3153/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3189/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren nach § 222 StGB II“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend weise ich darauf hin, dass die dieser Beantwortung zugrunde liegenden Berichte der staatsanwaltschaftlichen Behörden auf vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Registerdaten  beruhen. Die – für einige Antworten erforderliche – manuelle Durchsicht sämtlicher Register und Verfahrensakten hätte einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand ausgelöst, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass davon Abstand genommen wurde. Auf Grund von Verfahrensabtretungen zwischen zwei Anklagebehörden sind Mehrfachzählungen von Verfahren möglich. Eine Aufschlüsselung von Strafverfahren nach Gerichten war einzelnen Staatsanwaltschaften nicht möglich.

 

Zu 1. und 2.:

Die Statistik zu den Strafanzeigen (polizeiliche Kriminalstatistik) wird vom Bundesministerium für Inneres geführt.

 

Zu 3.:

Die Zahl der Strafverfahren nach § 222 StGB ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

Landesgericht für Strafsachen Wien

9

Bezirksgericht Innere Stadt Wien

2

Bezirksgericht Leopoldstadt

3

Bezirksgericht Josefstadt

1

Bezirksgericht Favoriten

3

Bezirksgericht Meidling

1

Bezirksgericht Fünfhaus

3

Bezirksgericht Donaustadt

4

Bezirksgericht Krems/Donau

1

Bezirksgericht Waidhofen/Thaya

2

Landesgericht St. Pölten

1

Bezirksgericht St. Pölten

2

Bezirksgericht Melk

1

Bezirksgericht Lilienfeld

1

Bezirksgericht Tulln

3

Bezirksgericht Neulengbach

2

Bezirksgericht Waidhofen/Ybbs

3

Landesgericht Eisenstadt

1

Bezirksgericht Neusiedl/See

2

Bezirksgericht Oberpullendorf

1

Bezirksgericht Oberwart

4

Bezirksgericht Güssing

1

Landesgericht Leoben

2

Bezirksgericht Leoben

6

Bezirksgericht Judenburg

1

Bezirksgericht Murau

2

Landesgericht Linz

2

Bezirksgericht Linz

1

Bezirksgericht Urfahr-Umgebung

2

Bezirksgericht Leonfelden

1

Sprengel des Landesgerichtes Ried/Innkreis

5

Bezirksgericht Steyr

1

Landesgericht Wels

1

Bezirksgericht Schwanenstadt

2

Bezirksgericht Frankenmarkt

1

Bezirksgericht Gmunden

1

Bezirksgericht Eferding

4

Bezirksgericht Grieskirchen

1

Bezirksgericht Salzburg

3

Bezirksgericht Hallein

1

Bezirksgericht Saalfelden

1

Bezirksgericht Innsbruck

6

Bezirksgericht Kufstein

2

Bezirksgericht Kitzbühel

2

Bezirksgericht Lienz

2

Bezirksgericht Hall

1

Bezirksgericht Zell am Ziller

1

Bezirksgericht Rattenberg

1

Bezirksgericht Telfs

1

Bezirksgericht Imst

1

Bezirksgericht Landeck

1

Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch

5

 

Im Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wurden gegen 16 Personen Anträge auf Bestrafung wegen § 222 StGB bei den Bezirksgerichten eingebracht; in 39 Fällen wurde das Verfahren gegen unbekannte Täter gemäß § 412 StPO abgebrochen.

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wurde in 17 Fällen ein gerichtliches Strafverfahren durchgeführt.

Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurden acht und im Sprengel der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde ein Strafverfahren wegen § 222 StGB bei einem Gericht geführt. Bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt waren 60 derartige Strafverfahren anhängig.

 

Zu 4.:

Zu den diversionellen Erledigungen verweise ich auf nachstehende Tabelle:

Staatsanwaltschaft Wien

5

Staatsanwaltschaft Korneuburg

5

Staatsanwaltschaft Krems/Donau

1

(durch BG Waidhofen/Thaya)

Staatsanwaltschaft St. Pölten

4

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

6

Staatsanwaltschaft Eisenstadt

3

Staatsanwaltschaft Graz

2

Staatsanwaltschaft Klagenfurt

4 (sowie 4 weitere durch ein Gericht)

Staatsanwaltschaft Leoben

1

Staatsanwaltschaft Linz

1 (sowie 1 durch ein Gericht)

Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis

2

Staatsanwaltschaft Steyr

0

Staatsanwaltschaft Wels

1

Staatsanwaltschaft Salzburg

4

Staatsanwaltschaft Innsbruck

5

Staatsanwaltschaft Feldkirch

0

 

Die im Folgenden angeführten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt, dass einzelne Anklagebehörden darunter nicht nur Verfahrenseinstellungen nach Durchführung gerichtlicher Vorerhebungen, sondern auch vorläufige Einstellungen gem. § 412 StPO angeführt haben.

 

Zu 5.:

 

Staatsanwaltschaft Wien

23

Staatsanwaltschaft Korneuburg

30

Staatsanwaltschaft Krems/Donau

15

Staatsanwaltschaft St. Pölten

12

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

21

Staatsanwaltschaft Eisenstadt

15

Staatsanwaltschaft Graz

40

 

Staatsanwaltschaft Klagenfurt

13

Staatsanwaltschaft Leoben

10

Staatsanwaltschaft Linz

10

Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis

12

Staatsanwaltschaft Steyr

4

Staatsanwaltschaft Wels

15

Staatsanwaltschaft Salzburg

15

Staatsanwaltschaft Innsbruck

20

Staatsanwaltschaft Feldkirch

6

 

Zu 6.:

 

Staatsanwaltschaft Wien

6

Staatsanwaltschaft Korneuburg

1

Staatsanwaltschaft Krems/Donau

1

Staatsanwaltschaft St. Pölten

33

Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

2

Staatsanwaltschaft Eisenstadt

0

Staatsanwaltschaft Graz

40 (siehe auch Frage 5.)

 

Staatsanwaltschaft Klagenfurt

6

Staatsanwaltschaft Leoben

2

Staatsanwaltschaft Linz

5

Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis

11

Staatsanwaltschaft Steyr

0

Staatsanwaltschaft Wels

4

Staatsanwaltschaft Salzburg

1

Staatsanwaltschaft Innsbruck

20

Staatsanwaltschaft Feldkirch

2

 

Zu 7:

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 55 Personen rechtskräftig wegen Tierquälerei nach dem § 222 StGB verurteilt. Die konkret ausgesprochenen Strafen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Eine Aufschlüsselung der Verurteilungen auf die einzelnen Strafgerichte steht mir nicht zur Verfügung.

 

 

Ausgesprochene Strafen

Anzahl

Freiheitsstrafe bis 1 Monat, bedingt

2

Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate, bedingt

11

Freiheitsstrafe über 3 bis 6 Monate, bedingt

3

Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate, unbedingt

2

Geldstrafe über 30 bis 60 Tagessätze, bedingt

2

Geldstrafe über 60 bis 120 Tagessätze, bedingt

3

Geldstrafe über 30 bis 60 Tagessätze, unbedingt

4

Geldstrafe über 60 bis 120 Tagessätze, unbedingt

20

Geldstrafe über 120 bis 180 Tagessätze, unbedingt

3

Geldstrafe über 180 Tagessätze, unbedingt

1

Teilbedingte Geldstrafe nach § 43a Abs. 1 StGB

4

Summe der Verurteilungen

55

 

Zu 8 bis 14:

Wie bereits in der Anfrage zutreffend ausgeführt wird, können gegen Tierschützer geführte gerichtliche Verfahren sowohl zivil- (z.B. Besitzstörungen) als auch strafrechtlicher Natur (z.B. Sachbeschädigung, Nötigung) sein. Die Tatbestände bzw. Rechtsgrundlagen, auf denen einzelne gerichtliche Verfahren fußen, werden in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) freilich nicht gesondert ausgewiesen. Insbesondere ist aus der VJ nicht ersichtlich, ob ein gerichtliches Verfahren gegen eine bestimmte Person im Zusammenhang mit Tierschutzaktivitäten geführt wird. Eine entsprechende Nachprüfung würde die Durchsicht von mehreren tausend Gerichtsakten erforderlich machen. Dies stellt verständlicher Weise einen unverhältnismäßig hohen und nicht bewältigbaren Verwaltungsaufwand dar.

Auch in der Gerichtlichen Kriminalstatistik sind die Motive für die Begehung einer bestimmten Straftat nicht erfasst. Inwieweit daher einer gerichtlichen Verurteilung im Einzelfall das Motiv des Tierschutzes zu Grunde liegt, kann aus den mir zur Verfügung stehenden statistischen Daten nicht beantwortet werden. 

. August 2005

(Maga. Karin Gastinger)