31/AB XXII. GP

Eingelangt am: 13.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 34/J
der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy und Genossinnen,
wie folgt:

Vorweg wird festgehalten, dass die Beantwortung des überwiegenden Teils der Fragen in
die Zuständigkeit der Länder fällt, da diese hauptsächliche Träger von Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen sowie Dienstgeber des Pflegepersonals sind. Seitens meines
Ressorts wurden daher die Stellungnahmen der Länder eingeholt, von denen bis dato alle
außer das Bundesland Burgenland eingelangt sind und in meiner Beantwortung
berücksichtigt werden konnten.


Zu Fragen 1, 3 und 4:

Gemäß § 49 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, in der
geltenden Fassung, haben Schülerinnen einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Anspruch auf ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe nach Anhören der gesetzlichen
Interessenvertretung der Dienstnehmerinnen vom Rechtsträger der Schule festzusetzen
und zu leisten ist.

Die Bestimmung der Höhe des Taschengeldes obliegt somit dem Rechtsträger der
Schule, wobei die Dienstnehmervertretung mit einem Anhörungs- und damit
Mitspracherecht ausgestattet ist. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen hat hingegen keinerlei Einflussmöglichkeit weder auf die Höhe noch auf die
Einheitlichkeit des Taschengeldes.

Klarzustellen ist, dass das Taschengeld eine vermögens- und leistungsunabhängige
finanzielle Unterstützung der Schülerinnen ist. Zusätzlich hat der Rechtsträger den
Schülerinnen Dienstkleidung bereitzustellen.


Da die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen privatrechtlich geführt werden und sehr
unterschiedliche Rahmenbedingungen (zB Wohnmöglichkeiten, Verpflegung etc) zu sehr
unterschiedlichen Tarifen bestehen, müssten bei einer Vereinheitlichung des
Taschengeldes alle anderen Leistungen entsprechend bewertet werden.

Unter diesen Aspekten erscheint eine Vereinheitlichung der Taschengeldhöhe kaum
möglich.

Zu Frage 2:

Die Recherche bei den Ländern hat zur Frage der Höhe des Taschengeldes folgende
Ergebnisse ergeben:

Kärnten:

1. Ausbildungsjahr: € 130,--

2. Ausbildungsjahr: € 200,-

3. Ausbildungsjahr: € 300,-

Niederösterreich:

Gemäß Schulförderungsrichtlinie vom 11.7.2000:

1. Ausbildungsjahr: ÖS 1.290,--

2. Ausbildungsjahr: ÖS 2.580,--

3. Ausbildungsjahr: ÖS 3.570,--

Oberösterreich:

An den Schulen für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, welche an allgemein
öffentlichen Krankenanstalten eingerichtet sind, wird ein Taschengeld in folgender Höhe
ausbezahlt:

1.  Jahr: € 253,80

2.  Jahr: € 312,90

3.  Jahr: € 473,90

In der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege werden höhere Taschengelder
ausbezahlt:

1.  Jahr: € 320,80

2.  Jahr: € 477,20

3.  Jahr: € 714,60

Im Diakonissenkrankenhaus (ohne Öffentlichkeitsrecht) werden niedrigere Beträge
ausbezahlt:

1.  Jahr € 115,91

2.  Jahr € 143,89

3. Jahr  € 219, 84


Salzburg:

 

Krankenpflegeschule

 

 

BFI

 

 

KH
Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS-BIZ*)

 

1 . Ausbildungsjahr:

 

   98,69

 

€ 156,-- (13x)

 

€ 133,72 netto

 

   98,69

 

2. Ausbildungsjahr:

 

€ 176,38

 

€ 212,-- (14 x)

 

€ 211,41 netto

 

€ 176,38

 

3. Ausbildungsjahr:

 

€ 262,64

 

€ 291,-- (14 x)

 

€ 297,67 netto

 

€ 262,64 

 

*) An der Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege erhalten die
Schülerinnen zusätzlich eine Gefahrenzulage in der Höhe von € 38,36 monatlich.

Steiermark:

1. Ausbildungsjahr                        73,00 (14 mal pro Jahr)

2. Ausbildungsjahr                      € 146,00 (14 mal pro Jahr)

3. Ausbildungsjahr                      € 219,00 (14 mal pro Jahr)

Tirol:

GKPS

 

1. Ausbildungs-
jahr

 

2. Ausbildungs-
jahr

 

3. Ausbildungs-
jahr

 

AZW/TILAK          

 

€ 120,--

 

€ 180,--                  

 

€ 300,--

 

Hall

 

€ 169,36

 

€ 234,04

 

€ 363,64

 

Schwaz

 

€ 118,71

 

€ 177,95

 

€ 296,56

 

Kufstein

 

€ 165,69

 

€ 236,48

 

€ 365,11

 

Lienz

 

€ 124,55

 

€ 177,95

 

€ 296,58

 

Zams

 

€ 151,--

 

€ 239,--

 

€ 389,--

 

Reutte

 

€ 166,53

 

€ 256,02

 

€ 347,36

 

Vorarlberg:

1. Ausbildungsjahr                      €171,-

2. Ausbildungsjahr                       € 244,--

3. Ausbildungsjahr                       € 353,-

Wien:

In den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Unternehmung Wiener Kranken-
anstaltenverbund (U-KAV) beträgt die Höhe des Taschengeldes im

1. Ausbildungsjahr € 203,--

2. Ausbildungsjahr  € 281 ,--

3. Ausbildungsjahr € 397,--


In den privaten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (Krankenanstalt Barmherzige
Brüder - BhBr, Vinzentinum/Krankenanstalt Barmherzige Schwestern - Vinz und
Krankenanstalt Rudolfinerhaus - RudH) beträgt die Höhe des Taschengeldes im

BhBr Vinz                         RudH

1. Ausbildungsjahr                      € 203,01                  € 198,98                  € 175,21

2. Ausbildungsjahr                       € 288,99                  € 275,21                  € 242,29

3. Ausbildungsjahr                  € 397,00                  € 389,45                  € 314,91
In der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Österreichischen Bundesheeres,
Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne wird die Ausbildung im Rahmen eines
Dienstverhältnisses absolviert.

Zu Frage 5 bis 9:

Burqenland:

Im Burgenland gibt es eine Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege.
Weitere Daten liegen - wie schon eingangs erwähnt - seitens dieses Bundeslandes bis
dato nicht vor.

Kärnten:

In den beiden Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege Klagenfurt und Villach - an
diesen Schulen wird 2 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege
sowie 1x die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege und 1x die Ausbildung in
psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - sind derzeit in Ausbildung:
im 1. Ausbildungsjahr: 186 SchülerInnen
im 2. Ausbildungsjahr: 136 SchülerInnen
im 3. Ausbildungsjahr: 130 SchülerInnen
gesamt: 452 Schülerinnen

Im Bundesland Kärnten gibt es derzeit ausreichend Bewerberinnen um die Aufnahme
eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege.

Niederösterreich:

In Niederösterreich gibt es 13 Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
und 3 Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege.

Im Schuljahr 2002/2003 werden

15 Lehrgänge des 1. Ausbildungsjahrs

15 Lehrgänge des 2. Ausbildungsjahrs und

14 Lehrgänge des 3. Ausbildungsjahrs

geführt.

Im Schuljahr 2002/2003 gab es 591 Aufnahmen in das 1. Ausbildungsjahr.


Derzeit in Ausbildung sind im

1. Ausbildungsjahr: 571 SchülerInnen

2. Ausbildungsjahr: 359 SchülerInnen

3. Ausbildungsjahr: 350 SchülerInnen

Laut Umfrage des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds vom Jänner 2003 stehen 68
Personen auf der Warteliste.

Oberösterreich:

In Oberösterreich gibt es 14 Schulen für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
sowie je eine Schule für die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische
Gesundheits- und Krankenpflege.

Alle Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen jährlich im Herbst mit neuen
Jahrgängen.

In Oberösterreich wird an allen Schulen jährlich aufgenommen. Im 1. Ausbildungsjahr
standen im Herbst 2002 insgesamt ca. 500 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Davon
entfielen auf die Schulen der Oö. Gesundheits- und SpitalsAG ca. 230, auf die
Ordenskrankenanstalten 170 und auf das AKH der Stadt Linz 110 Ausbildungsplätze.

Salzburg:

In Salzburg werden folgende Gesundheits- und Krankenpflegeschulen geführt:

1.  Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am St. Johanns-Spital -
Landeskrankenhaus, Müllner Hauptstraße 46, 5020 Salzburg

2. Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Kardinal

Schwarzenberg'schen Aö Krankenhaus, Kardinal-Schwarzenberg-Str. 19, 5620
Schwarzach im Pongau

3. Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Aö Krankenhaus Zell
am See, Paracelsusstraße 8, 5700 Zell am See

4. Schule für Gesundheits- und Krankenpflege des BFI gemeinsam mit dem

Diakonissen-Krankenhaus und dem Aö Krankenhaus Hallein, St.-Julien-Straße 2,
5020 Salzburg

5. Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege am St. Johanns-Spital -
Landeskrankenhaus, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg

6. Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege an der Christian-
Doppler-Klinik - Landesnervenklinik, Ignaz-Harrer-Straße 79, 5020 Salzburg


Schulen für Gesündheits- u. Krankenpflege

 

Anzahl der Jahrgänge

 

Schule f. allg GuK am St. Johanns Spital - LKH

 

3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen
= 1 Kl. im 1.J., 1 Kl. im 2.J., 1 Kl im 3.J
(Beginn: jedes Jahr im September)

 

Schule f. allg GuK am Kardinal
Schwarzenberg'schen
Krankenhaus

 

3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen
= 1 Kl. im 1.J., 1 Kl. im 2.J., 1 Kl im 3.J
(Beginn: jedes Jahr im September)

 

Schule f. allg GuK am Aö Krankenhaus
Zell am See

 

3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen
= 1 Kl. im 1.J., 1 Kl. im 2.J., 1 Kl im 3. J
(Beginn: jedes Jahr im September)

 

Schule f. GuK des Berufsförderungsinstituts
Salzburg

 

2 Ausbildungsjahrgänge = 2 Klassen
= 1 Kl. im U. und 1 Kl. im 2.J.
oder 1 Kl im 2.J und 1 Kl im 3.J
(Beginn: jedes 2. Jahr im März)

 

Schule f. Kinder- u. Jugendlichenpflege am
St. Johanns
Spital - LKH

 

3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen
= 1 Kl. im 1.J., 1 Kl. im 2.J., 1 Kl im 3.J
Beginn: jedes Jahr im September)

 

Schule für psychiatrische Gesündheits- und
Kranken-
pflege an der Christian-Doppler-Klinik - LNK

 

3 Ausbildungsjahrgänge = 3 Klassen
= 1 Kl. im 1.J., 1 Kl. im 2.J., 1 Kl im 3.J
(Beginn: jedes Jahr im Oktober)

 

In Salzburg werden folgende Ausbildungsplätze*) geführt:

Schulen

 

GuK

 

 

 

allg

 

psych

 

Kinder

 

BFI Salzburg

 

20

 

 

 

 

 

Aö KH Schwarzach

 

30

 

 

 

 

 

Aö KH Zell am See

 

17

 

 

 

 

 

St. Johanns Spitals -
LKH

 

84

 

 

 

15

 

Christian-Doppler-
Klinik
-LNK

 

 

 

20

 

 

 

SUMME*)

 

151

 

20

 

15

 

*)Angabe im jährlichen Durchschnitt


In Salzburg werden gegenwärtig ausgebildet:

Schuljahr 2002/2003

 

Ug/KI

 

2.Jg/KI

 

3.Jg/KI

 

Ge-
samt

 

Allgemeine Gesundheits- u. Krankenpflege

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule f. allg GuK am St. Johanns Spital - LKH

 

110

 

88

 

84

 

282

 

Schule f. allg GuK am St. Johanns Spital - LKH
ao. Ausbildung in Koop mit AMS/Sbg:

 

30

 

26

 

---

 

56

 

Schule f. allg GuK am Kardinal
Schwarzenberg'schen
Krankenhaus

 

39

 

33

 

32

 

104

 

Schule f. allg GuK am Aö Krankenhaus Zell
am See

 

28

 

20

 

17

 

65

 

Schule f. GuK des Berufsförderungsinstituts
Salzburg

 

 

 

17

 

30

 

47

 

Kinder- und Jugendlichenpflege

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule f. Kinder- u. Jugendlichenpflege am
St. Johanns
Spital - LKH

 

20

 

17

 

15

 

52

 

Psychiatr. Gesundheits- und Krankenpflege

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule für psychiatrische GuK an der Christian-
Doppler-
Klinik-LNK

 

24

 

19

 

20

 

62

 

Summe

 

251

 

220

 

198

 

668

 

Steiermark:

In der Steiermark werden fünf Gesundheits- und Krankenpflegeschulen - an diesen
Schulen wird 3 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege sowie 2x
die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege und 1x die Ausbildung in
psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - geführt. In jeder Schule
wird ein erster, zweiter und dritter Ausbildungsjahrgang geführt.

Es gibt

im 1. Ausbildungsjahr ca. 370 Ausbildungsplätze,
im 2. Ausbildungsjahr ca. 280 Ausbildungsplätze,
im   3.   Ausbildungsjahr   ca.   270   Ausbildungsplätze.

Da fast alle BewerberInnen, die den Anforderungen entsprechen, mit der Ausbildung
beginnen können, stehen keine Personen auf der Warteliste.

Tirol:

In Tirol werden sieben Gesundheits- und Krankenpflegeschulen - an diesen Schulen wird
7 x die Ausbildung in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege sowie 1x die


Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege und 2x die Ausbildung in psychiatrischer
Gesundheits- und Krankenpflege angeboten - geführt.

GKPS

 

Jahrgänge

 

Ausbildungsplätze

 

Schülerinnen

 

Warteliste

 

AZW/TILAK

 

6 + 1 KiJu

 

?

 

313 inkl. KiJu

 

7 Warteliste
(Beginn Frühjahr)

 

Hall

 

3

 

75

 

65

 

17 Warteliste

 

Schwaz

 

3

 

90

 

79

 

10 Warteliste

 

Kufstein

 

3

 

72

 

42 + 24
ab März 03

 

3 Warteliste

 

Lienz

 

3

 

75-80

 

78

 

80 Bewerber bei 25
Ausbildungsplätzen

 

Zams

 

3

 

62

 

48

 

115 Bewerberinnen

 

Reutte

 

3

 

60

 

54

 

45 Bewerbungen bei 20
Ausbildungsplätze

 

Vorarlberg:

In Vorarlberg bestehen zwei allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und
eine psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegeschule.

Pro Schuljahr wird je ein Lehrgang geführt - somit gibt es laufend 9 Ausbildungsjahrgänge.

Die Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch verfügt über 60, die Schule in
Bregenz über 32 und die Schule in Rankweil über 25 Ausbildungsplätze.

Derzeit stehen in Ausbildung:

Schule

 

Jahrgang l

 

Jahrgang II

 

Jahrgang III

 

zusammen

 

Bregenz

 

32

 

29

 

28

 

89

 

Feldkirch

 

60

 

52

 

42

 

154

 

Rankweil

 

25

 

23

 

21

 

69

 

Jährlich ist ein Bewerbungsüberhang von durchschnittlich gesamt 50 Personen zu
verzeichnen.

Wien:

In Wien gibt es 17 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (in 15 Schulen Ausbildung in
allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege, und je 1 Schule Ausbildung in Kinder- und
Jugendlichenpflege sowie psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege), davon 13
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Unternehmung Wiener
Krankenanstaltenverbund und 4 anderer Rechtsträger.


Anzahl der Jahrgänge:

Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund: ..............................................                  45

Krankenanstalt Barmherzige Brüder:....................................................................             3

Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: .....................................                   2

Krankenanstalt Rudolfinerhaus: ...........................................................................                 3

Österreichisches Bundesheer - Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne: ...   3

Anzahl der Ausbildungsplätze:

Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund:...........................................                  2100

Krankenanstalt Barmherzige Brüder: ...............................................................             90

Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: ................................        44

Krankenanstalt Rudolfinerhaus: ......................................................................      54

Österreichisches Bundesheer - Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:         90

Anzahl der SchülerInnen:

Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund:

1. Ausbildungsjahr: 622

2. Ausbildungsjahr: 553

3. Ausbildungsjahr: 483

Private Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Österreichisches Bundesheer:

1. Ausbildungsjahr: 62

2. Ausbildungsjahr: 91

3. Ausbildungsjahr: 71

Es gibt derzeit in Wien keine Wartelisten.

Zu Frage 10:

Kärnten:

Gem. § 49 Abs. 5 GuKG erfolgt die Festsetzung der Höhe des Taschengeldes durch das
Land Kärnten als Rechtsträger der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege nach
Anhören der gesetzlichen Vertretung der Dienstnehmerinnen.

Niederösterreich:

Die Festsetzung erfolgt gemäß der Schulförderungsrichtlinie des NÖ Gesundheits- und
Sozialfonds.


Oberösterreich:

Die Höhe des Taschengeldes wird von den Rechtsträgern meist in Anlehnung an die Oö.
Gesundheits- und SpitalsAG festgesetzt.

Salzburg:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 49 Abs. 5 GuKG. Für die Landesklinken Salzburg ist die
Art und Höhe des Taschengeldes durch einen Beschluss der Landesregierung geregelt.

Steiermark:

Die Festsetzung erfolgt auf Grund eines Beschlusses der Steiermärkischen
Landesregierung.

Tirol:

GKPS

 

Festsetzung des Taschengeldes

 

AZW/TILAK

 

Träger mit Betriebsrat

 

Hall

 

analog zu den Gehaltserhöhungen im öffentl. Dienst

 

Schwaz

 

angelehnt an die TILAK

 

Kufstein

 

Beschluss des Gemeindeverbandes

 

Lienz

 

Beschluss des Gemeindeverbandes

 

Zams

 

Angleichung an andere GKPS

 

Reutte

 

Beschluss des Gemeindeverbandsausschusses

 

Vorarlberg:

Das  Taschengeld  wird  nach  einer landesweiten,  einheitlichen  Regelung  durch  die
Rechtsträger der Schulen zwölfmal/pro Jahr ausbezahlt.

Wien:

In der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund ist das Taschengeld durch einen
Gemeinderatsbeschluss geregelt. Während die Höhe des Taschengeldes in den Wiener
Städtischen Schulen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten verhandelt wird, ist
für die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der privaten Rechtsträger die
Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr zuständig.


Zu Frage 11:

Eine Einsetzung von AMS-Mitteln erscheint aus ho. Sicht in erster Linie für
Krankenpflegeausbildungen, die im Rahmen des zweiten Bildungswegs absolviert
werden, denkbar.

Auf Grund der sonstigen Rahmenbedingungen der Krankenpflegeausbildungen
(kostenlose Berufsausbildung, verpflichtende Leistung von Taschengeld unabhängig von
der sozialen Bedürftigkeit, Vollversicherung etc) sowie auf Grund der Begrenztheit der
AMS-Mitteln erschiene eine generelle Förderung im Rahmen des Arbeitsmarktservice
kaum gerechtfertigt.

Zu Frage 12 bis 16 und 18:

Kärnten:

Für folgende Leistungen besteht Kostenersatz in folgender Höhe:

- Schülerinnenwohnheim Klagenfurt: monatlich € 101,74

- Schülerinnenwohnheim Villach: monatlich € 79,94

Die Kärntner Schülerinnen haben die Möglichkeit, an der verbilligten Personalverpflegung
der Krankenanstalten der jeweiligen Schulstandorte teilzunehmen; die dafür zu leistenden
Entgelte sind je nach Krankenanstalt unterschiedlich hoch; in einigen peripheren
Spitälern, an denen Teile der praktischen Ausbildung absolviert werden, wird eine
kostenlose Personalverpflegung geboten.

Die Abgeltung je Nachtdienst erfolgt nach den Regelungen des
Nachtschwerarbeitsgesetzes, das sind zwei Stunden Zeitausgleich pro Nachtdienst.
Sonntage werden nicht abgegolten, Feiertage in Form von Zeitausgleich 1:1.

Da seitens des Bundes die Einbeziehung der SchülerInnen einer Gesundheits- und
Krankenpflegeschule in die Schülerlnnenfreifahrtsregelungen im Zuge der praktischen
Ausbildung nicht gewährt wird, übernimmt die daraus entstehenden Kosten das Land
Kärnten als Schulerhalter.

Niederösterreich:

Für die Benützung von Personalunterkünfte sind von den KrankenpflegeschülerInnen von
€ 50,-- bis € 250,-- Kostenersatz zu leisten.

Für die Teilnahme an der verbilligten Personalverpflegung sind von den
Krankenpflegeschülerinnen pro Mittagessen € 1,-- bis € 3,-- Kostenersatz zu leisten.

Es erfolgt überwiegend keine bis maximal € 10,-- Nachtdienst-Abgeltung sowie keine
Sonn- und Feiertagsabgeltung.


Oberösterreich:

Für die Benützung günstiger Personalunterkünfte sind in den Schulen der Oö. Gespag
zwischen ca. € 30 bis € 150 je nach Größe und Ausstattung (Einbettzimmer oder
Zweibettzimmer) zu leisten. Am A.ö. Krankenhaus der Stadt Linz kostet ein
Wohnheimplatz € 39, 20 pro Monat. In der Schule am Diakonissenkrankenhaus (ohne
Öffentlichkeitsrecht) ist kein Kostenbeitrag zu leisten (jedoch niedrigeres Taschengeld).
An der Schule der Elisabethinen ist der Kostenersatz für die Unterkunft der Höhe des
Taschengeldes angepasst: 1. Jahr € 75,-- 2. Jahr € 90,-- und 3. Jahr € 110,-- pro Monat.
An den übrigen Schulen der Ordenskrankenanstalten sind zwischen € 29,-- und € 40,-- als
Kostenersatz für ein Zweibettzimmer zu leisten.

Für ein Frühstück werden ca. € 0,73, für ein Mittagessen ca. € 2,-- und für ein
Abendessen € 1,-- verrechnet.

In den Schulen der Oö. Gesundheits- und Spitals AG und der Ordenskrankenanstalten
beträgt die Nachtdienstzulage € 27, 20, im AKH-Linz € 33, 36.

Die Sonn- und Feiertagsabgeltung je Stunde erfolgt in den Schulen der Oö. Gespag
zwischen € 4,13 bis € 5,66, im AKH-Linz mit € 4,05 und in den Ordenskrankenanstalten
mit € 3,67 bis € 4, 25.

Zur Zeit wird in Oberösterreich kein Ausbildungskostenrückersatz verlangt.
Salzburg:

In Salzburg sind für Krankenpflegeschülerinnen pro Person und Monat an Kostenersatz
für Personalunterkünfte zu leisten:

 

BFI*)

 

 

KH Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS-BIZ**)

 

für 44 m2:
€ 271,30

 

Einzelzimmer:
72,--

 

 

 

Einzelzimmer:
€ 72,67

 

für 50 m2:
€ 308,90

 

Doppelzimmer:
43-

 

Doppelzimmer:
€ 20,35

 

Doppelzimmer
€43,61

 

*) BFI: Die Schüler des BFI wohnen zu 99 % zu Hause.
**) LKS-BIZ

a) Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege am St. Johanns-Spital / LKS

Im Doppelzimmer pro Person € 43,61 monatlich, 10x jährlich,

die aber wieder rückerstattet werden.

Im Einzelzimmer € 72,67 monatlich, 10x jährlich, es werden aber pro Monat

€ 43,61 rückerstattet.

b) Schule für psychiatrische GuK an der Christian-Doppler-Klinik / LKS

Ein/e Schülerin erhält einen monatlichen Mietzuschuss in der Höhe von € 74,85

und hat die Möglichkeit die Personalunterkünfte in Anspruch zu nehmen.


Von Krankenpflegeschülerinnen ist für die Teilnahme an der verbilligten
Personalverpflegung zu leisten:

 

BFI

 

 

KH Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS

 

keine Kosten
für die Schüler

 

Frühstück:
€ 1,02
Mittagessen:
€ 2,20
Abendessen:
€ 1,75

 

pauschal
€ 30,89
für volle
Verpflegung
pro Monat

 

Frühstück:
€ 0,94
Mittagessen:
€ 1,55
Abendessen:
€ 1,45

 

*) LKS-BIZ: Das Taschengeld wird 10x jährlich um je € 36,34 für die Verpflegung erhöht.
In Salzburg werden pro Nachdienst vergütet:

 

BFI

 

 

KH Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS

 

ND-Zulage
€ 29,56

 

Zeitausgleich 1:1

 

ND-Zulage
€ 21,42

 

ND-Zulage
€ 29,47
(SJS und CDK)

 

In Salzburg werden pro Sonn- und Feiertag vergütet:

 

BFI

 

 

KH Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS

 

SF-Zuschlag
pro Stunde
€ 2,83

 

Sonntag:
€ 17,48
Feiertag:
Zeitausgleich 1:1

 

SF-Zuschlag
pro Stunde
€ 2,83

 

SF-Zuschlag
pro Stunde
€ 2,83
(SJS und CDK)

 

Durch folgende sonstige Maßnahmen könnte die finanzielle und soziale Stellung der
KrankenpflegeschülerInnen verbessert werden:

A) Finanziell:

*) Freifahrt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln:

• Für den Schulbesuch

• Für SchülerInnen, die in Wohnheimen oder in den Personalunterkünften wohnen

• Für SchülerInnen, die über 26 bzw. 27 Jahre alt sind

• Übernahme der Fahrtkosten für Fahrten von und zu den Praktikumsstellen

*) Übernahme der Kosten für Schulbücher und Skripten

*) Stipendien (soziale Bedürftigkeit oder Leistungsstipendium)

*) Spezielle Förderung von älteren Schülerinnen,
die den Pflegeberuf als „2. Karriere"wählen.

*) Spezielle Förderung von SchülerInnen mit Kindern

*) Finanzierung von Auswärts- und Auslandspraktika


B) Sozial:

*) Bessere Anlehnung an das allgemeine Schulwesen

*) Erlangen der Studienberechtigung mit dem Diplom

*) Spezielle Programme zur Gesundheitsförderung und Burn-out-Prophylaxe

*) Besondere Begleitung in der Berufseinstiegsphase nach der Diplomierung

*) Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen (z.B. bei Sonderausbildungen und
verkürzten Ausbildungen)

Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung:

 

BFI

 

 

KH Schwarzach

 

 

KH Zell am See

 

 

LKS

 

keine

 

keine

 

keine

 

CDK: keine
SJS: Verpflichtungserklärung

 

Steiermark:

Laut Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 01.07.1996 beträgt der
Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme eines Internats-/Wohnheimplatzes derzeit
monatlich € 109,-- (10 mal pro Jahr).

Grundsätzlich erfolgt keine Nachtdienstabgeltung, weil während der Ausbildungszeit kein
Dienstverhältnis vorliegt. Während der Sommerzeit (8 Wochen) wird SchülerInnen, die
von den Landeskrankenanstalten im Einvernehmen mit der Schuldirektion zu einem
Praktikum eingesetzt werden, die halbe Nachtdienstzulage gewährt. Die Auszahlung
erfolgt direkt von der KAGES auf das Konto der SchülerInnen, nachdem von der Schule
eine entsprechende Auflistung (Name, Adresse, Bankverbindung, Datum des
Nachdienstes) übermittelt wurde.

Sonn- und Feiertagsabgeltung gibt es keine, weil SchülerInnen keine DienstnehmerInnen
sind.

Eine Verbesserung der finanziellen und sozialen Stellung der KrankenpflegeschülerInnen
könnte durch ein einheitliches adäquates monatliches Taschengeld realisiert werden,
wobei auch die Kosten der Ausbildung und der Sozialversicherung berücksichtigt werden
sollten. SchülerInnen sind u.a. auch während der Zeit der theoretischen Ausbildung
pensionsversichert.

In der Steiermark wird keine Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung verlangt.


Tirol:

GKPS

 

Personalunterk
ünfte

 

Personalverpfl
egung

 

Nachtdienst-
abgeltung

 

Sonn- und
Feiertags-
abgeltung

 

Ausbildungs-
kostenrück-
erstattung

 

AZW/TILAK

 

€ 87,21/Monat
im EZ

 

währ. Theorie
kostenlos

 

€ 18.--/ND

 

€ 14.50/
Tag

 

          -

 

Hall

 

€ 21 ,807 Monat
im DZ

 

wie DN des
BKH Hall

 

pro ND/2h ZA
€ 17,95/ND

 

€ 14,537
Dienst

 

nein

 

Schwaz

 

€ 63,95 DZ
€ 95,27 EZ

 

Frühst/Abend-
essen
Mitarbeitertarif,
Mittagessen
frei

 

€ 17,95/ND

 

€ 14,537
Tag

 

nein

 

Kufstein

 

€ 87,94/ Monat

 

€ 1,31/Tag

 

€ 29,61 netto
/ND

 

€ 2,78
netto/Stund
e

 

nein

 

Lienz

 

kostenlos

 

kostenlos

 

€ 17,95/ND

 

€ 1,82/
Stunde

 

nein

 

Zams

 

€ 50,-- EZ
€ 40,-- DZ

 

Personaltarif

 

€ 30,24/ND

 

keine

 

Nein

 

Reutte

 

€ 73,95 EZ

 

kein Kosten-
ersatz

 

€ 18,66/ND

 

€ 29,077
Monat

 

nein

 

Vorschläge für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Stellung der
KrankenpflegeschülerInnen wären: Stipendienmöglichkeiten analog dem
Hochschulstudiengesetz, zinsenlose Kreditmöglichkeiten, kostenlose Schulbuchaktion,
höheres Taschengeld, Schülerfreifahrten auch im Praktikum, Schulabbrecher nach positiv
absolviertem 1. Ausbildungsjahr (jetzt nach 2. Ausbildungsjahr) zur Pflegehelferprüfung
zulassen.

Vorarlberg:

Unterbringungskosten der

1. Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch:

-    Einzelzimmer:      € 87,21

-    Doppelzimmer:   € 61,77

2. Gesundheits- und Krankenpflegeschule Bregenz:

-    Einzelzimmer:     € 87,--


Für Verpflegung zahlen die SchülerInnen einen Beitrag von € 2,77 bis € 3,50.

Es gibt keine zusätzliche Entlohnung für Nachtdienste, zum Teil werden den
Rechtsträgern der Praxisstellen derzeit € 31,40 verrechnet (Nachtdienste absolvieren die
Schülerinnen gemäß GuKG erst im dritten Ausbildungsjahr).

Wochenenddienste werden erst im letzten Ausbildungsjahr absolviert, pro
Praktikumsmonat ist ein Wochenenddienst vorgegeben, der terminlich von der Schule
fixiert wird.

Soziale und finanzielle Verbesserungen könnten zB dadurch erzielt werden, dass
Krankenpflegeschülerinnen Freifahrt für Fahrten vom Wohnort zur Schule und vom
Wohnort zu den Praktikumshäusern in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus wäre
zu überlegen, ob Berufsumsteiger mit Familie und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
im Einzelfall besonders unterstützt werden könnten.

Eine Ausbildungskostenrückerstattung ist seit einem Erkenntnis des OGH aus dem Jahr
2000 nicht mehr der Fall.

Wien:

In der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund sind derzeit für einen Platz im

Wohnheim einer Schule

im 1. Ausbildungsjahr € 22,--

im 2. Ausbildungsjahr € 30,- und

im 3. Ausbildungsjahr € 37,--

zu zahlen.

Krankenanstalt Barmherzige Brüder: € 75,-- bis € 145,--/Monat je nach Ausstattung
Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: .................... € 72,--/Monat

Krankenanstalt Rudolfinerhaus: .......................................................... € 22,--/Monat

Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne: ........................................... kostenlos

Bei der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gibt es keine verbilligte

Personalverpflegung. Den Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen wird ein

monatliches Verpflegsgeld von derzeit € 97,50 erstattet.

Hinsichtlich der übrigen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ist ein Kostenersatz wie

folgt zu erstatten:

Krankenanstalt Barmherzige Brüder:....................................................... € 4,97/Tag

Krankenanstalt Barmherzige Schwestern: ................€ 3,05/Tag (ohne Abendessen)

Krankenanstalt Rudolfinerhaus: ................................................................ kostenlos

Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne: ......................................... € 4,60/Tag

Für den Nachtdienst erhalten die Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen folgende

Abgeltung:

Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund:.................... € 11,50/Nachtdienst


Krankenanstalt Barmherzige Brüder................................................................. keine

Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern:.................................. keine

Krankenanstalt Rudolfinerhaus:................................................... € 9,88/Nachtdienst

Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:............................ € 14,02/Nachtdienst

Die Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gewährt derzeit keine Sonn- und

Feiertagsentschädigung.

Krankenanstalt Barmherzige Brüder:................................................ keine Abgeltung

Vinzentinum - Krankenanstalt Barmherzige Schwestern:................. keine Abgeltung

Krankenanstalt Rudolfinerhaus:.......................................................... € 2,87/Stunde

Heereskrankenanstalt Van Swieten Kaserne:.......... kein Sonn- und Feiertagsdienst

Eine Verbesserung wäre durch den Einsatz von AMS-Mitteln denkbar.
Kein Rechtsträger in Wien verlangt einen Ausbildungskostenrückersatz.

Zu Frage 17:

Es besteht derzeit keine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen, die sich mit der Ausbildung und den Berufsbildern im gehobenen
Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigt. Ausbildung und Berufsbilder
wurden im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz , BGBl. Nr. 108/1997, und in den
hiezu erlassenen Ausbildungsverordnungen neu und abschließend geregelt.

Zu Frage 19:

Wie sich aus der Beantwortung der bisherigen Fragen (insbesondere Frage 9) ergibt,
stehen im Pflegebereich grundsätzlich ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Folgende Initiativen der Länder sind anzuführen:

Oberösterreich:

An einzelnen Schulen werden zusätzliche Jahrgänge für die verkürzte Ausbildung von
Pflegehelfern zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege eingerichtet.

Salzburg:

An den Salzburger Gesundheits- und Krankenpflegeschulen werden die
Ausbildungsplätze bedarfsgerecht angepasst. Bei einer Bedarfsänderung und nach den
budgetären Möglichkeiten werden die Ausbildungsplätze entsprechend erhöht. So werden
zur Zeit an der allgemeinen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am St. Johanns
Spitals zwei zusätzliche Ausbildungslehrgänge gestartet.


Steiermark:

Es wird das Konzept verfolgt und bereits durchgeführt, PflegehelferInnen
Ausbildungsplätze in der verkürzten Ausbildung in einem gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege anzubieten.

Tirol:

In Tirol wird derzeit daran gearbeitet, die Ausbildungsplätze an Gesundheits- und Kran-
kenpflegeschulen zu erhöhen. Als zusätzliche Maßnahme werden erstmalig verkürzte
Ausbildungen in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für PflegehelferInnen
berufsbegleitend in Form von eigenen Lehrgängen angeboten. Für InteressentInnen
dieser Ausbildungen stellen sich dabei jedoch große Probleme hinsichtlich Finanzierung
der Lebenserhaltungskosten. Diese meist älteren TeilnehmerInnen können
Einkommensverluste durch Teilzeitbeschäftigung (50 %) kaum kompensieren.

Um einem Personalengpass in der Kinder- und Jugendlichenpflege vorzubeugen, wird
neben der Sonderausbildung für Jugendlichenpflege an der Gesundheits- und
Krankenpflegeschule Innsbruck ein Jahrgang „Spezielle Grundausbildung in der Kinder-
und Jugendlichenpflege" geführt.

Zu Fragen 20 bis 25:

Kärnten:

Die Drop-out-Quote bei den Ausbildungen in Kärnten beträgt rund 5 %.

Eine Aussage hinsichtlich der angefragten Drop-out-Quoten unter den Berufsangehörigen
ist angesichts der Terminvorgabe nicht möglich.

Niederösterreich:

Die durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von KrankenpflegeschülerInnen
beträgt

- ca. 10 % - 30 % im 1. Ausbildungsjahr,

- ca. 5 % -10 % im 2. und 3. Ausbildungsjahr,

in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege

- ca. max. 10 % im 1. Ausbildungsjahr,

- danach 0 %.

Über die durchschnittliche Drop-out-Quote bei ausgebildeten Krankenpflegeschülernnen
liegen keine Daten vor. In der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege ist nach
einem Berufsjahr kein Ausfall zu verzeichnen.


Oberösterreich:

Die durchschnittliche Drop-out-Quote von Krankenpflegeschülerinnen beträgt

- im ersten Ausbildungsjahr ca. 10%,

- im zweiten Ausbildungsjahr ca. 5% und

- im dritten Ausbildungsjahr ca. 0,5%.

Innerhalb der zur Verfügung gestellten Frist konnten keine Daten über die angefragten
Drop-out-Quoten von Berufsangehörigen erhoben werden.

Salzburg:

Die durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von Krankenpflegeschülerinnen
beträgt:


BFI

 

KH Schwarzach

 

KH Zell am See

 

LKS-BIZ

 

in der gesamten
Ausbildungszeit max

%

 

1. Jahr: 10%
2. Jahr: 0,5 %
3. Jahr: 0%

 

1. Jahr: 10-35%
2. Jahr: 0 - 5 %
3. Jahr: 0 - 5 %

 

CDK:
ca. 5%
SJS:*)
1. Jahr: ca. 10 %
2. Jahr: ca. 2%
3. Jahr: ca. 1%

 

*) Jg.-Wiederholung:

1. + 2. Jg. ca. 4 SchülerInnen; 3. Jg. ca. 1 SchülerIn


In Ermangelung entsprechender Statistiken oder bekannter Studien können zur Frage der
Drop-out-Quoten von Berufsangehörigen keine Aussagen getroffen werden.

Steiermark:

Die durchschnittliche Drop-out-Quote bei der Ausbildung von Krankenpflegeschülerinnen
beträgt in der Steiermark je nach Ausbildungssparte und Kalenderjahr:

1. Ausbildungsjahr                       11 - 23 %

2. Ausbildungsjahr                       0 - 15 %

3. Ausbildungsjahr                       0 -   2 %

Die Fragen betreffend die Drop-out-Quote bei ausgebildeten Krankenpflegeschülerinnen
(Dipl. Pflegepersonal) nach einem, zwei, drei, vier, fünf Berufsjahr/en können allenfalls
vom AMS oder nur von den jeweiligen Dienstgebern beantwortet werden, bei denen
diplomiertes Pflegepersonal beschäftigt ist.


Tirol:

GKPS

 

 

 

Drop-out-Quote

 

AZW/TILAK

 

Jahrgänge: 2001 - 14

 

, 2002 - 22

 

Hall

 

ca. 15%

 

Schwaz

 

ca. 3 - 5 % hs. 1 . Abj

 

Kufstein

 

1-2 /Jahrgang

 

Lienz

 

1. Abj 16%, 2. Abj   8

 

%, 3. Abj   0%

 

Zams

 

2-7 /Jahrgang (hs 1 .

 

+ 2. Abj)

 

Reutte

 

ca. 1/6

 

Da es in Österreich keine Registrierung für Pflegepersonen gibt, sind konkrete Angaben
zu diesen Fragen nicht möglich. Eine Personalbedarfsstudie in Tirol 2000/2001 hat er-
geben, dass die Fluktuationsrate in den Alten- und Pflegeheimen bei den Dipl. Gesund-
heits- und Krankenpflegepersonen rund 75 %, bei den Altenfachbetreuern rund 15 % und
bei Pflegehelfern rund 13 % im Untersuchungszeitraum vom 01.11.1999 - 31.10.2000
betragen hat.

Vorarlberg:

Über die erforderlichen Informationen betreffend Drop-out-Quoten gibt es keine ver-
lässlichen Unterlagen.

Wien:

In der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund beträgt die durchschnittliche
Drop-out-Quote in der Ausbildung 19,7 % (Erhebung aus 2002). Eine Aufschlüsselung auf
einzelne Jahrgänge ist mangels vorliegenden Datenmaterials nicht möglich.

Im Bereich der vier Wiener Gesundheits- und Krankenpflegeschulen außerhalb der
Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund beläuft sich die durchschnittliche Drop-
out-Quote auf 10,36 % (bereits abgeschlossene Lehrgänge seit 1997 und derzeit laufende
Lehrgänge). Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich folgende Zahlen:

1. Ausbildungsjahr: 17,30 %

2. Ausbildungsjahr:   6,32 %

3. Ausbildungsjahr:   2,03 %.

Im Rahmen des Personalcontrollings werden in der Unternehmung Wiener Krankenan-
staltenverbund keine detaillierten Auswertungen zu den Drop-out-Quoten der Berufsan-
gehörigen geführt. Diese Fragen sind daher in dieser Form nicht beantwortbar. Auch von
den Schulen anderer Rechtsträger sind keine Zahlen bekannt.