3150/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen haben am
21.
Juni 2005 unter der Nr. 3185/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage
betreffend Zusammenhang mit dem beim EU-Rat am 16./17. Juni 2005 be-
schlossenen
Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 und 7 bis 9:
Der Europäische Rat
hat im März 2005 die Lissabon-Strategie neu ausgerichtet und
dabei
den Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung in Europa gelegt. Damit
wurden
die Prioritäten der Union in den nächsten Jahren festgelegt. Sowohl auf EU-
Ebene
als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten ist es nunmehr nötig, sich auf die vor-
rangigen Bereiche zu konzentrieren und alle erforderlichen Maßnahmen zu
treffen.
Die integrierten
Leitlinien stellen die unmittelbare Umsetzung dieser Prioritäten auf
EU-
wie auf nationaler Ebene dar. Sie sind ein entscheidender Schritt im Prozeß der
Neuausrichtung der Lissabon-Strategie und der Identifizierung mit ihr.
Im Sinne einer Stärkung von Kohärenz
und Komplementarität der bestehenden Me-
chanismen wurde ein neuer Governance-Zyklus eingeleitet. Diese Verbesserungen
zielen
insbesondere auf eine Vereinfachung des Prozesses und somit auch auf ver-
stärkte
Akzeptanz und erleichterte Umsetzung der genannten Prioritäten auf natio-
naler Ebene ab.
Zunächst wurde der
Schwerpunkt Wachstum und Beschäftigung in die neuen Grund-
züge
der Wirtschaftspolitik (Art. 99 EGV) sowie in die neuen beschäftigungspoliti-
schen Leitlinien (Art. 128 EGV) eingebracht - bei gleichzeitiger Sicherstellung
der
Kohärenz zwischen der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen
Dimen-
sion
der Lissabon-Strategie. Auf diese Weise werden beide wichtigen Instrumente
mit
den Zielen der im Dienst von Wachstum und Beschäftigung stehenden erneuer-
ten Lissabon-Strategie in Einklang gebracht.
Die Gesamtkohärenz wird noch dadurch
verstärkt, daß man die beiden Texte zu
einem
Dokument zusammenfaßt. Damit wird der Union und den Mitgliedstaaten
deutlich
aufgezeigt, welche Herausforderungen in den Bereichen Makroökonomie,
Mikroökonomie
und Beschäftigung zu bewältigen sind.
Die integrierten Leitlinien geben
somit der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten
einen
stabilen und kohärenten Rahmen für die Durchführung der vom Europäischen
Rat gebilligten prioritären Maßnahmen vor. Sie werden als Grundlage für die
Ausar-
beitung der nationalen Reformprogramme dienen, die die Mitgliedstaaten im
Herbst
2005 vorlegen sollen.
In diesen Programmen müssen die Mitgliedstaaten konkret an-
geben, welche Maßnahmen sie treffen wollen
(oder bereits getroffen haben), um
Wachstum und Beschäftigung auf
nationaler Ebene zu unterstützen. Jeder Mitglied-
staat wird dabei den Schwerpunkt auf die spezifischen Herausforderungen
legen, vor
denen er steht.
Die integrierten Leitlinien - wie die
daraus abzuleitenden nationalen Programme -
werden für einen
Zeitraum von drei Jahren angelegt, um die für die Durchführung nö-
tige Stabilität zu garantieren. Die
Leitlinien können gegebenenfalls jedes Jahr in Ein-
klang mit den Bestimmungen des
Vertrags angepaßt werden. Die nationalen Pro-
gramme ihrerseits können von den
Mitgliedstaaten entsprechend den internen politi-
schen Erfordernissen abgeändert
werden. Sie werden in den darauf folgenden Jah-
ren (jeweils im Herbst 2006 und 2007) Gegenstand von integrierten Follow-up-Be-
richten sein, bevor in Umsetzung der
für das Frühjahr 2008 vorgesehenen neuen in-
tegrierten Leitlinien neue Programme in Kraft treten.
Ausführliche
Erläuterungen zu den einzelnen Leitlinien sind in den Dokumenten des
Rates
der Europäischen Union Nr. 9912/05 (Grundzüge der Wirtschaftspolitik) und
Nr. 9927/05
(Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung) enthalten.
Die Bundesregierung
hat, nicht zuletzt im Rahmen des Reformdialogs für Wachstum
und Beschäftigung,
bereits weitreichende Maßnahmen zur Vorbereitung der Nationa-
len Reformprogramme und zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie gesetzt.
In der
Anfragebeantwortung zur Anfrage 3168/J wurde ausführlich zum Fragenkom-
plex koordinative Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes vs. sachliche
Zuständig-
keiten der
Fachressorts sowie zum Wesen von Schlußfolgerungen des Vorsitzes des
Europäischen Rates Stellung genommen. Diese
Ausführungen gelten sinngemäß
auch für die Punkte 2, 3 und 5 der vorliegenden Anfrage.
Hinsichtlich der Frage des Abgabetermins der Nationalen
Reformprogramme ist der
Text
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 16./17. Juni 2005, nämlich
die Formulierung....................... anhand des von der Kommission vorgeschlagenen Zeitplans...",
ambitiöser als der erste Entwurf und konnte daher auch von Österreich
mitgetragen
werden.
Zu den Fragen 6 und 10 bis 20 sowie 22 bis 41:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.
Zu Frage 21:
Mittels Schreiben des Bundeskanzleramts
vom 20. Juni 2005 wurden die jeweils zu-
ständigen Fachabteilungen der Bundesministerien aufgefordert, zu den von der
Eu-
ropäischen Kommission im Rahmen der i2010-Strategie geplanten Maßnahmen und
Vorhaben
für die kommenden Jahre Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen wer-
den
in der Folge eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung einer österreichi-
schen
Informationsgesellschafts-Strategie bilden, die in Form eines Vortrages an den
Ministerrat
im Herbst 2005 angenommen werden soll. Die Österreichische Strategie
soll
auch in Hinblick auf die EU-Ratspräsidentschaft die Bedeutung von IKT für
Wachstum und
Beschäftigung in Österreich zum Ausdruck bringen.