310/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und
Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an meinen Vorgänger,
Herrn VK Mag. Haupt, gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 307/3 der
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen
und Freunde, wie folgt:
Frage 1:
Die
angesprochenen Umstrukturierungen erfolgten zum Teil sehr weit vor meinem
Amtsantritt als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.
Soweit unter dem Gesichtspunkt einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise
Recherchen möglich waren, ergibt sich folgendes:
- Das Bundesministerium für soziale Verwaltung hat im Jahr 1972 die Sektion V
„Volksgesundheit"
bestehend aus 3 Gruppen, 15 Abteilungen und 16 Referaten an das
neugegründete Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz abgegeben.
- Ab 1972: Bundesministerium für Gesundheit und
Umweltschutz mit Standort
1011 Wien, Stubenring 1.
- Bis 1997: Bundesministerium für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz mit
Standort 1030 Wien, Radetzkystraße 2.
1997: Übernahme von 2 Sektionen aus dem Gesundheitsministerium in das neue
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Sektion VII: Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaften und Marketing
bestehend aus 2 Gruppen, 10 Abteilungen
und l Referat
Sektion VIII: Gesundheitswesen
bestehend aus 4 Gruppen, 21 Abteilungen und 11 Referaten
1997-2000: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
2000: Übernahme
von l Sektion aus dem Bundeskanzleramt und Eingliederung in das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
- Sektion VII: Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaften
und Marketing
Sektion VIII: Gesundheitswesen
Sektion IX: Verbraucher-Gesundheit und Veterinärwesen
bestehend aus 2 Gruppen, 14 Abteilungen und 11 Referaten.
-
Mit 1.5.2003: Transfer von 2 Sektionen aus dem Bundesministerium für
soziale
Sicherheit und Generationen in das neugegründete BM für Gesundheit und Frauen:
Sektion VI: Gesundheitswesen bestehend aus 3 Gruppen und 16 Abteilungen.
Sektion VII: Strukturpolitik im Gesundheitswesen und Verbraucher-Gesundheit
bestehend aus 3 Gruppen und 17 Abteilungen.
Frage 2:
Der
Gesundheitsbereich war nicht der einzige, der im Zuge von
Regierungsneubildungen
von Umstrukturierungen berührt war. Ich darf darauf verweisen, dass mit der
Eingliederung der Kranken- und Unfallversicherungsagenden in das
Gesundheitsressort
eine wesentliche Verbesserung der mir zur Verfügung stehenden
Steuerungsinstrumentarien
für die gesundheitspolitische Aufgabenstellung erzielt werden
konnte.
Fragen 3 und 5:
Von einer
Beantwortung muss aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand
genommen werden.
Frage 4:
Das neue
Amtsgebäude 1030 Wien, Radetzkystraße 2 wurde im Jahr 1986 durch das
Gesundheitsressort besiedelt. Bis dahin war der Standort des
Gesundheitsressorts 1011
Wien, Stubenring 1.
Frage 6:
Gemäß Art. 78
Abs. 3 B-VG habe ich mittels Erlaß mit Wirkung von 1. Mai 2003 Herrn
Staatssekretär Univ.-Prof Dr Reinhart Waneck mit der Besorgung folgender
Aufgaben
betraut:
•
Fachliche Angelegenheiten der Arzneimittel und Medizinprodukte;
Zulassung von
Arzneimitteln
•
Fachliche Angelegenheiten der Apotheken einschließlich pharmazeutischer
Angelegenheiten der Arzneitaxe
•
Überprüfung und Betriebsbewilligungen von pharmazeutischen Betrieben im
Humanbereich
• Fachaufsicht über das Bundesinstitut für Arzneimittel
•
Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes
und
der Lebensmittelkontrolle auf Radioaktivität; medizinische Beurteilung der
Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der
Radiopharmaka
• Angelegenheiten des Impfwesen, des Blutspendewesens und des Transplantationswesens
• Kontrolle übertragbarer Krankheiten
• Überwachung und Bekämpfung des Missbrauchs
von Alkohol und Suchtmitteln
einschließlich der bundesweiten Drogenkoordination
• Angelegenheiten des Suchtmittelverkehrs
• Fachliche Angelegenheiten der sanitären Aufsicht über Kranken- und Kuranstalten
• Erstellung von Konzepten für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im medizinischen
und pflegerischen Bereich
• Tierversuchsstatistik
• Wahrnehmung der zugewiesenen Fachaufgaben
in nationalen und internationalen
Gremien.
Frage 7:
Die
Kompetenzen meines Ressorts sind durch Art, 10 Abs. 12 B-VG in Verbindung mit
dem Bundesministeriengesetz vorgegeben.
Im
Bereich der Krankenanstalten (Kompetenztatbestand gem. Art. 12 B-VG) erscheinen
Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG nicht zwingend erforderlich, diese haben sich
aber
im Zusammenhang mit der Umsetzung gesundheitspolitischer Inhalte als zweckmäßig
und effektiv erwiesen. Dies gilt auch für den Bereich der Patientenchartas, für
den das
Rechtsinstrument einer Art.
15a-Vereinbarung mit den Bundesländern zur Sicherstellung
der Interessen der Patientinnen und Patienten gewählt wurde.