3170/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Juni 2005 unter der Nr. 3202/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der Eisen-
bahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwand (Semmeringbasistunnel neu) ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 23:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

Zu Frage 24:

Fragen der Kompetenzverteilung waren Gegenstand der Beratungen des Österreich-
Konvents, der seine Arbeit mit der Präsentation seines Berichtes Ende Jänner 2005
beendet hat. Mit der Aufgabenverteilung auf dem Gebiet der Gesetzgebung hat sich
insbesondere der Ausschuß 5 des Österreich-Konvents befaßt. In seinem Bericht
vom 5. November 2004 hat der Ausschuß 5 des Österreich-Konvents festgehalten,
daß über die Zuordnung des Kompetenzfeldes Natur- und Landschaftsschutz zu den
Kompetenzen der Länder zumindest „verhältnismäßig großer Konsens" bestand (sie-
he Seiten 21, 33 und 39). Eine Einigung auf eine - alles umfassende - neue Kompe-
tenzverteilung zwischen Bund und Ländern konnte im Österreich-Konvent allerdings
nicht erzielt werden.

Im Nationalrat wurde zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents ein Be-
sonderer Ausschuß eingerichtet. Dieser hat bereits zwei Sitzungen abgehalten und
wird seine Beratungen am 22. September 2005 fortsetzen. Es ist davon auszugehen,
daß auch Fragen der Kompetenzverteilung Gegenstand der Beratungen dieses Be-
sonderen Ausschusses sein werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht
zweckmäßig, einzelne Punkte aus den bevorstehenden Beratungen über eine Neu-


ordnung der Kompetenzverteilung herauszulösen. Vielmehr erscheint der Besondere
Ausschuß das geeignete Gremium zu sein, um - basierend auf den oben wiederge-
gebenen Ergebnissen des Österreich-Konvents - über die zukünftige Ausgestaltung
der Kompetenzverteilung auch im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes zu
beraten.