3155/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0067-Pr 1/2005

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3241/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nachstehende Personen wurden seit 1. Jänner 2004 als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:

MitarbeiterInnen im Ministerbüro

Zeitraum (ab 1. Jänner 2004)

Mag. Torsten Marx

15.9.2003 bis 30.6.2004

Mag. Rüdiger Schender

3.11.2003 bis 19.12.2004

Maga. Maria-Theresia Resch

3.11.2003 bis 31.12.2004

Martin Standl

10.5.2004 bis 31.3.2005

Derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mag. Michael Schön

ab 29.4.2003

Maga. Dr. Adelheid Pippan

ab 9.8.2004

Christoph Pöchinger

ab. 9.8.2004

Maga. Ulrike Maria Steinkogler

ab 1.1.2005

Mag. Norman Schadler

ab 3.1.2005

Insp. Maga Kerstin Scheuchl

ab 9.5.2005

ADir Hofrat Otto Müller

durchgehend

 

Die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bzw. sind aufrecht auf der Grundlage von befristet abgeschlossenen Dienst- bzw. Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) beschäftigt.

Der Leiter des Kabinettsdienstes bezieht ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74 VBG.

Ein Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7, mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2, betraut und mit 30 % einer Vollzeitkraft in meinem Büro tätig. Eine weitere Mitarbeiterin ist Beamtin des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 2b.

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen, die nicht dem aus Anlass vergleichbarer parlamentarischer Voranfragen betreffend Kabinettsmitarbeiter verwendeten Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen und deshalb bei den folgenden Antworten nicht berücksichtigt sind.

Zu 4:

Zur Höhe der vereinbarten Sonderentgelte jener neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit 1. Jänner 2004 im Büro meines Amtsvorgängers Dr. Dieter Böhmdorfer sowie in meinem Büro beschäftigt waren bzw. sind, verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2802/J-NR/2005.

Zu 5:

Keine bzw. keiner der genannten Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wurde auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt.

Zu 6:

An keine.

Zu 7:

Die Personalaufwendungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Büro meines Amtsvorgängers Dr. Dieter Böhmdorfer sowie in meinem Büro tätig waren, beliefen sich im Zeitraum von Jänner 2004 bis Juli 2005 auf insgesamt 697.775,2 Euro.

Zu 8 und 9:

Hinsichtlich der seit Februar 2000 bestellten Sektionsleiter verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen zu den Zahlen 3399/J-NR/2002 und 2802/J-NR/2005. Ergänzend dazu kann ich mitteilen, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2005 der Leiter der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion IV) Sektionschef Dr. Werner Pürstl gemäß § 141 Abs. 1 und 5 BDG 1979 befristet weiter bestellt wurde. In diesem Fall bedurfte es gemäß § 19 Ausschreibungsgesetz 1989 keines neuerlichen Ausschreibungsverfahrens.

 

Zu 10:

Keine.

Zu 11:

Nein.

Zu 12:

Entfällt.

 

. August 2005

 

(Maga. Karin Gastinger)