3203/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF
PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Christine Lapp, Kolleginnen
und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3273/J, betreffend
Dienstreisen im gesamten Jahr 2004
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3273/J, betreffend Dienstreisen im gesamten Jahr 2004, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 4 und 5:
Dienstreisen im Sinne der RGV 1955 i.d.g.F. sind alle Reisebewegungen aufgrund eines Dienstauftrages, die außerhalb des Dienstortes oder außerhalb des Ortes der Dienstzuteilung führen und deren Wegstrecke mehr als 2 Kilometer beträgt. Aus den Fragestellungen kann abgeleitet werden, dass im Einzelnen die Auslandsdienstreisen, die ich als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Begleitung einer Delegation durchgeführt habe, Gegenstand der Anfrage sind.
Die Auslandsdienstreisen, die ich in meiner Funktion als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchführe, dienen der Vertretung der Interessen Österreichs bzw. deren Staatsbürger auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie der Umwelt und der Durchsetzung der österreichischen Ziele in diesen Bereichen.
Der Zweck der jeweiligen Dienstreise ist aus der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen.
Für den Zeitraum 1.1. bis 9.11. 2004 darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage, Nr. 2262/J-NR/2004, verwiesen werden, dies gilt auch für die unten stehenden Auflistungen.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der Politiker und sonstige Personen, wie Journalisten und Vertreter der Wirtschaft, die an den einzelnen Dienstreisen teilnahmen, beträgt:
Zu Frage 3:
Die Auswahl der jeweiligen Teilnehmer an den Dienstreisen erfolgt nach streng ökonomischen Gesichtspunkten und nimmt, im Fall von Journalisten, insbesondere darauf Bedacht, wie die Anliegen und Interessen des Ressorts am effizientesten an die Öffentlichkeit transportiert werden können. Hinsichtlich der übrigen Personen, die in der Fragestellung erwähnt sind, wird darauf abgestellt, welche Bediensteten die entsprechenden Besprechungsschwerpunkte sowohl seitens des Ministerbüros als auch der Organisationseinheiten des Ressorts aufgrund des spezifischen Fachwissens bestmöglich vertreten können.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Auslandsreisen der Sektionsleiter im fraglichen Zeitraum gestalten sich wie folgt, wobei der jeweils angeführte Zweck jedenfalls erreicht wurde.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die einzelnen Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter des Ministerbüros im fraglichen Zeitraum sind unter Angabe der Kosten, der Anzahl der Reisetage und des Reisezweckes zusammengefasst:
Zu Frage 10:
Für Auslandsdienstreisen, die überwiegend
zu EU-Sitzungen oder in Begleitung der Ressortleitung erforderlich waren und in
der Regel mit einer einen Tag nicht überschreitenden Dauer stattfanden, sind,
soferne diese bis zum Einlangen der Anfrage bereits abgerechnet wurden, Reisekosten
in Höhe von EUR 1, 241.313,25 entstanden.
Gemäß der Verfügung Nr. 190/2003 des
Generalsekretärs des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk
wurde die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates
neu geregelt.
Aufgrund dessen entfällt die Refundierung
der angefallenen Reisekosten, jedem Mitgliedstaat wird ein Pauschalbetrag zu
deren Abgeltung zuerkannt.
Der Bundesminister: