3110/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen
und Kollegen haben
am 9. Juni 2005 unter der Nr. 3156/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend Wörtherseebühne gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Kunstbericht weist die im jeweiligen Kalenderjahr
getätigten Zahlungen pro För-
derungsempfänger aus. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nähere Begründun-
gen für Bundesleistungen nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Bisher wurde seitens der
Wörthersee-Festspiele GmbH weder ein ausführlicher Tä-
tigkeitsbericht einschließlich Dokumentation des künstlerischen Erfolges noch
eine
Bilanz zum Geschäftsjahr 2004 an die zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt
übermittelt.
Zu den Fragen 7, 8 und 9:
Die Förderung von 1,6 Mio. € wurde 2004 an
die Cine Culture Carinthia GmbH über-
wiesen. Nach Umbenennung der Firma in Wörtherseefestspiele GmbH und der Neu-
besetzung der Geschäftsführung wurde dem
Bundeskanzleramt der entsprechende
Firmenbuchauszug zur Kenntnis gebracht. Aus Sicht des Bundeskanzleramtes
haftet
die als Nachfolgeorganisation genannte
Rechtsperson als Vertragspartner gegenü-
ber dem Bund für die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen
Förderungsmit-
tel. Mit der K & V Kultur- und VeranstaltungsgesmbH ist das Bundeskanzleramt in
kein
Rechtsverhältnis eingetreten, weshalb darüber auch keine Auskunft gegeben
werden kann.
Zu Frage 10:
Dem Bundeskanzleramt
wurden bisher keine Feststellungen von Kontrolleinrichtun-
gen der regionalen
Gebietskörperschaften (wie beispielsweise Landesrechnungshof)
zur Geschäftsgebarung 2004 übermittelt.
Zu Frage 11:
Als Nachweisfrist zur jährlichen Tätigkeit wurde jeweils der 1. Oktober des folgenden
Kalenderjahres vereinbart, somit für die Tätigkeit 2004 der 1. Oktober 2005.