3150/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. Juni 2005 unter der Nr. 3185/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Zusammenhang mit dem beim EU-Rat am 16./17. Juni 2005 be-
schlossenen Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5 und 7 bis 9:

Der Europäische Rat hat im März 2005 die Lissabon-Strategie neu ausgerichtet und
dabei den Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung in Europa gelegt. Damit
wurden die Prioritäten der Union in den nächsten Jahren festgelegt. Sowohl auf EU-
Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten ist es nunmehr nötig, sich auf die vor-
rangigen Bereiche zu konzentrieren und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die integrierten Leitlinien stellen die unmittelbare Umsetzung dieser Prioritäten auf
EU- wie auf nationaler Ebene dar. Sie sind ein entscheidender Schritt im Prozeß der
Neuausrichtung der Lissabon-Strategie und der Identifizierung mit ihr.

Im Sinne einer Stärkung von Kohärenz und Komplementarität der bestehenden Me-
chanismen wurde ein neuer Governance-Zyklus eingeleitet. Diese Verbesserungen
zielen insbesondere auf eine Vereinfachung des Prozesses und somit auch auf ver-
stärkte Akzeptanz und erleichterte Umsetzung der genannten Prioritäten auf natio-
naler Ebene ab.


Zunächst wurde der Schwerpunkt Wachstum und Beschäftigung in die neuen Grund-
züge der Wirtschaftspolitik (Art. 99 EGV) sowie in die neuen beschäftigungspoliti-
schen Leitlinien (Art. 128 EGV) eingebracht - bei gleichzeitiger Sicherstellung der
Kohärenz zwischen der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimen-
sion der Lissabon-Strategie. Auf diese Weise werden beide wichtigen Instrumente
mit den Zielen der im Dienst von Wachstum und Beschäftigung stehenden erneuer-
ten Lissabon-Strategie in Einklang gebracht.

Die Gesamtkohärenz wird noch dadurch verstärkt, daß man die beiden Texte zu
einem Dokument zusammenfaßt. Damit wird der Union und den Mitgliedstaaten
deutlich aufgezeigt, welche Herausforderungen in den Bereichen Makroökonomie,
Mikroökonomie und Beschäftigung zu bewältigen sind.

Die integrierten Leitlinien geben somit der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten
einen stabilen und kohärenten Rahmen für die Durchführung der vom Europäischen
Rat gebilligten prioritären Maßnahmen vor. Sie werden als Grundlage für die Ausar-
beitung der nationalen Reformprogramme dienen, die die Mitgliedstaaten im Herbst
2005 vorlegen sollen. In diesen Programmen müssen die Mitgliedstaaten konkret an-
geben, welche Maßnahmen sie treffen wollen (oder bereits getroffen haben), um
Wachstum und Beschäftigung auf nationaler Ebene zu unterstützen. Jeder Mitglied-
staat wird dabei den Schwerpunkt auf die spezifischen Herausforderungen legen, vor
denen er
steht.

Die integrierten Leitlinien - wie die daraus abzuleitenden nationalen Programme -
werden für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt, um die für die Durchführung nö-
tige Stabilität zu garantieren. Die Leitlinien können gegebenenfalls jedes Jahr in Ein-
klang mit den Bestimmungen des Vertrags angepaßt werden. Die nationalen Pro-
gramme ihrerseits können von den Mitgliedstaaten entsprechend den internen politi-
schen Erfordernissen abgeändert werden. Sie werden in den darauf folgenden Jah-
ren (jeweils im Herbst 2006 und 2007) Gegenstand von integrierten Follow-up-Be-
richten sein, bevor in Umsetzung der für das Frühjahr 2008 vorgesehenen neuen in-
tegrierten Leitlinien neue Programme in Kraft treten.

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Leitlinien sind in den Dokumenten des
Rates der Europäischen Union Nr. 9912/05 (Grundzüge der Wirtschaftspolitik) und
Nr. 9927/05 (Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung) enthalten.

Die Bundesregierung hat, nicht zuletzt im Rahmen des Reformdialogs für Wachstum
und Beschäftigung, bereits weitreichende Maßnahmen zur Vorbereitung der Nationa-
len Reformprogramme und zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie gesetzt.

In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 3168/J wurde ausführlich zum Fragenkom-
plex koordinative Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes vs. sachliche Zuständig-
keiten der Fachressorts sowie zum Wesen von Schlußfolgerungen des Vorsitzes des
Europäischen Rates Stellung genommen. Diese Ausführungen gelten sinngemäß
auch für die Punkte 2, 3 und 5 der vorliegenden Anfrage.


Hinsichtlich der Frage des Abgabetermins der Nationalen Reformprogramme ist der
Text der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 16./17. Juni 2005, nämlich

die Formulierung....................... anhand des von der Kommission vorgeschlagenen Zeitplans...",

ambitiöser als der erste Entwurf und konnte daher auch von Österreich mitgetragen
werden.

Zu den Fragen 6 und 10 bis 20 sowie 22 bis 41:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.

Zu Frage 21:

Mittels Schreiben des Bundeskanzleramts vom 20. Juni 2005 wurden die jeweils zu-
ständigen Fachabteilungen der Bundesministerien aufgefordert, zu den von der Eu-
ropäischen Kommission im Rahmen der i2010-Strategie geplanten Maßnahmen und
Vorhaben für die kommenden Jahre Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen wer-
den in der Folge eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung einer österreichi-
schen Informationsgesellschafts-Strategie bilden, die in Form eines Vortrages an den
Ministerrat im Herbst 2005 angenommen werden soll. Die Österreichische Strategie
soll auch in Hinblick auf die EU-Ratspräsidentschaft die Bedeutung von IKT für
Wachstum und Beschäftigung in Österreich zum Ausdruck bringen.