3180/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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GZ 10.000/0094-III/4a/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 30. August 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3201/J-NR/2005 betreffend bevorstehendes EuGH-Urteil zur Frage ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.,3. bis 6.:
Österreich hat im Vertragsverletzungsverfahren ausführlich seinen Rechtsstandpunkt vertreten und konnte davon ausgehen, dass die Regelung der besonderen Universitätsreife europarechtskonform ist. Daher lag bis zum Urteil am 7. Juli 2005 auch keine „Regelung grenzüberschreitender Studentenströme“ vor. Gespräche und Verhandlungen im Sinne der Anfrage waren deshalb weder erforderlich noch für den Prozessverlauf nützlich.
Ad 2.:
Da die Organisation der Bildungssysteme in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegt, waren Zulassungsfragen kein Thema auf der Tagesordnung der Treffen der EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.