3118/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0081-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3133/J vom 9. Juni 2005 der Abgeordneten Ing. Kurt
Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend widersprüchliche Antworten zur
"Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen Steuerreform
2005", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Bereits einleitend möchte ich erneut
klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter
meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt. Die Öffentlichkeitsarbeit dieser
Bundesregierung besteht vielmehr darin, alle zur Verfügung stehenden
Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen
Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, in einem offenen und intensiven Dialog
die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung
notwendigen Reformen zu erarbeiten.
Eine moderne Wissens- und Informationsgesellschaft
verlangt von einer dienstleistungsorientierten Verwaltung einen gestaltenden
und offenen Kommunikationsstil. Die möglichst umfassende freie Information der
einzelnen Zielgruppen stellt dabei eine wesentliche Voraussetzung dar.
In der Kommunikation nach außen ist es
mir daher nicht nur ein wichtiges Anliegen sondern auch gesetzlicher Auftrag,
die Reformziele, die getroffenen Maßnahmen und den Nutzen, der daraus für jeden
Einzelnen entsteht, den ÖsterreicherInnen näher zu bringen.
Am Beispiel der größten Steuerreform
der zweiten Republik etwa ist leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein
großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die
getroffenen Maßnahmen haben. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von
mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit
ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für
die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen
Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an
Aber auch das insgesamte
Erscheinungsbild der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem
serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber
darauf hinweisen, dass – wie ich dies bereits mehrmals bei einschlägigen
Anfragebeantwortungen darlegen durfte - diese Bundesregierung hinsichtlich der
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit äußerst sparsam mit den Mitteln der
SteuerzahlerInnen umgeht. Ich verweise hierzu darauf, dass mein Amtsvorgänger
Finanzminister Edlinger in den Jahren 1998/1999 aus diesem Titel
€ 6.367.910,-- aufwendete, während ich für derartige Aktivitäten in den
Jahren 2001 bis 2003 € 4.685.102,-- benötigte. Dies bedeutet: in 3 Jahren
Grasser wurden weniger Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit verausgabt als in 2
Jahren Edlinger.
An dieser Stelle erinnere ich auch an
Anfragebeantwortungen zu diesem Themengebiet, wie sie etwa durch zwei ehemalige
sozialdemokratische Regierungsmitglieder ergangen sind. In seiner Beantwortung
Nr. 5336/AB (XX.GP) teilte der damalige Bundeskanzler, Dr. Viktor Klima, mit: "Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der
Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für
die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser
für die interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der
Sektion III/Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit S
33,493.000,- durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum
Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informationsinitiative der
Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im Jahr 1998 ein
Betrag von S 128,804.180,23 aufgewendet.".
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Wie ich bereits in Beantwortung der
Anfrage Nr. 2856/J vom 7. April 2005 ausgeführt habe, handelt es sich bei den
vom Bundesministerium für Finanzen veranlassten Informationstätigkeiten um
Einzelmaßnahmen. Die jeweils realisierte zielgruppenspezifische Ausrichtung
unterscheidet sich dabei wesentlich von der vom Bundeskanzleramt als
Gesamtprojekt gesteuerten Informationskampagne im Rahmen der Steuerreform 2005
einschließlich der Infobus-Tour zur Steuerreform 04/05. Die Auftragsempfänger
zur Planung und Gestaltung der einzelnen Maßnahmen meines Ressorts habe ich
bereits in zahlreichen diesbezüglichen Anfragebeantwortungen genannt; ich
verweise hier insbesondere auf die Beantwortung der Anfragen Nr. 2799/J vom 30.
März 2005, Nr. 2856/J vom 7. April 2005, Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005, Nr.
2406/J vom 9. Dezember 2004, Nr. 1852/J vom 4. Juni 2004 und Nr. 1446/J vom
10. Februar 2004.
Zu
2. und 3.:
"The
White House" wurde am 18. Dezember 2003 mit der Konzeption einer
Informationskampagne zur Steuerreform 2004 samt Schaltplan in den Printmedien
beauftragt. Dabei sollte die Zielgruppe der LohnsteuerzahlerInnen und Unternehmen
über die Steuerfreistellung bis zu einem Bruttojahreseinkommen von € 14.500,--,
die Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die Absetzbarkeit der
Studiengebühren und des Breitbandinternets, die begünstigte Besteuerung nicht
entnommener Gewinne sowie die Senkung der Lohnnebenkosten gezielt informiert
werden. Das Leistungspaket bestand aus der Erstellung eines Basiskonzeptes,
begleitendem Consulting, der Gestaltung eines Anzeigensujets samt 8 Reinzeichnungen
inklusive Mutationen sowie dem Datenversand
(ISDN-Übertragungen, Botendienste). An Entgelt wurden € 7.046,--
entrichtet.
Am 20. Jänner 2004 wurde die Ogilvy
& Mather GmbH mit der Planung und Gestaltung von weiteren
Informationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen der Steuerreform
2005 beauftragt. Aufbauend auf einer Ausarbeitung von Vorschlägen sowie der
Planung und Kontrolle von Untersuchungen im Bereich der Markt-, Produkt- und
Verbraucherforschung zwecks Identifizierung jener Zielgruppen, zu welchen eine
gezielte Information zu den einzelnen sie betreffenden Maßnahmen der
Steuerreform angezeigt erscheint, war hier die Entwicklung von
Informationskonzeptionen und Präsentationen im Leistungsumfang enthalten.
Ebenso hatte der Auftragnehmer die Gestaltung von Layouts für Anzeigen,
Beilagen, Plakate, Folder und Broschüren sowie die zielgruppengerechte
Textierung der Informationen vorzunehmen. Dem Bundesministerium für Finanzen
sind für die Inanspruchnahme dieser Leistungen Kosten in der Höhe von €
29.940,-- entstanden.
Am 20. Juli 2004 erhielt "The
White House" den Auftrag zur Realisierung eines Inserates zum Thema
"Was sich für Familien ab 1. Juli 2004 ändert und wie die entsprechenden
Vorteile genutzt werden können". Hier sollte die Zielgruppe der Familien
gezielt über den neuen Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag (für das
erste Kind € 130,--, für das zweite Kind € 175,--, für das dritte und jedes
weitere Kind € 220,--) sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim
Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind von € 4.400,-- auf € 6.000,--
informiert werden. Auch die Anhebung des Pendlerpauschales um 15% war dabei zu
transportieren. Gegen ein Entgelt von
€ 2.880,-- waren im Leistungsumfang die Präsentation von 2-3 Anzeigensujets,
die Gestaltung eines Anzeigensujets, vier Reinzeichnungen für vier
Schaltmedien, die Lithografien sowie der Datenversand (ISDN-Übertragungen,
Botendienste) enthalten.
Die Schmertzing & Co GmbH wurde am
30. November 2004 mit der Beratung des Bundesministeriums für Finanzen sowie
der Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen zur verstärkten
zielgruppenspezifischen Kommunikation im Rahmen der Information der
BürgerInnen über die Steuerreform 2005 beauftragt. Im Leistungspaket war dabei
die Entwicklung von Informationskonzeptionen und Präsentationen auf Grund der
Vorgabe des Bundesministeriums für Finanzen zur spezifischen Information der
noch nicht mit den sie betreffenden Auswirkungen der im Rahmen der größten
Steuerreform der zweiten Republik gesetzten Maßnahmen vertrauten Zielgruppen
enthalten. Es waren Vorschläge auszuarbeiten und im Zusammenhang mit dem Design
von Informationsträgern kreative Leistungen zu erbringen. Ferner oblag es dem
Auftragnehmer, die Gestaltung von Layouts für Anzeigen, Beilagen, Plakate,
Folder, Broschüren oder anderer Informationsträger vorzunehmen und die
zielgruppengerechte Textierung auszuarbeiten. An Kosten sind dem Bundesministerium
für Finanzen dafür € 29.940,-- entstanden.
Der guten Ordnung halber weise ich
darauf hin, dass sich die hier angeführten Beträge exklusive Umsatzsteuer
verstehen.
Zu 4.:
An die Schmertzing & Co GmbH wurden
für die Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen zur verstärkten
zielgruppenspezifischen Kommunikation im Rahmen der Information der
BürgerInnen über die Steuer
reform 2005 tatsächlich – wie in Beantwortung der Anfrage 2406/J vom
9. Dezember 2004 sowie oben zu den Fragen 2 und 3 ausgeführt ‑
€ 29.940,-- exkl. USt, bezahlt. Der Betrag von € 30.440,-- exkl. USt
beziehungsweise € 36.528,-- inkl. USt resultiert daraus, dass ich bei der
Beantwortung der Anfrage Nr. 2856/J vom 7. April 2004 sowie der Anfrage
Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005 jeweils das Honorar für die
gegenständliche Leistung mit dem Entgelt für die Gestaltung des Inserates
"Trinkgeld steuerfrei" (€ 500,-- exkl. USt, wie ich unter anderem in
Beantwortung der Frage 44 der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005
mitgeteilt habe) saldiert habe.
An
dieser Stelle erinnere ich an die Aussage des damaligen
Wissenschafts- und Verkehrsministers, welcher zu einer gleich gelagerten
Anfrage,
Nr. 5665/J-NR/1999, darlegte: "Zunächst ist festzuhalten, dass das BMWV
keine Werbung betreibt und dafür auch keine Budgetansätze vorhanden sind....
Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der
Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen
handelt."
Ich bekenne mich uneingeschränkt zur
Bedeutung des demokratischen Instruments der Interpellation, weshalb es mir ein
Anliegen ist, auch zu Sachverhalten, die bereits mehrmals Gegenstand einer
parlamentarischen Anfrage waren, umfassende Auskunft zu erteilen. Ich ersuche
allerdings um Verständnis, dass es in Anbetracht der zahlreichen
Einzelrechnungen, die für die Beantwortung von derlei Anfragen durchforstet
werden müssen, zu einem solchen Missverständnis der Saldierung zweier von ein
und demselben Auftragnehmer für ähnlich gelagerte Leistungen gestellte
Rechnungen kommen kann. Allerdings hoffe ich, diesen vermeintlichen Widerspruch
in der geleisteten Beantwortung aufgeklärt zu haben.
Zu
5.:
Es ist nochmals klarzustellen, dass das
Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt, sondern die Bevölkerung
im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu aktuellen
Ressortthemen zielgruppenspezifisch informiert. Dies entspricht auch den
gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die
Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2)
ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert. Dementsprechend waren
umfassende Aufklärungen insbesondere ab dem Jahr 2004 über die neue Rechtslage
auf Grund der Steuerreform 2004/2005 geboten. Betreffend die verschieden
gelagerten Kompetenzen, aufgrund derer auch Informationsmaßnahmen des
Bundeskanzleramtes geboten waren, verweise ich auch meine Beantwortung der
Fragen 1 sowie 8 bis 11.
Da somit keine Werbung vorgenommen
wurde, bestehen auch keine Werbekonzepte, die ich offen legen könnte. Im
übrigen verweise ich auf die wiederholt dargelegte Intention, welche sämtlichen
Einzelmaßnahmen der Informationstätigkeit meines Ressorts rund um die
Steuerreform zugrunde liegt: Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von
mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit
ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für
die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen
Bescheid zu wissen. Diese Richtungsvorgabe liegt sämtlichen in diesem
Zusammenhang zielgruppenspezifisch ausgerichteten Maßnahmen zugrunde. Die
Aufträge sind dabei jeweils nach Realisierung des Bedarfes und Abwägung der
bestgeeigneten Vorgangsweise zur Verbesserung des Informationsstandes im
Einzelfall ergangen. Die konkreten Inhalte der Informationspakete und dabei in
Anspruch genommenen Fremdleistungen wurden bereits in zahlreichen
diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen ausführlich dargelegt. So verweise
ich auch auf meine nochmaligen Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.
Betreffend das bereits in meiner Beantwortung
der Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 angesprochene
Vorhaben der Neukonzeption und Umsetzung eines Corporate Designs für das
Bundesministerium für Finanzen ab dem Jahr 2005 teile ich mit, dass dieses
Vorhaben derzeit noch in der Konzeptionsphase steht. Es ist derzeit daher nicht
möglich, einen gewünschten dazu ergangenen Erlass der gegenständlichen
Anfragebeantwortung anzuschließen.
Zu
6.:
Die identischen Kosten für die an die
Schmertzing & Co GmbH beziehungsweise an die die Ogilvy & Mather GmbH
vergebenen Aufträge resultieren aus dem im Arbeitsumfang gleich gelagerten
Leistungsvolumen.
Zu
7.:
Wie bereits mehrmals ausgeführt, etwa
in Beantwortung der Anfrage
Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005, wurde die Initiative Media Werbemittlung GmbH
mit der Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform
2005 beauftragt. Dafür wurde ein Honorar in Höhe von € 6.900,-- in
Rechnung gestellt. Die grafische Umsetzung inklusive Reinzeichnung für
sämtliche Informationsträger wurde von der Edelbacher Druck GmbH durchgeführt.
Dafür sind Kosten in der Höhe von € 1.740,-- angefallen, die leicht unter dem
ursprünglich veranschlagten Betrag von € 2.030,-- gehalten werden konnten.
Die Holzhausen Druck & Medien GmbH wurde mit der Produktion der Plakate
beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf € 6.138,73. Auch beim letztgenannten
tatsächlich verrechneten Betrag konnte, wie bereits in Beantwortung der
Anfragen Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005 und Nr. 2799/J vom 30. März 2005
ausgeführt, der in der Beantwortung der Anfrage Nr. 2689/J vom 24. Februar
2005 genannte ursprüngliche Anbotspreis von € 6.264,-- unterschritten werden.
Für die Durchführung der Plakatkampagne wurde die Heimatwerbung GmbH in
Anspruch genommen; betreffend die Kosten für die diesbezüglichen Leistungen
darf ich ebenfalls auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2689/J vom 24.
Februar 2005 beziehungsweise Nr. 2799/J vom 30. März 2005 verweisen. Die
hier jeweils angeführten Kosten verstehen sich jeweils exklusive Umsatzsteuer.
Zu
8. bis 11.:
§ 2 Bundesministeriengesetz 1986
(Teil 2 lit. A Z 2 der Anlage zu § 2) normiert die Informationstätigkeit
der Bundesregierung ausdrücklich als Aufgabe des Bundeskanzleramtes. Dazu
gehört insbesondere auch die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der
Regierung. Zumal die Steuerreform in mehreren Punkten des Regierungsprogramms
2003 bis 2006 enthalten ist und somit als Gesamtprojekt von
ressortübergreifender Bedeutung ist, fiel somit die Grundsatzinformation über
die Umsetzung dieses Vorhabens durch diese Bundesregierung gemäß den
gesetzlichen Vorgaben in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Davon bleibt
die Zuständigkeit meines Ressorts zur zielgruppenspezifischen Zusatzinformation
betreffend die konkreten positiven Auswirkungen der größten Steuerreform der
zweiten Republik unberührt.
Gemäß Artikel 52
Bundes-Verfassungsgesetz und § 90 1. Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
ist der Nationalrat unter anderem befugt "die Geschäftsführung der
Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der
Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen".
Entscheidend ist hier, dass grundsätzlich nur Gegenstände der Vollziehung
beauskunftet werden können, für welche einem Mitglied der Bundesregierung die Verantwortung
im Sinne des Artikels 77 Bundes-Verfassungsgesetz übertragen ist.
Dementsprechend habe ich bereits anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr.
1852/J vom 4. Juni 2004 bezüglich der Wahrnehmung des gesetzlichen
Informationsauftrages durch das Bundeskanzleramt auf die Beantwortung der
diesbezüglichen Anfragen durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu
12.:
Bereits anlässlich der Beantwortung der
Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 habe ich ausgeführt, dass hier
entsprechend den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes selbstverständlich
die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes betreffend die einheitliche
Zusammenarbeit der Bundesministerien ebenso gewahrt wurde, wie die Kompetenz
des Bundeskanzleramtes in Angelegenheiten der Information der Regierung beziehungsweise
der Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.
Zumal die Steuerreform in mehreren
Punkten des Regierungsprogramms 2003 bis 2006 enthalten ist und somit als
Gesamtprojekt von ressortübergreifender Bedeutung ist, fiel die Zuständigkeit
zur Grundsatzinformation über die Umsetzung dieses Vorhabens durch diese
Bundesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben in den Kompetenzbereich des
Bundeskanzleramtes. Davon bleibt die Zuständigkeit meines Ressorts zur zielgruppenspezifischen
Zusatzinformation betreffend die konkreten positiven Auswirkungen der größten
Steuerreform der zweiten Republik unberührt.
Die konkrete Aufgabenverteilung
hinsichtlich der Informationstätigkeit rund um die Steuerreform 2004/2005
ergibt sich somit aus dem Bundesministeriengesetz. Hierzu verweise ich auch
auf die Beantwortung der Fragen 8 bis 11.
Zu
13. und 14.:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt,
handelt es sich bei den vom Bundesministerium für Finanzen veranlassten
Informationstätigkeiten um bedarfsorientierte Einzelmaßnahmen. Es ist daher
nicht ersichtlich, auf welche "Kampagne" sich die gegenständliche
Frage bezieht. Ich darf daher allgemein ausführen, dass die Projektleitung
betreffend die zielgruppenspezifische Information zu den einzelnen in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Punkten der
Steuerreform bei mir liegt, während ich betreffend die ressortübergreifende
Informationstätigkeit sowie die Grundsatzinformation über die Umsetzung des
Regierungsvorhabens der größten Steuerreform der zweiten Republik auf die
Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes verweise. Gemäß der Geschäfts- und
Personaleinteilung des Bundesministeriums für Finanzen habe ich die
Zuständigkeit der Organisation und Steuerung der Ressortkommunikation den
ExpertInnen der Abteilung I/1 im Bundesministerium für Finanzen übertragen.
Dabei bedient sich mein Ressort in jenen Fällen, in welchen entsprechend den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Einsatz eigener Ressourcen
nicht zielführend beziehungsweise zweckmäßig ist, auf dem Markt erhältlicher
unterstützender Dienstleistungen. Da sich die Zuständigkeit der hier in
Kooperation mit den zuständigen Fachabteilungen meines Ressorts wirkenden
Abteilung I/1 neben den genannten Aufgaben auch auf eine Vielzahl anderer
Tätigkeiten erstreckt, ersuche ich um Verständnis, dass eine seriöse
Bekanntgabe der Kosten dieser Teilaufgabe nicht möglich ist.
Sofern Koordinationsleistungen in den
Arbeitspaketen der hinzugezogenen externen Dienstleister enthalten waren, was
beispielsweise bei der Beauftragung der Media Select Werbegesellschaft m.b.H.,
zu welcher ich unter anderem auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J
vom 30. März 2005 verweise, der Fall war, wurden diesbezügliche Kosten
nicht explizit ausgewiesen.
Zu 15.:
Im Zusammenhang mit der Ausführung des
zu den Fragen 2 und 3 nochmals angeführten Auftrages stand dem
Bundesministerium für Finanzen ein aus drei Personen bestehendes Projektteam
als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieses setzte sich aus nachstehenden
Personen zusammen: Anna Reich-Rohrwig, Michael Kapfer-Giuliani und Herbert
Rohrmair.
Zu 16., 17. und 26.:
Nachdem diese Frage bereits zum
wiederholten Male gestellt wird, erlaube ich mir, auf meine diesbezüglich
bereits ergangenen Beantwortungen zu verweisen. Zuletzt war dies zu den
Anfragen Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005, Nr. 2799/J vom 30.
März 2005 sowie am 7. Juni 2005 in Beantwortung der Anfrage Nr. 2856/J vom 7.
April 2005 der Fall. Weiters weise ich nochmals darauf hin, dass sich meine
Angaben nur auf den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen
beschränken können. Ebenso mache ich auf meine detaillierten Ausführungen zu
den Fragen 2 und 3 aufmerksam.
Die Vergabe der einzelnen Aufträge, die
im Zusammenhang mit der zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung
über die Auswirkungen der im Zuge der größten Steuerreform der zweiten Republik
getroffenen Maßnahmen stehen, erfolgte jeweils unter Beachtung der rechtlichen
Vorgaben des Bundesvergabegesetzes 2002. Es kam, sofern das vergaberechtliche
Regime zur Anwendung gebracht werden muss – dies ist etwa nicht der Fall bei
der Schaltung von Inseraten wegen der ausschließlichen Eignung des gewünschten
Medienpartners - jeweils die Direktvergabe gemäß § 27 BVergG zur Anwendung.
Lediglich in einem Fall, nämlich
betreffend die Broschüre "Ihr Steuervorteil", zu welcher ich die
Gesamtkosten in Beantwortung der Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004
mit € 60.087,20 inklusive Umsatzsteuer und
ARA-Entsorgungsbeitrag bekannt gegeben habe, wurde hinsichtlich der
Teilleistungen der Produktion, des Druckes und der Endfertigung der
Auftragnehmer im Zuge eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 4 BVergG ermittelt. Aus diesem ist die Ferdinand
Berger & Söhne GmbH als Bestbieter hervorgegangen und demzufolge zu einem
Preis von € 45.336,01 inklusive Umsatzsteuer und ARA-Entsorgungsbeitrag mit der
Leistungserbringung beauftragt worden.
Zu 18. bis 21:
Die Auftragsvergaben der Bundesministerien
haben sich ausschließlich an den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes zu orientieren. Bei den getätigten Auftragsvergaben
halten sich die ExpertInnen des Bundesministeriums für Finanzen, wie übrigens
auch vom Rechnungshof bestätigt, an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen
des Bundesvergabegesetzes. Dabei gelten die für das jeweilige Verfahren im
Rahmen eines freien und lauteren Wettbewerbs festgelegten objektiven Eignungs-
und Zuschlagskriterien, nach denen der Bestbieter zu ermitteln ist.
Führende Agenturen legen
selbstverständlich Referenzen für vergleichbare Aufträge vor, um ihre spezielle
Leistungsfähigkeit für ein bestimmtes Projekt zu belegen. Es wäre allerdings
sachlich wohl nicht zu rechtfertigen, etwa im Zuge der Festlegung von
Eignungskriterien auf die Vorlage von Referenzprojekten für eine politische
Partei abzustellen. Wie meine ExpertInnen mir versichern, erfolgten die
getätigten Auftragsvergaben durch das Bundesministerium daher auch nicht unter
einer solchen Voraussetzung.
Im Rahmen der Festlegung und Prüfung
der Eignungs- beziehungsweise im Fall der Zulässigkeit auch der
Zuschlagskriterien werden selbstverständlich Nachweise potenzieller Bieter
beziehungsweise tatsächlicher Auftragnehmer über die Qualifikation für das
gegenständliche Projekt entsprechend berücksichtigt. Da allenfalls
existierenden Referenzprojekten für politische Parteien, welchen - wie in der
Anfrage selbst auch festgestellt wird - keine vergaberechtlich oder ansonsten schädliche
Ehrenrührigkeit innewohnt, keine besondere Bedeutung beigemessen wurde, haben
meine ExpertInnen keine diesbezüglichen Auflistungen erstellt. Auch wurden
keine gezielten Recherchen darüber angestellt, welcher Auftragnehmer nun in der
Lage wäre, solche Referenzen vorlegen zu können. Eine nachträgliche Vornahme
einer diesbezüglichen Erhebung zum alleinigen Zweck der Beantwortung der Fragen
nach dem Anteil jener Auftragnehmer, welche allenfalls Referenzprojekte bei
der ÖVP vorweisen könnten, wäre daher mit einem unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand außerhalb des Bereiches der Vollziehung verbunden. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen nur versichern kann,
dass parteipolitischen Referenzprojekten für die tatsächliche Auftragserteilung
keine Bedeutung beigemessen wurde.
Zu 22.:
Nein.
Zu 23. und 24.:
Die Ermittlung des auf ein
Beschäftigungsverhältnis zum Bundesministerium für Finanzen folgenden späteren
Dienstgebers ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Vollziehung.
Dementsprechend verfügen meine ExpertInnen über keine Informationen über die
weitere berufliche Tätigkeit von ausgeschiedenen MitarbeiterInnen, insbesondere
nicht darüber, ob ehemalige MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für
Finanzen in den genannten Agenturen beschäftigt sind oder waren.
Zu 25.:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt,
handelt es sich bei den vom Bundesministerium für Finanzen veranlassten
Informationstätigkeiten um bedarfsorientierte Einzelmaßnahmen. Es ist daher
nicht ersichtlich, auf welche "Kampagne" sich die gegenständliche
Frage bezieht. Ich darf daher allgemein ausführen, dass für die Auftragsvergabe
betreffend die zu den Fragen 2 und 3 genannten Unternehmen zufolge den Versicherungen
meiner ExpertInnen die Erfüllung folgender Voraussetzungen maßgeblich war:
Bei den zum Zuge gekommenen Unternehmen
handelt es sich um befugte, leistungsfähige und zuverlässige Firmen. Darüber
hinaus war neben der Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit für die Auftragsvergabe sowohl der konzeptionelle, also auch
der kreative Zugang der genannten Agenturen zum Thema
"zielgruppenspezifische Information zur Steuerreform"
ausschlaggebend.
Mit freundlichen Grüßen