3170/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Juni 2005 unter
der Nr. 3202/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend Absichtserklärung über die
Realisierung und Finanzierung der Eisen-
bahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwand (Semmeringbasistunnel neu) ge-
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 23:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 24:
Fragen der Kompetenzverteilung waren
Gegenstand der Beratungen des Österreich-
Konvents, der seine
Arbeit mit der Präsentation seines Berichtes Ende Jänner 2005
beendet hat. Mit der Aufgabenverteilung auf dem Gebiet der Gesetzgebung hat
sich
insbesondere der Ausschuß 5 des
Österreich-Konvents befaßt. In seinem Bericht
vom 5. November 2004 hat der Ausschuß
5 des Österreich-Konvents festgehalten,
daß über die Zuordnung des Kompetenzfeldes Natur- und Landschaftsschutz
zu den
Kompetenzen der Länder zumindest
„verhältnismäßig großer Konsens" bestand (sie-
he Seiten 21, 33 und 39). Eine
Einigung auf eine - alles umfassende - neue Kompe-
tenzverteilung zwischen Bund und Ländern konnte im Österreich-Konvent
allerdings
nicht erzielt werden.
Im Nationalrat wurde zur Vorberatung
des Berichtes des Österreich-Konvents ein Be-
sonderer
Ausschuß eingerichtet. Dieser hat bereits zwei Sitzungen abgehalten und
wird
seine Beratungen am 22. September 2005 fortsetzen. Es ist davon auszugehen,
daß
auch Fragen der Kompetenzverteilung Gegenstand der Beratungen dieses Be-
sonderen
Ausschusses sein werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht
zweckmäßig, einzelne Punkte aus den bevorstehenden Beratungen über eine Neu-
ordnung der Kompetenzverteilung herauszulösen. Vielmehr
erscheint der Besondere
Ausschuß
das geeignete Gremium zu sein, um - basierend auf den oben wiederge-
gebenen Ergebnissen
des Österreich-Konvents - über die zukünftige Ausgestaltung
der Kompetenzverteilung auch im Bereich des
Natur- und Landschaftsschutzes zu
beraten.