3163/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.08.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ 4013/17/2-II/BVT/1/05

 
 

 

 

 


Wien, am          . August 2005

 

Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 2005 unter der Nr. 3295/J an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sommerlager für Kinder und Jugendliche, veranstaltet von rechtsextremistischen Organisationen oder Personengruppen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4, 5, 6 und 8:

Rechtsextremistischen und neonazistischen Aktivitäten jeglicher Art wird von den österreichischen Sicherheitsbehörden unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten begegnet. Auf Grund der der Sicherheitsbehörde vorliegenden Informationen wurde daher das „Sommerlager 2005“ entsprechend den rechtlichen Vorgaben überwacht. Schusswaffen oder Fechtutensilien konnten im Rahmen der Überwachung nicht wahrgenommen werden. Gründe für ein Einschreiten der Sicherheitsbehörde ergaben sich vor Ort nicht. Eine Sachverhaltsdarstellung zur abschließenden strafrechtlichen Beurteilung der Veranstaltung wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verfügt über keine Erkenntnisse hinsichtlich stattgefundener oder geplanter weiterer Aktivitäten der "ARGE Sommerlager".

 

Zu Frage 7:

Über vergleichbare Aktivitäten rechtsextremistischer oder neonazistischer Gruppen mit Kindern und Jugendlichen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung keine Erkenntnisse vor.