3134/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.08.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0096-I/A/3/2005

Wien, am      31. Juli  2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3188/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Frau Katharina Beckerle, Herr Adam Adolf Beckerle und Herr Adolf Maria Beckerle wurden mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 28. September 2004 wegen des Vergehens anderer Gefährdungen des Tier- oder Pflanzenbestandes nach § 182 Abs. 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs. 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und jeweils zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei der Vollzug unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde.

 

Auf Grund der dagegen erhobenen Berufung aller drei Personen wegen Nichtigkeit sowie des Ausspruches über die Schuld und Strafe wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 17. Jänner 2005 auf die Berufung wegen Nichtigkeit keine Rücksicht genommen und im Übrigen der Berufung nicht Folge gegeben.

 

Frage 2:

Der Betrieb ist derzeit stillgelegt, daher gibt es zur Zeit keinen Schweinebestand.

 

Frage 3:

Eine letzte Kontrolle erfolgte am 13. April 2004.

 

Frage 4:

Missstände:          Verschmutzung,

Stallklima,

Wasserversorgung,

keine geeignete Unterbringung von 5 kranken Tieren

Maßnahmen:         Tötung der schwererkrankten Tiere wegen Aussichtslosigkeit der Behandlung;

Beendigung der Tierhaltung.

 

Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 4.

 

Frage 6:

Als untauglich qualifiziert: 0

 

Fragen 7 bis 10:

Mit drei gleichlautenden Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 15. März 2005 wurde den oben angeführten Mitgliedern der Familie Beckerle jeweils die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Dauer verboten und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen. Mit Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 21. Mai 2005 wurde über die Beschwerden aller drei Personen gegen diesen Bescheid das Verbot der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere auf die Dauer von drei Jahren, gerechnet ab dem 28. September 2004, eingeschränkt, im Übrigen wurde der angefochtene Bescheid bestätigt.

Der Betrieb ist derzeit stillgelegt.

 

Frage 11:

Oberösterreich:     10

Niederösterreich:   49 Kontrollen, keine Maßnahmen

Steiermark:          In 90 Schweinemastbetrieben im Jahr 2004, keine Bescheide

Burgenland:          8 Kontrollen, 0 Bescheide

Wien:                    10 von 20 Wiener Betrieben kontrolliert, keine Beanstandungen

Salzburg:              18 in 2004, 5 mittels Bescheid

Kärnten:               58 Kontrollen, 18 Maßnahmen

Vorarlberg:           keine

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

Frage 12:

Oberösterreich:     353

Niederösterreich:   305

Steiermark:          258 Schweinemastbetriebe

Burgenland:          65

Wien:                    siehe Beantwortung der Frage 11

Salzburg:              47

Kärnten:               siehe Beantwortung der Frage 11

Vorarlberg:            Betriebserhebungen flächendeckend durchgeführt im Rahmen des TGD, keine Angabe von Zahlen

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

Frage 13:

Oberösterreich:     2 Verwaltungsstrafen, 13 Beanstandungen

Niederösterreich:   Fristen zur Mängelbehebung und Anzeigen

Steiermark:          Sperren nach dem Tierseuchengesetz bzw. Strafverfahren

Burgenland:          8 mal Fristsetzung Mängelbehebung bzgl. Tierhaltung,

1 Verwaltungsstrafverfahren wegen Vergehen gegen burgenländisches Tierschutzgesetz, 1 Anzeige bei Gericht

Wien:                    siehe Beantwortung der Frage 11

Salzburg:              Aufträge zur Mängelbehebung, Bescheiden bzw. zu einem Strafverfahren

Kärnten:               die veterinärrechtlichen Maßnahmen liegen bei den Bezirksverwaltungsbehörden auf

Vorarlberg:           siehe Beantwortung der Frage 14

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

 

Frage 14:

Oberösterreich:     12

Niederösterreich:   5

Steiermark:          22 (2004)

Burgenland:          8

Wien:                    0

Salzburg:              15 (2004)

Kärnten:               siehe Beantwortung der Frage 13

Vorarlberg:            im Bezirk Feldkirch mussten in 2 Fällen schriftlich Maßnahmen zur Einhaltung von Vorschriften bezüglich gesicherter Entlüftung der Mastställe vorgeschrieben werden.

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

 

Frage 15:

Oberösterreich:     5

Niederösterreich:   2, Bescheide: 0

Steiermark:           in 7 Fällen überhöhter Bestand an Mastschweinen festgestellt, Anordnungen zur Mängelbehebung wurden getroffen und Nachkontrollen durchgeführt.

Burgenland:          0

Wien:                    0

Salzburg:              1 Anpassungsbescheid wurde erlassen

Kärnten:               siehe Beantwortung der Frage 13

Vorarlberg:           0

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

Frage 16:

Oberösterreich:     2

Niederösterreich:   0

Steiermark:          0

Burgenland:          1

Wien:                    0

Salzburg:              0

Kärnten:               3

Vorarlberg:           0 in Schweinebetrieben

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

Frage 17:

Oberösterreich:     2

Niederösterreich:   1 Betrieb, 7 Tötungen

Steiermark:          1 Betrieb, 5 Tötungen von Schweinen

Burgenland:          0

Wien:                    0

Salzburg:              0

Kärnten:               0

Vorarlberg:           0

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

Frage 18:

Oberösterreich:     4 (2004)

Niederösterreich:   1 Mastbetrieb

Steiermark:          1 Schweinemastbetrieb (2004)

Burgenland:          1

Wien:                    0

Salzburg:              0

Kärnten:               0

Vorarlberg:           0

Tirol:                     von der Landesregierung Tirol liegen keine Meldungen vor

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin