3195/AB XXII. GP
Eingelangt am
06.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0092-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 der Abgeordneten Karl Öllinger,
Kolleginnen und Kollegen, betreffend Transparenz der Personalentscheidung,
Kosten und Ausstattung von Ministerbüros, beehre ich mich, Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend muss ich darauf hinweisen,
dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten
personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage
wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten
personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt.
Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht
nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden
Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beantwortung
unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die
Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Ich weise jedoch darauf
hin, dass ich neben dem Interpellationsrecht auch das verfassungsrechtlich
gesicherte Recht auf Datenschutz zu beachten habe. Daher ersuche ich um
Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter
Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges
Interesse der einzelnen Person entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen
kann.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 3:
Wie bereits anlässlich der Beantwortung
einer gleich lautenden Fragestellung in der Anfrage 2799/J vom 30. März 2005
sowie in der Einleitung ausgeführt, ist es mir aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich, alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben zu
machen. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint
insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine
das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen
würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen
Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des
Funktionsträgers abhängig.
Seit meiner Beantwortung der Anfrage
Nr. 2799/J vom 30. März 2005 waren beziehungsweise sind folgende Personen in
meinem Büro und dem Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt oder
beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses bei
Bundesbediensteten auch deren besoldungsrechtliche Einreihung sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf
Sekretariatskräfte und Bürohilfskräfte. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis
zum 30. März 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
2799/J vom 30. März 2005.
Ministerbüro
|
|
Status/Einreihung |
Zeitraum |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
A1/4 |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
laufend |
Büro
Staatssekretär
|
|
Status/Einreihung |
Zeitraum |
|
MitarbeiterIn |
A1/7 |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
v1/SV |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
v1/SV |
laufend |
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
laufend |
Zum Zeitpunkt des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage waren somit in meinem Büro 7 MitarbeiterInnen
beschäftigt, im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz 6 MitarbeiterInnen. Am
1. Jänner 2004 waren es 9 beziehungsweise 6 MitarbeiterInnen.
Zu 4.:
Seit der Beantwortung der zu diesem
Thema gestellten Frage 5 der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 wurden keine
weiteren von der Fragestellung erfassten Verträge abgeschlossen. Für den
Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 30. März 2005 verweise ich auf
die Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J.
Zu 5.:
8 MitarbeiterInnen wurden
beziehungsweise werden aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge
wurden mit folgenden Firmen (Dienstgebern) abgeschlossen:
6 Arbeitsleihverträge mit der Firma MANPOWER
1 Arbeitsleihvertrag mit dem Institut für Bildung und
Innovation (Industriellenvereinigung)
1 Arbeitsleihvertrag mit der Firma FLEXWORK
Was die Modalitäten der
Vertragsabschlüsse beziehungsweise die Vertragsmuster anbelangt, verweise ich
auf meine Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April
2001 sowie die dort als Beilage beigefügten Muster.
Zu 6.:
An die zu 5. angeführten Dienstgeber
der überlassenen DienstnehmerInnen werden keine Förderungen des Ressorts
vergeben.
Zu 7.:
Die für die MitarbeiterInnen des
Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten
Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden,
Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt im Zeitraum vom 1.
Jänner 2005 bis zum 31. Mai 2005 rund € 549.441,64. Hinsichtlich des Jahres
2004 verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J, in welcher ich
dazu einen Betrag von rund € 1.465.564,10 bekannt gegeben habe.
Die Monate Juni und Juli des Jahres
2005 waren zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage noch nicht
zur Gänze abgerechnet und können daher nicht beziffert werden.
Zu 8. und 9.:
Seit 1. Februar 2000
wurde außerhalb des von den Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr.
2799/J vom 30. März 2005 umfassten Zeitraumes in meinem Ressort ein
Sektionsleiter – der Leiter der Sektion I – neu bestellt.
Eine unabhängige Begutachtungskommission
hat unter Beiziehung eines externen Personalberaters in einem mehrstufigen
Auswahlverfahren nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 einstimmig den
bestgeeigneten Bewerber ermittelt. Darüber hinaus
weise ich darauf hin, dass der Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche
sowie das Bewerbungsgespräch gemäß § 14 Ausschreibungsgesetz 1987 vertraulich
zu behandeln sind.
Zu 10.:
Die zu Frage 9 beauskunftete Person
bekleidete keine Funktion in meinem Büro oder in dem des Herrn Staatssekretärs.
Zu 11. und 12.:
Mit Stand vom 30. Juni 2005 wird
außerhalb des Ministerbüros eine MitarbeiterIn aufgrund eines
Arbeitsleihvertrages mit der Firma Flexwork als Drucker beschäftigt.
Betreffend die Frage nach den
durchschnittlichen monatlichen Kosten aus diesem Leiharbeitsvertrag ersuche ich
um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben
machen kann. Es werden hier personenbezogene Auskünfte im Sinne des
Datenschutzgesetzes über eine Einzelperson verlangt. Die angefragten Daten gelten
dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich
diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus
den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in
einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse und dem
Interpellationsrecht kein überwiegendes Informationsinteresse erkannt werden
muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff
in die Rechte der betroffenen Person darstellen.
Mit freundlichen Grüßen