3195/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0092-I/4/2005

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Transparenz der Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beant­wortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellations­rechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Ich weise jedoch darauf hin, dass ich neben dem Interpellationsrecht auch das verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf Datenschutz zu beachten habe. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich überall dort, wo der nament­lichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegen­steht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 3:

Wie bereits anlässlich der Beantwortung einer gleich lautenden Frage­stellung in der Anfrage 2799/J vom 30. März 2005 sowie in der Einleitung ausgeführt, ist es mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben zu machen. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung dar­stellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Seit meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 waren beziehungsweise sind folgende Personen in meinem Büro und dem Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt oder beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses bei Bundesbediensteten auch deren besoldungsrechtliche Einreihung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte und Bürohilfskräfte. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 30. März 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005.

 

Ministerbüro

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

A1/4

laufend

MitarbeiterIn

Werkvertrag

laufend

 

Büro Staatssekretär

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

A1/7

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

v1/SV

laufend

MitarbeiterIn

v1/SV

laufend

MitarbeiterIn

Werkvertrag

laufend

 

Zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage waren somit in meinem Büro 7 MitarbeiterInnen beschäftigt, im Büro des Herrn Staats­sekretärs Dr. Finz 6 MitarbeiterInnen. Am 1. Jänner 2004 waren es 9 beziehungsweise 6 MitarbeiterInnen.

 

Zu 4.:

Seit der Beantwortung der zu diesem Thema gestellten Frage 5 der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 wurden keine weiteren von der Fragestellung erfassten Verträge abgeschlossen. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 30. März 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J.

 

Zu 5.:

8 MitarbeiterInnen wurden beziehungsweise werden aufgrund von Arbeits­leihverträgen tätig. Diese Verträge wurden mit folgenden Firmen (Dienst­gebern) abgeschlossen:

 

6 Arbeitsleihverträge mit der Firma MANPOWER

1 Arbeitsleihvertrag mit dem Institut für Bildung und Innovation (Industriellenvereinigung)

1 Arbeitsleihvertrag mit der Firma FLEXWORK

 

Was die Modalitäten der Vertragsabschlüsse beziehungsweise die Vertrags­muster anbelangt, verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 sowie die dort als Beilage beigefügten Muster.

 

Zu 6.:

An die zu 5. angeführten Dienstgeber der überlassenen DienstnehmerInnen werden keine Förderungen des Ressorts vergeben.

 

Zu 7.:

Die für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt im Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Mai 2005 rund € 549.441,64. Hinsichtlich des Jahres 2004 verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J, in welcher ich dazu einen Betrag von rund € 1.465.564,10 bekannt gegeben habe.

 

Die Monate Juni und Juli des Jahres 2005 waren zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage noch nicht zur Gänze abgerechnet und können daher nicht beziffert werden.

 

 

Zu 8. und 9.:

Seit 1. Februar 2000 wurde außerhalb des von den Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 2799/J vom 30. März 2005 umfassten Zeit­raumes in meinem Ressort ein Sektionsleiter – der Leiter der Sektion I – neu bestellt.

 

Eine unabhängige Begutachtungskommission hat unter Beiziehung eines externen Personalberaters in einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 einstimmig den bestgeeigneten Bewerber ermittelt. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch gemäß § 14 Ausschreibungsgesetz 1987 vertraulich zu behandeln sind.

 

Zu 10.:

Die zu Frage 9 beauskunftete Person bekleidete keine Funktion in meinem Büro oder in dem des Herrn Staatssekretärs.

 

Zu 11. und 12.:

Mit Stand vom 30. Juni 2005 wird außerhalb des Ministerbüros eine MitarbeiterIn aufgrund eines Arbeitsleihvertrages mit der Firma Flexwork als Drucker beschäftigt.

 

Betreffend die Frage nach den durchschnittlichen monatlichen Kosten aus diesem Leiharbeitsvertrag ersuche ich um Verständnis, dass ich aus daten­schutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier personenbezogene Auskünfte im Sinne des Datenschutzgesetzes über eine Einzelperson verlangt. Die angefragten Daten gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungs­interesse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes Informations­interesse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person darstellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen