3163/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.08.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051 GZ
4013/17/2-II/BVT/1/05
Wien, am . August
2005
Die Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 2005 unter der Nr. 3295/J an die
Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Sommerlager für Kinder und Jugendliche, veranstaltet von
rechtsextremistischen Organisationen oder Personengruppen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 5, 6 und 8:
Rechtsextremistischen und neonazistischen Aktivitäten jeglicher Art wird
von den österreichischen Sicherheitsbehörden unter Ausschöpfung aller
rechtlichen Möglichkeiten begegnet. Auf Grund der der Sicherheitsbehörde
vorliegenden Informationen wurde daher das „Sommerlager 2005“ entsprechend den
rechtlichen Vorgaben überwacht. Schusswaffen oder Fechtutensilien konnten im
Rahmen der Überwachung nicht wahrgenommen werden. Gründe für ein Einschreiten
der Sicherheitsbehörde ergaben sich vor Ort nicht. Eine Sachverhaltsdarstellung
zur abschließenden strafrechtlichen Beurteilung der Veranstaltung wurde an die zuständige
Staatsanwaltschaft übermittelt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verfügt
über keine Erkenntnisse hinsichtlich stattgefundener oder geplanter weiterer
Aktivitäten der "ARGE Sommerlager".
Zu Frage 7:
Über vergleichbare
Aktivitäten rechtsextremistischer oder neonazistischer Gruppen mit Kindern und
Jugendlichen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismus-bekämpfung keine Erkenntnisse vor.