311/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 282/J betreffend
"Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten", welche die Abgeordneten Bettina Stadi-
bauer, Kolleginnen und Kollegen, am 8. April 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Flankierende Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene für die Arbeit am Samstagnach-
mittag erscheinen deshalb nicht erforderlich, weil auch ohne eine ausdrückliche ge-
setzliche Regelung durch Kollektivvertrag allfällige Nachteile für die betroffenen Ar-
beitnehmer/innen durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Der Handels-KV sieht bereits derartige Regelungen vor, für die handelsähnlichen
Dienstleistungsbetriebe können gleichartige Regelungen abgeschlossen werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im aktuellen Handels-KV sind für die „Abendarbeit" folgende Zuschläge vorgesehen:
70% für Arbeiten von Montag bis Freitag im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten
zwischen 18.30 und 19.30 Uhr.

100% für Arbeiten von Montag bis Freitag im Rahmen der erweiterten Öffnungszei-
ten ab 19.30 Uhr und für alle Arbeiten zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.


Die Vereinbarung von Zuschlägen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Kollektiv-
vertragspartner und ist ein Kernstück der Kollektivvertragsautonomie.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist vor allem auf den
im Regierungsprogramm vorgesehenen Anspruch auf Teilzeit und flexible Arbeits-
zeitregelung für Eltern von Kindern bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres oder bis
Schuleintritt bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung zu ver-
weisen. Dieser Anspruch wird auch den Handelsangestellten zugute kommen.

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

Eine Differenzierung der selbständigen und unselbständigen Beschäftigten nach
Voll- und Teilzeit ist nur auf Grundlage der Mikrozensus-Erhebung (Befragungsda-
ten) der Statistik Austria möglich.

In der Statistik Austria wird Teilzeitbeschäftigung nach dem Labourforce-Konzept mit
einer Wochenarbeitszeit von 1 bis 35 Stunden definiert.

Demnach gab es in den Wirtschaftsabteilungen „Handelsvermittlung und Großhandel
(ohne Handel mit KFZ)" (ÖNACE-51) und „Einzelhandel (ohne Handel mit KFZ), Re-
paratur von Gebrauchsgütern" (ÖNACE-52)

1996         95.221 Teilzeit- und 369.868 Vollzeitbeschäftigte.

1998         120.451 Teilzeit- und 351.720 Vollzeitbeschäftigte.

(Diese Zahlen beinhalten selbständig und unselbständig Beschäftigte.)


Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Die erwartete Schaffung zusätzlicher Voll- und Teilzeitarbeitsplätze sowie die erwar-
tete Umsatzsteigerung können zahlenmäßig nicht abgeschätzt werden, da sie von
zahlreichen Ungewissen Faktoren (wie insbesondere Konjunktur, tatsächliche Öff-
nungszeiten, Konsumverhalten) abhängig sind.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Antwort zu den Punkt 11 bis 13 der Anfrage:

Eine Liberalisierung des Berufszuganges und der Berufsausübung ist im Regie-
rungsübereinkommen nicht vorgesehen.

Hinsichtlich einer allfälligen Liberalisierung des Berufszuganges und der Berufsaus-
übung auf dem Gebiet des Ziviltechnikerwesens wäre die Diskussion betreffend die
bevorstehende Novelle des Ziviltechnikergesetzes 1993 abzuwarten.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Die bestehende gesetzliche Regelung für den 24. und 31. Dezember bleibt unverän-
dert.



Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

Die Zusammenlegung aller den Handel betreffenden Verordnungsermächtigungen in
einer gesetzlichen Bestimmung ist lediglich eine legistische Vereinfachung, die der
besseren Lesbarkeit des Gesetzes dienen soll. Es sind keine inhaltlichen Verände-
rungen, der Möglichkeiten der Landeshauptmänner gegenüber der derzeitigen
Rechtslage vorgesehen.

Antwort zu den Punkten 16 bis 18 der Anfrage:

Es ist erwiesen, dass auch die verhältnismäßig rigiden Ladenöffnungszeiten in Ös-
terreich einen Konzentrationsprozess im Kleinhandel nicht verhindern konnten. Auch
die Nahversorgung wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Das Thema Nahver-
sorgung ist eine Querschnittsmaterie, die in die Kompetenz des Bundes, insbeson-
dere aber auch der Länder fällt (zB. Raumordnung).

Unter den Maßnahmen des Bundes sind insbesondere die Liberalisierung der Ge-
werbeordnung, die diversen Förderangebote der AWS, aber auch die bevorstehende
steuerrechtliche Verbesserung im Hinblick auf den begünstigten Steuersatz für nicht
entnommene Gewinne, zu nennen.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

Im Bereich Handel entwickelte sich die Zahl der Überprüfungen und Übertretungen
von 2000-2002 wie folgt:

 

 

2000

 

2001

 

2002

 

Überprüfte Betriebe

 

16.140

 

14.513

 

      14.771

 

Übertretungen

 

18.940

 

17.946

 

18.158

 


Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:

Eine flächendeckende Überprüfung der Handelsbetriebe ist durch die diesbezüg-
lichen Kontrollaktivitäten der 19 regionalen Arbeitsinspektorate sichergestellt.

Antwort zu den Punkten 22 bis 24 der Anfrage:

Am 28. April 2003 hat ein Gespräch mit Vertretern der GPA stattgefunden.