3110/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juni 2005 unter der Nr. 3156/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Wörtherseebühne gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Kunstbericht weist die im jeweiligen Kalenderjahr getätigten Zahlungen pro För-
derungsempfänger aus. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nähere Begründun-
gen für Bundesleistungen nicht vorgesehen.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Bisher wurde seitens der Wörthersee-Festspiele GmbH weder ein ausführlicher Tä-
tigkeitsbericht einschließlich Dokumentation des künstlerischen Erfolges noch eine
Bilanz zum Geschäftsjahr 2004 an die zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt
übermittelt.

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Die Förderung von 1,6 Mio. € wurde 2004 an die Cine Culture Carinthia GmbH über-
wiesen. Nach Umbenennung der Firma in Wörtherseefestspiele GmbH und der Neu-
besetzung der Geschäftsführung wurde dem Bundeskanzleramt der entsprechende
Firmenbuchauszug zur Kenntnis gebracht. Aus Sicht des Bundeskanzleramtes haftet
die als Nachfolgeorganisation genannte Rechtsperson als Vertragspartner gegenü-
ber dem Bund für die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen Förderungsmit-
tel. Mit der K &
V Kultur- und VeranstaltungsgesmbH ist das Bundeskanzleramt in
kein Rechtsverhältnis eingetreten, weshalb darüber auch keine Auskunft gegeben
werden kann.


Zu Frage 10:

Dem Bundeskanzleramt wurden bisher keine Feststellungen von Kontrolleinrichtun-
gen der regionalen Gebietskörperschaften (wie beispielsweise Landesrechnungshof)
zur Geschäftsgebarung 2004 übermittelt.

Zu Frage 11:

Als Nachweisfrist zur jährlichen Tätigkeit wurde jeweils der 1. Oktober des folgenden

Kalenderjahres vereinbart, somit für die Tätigkeit 2004 der 1. Oktober 2005.