits- und Krankenpflegeschulen geführt:
1. Schule für allgemeine Gesundheits- und
Krankenpflege am St. Johanns-Spital -
Landeskrankenhaus, Müllner Hauptstraße 46, 5020 Salzburg
2. Schule für
allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Kardinal
Schwarzenberg'schen Aö Krankenhaus,
Kardinal-Schwarzenberg-Str. 19, 5620
Schwarzach im Pongau
3. Schule für allgemeine
Gesundheits- und Krankenpflege am Aö Krankenhaus Zell
am See, Paracelsusstraße 8, 5700 Zell am See
4. Schule für
Gesundheits- und Krankenpflege des BFI gemeinsam mit dem
Diakonissen-Krankenhaus und dem Aö Krankenhaus Hallein,
St.-Julien-Straße 2,
5020 Salzburg
5. Schule für Kinder-
und Jugendlichenpflege am St. Johanns-Spital -
Landeskrankenhaus, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg
6. Schule für
psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege an der Christian-
Doppler-Klinik - Landesnervenklinik, Ignaz-Harrer-Straße 79, 5020 Salzburg
|
Schulen für
Gesündheits- u. Krankenpflege |
Anzahl der Jahrgänge |
|
Schule f. allg GuK am St. Johanns
Spital - LKH |
3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen |
|
Schule
f. allg GuK am Kardinal |
3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen |
|
Schule
f. allg GuK am Aö Krankenhaus |
3
Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen |
|
Schule
f. GuK des Berufsförderungsinstituts |
2
Ausbildungsjahrgänge = 2 Klassen |
|
Schule
f. Kinder- u. Jugendlichenpflege am |
3
Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen |
|
Schule
für psychiatrische Gesündheits- und |
3
Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen |
In Salzburg werden folgende Ausbildungsplätze*) geführt:
|
Schulen |
GuK |
||
|
|
allg |
psych |
Kinder |
|
BFI Salzburg |
20 |
|
|
|
Aö KH Schwarzach |
30 |
|
|
|
Aö KH Zell am
See |
17 |
|
|
|
St. Johanns Spitals - |
84 |
|
15 |
|
Christian-Doppler- |
|
20 |
|
|
SUMME*) |
151 |
20 |
15 |
*)Angabe im jährlichen Durchschnitt
In Salzburg werden gegenwärtig ausgebildet:
|
Schuljahr 2002/2003 |
Ug/KI |
2.Jg/KI |
3.Jg/KI |
Ge- |
|
Allgemeine
Gesundheits- u. Krankenpflege |
|
|
|
|
|
Schule f. allg GuK am
St. Johanns Spital - LKH |
110 |
88 |
84 |
282 |
|
Schule f. allg GuK am St. Johanns Spital - LKH |
30 |
26 |
--- |
56 |
|
Schule f. allg GuK am Kardinal |
39 |
33 |
32 |
104 |
|
Schule f. allg GuK am Aö Krankenhaus Zell |
28 |
20 |
17 |
65 |
|
Schule f. GuK des Berufsförderungsinstituts |
|
17 |
30 |
47 |
|
Kinder-
und Jugendlichenpflege |
|
|
|
|
|
Schule f. Kinder- u. Jugendlichenpflege am |
20 |
17 |
15 |
52 |
|
Psychiatr.
Gesundheits- und Krankenpflege |
|
|
|
|
|
Schule für psychiatrische GuK an der Christian- |
24 |
19 |
20 |
62 |
|
Summe |
251 |
220 |
198 |
668 |
Steiermark:
In der Steiermark werden fünf Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen - an diesen
Schulen wird 3 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege
sowie 2x
die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege und 1x die Ausbildung in
psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - geführt. In jeder
Schule
wird ein erster, zweiter und dritter Ausbildungsjahrgang geführt.
Es gibt
im 1. Ausbildungsjahr
ca. 370 Ausbildungsplätze,
im 2. Ausbildungsjahr ca. 280 Ausbildungsplätze,
im 3. Ausbildungsjahr ca. 270
Ausbildungsplätze.
Da fast alle BewerberInnen, die den Anforderungen
entsprechen, mit der Ausbildung
beginnen können, stehen keine Personen auf der Warteliste.
Tirol:
In Tirol werden sieben Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
- an diesen Schulen wird
7 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege sowie 1x die
Ausbildung
in Kinder- und Jugendlichenpflege und 2x die Ausbildung in psychiatrischer
Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - geführt.
|
GKPS |
Jahrgänge |
Ausbildungsplätze |
Schülerinnen |
Warteliste |
|
AZW/TILAK |
6 + 1 KiJu |
? |
313
inkl. KiJu |
7 Warteliste |
|
Hall |
3 |
75 |
65 |
17
Warteliste |
|
Schwaz |
3 |
90 |
79 |
10
Warteliste |
|
Kufstein |
3 |
72 |
42 + 24 |
3 Warteliste |
|
Lienz |
3 |
75-80 |
78 |
80 Bewerber bei 25 |
|
Zams |
3 |
62 |
48 |
115 Bewerberinnen |
|
Reutte |
3 |
60 |
54 |
45 Bewerbungen bei 20 |
Vorarlberg:
In Vorarlberg bestehen zwei allgemeine Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen und
eine psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegeschule.
Pro Schuljahr wird je
ein Lehrgang geführt - somit gibt es laufend 9 Ausbildungsjahrgänge.
Die Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch verfügt
über 60, die Schule in
Bregenz über 32 und die Schule in Rankweil über 25 Ausbildungsplätze.
Derzeit
stehen in Ausbildung:
|
Schule |
Jahrgang l |
Jahrgang II |
Jahrgang III |
zusammen |
|
Bregenz |
32 |
29 |
28 |
89 |
|
Feldkirch |
60 |
52 |
42 |
154 |
|
Rankweil |
25 |
23 |
21 |
69 |
Jährlich ist ein Bewerbungsüberhang von durchschnittlich
gesamt 50 Personen zu
verzeichnen.
Wien:
In Wien gibt es 17 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (in
15 Schulen Ausbildung in
allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege, und je 1 Schule Ausbildung in
Kinder- und
Jugendlichenpflege sowie psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege), davon
13
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund und 4 anderer Rechtsträger.
Anzahl der Jahrgänge:
Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund:
.............................................. 45
Krankenanstalt Barmherzige
Brüder:.................................................................... 3
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige
Schwestern: ..................................... 2
Krankenanstalt Rudolfinerhaus:
........................................................................... 3
Österreichisches Bundesheer -
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne: ... 3
Anzahl
der Ausbildungsplätze:
Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund:........................................... 2100
Krankenanstalt
Barmherzige Brüder:
............................................................... 90
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige
Schwestern: ................................ 44
Krankenanstalt Rudolfinerhaus:
...................................................................... 54
Österreichisches Bundesheer -
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne: 90
Anzahl der SchülerInnen:
Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund:
1. Ausbildungsjahr: 622
2. Ausbildungsjahr: 553
3. Ausbildungsjahr: 483
Private Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und
Österreichisches Bundesheer:
1. Ausbildungsjahr: 62
2. Ausbildungsjahr: 91
3. Ausbildungsjahr: 71
Es
gibt derzeit in Wien keine Wartelisten.
Zu Frage 10:
Kärnten:
Gem. § 49 Abs. 5 GuKG erfolgt die Festsetzung der Höhe des
Taschengeldes durch das
Land Kärnten als Rechtsträger der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
nach
Anhören der gesetzlichen Vertretung der Dienstnehmerinnen.
Niederösterreich:
Die Festsetzung erfolgt gemäß der Schulförderungsrichtlinie
des NÖ Gesundheits- und
Sozialfonds.
Oberösterreich:
Die Höhe des Taschengeldes wird von den Rechtsträgern meist
in Anlehnung an die Oö.
Gesundheits- und SpitalsAG festgesetzt.
Salzburg:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 49 Abs. 5 GuKG. Für die
Landesklinken Salzburg ist die
Art und Höhe des Taschengeldes durch einen Beschluss der Landesregierung
geregelt.
Steiermark:
Die Festsetzung erfolgt auf Grund eines Beschlusses der
Steiermärkischen
Landesregierung.
Tirol:
|
GKPS |
Festsetzung
des Taschengeldes |
|
AZW/TILAK |
Träger mit Betriebsrat |
|
Hall |
analog zu den
Gehaltserhöhungen im öffentl. Dienst |
|
Schwaz |
angelehnt an die TILAK |
|
Kufstein |
Beschluss des
Gemeindeverbandes |
|
Lienz |
Beschluss des
Gemeindeverbandes |
|
Zams |
Angleichung an andere
GKPS |
|
Reutte |
Beschluss des
Gemeindeverbandsausschusses |
Vorarlberg:
Das
Taschengeld wird nach einer landesweiten,
einheitlichen Regelung durch die
Rechtsträger der Schulen zwölfmal/pro Jahr
ausbezahlt.
Wien:
In der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund ist das
Taschengeld durch einen
Gemeinderatsbeschluss geregelt. Während die Höhe des Taschengeldes in den
Wiener
Städtischen Schulen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten verhandelt
wird, ist
für die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der privaten Rechtsträger die
Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr zuständig.
Zu Frage 11:
Eine Einsetzung von AMS-Mitteln erscheint aus ho. Sicht in
erster Linie für
Krankenpflegeausbildungen, die im Rahmen des zweiten Bildungswegs absolviert
werden, denkbar.
Auf Grund der sonstigen Rahmenbedingungen der
Krankenpflegeausbildungen
(kostenlose Berufsausbildung, verpflichtende Leistung von Taschengeld
unabhängig von
der sozialen Bedürftigkeit, Vollversicherung etc) sowie auf Grund der
Begrenztheit der
AMS-Mitteln erschiene eine generelle Förderung im Rahmen des
Arbeitsmarktservice
kaum gerechtfertigt.
Zu Frage 12 bis 16 und 18:
Kärnten:
Für folgende Leistungen besteht
Kostenersatz in folgender Höhe:
-
Schülerinnenwohnheim Klagenfurt: monatlich € 101,74
-
Schülerinnenwohnheim Villach: monatlich € 79,94
Die Kärntner Schülerinnen
haben die Möglichkeit, an der verbilligten Personalverpflegung
der Krankenanstalten der jeweiligen Schulstandorte teilzunehmen; die dafür zu
leistenden
Entgelte sind je nach Krankenanstalt unterschiedlich hoch; in einigen
peripheren
Spitälern, an denen Teile der praktischen Ausbildung absolviert werden, wird
eine
kostenlose Personalverpflegung geboten.
Die Abgeltung je
Nachtdienst erfolgt nach den Regelungen des
Nachtschwerarbeitsgesetzes, das sind zwei Stunden Zeitausgleich pro
Nachtdienst.
Sonntage werden nicht abgegolten, Feiertage in Form von Zeitausgleich 1:1.
Da seitens des Bundes
die Einbeziehung der SchülerInnen einer Gesundheits- und
Krankenpflegeschule in die Schülerlnnenfreifahrtsregelungen im Zuge der
praktischen
Ausbildung nicht gewährt wird, übernimmt die daraus entstehenden Kosten das
Land
Kärnten als Schulerhalter.
Niederösterreich:
Für die Benützung von Personalunterkünfte sind von den
KrankenpflegeschülerInnen von
€ 50,-- bis € 250,-- Kostenersatz zu leisten.
Für die Teilnahme an der verbilligten Personalverpflegung
sind von den
Krankenpflegeschülerinnen pro Mittagessen € 1,-- bis € 3,-- Kostenersatz zu
leisten.
Es erfolgt überwiegend keine bis maximal € 10,--
Nachtdienst-Abgeltung sowie keine
Sonn- und Feiertagsabgeltung.
Oberösterreich:
Für
die Benützung günstiger Personalunterkünfte sind in den Schulen der Oö. Gespag
zwischen ca. € 30 bis € 150 je nach Größe und Ausstattung (Einbettzimmer oder
Zweibettzimmer) zu leisten. Am A.ö. Krankenhaus der Stadt Linz kostet ein
Wohnheimplatz € 39, 20 pro Monat. In der Schule am Diakonissenkrankenhaus (ohne
Öffentlichkeitsrecht) ist kein Kostenbeitrag zu leisten (jedoch niedrigeres
Taschengeld).
An der Schule der Elisabethinen ist der Kostenersatz für die Unterkunft der
Höhe des
Taschengeldes angepasst: 1. Jahr € 75,-- 2. Jahr € 90,-- und 3. Jahr € 110,--
pro Monat.
An den übrigen Schulen der Ordenskrankenanstalten sind zwischen € 29,-- und €
40,-- als
Kostenersatz für ein Zweibettzimmer zu leisten.
Für
ein Frühstück werden ca. € 0,73, für ein Mittagessen ca. € 2,-- und für ein
Abendessen € 1,-- verrechnet.
In
den Schulen der Oö. Gesundheits- und Spitals AG und der Ordenskrankenanstalten
beträgt die Nachtdienstzulage € 27, 20, im AKH-Linz € 33, 36.
Die
Sonn- und Feiertagsabgeltung je Stunde erfolgt in den Schulen der Oö. Gespag
zwischen € 4,13 bis € 5,66, im AKH-Linz mit € 4,05 und in den
Ordenskrankenanstalten
mit € 3,67 bis € 4, 25.
Zur
Zeit wird in Oberösterreich kein Ausbildungskostenrückersatz verlangt.
Salzburg:
In
Salzburg sind für Krankenpflegeschülerinnen pro Person und Monat an
Kostenersatz
für Personalunterkünfte zu leisten:
|
BFI*) |
KH Schwarzach |
KH Zell am See |
LKS-BIZ**) |
|
für
44 m2: |
Einzelzimmer: |
|
Einzelzimmer: |
|
für
50 m2: |
Doppelzimmer: |
Doppelzimmer: |
Doppelzimmer |
*)
BFI: Die Schüler des BFI wohnen zu 99 % zu Hause.
**) LKS-BIZ
a)
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege am St. Johanns-Spital / LKS
Im
Doppelzimmer pro Person € 43,61
monatlich, 10x jährlich,
die
aber wieder rückerstattet werden.
Im
Einzelzimmer € 72,67 monatlich, 10x jährlich, es werden aber pro Monat
€ 43,61 rückerstattet.
b) Schule für psychiatrische GuK an der
Christian-Doppler-Klinik / LKS
Ein/e Schülerin erhält einen monatlichen Mietzuschuss in der
Höhe von € 74,85
und hat die Möglichkeit die Personalunterkünfte in Anspruch
zu nehmen.
Von
Krankenpflegeschülerinnen ist für die Teilnahme an der verbilligten
Personalverpflegung zu leisten:
|
BFI |
KH Schwarzach |
KH Zell am
See |
LKS |
|
keine Kosten |
Frühstück: |
pauschal |
Frühstück: |
*) LKS-BIZ: Das Taschengeld wird 10x jährlich um je € 36,34 für
die Verpflegung erhöht.
In Salzburg werden pro Nachdienst vergütet:
|
BFI |
KH Schwarzach |
KH Zell am
See |
LKS |
|
ND-Zulage |
Zeitausgleich 1:1 |
ND-Zulage |
ND-Zulage |
In Salzburg werden pro Sonn- und Feiertag
vergütet:
|
BFI |
KH Schwarzach |
KH Zell am
See |
LKS |
|
SF-Zuschlag |
Sonntag: |
SF-Zuschlag |
SF-Zuschlag |
Durch folgende sonstige Maßnahmen könnte die finanzielle und
soziale Stellung der
KrankenpflegeschülerInnen verbessert werden:
A)
Finanziell:
*) Freifahrt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln:
• Für den Schulbesuch
• Für SchülerInnen, die in Wohnheimen oder in den
Personalunterkünften wohnen
• Für SchülerInnen, die über 26 bzw. 27 Jahre alt sind
• Übernahme der Fahrtkosten für Fahrten von und zu den
Praktikumsstellen
*) Übernahme der Kosten für Schulbücher und Skripten
*) Stipendien (soziale Bedürftigkeit oder Leistungsstipendium)
*) Spezielle Förderung
von älteren Schülerinnen,
die den Pflegeberuf als „2. Karriere"wählen.
*) Spezielle Förderung von SchülerInnen mit Kindern
*)
Finanzierung von Auswärts- und Auslandspraktika
B) Sozial:
*)
Bessere Anlehnung an das allgemeine Schulwesen
*)
Erlangen der Studienberechtigung mit dem Diplom
*)
Spezielle Programme zur Gesundheitsförderung und Burn-out-Prophylaxe
*)
Besondere Begleitung in der Berufseinstiegsphase nach der Diplomierung
*) Unterstützung von Fort- und
Weiterbildungen (z.B. bei Sonderausbildungen und
verkürzten Ausbildungen)
Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung:
|
BFI |
KH
Schwarzach |
KH Zell am See |
LKS |
|
keine |
keine |
keine |
CDK: keine |
Steiermark:
Laut
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 01.07.1996 beträgt der
Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme eines Internats-/Wohnheimplatzes derzeit
monatlich € 109,-- (10 mal pro Jahr).
Grundsätzlich
erfolgt keine Nachtdienstabgeltung, weil während der Ausbildungszeit kein
Dienstverhältnis vorliegt. Während der Sommerzeit (8 Wochen) wird SchülerInnen,
die
von den Landeskrankenanstalten im Einvernehmen mit der Schuldirektion zu einem
Praktikum eingesetzt werden, die halbe Nachtdienstzulage gewährt. Die
Auszahlung
erfolgt direkt von der KAGES auf das Konto der SchülerInnen, nachdem von der
Schule
eine entsprechende Auflistung (Name, Adresse, Bankverbindung, Datum des
Nachdienstes) übermittelt wurde.
Sonn-
und Feiertagsabgeltung gibt es keine, weil SchülerInnen keine DienstnehmerInnen
sind.
Eine
Verbesserung der finanziellen und sozialen Stellung der
KrankenpflegeschülerInnen
könnte durch ein einheitliches adäquates monatliches Taschengeld realisiert
werden,
wobei auch die Kosten der Ausbildung und der Sozialversicherung berücksichtigt
werden
sollten. SchülerInnen sind u.a. auch während der Zeit der theoretischen
Ausbildung
pensionsversichert.
In der Steiermark
wird keine Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung verlangt.
Tirol:
|
GKPS |
Personalunterk |
Personalverpfl |
Nachtdienst- |
Sonn- und |
Ausbildungs- |
|
AZW/TILAK |
€ 87,21/Monat |
währ. Theorie |
€ 18.--/ND |
€ 14.50/ |
- |
|
Hall |
€ 21 ,807 Monat |
wie DN des |
pro ND/2h ZA |
€ 14,537 |
nein |
|
Schwaz |
€ 63,95 DZ |
Frühst/Abend- |
€
17,95/ND |
€ 14,537 |
nein |
|
Kufstein |
€
87,94/ Monat |
€
1,31/Tag |
€ 29,61 netto |
€ 2,78 |
nein |
|
Lienz |
kostenlos |
kostenlos |
€ 17,95/ND |
€ 1,82/ |
nein |
|
Zams |
€ 50,-- EZ |
Personaltarif |
€ 30,24/ND |
keine |
Nein |
|
Reutte |
€
73,95 EZ |
kein Kosten- |
€ 18,66/ND |
€ 29,077 |
nein |
Vorschläge
für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Stellung der
KrankenpflegeschülerInnen wären: Stipendienmöglichkeiten analog dem
Hochschulstudiengesetz, zinsenlose Kreditmöglichkeiten, kostenlose
Schulbuchaktion,
höheres Taschengeld, Schülerfreifahrten auch im Praktikum, Schulabbrecher nach
positiv
absolviertem 1. Ausbildungsjahr (jetzt nach 2. Ausbildungsjahr) zur
Pflegehelferprüfung
zulassen.
Vorarlberg:
Unterbringungskosten
der
1. Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch:
- Einzelzimmer: € 87,21
-
Doppelzimmer: € 61,77
2.
Gesundheits- und Krankenpflegeschule Bregenz:
- Einzelzimmer: € 87,--
Für Verpflegung zahlen
die SchülerInnen einen Beitrag von € 2,77 bis € 3,50.
Es gibt keine zusätzliche Entlohnung für Nachtdienste, zum
Teil werden den
Rechtsträgern der Praxisstellen derzeit € 31,40 verrechnet (Nachtdienste
absolvieren die
Schülerinnen gemäß GuKG erst im dritten Ausbildungsjahr).
Wochenenddienste werden erst im letzten Ausbildungsjahr
absolviert, pro
Praktikumsmonat ist ein Wochenenddienst vorgegeben, der terminlich von der
Schule
fixiert wird.
Soziale und finanzielle Verbesserungen
könnten zB dadurch erzielt werden, dass
Krankenpflegeschülerinnen
Freifahrt für Fahrten vom Wohnort zur Schule und vom
Wohnort zu den Praktikumshäusern in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus wäre
zu überlegen, ob Berufsumsteiger mit Familie und sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
im Einzelfall besonders unterstützt werden
könnten.
Eine Ausbildungskostenrückerstattung ist seit einem
Erkenntnis des OGH aus dem Jahr
2000 nicht mehr der Fall.
Wien:
In der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund sind
derzeit für einen Platz im
Wohnheim einer Schule
im 1. Ausbildungsjahr € 22,--
im 2. Ausbildungsjahr € 30,- und
im 3. Ausbildungsjahr € 37,--
zu zahlen.
Krankenanstalt Barmherzige Brüder: € 75,-- bis €
145,--/Monat je nach Ausstattung
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: .................... €
72,--/Monat
Krankenanstalt Rudolfinerhaus: ..........................................................
€ 22,--/Monat
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:
........................................... kostenlos
Bei der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gibt es
keine verbilligte
Personalverpflegung. Den Gesundheits- und
KrankenpflegeschülerInnen wird ein
monatliches Verpflegsgeld von derzeit € 97,50 erstattet.
Hinsichtlich der übrigen Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen ist ein Kostenersatz wie
folgt zu erstatten:
Krankenanstalt Barmherzige
Brüder:....................................................... € 4,97/Tag
Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: ................€
3,05/Tag (ohne Abendessen)
Krankenanstalt Rudolfinerhaus:
................................................................ kostenlos
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:
......................................... € 4,60/Tag
Für den Nachtdienst erhalten die Gesundheits- und
KrankenpflegeschülerInnen folgende
Abgeltung:
Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund:.................... € 11,50/Nachtdienst
Krankenanstalt Barmherzige
Brüder................................................................. keine
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige
Schwestern:.................................. keine
Krankenanstalt
Rudolfinerhaus:................................................... €
9,88/Nachtdienst
Heereskrankenanstalt Van Swieten
Kaserne:............................ € 14,02/Nachtdienst
Die Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gewährt
derzeit keine Sonn- und
Feiertagsentschädigung.
Krankenanstalt Barmherzige
Brüder:................................................ keine Abgeltung
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige
Schwestern:................. keine Abgeltung
Krankenanstalt
Rudolfinerhaus:.......................................................... €
2,87/Stunde
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:.......... kein
Sonn- und Feiertagsdienst
Eine Verbesserung wäre durch den Einsatz von AMS-Mitteln
denkbar.
Kein Rechtsträger in Wien verlangt einen Ausbildungskostenrückersatz.
Zu Frage 17:
Es besteht derzeit keine Arbeitsgruppe im Bundesministerium
für soziale Sicherheit
und Generationen, die sich mit der Ausbildung und den Berufsbildern im
gehobenen
Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigt. Ausbildung und
Berufsbilder
wurden im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz , BGBl. Nr. 108/1997, und in den
hiezu erlassenen Ausbildungsverordnungen neu und abschließend geregelt.
Zu Frage 19:
Wie sich aus der
Beantwortung der bisherigen Fragen (insbesondere Frage 9) ergibt,
stehen im Pflegebereich grundsätzlich ausreichend Ausbildungsplätze zur
Verfügung.
Folgende Initiativen der Länder sind anzuführen:
Oberösterreich:
An einzelnen Schulen
werden zusätzliche Jahrgänge für die verkürzte Ausbildung von
Pflegehelfern zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
eingerichtet.
Salzburg:
An den Salzburger Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
werden die
Ausbildungsplätze bedarfsgerecht angepasst. Bei einer Bedarfsänderung und nach
den
budgetären Möglichkeiten werden die Ausbildungsplätze entsprechend erhöht. So
werden
zur Zeit an der allgemeinen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am St.
Johanns
Spitals zwei zusätzliche Ausbildungslehrgänge gestartet.
Steiermark:
Es wird das Konzept verfolgt und bereits durchgeführt,
PflegehelferInnen
Ausbildungsplätze in der verkürzten Ausbildung in einem gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege anzubieten.
Tirol:
In Tirol wird derzeit daran gearbeitet, die
Ausbildungsplätze an Gesundheits- und Kran-
kenpflegeschulen zu erhöhen. Als zusätzliche Maßnahme werden erstmalig verkürzte
Ausbildungen in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für
PflegehelferInnen
berufsbegleitend in Form von eigenen Lehrgängen angeboten. Für InteressentInnen
dieser Ausbildungen stellen sich dabei jedoch große Probleme hinsichtlich
Finanzierung
der Lebenserhaltungskosten. Diese meist älteren TeilnehmerInnen können
Einkommensverluste durch Teilzeitbeschäftigung (50 %) kaum kompensieren.
Um einem Personalengpass in der Kinder- und
Jugendlichenpflege vorzubeugen, wird
neben der Sonderausbildung für Jugendlichenpflege an der Gesundheits- und
Krankenpflegeschule Innsbruck ein Jahrgang „Spezielle Grundausbildung in der
Kinder-
und Jugendlichenpflege" geführt.
Zu Fragen 20 bis 25:
Kärnten:
Die Drop-out-Quote bei den Ausbildungen in Kärnten beträgt
rund 5 %.
Eine Aussage hinsichtlich der angefragten Drop-out-Quoten
unter den Berufsangehörigen
ist angesichts der Terminvorgabe nicht
möglich.
Niederösterreich:
Die durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von
KrankenpflegeschülerInnen
beträgt
- ca. 10 % - 30 % im 1.
Ausbildungsjahr,
- ca. 5 % -10 % im 2. und 3. Ausbildungsjahr,
in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
- ca. max. 10 % im 1. Ausbildungsjahr,
- danach 0 %.
Über die durchschnittliche Drop-out-Quote bei ausgebildeten
Krankenpflegeschülernnen
liegen keine Daten vor. In der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
ist nach
einem Berufsjahr kein Ausfall zu verzeichnen.
Oberösterreich:
Die
durchschnittliche Drop-out-Quote von Krankenpflegeschülerinnen beträgt
-
im ersten Ausbildungsjahr ca. 10%,
-
im zweiten Ausbildungsjahr ca. 5% und
- im dritten Ausbildungsjahr ca. 0,5%.
Innerhalb
der zur Verfügung gestellten Frist konnten keine Daten über die angefragten
Drop-out-Quoten von Berufsangehörigen erhoben werden.
Salzburg:
Die
durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von
Krankenpflegeschülerinnen
beträgt:
|
BFI |
KH
Schwarzach |
KH Zell am See |
LKS-BIZ |
|
in
der gesamten % |
1. Jahr: 10% |
1. Jahr: 10-35% |
CDK: |
|
*) Jg.-Wiederholung: |
1. + 2.
Jg. ca. 4 SchülerInnen; 3. Jg. ca. 1 SchülerIn
In
Ermangelung entsprechender Statistiken oder bekannter Studien können zur Frage
der
Drop-out-Quoten von Berufsangehörigen keine Aussagen getroffen werden.
Steiermark:
Die
durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von
Krankenpflegeschülerinnen
beträgt in der Steiermark je nach Ausbildungssparte und Kalenderjahr:
1. Ausbildungsjahr 11
- 23 %
2. Ausbildungsjahr 0
- 15 %
3. Ausbildungsjahr 0
- 2 %
Die
Fragen betreffend die Drop-out-Quote bei ausgebildeten
Krankenpflegeschülerinnen
(Dipl. Pflegepersonal) nach einem, zwei, drei, vier, fünf Berufsjahr/en können
allenfalls
vom AMS oder nur von den jeweiligen Dienstgebern beantwortet werden, bei denen
diplomiertes Pflegepersonal beschäftigt ist.
Tirol:
|
GKPS |
|
Drop-out-Quote |
|
AZW/TILAK |
Jahrgänge: 2001 - 14 |
, 2002 - 22 |
|
Hall |
ca.
15% |
|
|
Schwaz |
ca. 3 - 5 % hs. 1 .
Abj |
|
|
Kufstein |
1-2 /Jahrgang |
|
|
Lienz |
1.
Abj 16%, 2. Abj 8 |
%, 3. Abj 0% |
|
Zams |
2-7 /Jahrgang
(hs 1 . |
+ 2. Abj) |
|
Reutte |
ca. 1/6 |
|
Da
es in Österreich keine Registrierung für Pflegepersonen gibt, sind konkrete
Angaben
zu diesen Fragen nicht möglich. Eine Personalbedarfsstudie in Tirol 2000/2001
hat er-
geben, dass die Fluktuationsrate in den Alten- und Pflegeheimen bei den Dipl.
Gesund-
heits- und Krankenpflegepersonen rund 75 %, bei den Altenfachbetreuern rund 15
% und
bei Pflegehelfern rund 13 % im Untersuchungszeitraum vom 01.11.1999 -
31.10.2000
betragen hat.
Vorarlberg:
Über
die erforderlichen Informationen betreffend Drop-out-Quoten gibt es keine ver-
lässlichen Unterlagen.
Wien:
In
der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund beträgt die durchschnittliche
Drop-out-Quote in der Ausbildung 19,7 % (Erhebung aus 2002). Eine
Aufschlüsselung auf
einzelne Jahrgänge ist mangels vorliegenden Datenmaterials nicht möglich.
Im
Bereich der vier Wiener Gesundheits- und Krankenpflegeschulen außerhalb der
Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund beläuft sich die durchschnittliche
Drop-
out-Quote auf 10,36 % (bereits abgeschlossene Lehrgänge seit 1997 und derzeit
laufende
Lehrgänge). Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich folgende Zahlen:
1. Ausbildungsjahr: 17,30 %
2. Ausbildungsjahr: 6,32 %
3. Ausbildungsjahr: 2,03 %.
Im Rahmen des Personalcontrollings werden in der Unternehmung
Wiener Krankenan-
staltenverbund keine detaillierten Auswertungen zu den Drop-out-Quoten der
Berufsan-
gehörigen geführt. Diese Fragen sind daher in dieser Form nicht beantwortbar.
Auch von
den Schulen anderer Rechtsträger sind keine Zahlen bekannt.