3226/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3340/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfassung der Gesamtkosten für die EU-Präsidentschaft“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Bundesvoranschlag für 2004 waren Ausgaben des Justizressorts im Zusammen-hang mit der EU-Ratspräsidentschaft 2006 nicht veranschlagt.
In den Bundesvoranschlägen für 2005 und 2006 sind solche Ausgaben mit jeweils 30.000 Euro veranschlagt (VA-Post 1/30008-7232.011). Allerdings sind nicht sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft 2006 nach der Systematik des Rechnungswesens dieser VA-Post sondern der jeweils sachlich in Betracht kommenden VA Post zuzurechnen (so etwa Ausgaben für Fortbildungsaktivitäten oder verstärkte legistische Tätigkeiten in Einzelbereichen).
Zu 2:
Das Bundesministerium für Justiz hat im Jahr 2004 wie auch in der ersten Jahreshälfte 2005 keine Aufwendungen im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft 2006 getätigt.
Zu 3 und 4:
Die für die zweite Jahreshälfte 2005 und für 2006 zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Bundesvoranschlag. Ein Überziehungsrahmen für Mehrausgaben besteht nicht. Mehrausgaben - solche sind derzeit nicht konkret abschätzbar - werden soweit möglich durch Umschichtungen (Postenausgleich) zu bedecken sein.
Zu 5:
Da die Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung des Justizbudgets für 2007 noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Prognose über künftige Ausgaben nicht möglich.
. September 2005
(Maga. Karin Gastinger)