311/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 282/J betreffend
"Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten", welche die Abgeordneten
Bettina Stadi-
bauer, Kolleginnen und Kollegen, am 8. April 2003 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Flankierende Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene für die
Arbeit am Samstagnach-
mittag erscheinen deshalb nicht erforderlich, weil auch ohne eine ausdrückliche
ge-
setzliche Regelung durch Kollektivvertrag allfällige Nachteile für die
betroffenen Ar-
beitnehmer/innen durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Der Handels-KV sieht bereits derartige Regelungen vor, für die handelsähnlichen
Dienstleistungsbetriebe können gleichartige Regelungen abgeschlossen werden.
Antwort zu Punkt 4 der
Anfrage:
Im aktuellen
Handels-KV sind für die „Abendarbeit" folgende Zuschläge vorgesehen:
70% für Arbeiten von Montag bis Freitag im Rahmen der erweiterten
Öffnungszeiten
zwischen 18.30 und 19.30 Uhr.
100% für Arbeiten von Montag bis Freitag im Rahmen der
erweiterten Öffnungszei-
ten ab 19.30 Uhr und für alle Arbeiten zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.
Die Vereinbarung von Zuschlägen zählt zu den wichtigsten
Aufgaben der Kollektiv-
vertragspartner und ist ein Kernstück der Kollektivvertragsautonomie.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie ist vor allem auf den
im Regierungsprogramm vorgesehenen Anspruch auf Teilzeit und flexible Arbeits-
zeitregelung für Eltern von Kindern bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres oder bis
Schuleintritt bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung zu
ver-
weisen. Dieser Anspruch wird auch den Handelsangestellten zugute kommen.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Eine Differenzierung der selbständigen und unselbständigen
Beschäftigten nach
Voll- und Teilzeit ist nur auf Grundlage der Mikrozensus-Erhebung
(Befragungsda-
ten) der Statistik Austria möglich.
In der Statistik Austria wird Teilzeitbeschäftigung nach
dem Labourforce-Konzept mit
einer Wochenarbeitszeit von 1 bis 35 Stunden definiert.
Demnach gab es in den Wirtschaftsabteilungen
„Handelsvermittlung und Großhandel
(ohne Handel mit KFZ)" (ÖNACE-51) und „Einzelhandel (ohne Handel mit KFZ),
Re-
paratur von Gebrauchsgütern"
(ÖNACE-52)
1996 95.221 Teilzeit- und 369.868 Vollzeitbeschäftigte.
1998 120.451 Teilzeit- und 351.720 Vollzeitbeschäftigte.
(Diese Zahlen beinhalten selbständig und unselbständig Beschäftigte.)
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die erwartete Schaffung zusätzlicher Voll- und
Teilzeitarbeitsplätze sowie die erwar-
tete Umsatzsteigerung können zahlenmäßig nicht abgeschätzt werden, da sie von
zahlreichen Ungewissen Faktoren (wie insbesondere Konjunktur, tatsächliche Öff-
nungszeiten, Konsumverhalten) abhängig sind.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu den Punkt 11 bis 13 der Anfrage:
Eine Liberalisierung des Berufszuganges und der
Berufsausübung ist im Regie-
rungsübereinkommen nicht vorgesehen.
Hinsichtlich einer allfälligen Liberalisierung des
Berufszuganges und der Berufsaus-
übung auf dem Gebiet des Ziviltechnikerwesens wäre die Diskussion betreffend
die
bevorstehende Novelle des Ziviltechnikergesetzes 1993 abzuwarten.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Die bestehende gesetzliche Regelung für den 24. und 31.
Dezember bleibt unverän-
dert.
Antwort zu
Punkt 15 der Anfrage:
Die Zusammenlegung aller den Handel betreffenden
Verordnungsermächtigungen in
einer gesetzlichen Bestimmung ist lediglich eine legistische Vereinfachung, die
der
besseren Lesbarkeit des Gesetzes dienen soll. Es sind keine inhaltlichen
Verände-
rungen, der Möglichkeiten der Landeshauptmänner gegenüber der derzeitigen
Rechtslage vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 16 bis 18 der Anfrage:
Es ist erwiesen, dass auch die verhältnismäßig rigiden
Ladenöffnungszeiten in Ös-
terreich einen Konzentrationsprozess im Kleinhandel nicht verhindern konnten.
Auch
die Nahversorgung wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Das Thema Nahver-
sorgung ist eine Querschnittsmaterie, die in die Kompetenz des Bundes,
insbeson-
dere aber auch der Länder fällt (zB. Raumordnung).
Unter den Maßnahmen des Bundes sind insbesondere die
Liberalisierung der Ge-
werbeordnung, die diversen Förderangebote der AWS, aber auch die bevorstehende
steuerrechtliche Verbesserung im Hinblick auf den begünstigten Steuersatz für
nicht
entnommene Gewinne, zu nennen.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Im Bereich
Handel entwickelte sich die Zahl der Überprüfungen und Übertretungen
von 2000-2002 wie folgt:
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
|
Überprüfte Betriebe |
16.140 |
14.513 |
14.771 |
|
Übertretungen |
18.940 |
17.946 |
18.158 |
Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:
Eine flächendeckende
Überprüfung der Handelsbetriebe ist durch die diesbezüg-
lichen Kontrollaktivitäten der 19 regionalen Arbeitsinspektorate
sichergestellt.
Antwort zu den Punkten 22 bis 24 der Anfrage:
Am 28. April 2003 hat ein Gespräch mit Vertretern der GPA stattgefunden.