3180/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ 10.000/0094-III/4a/2005

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien, 30. August 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3201/J-NR/2005 betreffend bevorstehendes EuGH-Urteil zur Frage ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.,3. bis 6.:

Österreich hat im Vertragsverletzungsverfahren ausführlich seinen Rechtsstandpunkt vertreten und konnte davon ausgehen, dass die Regelung der besonderen Universitätsreife europa­rechtskonform ist. Daher lag bis zum Urteil am 7. Juli 2005 auch keine „Regelung grenzüber­schreitender Studentenströme“ vor. Gespräche und Verhandlungen im Sinne der Anfrage waren deshalb weder erforderlich noch für den Prozessverlauf nützlich.

 

Ad 2.:

Da die Organisation der Bildungssysteme in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegt, waren Zulassungsfragen kein Thema auf der Tagesordnung der Treffen der EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.