3134/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0096-I/A/3/2005
Wien, am 31. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3188/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Frau
Katharina Beckerle, Herr Adam Adolf Beckerle und Herr Adolf Maria Beckerle
wurden mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 28. September 2004
wegen des Vergehens anderer Gefährdungen des Tier- oder Pflanzenbestandes nach
§ 182 Abs. 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs. 1
zweiter Fall StGB schuldig erkannt und jeweils zu neun Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt, wobei der Vollzug unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren
bedingt nachgesehen wurde.
Auf
Grund der dagegen erhobenen Berufung aller drei Personen wegen Nichtigkeit
sowie des Ausspruches über die Schuld und Strafe wurde mit Urteil des
Oberlandesgerichtes Linz vom 17. Jänner 2005 auf die Berufung wegen Nichtigkeit
keine Rücksicht genommen und im Übrigen der Berufung nicht Folge gegeben.
Frage 2:
Der
Betrieb ist derzeit stillgelegt, daher gibt es zur Zeit keinen Schweinebestand.
Frage 3:
Eine
letzte Kontrolle erfolgte am 13. April 2004.
Frage 4:
Missstände: Verschmutzung,
Stallklima,
Wasserversorgung,
keine geeignete Unterbringung von
5 kranken Tieren
Maßnahmen: Tötung der
schwererkrankten Tiere wegen Aussichtslosigkeit der Behandlung;
Beendigung der Tierhaltung.
Frage
5:
Ich
verweise auf die Beantwortung zu Frage 4.
Frage
6:
Als
untauglich qualifiziert: 0
Fragen 7 bis 10:
Mit
drei gleichlautenden Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom
15. März 2005 wurde den oben angeführten Mitgliedern der Familie Beckerle
jeweils die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Dauer
verboten und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen.
Mit Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich
vom 21. Mai 2005 wurde über die Beschwerden aller drei Personen gegen diesen
Bescheid das Verbot der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere auf die Dauer
von drei Jahren, gerechnet ab dem 28. September 2004, eingeschränkt, im
Übrigen wurde der angefochtene Bescheid bestätigt.
Der
Betrieb ist derzeit stillgelegt.
Frage 11:
Oberösterreich: 10
Niederösterreich:
49 Kontrollen, keine Maßnahmen
Steiermark: In
90 Schweinemastbetrieben im Jahr 2004, keine Bescheide
Burgenland: 8
Kontrollen, 0 Bescheide
Wien: 10
von 20 Wiener Betrieben kontrolliert, keine Beanstandungen
Salzburg: 18
in 2004, 5 mittels Bescheid
Kärnten: 58
Kontrollen, 18 Maßnahmen
Vorarlberg: keine
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 12:
Oberösterreich: 353
Niederösterreich: 305
Steiermark: 258
Schweinemastbetriebe
Burgenland: 65
Wien: siehe
Beantwortung der Frage 11
Salzburg: 47
Kärnten: siehe
Beantwortung der Frage 11
Vorarlberg: Betriebserhebungen
flächendeckend durchgeführt im Rahmen des TGD, keine Angabe von Zahlen
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 13:
Oberösterreich: 2 Verwaltungsstrafen,
13 Beanstandungen
Niederösterreich: Fristen zur Mängelbehebung und
Anzeigen
Steiermark: Sperren
nach dem Tierseuchengesetz bzw. Strafverfahren
Burgenland: 8
mal Fristsetzung Mängelbehebung bzgl. Tierhaltung,
1 Verwaltungsstrafverfahren wegen Vergehen gegen
burgenländisches Tierschutzgesetz, 1 Anzeige bei Gericht
Wien: siehe
Beantwortung der Frage 11
Salzburg: Aufträge
zur Mängelbehebung, Bescheiden bzw. zu einem Strafverfahren
Kärnten: die
veterinärrechtlichen Maßnahmen liegen bei den Bezirksverwaltungsbehörden auf
Vorarlberg: siehe
Beantwortung der Frage 14
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 14:
Oberösterreich: 12
Niederösterreich: 5
Steiermark: 22
(2004)
Burgenland: 8
Wien: 0
Salzburg: 15
(2004)
Kärnten: siehe
Beantwortung der Frage 13
Vorarlberg: im
Bezirk Feldkirch mussten in 2 Fällen schriftlich Maßnahmen zur Einhaltung von
Vorschriften bezüglich gesicherter Entlüftung der Mastställe vorgeschrieben
werden.
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 15:
Oberösterreich: 5
Niederösterreich: 2, Bescheide: 0
Steiermark: in 7
Fällen überhöhter Bestand an Mastschweinen festgestellt, Anordnungen zur
Mängelbehebung wurden getroffen und Nachkontrollen durchgeführt.
Burgenland: 0
Wien: 0
Salzburg: 1
Anpassungsbescheid wurde erlassen
Kärnten: siehe
Beantwortung der Frage 13
Vorarlberg: 0
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 16:
Oberösterreich: 2
Niederösterreich: 0
Steiermark: 0
Burgenland: 1
Wien: 0
Salzburg: 0
Kärnten: 3
Vorarlberg: 0
in Schweinebetrieben
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 17:
Oberösterreich: 2
Niederösterreich: 1 Betrieb, 7 Tötungen
Steiermark: 1
Betrieb, 5 Tötungen von Schweinen
Burgenland: 0
Wien: 0
Salzburg: 0
Kärnten: 0
Vorarlberg: 0
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Frage 18:
Oberösterreich: 4 (2004)
Niederösterreich: 1 Mastbetrieb
Steiermark: 1
Schweinemastbetrieb (2004)
Burgenland: 1
Wien: 0
Salzburg: 0
Kärnten: 0
Vorarlberg:
0
Tirol: von
der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin