3213/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0061-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Marianne Hagenhofer,
Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3342/J,
betreffend Erfassung der Gesamtkosten für die EU-
Präsidentschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3342/J, betreffend Erfassung der Gesamtkosten für die EU-Präsidentschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Bundesvoranschlag des Kapitels 60 wurden für die Jahre 2004, 2005 und 2006 keine Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 veranschlagt.
Im Bundesvoranschlag des Kapitels 61 wurden im Jahr 2005 € 431.000,00 und im Jahr 2006 € 417.000,00 für Sachkosten im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 veranschlagt.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat keine zusätzlichen Mittel im Zusammenhang mit der österreichischen EU- Präsidentschaft 2006 erhalten.
Für die Bedeckung dieser Ausgaben wurde in Art V(1) 2 der BFG 2005 und 2006 eine Überschreitungsermächtigung aufgenommen, wonach für Zahlungen im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft 2006 im Ausmaß jenes Betrages, die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen bei anderen Voranschlagsansätzen sicherzustellen ist, die in den Zuständigkeitsbereich des selben haushaltsleitenden Organs fallen.
Die Verrechnung der Personal- und Sachausgaben erfolgt gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei den VA-Ansätzen:
1/60000 „Zentralleitung; Personalausgaben“
1/60008 „Zentralleitung; Aufwendungen“
1/61206 „Umweltpolitische Maßnahmen: Förderungen“
1/61208 „Umweltpolitische Maßnahmen: Aufwendungen“
Die Zuordnung der Ausgaben zu den VA-Posten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes des Bundes.
Im Bereich Kapitel 60 wurden für die Vollziehung der Aufgaben im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 für zusätzliche Veranstaltungen Kosten bis zu 3 Mio. € ermittelt, wobei ein geringerer Anteil der Ausgaben auf das Jahr 2005 entfallen wird.
Im Jahr 2004 und in der ersten Jahreshälfte 2005 wurden sowohl im Bereich Kapitel 60 als auch Kapitel 61 keine Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft 2006 verursacht.
Zu Frage 4:
Es ist kein Überziehungsrahmen für die Jahre 2005 und 2006 für diese Ausgaben vorgesehen.
Zu Frage 5:
Für das Jahr 2007 liegt noch kein Bundesvoranschlag vor.
Der Bundesminister: