3228/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0200-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3227/J der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die Stückkosten für die Produktion
des „Hochzeitsbuches“ pro Exemplar errechnet auf Basis der Erstauflage (5 000
Stück) sowie der Jahresauflage Oktober 2005 bis Oktober 2006 (40 000 Stück)
betragen ca. € 3,70 (exklusive Versandkosten). Die Kosten für den Vertrieb
sind aus der Beantwortung der Frage 5 ersichtlich. Hinsichtlich der Aufteilung
auf die einzelnen Kostenarten verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2.
Fragen 2 und 3:
Die Gesamtkosten der Produktion des „Hochzeitsbuches“ in der Höhe von höchstens € 166.481.- setzen sich wie folgt zusammen:
a) Linguistische Überarbeitung d. Hochzeitsbuches º € 8.652,00
b) Layoutierung des Hochzeitsbuches º € 23.330,40
c) Ankauf von Foto-CD ROM´s º € 7.144,20
d) Druck des Hochzeitsbuches 5.000 Exemplare º € 22.354,40
40.000 Exemplare » € 105.000,00
Die unter d) angeführten Kosten für den Nachdruck des Hochzeitsbuches im Umfang des Jahresbedarfes Oktober 2005 bis Oktober 2006 (40.000 Exemplare) werden jedoch unter der genannten Summe liegen, da für diese Kostenberechnung die Höchstwerte, basierend auf den Angaben des Bestbieters der Erstauflage für den Fortdruck, herangezogen wurden.
Weitere Kosten für die Produktion des „Hochzeitsbuches“ sind nicht zu erwarten. Kleinere Anpassungen im Textteil (bspw. Anpassung der jahresbezogenen Daten) machen keine eigenen Beauftragungen notwendig.
Die Kosten für den Vertrieb sind aus der Beantwortung der Frage 5 ersichtlich.
Frage 4:
Die Kosten der Produktion und Verteilung des „Hochzeitsbuches“ werden von meinem Ressort getragen.
Frage 5:
Die bisherigen Kosten für den
Postvertrieb betrugen € 2.055,05. Hinsichtlich der
weiteren 40.000 Exemplare ist derzeit ein Vergabeverfahren im Laufen, mit dem
u.a. auch eine Verringerung der Versandkosten erreicht werden soll.
Frage 6:
Die Erstauflage des „Hochzeitsbuches“ hat 5.000 Stück
betragen.
Fragen 7 bis 12:
Nachdem die 1. Tranche von 5 000
Exemplaren an Hochzeitsbüchern aufgrund der großen Nachfrage seitens der
Standesbeamten, Standesbeamtinnen und interessierten Privatpersonen innerhalb
kürzester Zeit vergriffen war, ist aktuell ein Nachdruck in Arbeit. Die Auflage
dieses Nachdrucks des Hochzeitsbuches beträgt 40.000 Stück; diese Anzahl
errechnet sich aus der Anzahl von 38.375 Eheschließungen in Österreich im Jahr
2004 und soll den Jahresbedarf Oktober 2005 bis Oktober 2006 abdecken.
Zum gegebenen Zeitpunkt liegen
weitere Anforderungen von mehr als 13.000 Stück des Hochzeitsbuches vor.
Frage 13:
Der Berechnung des jährlichen
Bedarfs an Hochzeitsbüchern lag die Statistik der Eheschließungen im Jahr 2003
(Statistik Austria, Demographisches Jahrbuch 2003, 1.09 und 1.10: Natürliche
Bevölkerungsbewegung 2003 nach politischen Bezirken bzw. Gemeinden) zugrunde.
Fragen
14, 15 und 17:
Im Rahmen des Projekts „Hochzeitsbuch“ wurden bisher für folgende Leistungen Vergabeverfahren gemäss den jeweils angeführten Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2002) abgeschlossen:
a) Linguistische Überarbeitung des Hochzeitsbuches nach § 27 Abs. 1 BVergG 2002,
b) Layoutierung des Hochzeitsbuches nach § 27 Abs. 1 BVergG 2002,
c) Druck von 5.000 Exemplaren des Hochzeitsbuches nach § 26 Abs. 1 Z 2 BVergG 2002.
Hinsichtlich des Druckes und Versandes der weiteren 40.000 Exemplare ist derzeit ein Vergabeverfahren nach § 23 Abs. 2 BVergG 2002 im Laufen.
Frage 16:
Für die linguistische Überarbeitung
des Hochzeitsbuches wurden die Bieter
1. Univ.
Prof. Dr. Ruth Wodak,
2. Univ.-Prof. Dr. Florian Menz und
3. Dr. Heiner Boberski
zur Anbotslegung eingeladen, wobei
als Bestbieter Univ.-Prof. Dr. Florian Menz ausgewählt wurde.
Für die Layoutgestaltung des
„Hochzeitsbuches“ wurden Anbote nachstehender
Firmen eingeholt:
1. Engelbrecht Werbegraphik GmbH,
2. Form-Farbe-Funktion,
3. Fox Werbegraphik KEG,
4. Interactive Boundaries
Corporation,
5. Christa Neumann, Graphik –
Design,
6. Agentur für
Wirtschaftskommunikation – Gerhard Krispl.
Als Bestbieter wurde aufgrund des
attraktivsten Layoutentwurfes die Agentur für Wirtschaftskommunikation -
Gerhard Krispl ausgewählt.
Für den Druck der Erstauflage des
Hochzeitsbuches im Umfang von 5.000 Exemplaren wurden die Anbote folgender
Firmen eingeholt:
1. Berger & Söhne,
2. Holzhausen,
3. Paul Gerin,
4. AV + Astoria Druckzentrum GmbH,
5. Brüder Glöckler OHG,
6. Styrian.
Als Bestbieter wurde die Firma
Holzhausen aufgrund des kostengünstigsten Angebots ausgewählt.
Fragen
18 und 19:
Die Agentur für
Wirtschaftskommunikation - Gerhard Krispl erbrachte im Zusammenhang mit der
Ausführung der Layoutarbeiten des Hochzeitsbuches folgende Leistungen:
· Layoutarbeiten € 15.900,00
· Ankauf Foto-CD € 500,00
·
Beauftragung und Überwachung der Erstellung
des Titelfotos (Fa. Wilke) € 292,00
· Graphische Korrektur Titelseite € 250,00
· Mehraufwand aufgrund zusätzlicher Detailwünsche € 2.500,00
Unter Berücksichtigung von 20 % Ust beträgt das Honorar der Agentur für Wirtschaftskommunikation somit insgesamt € 23.330,40.
Fragen 20 und 21:
Dieser Umstand ist meinem Ressort
bekannt.
Nachdem der Inhaber der Agentur für
Wirtschaftskommunikation, Gerhard Krispl, im Jahr 1994 das Buch mit dem Titel
„Unser Hochzeitsbuch: Leitfaden für eine partnerschaftliche Ehe“ im Eigenverlag
herausgebracht hatte, wurde für das nun vom Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz herausgegebene „Hochzeitsbuch“
die Berechtigung zur urheberrechtlichen Nutzung des Textteils des Kapitels 3
von der Agentur für Wirtschaftskommunikation eingeholt. Die Überlassung dieser
Rechte erfolgte unentgeltlich und es wurde auf die Überlassung dieser
Nutzungsrechte lediglich im Impressum hingewiesen.
Frage 22:
Eine Beteiligung von Herrn Gerhard
Krispl bzw. der Agentur für Wirtschaftskommunikation am aktuellen
„Hochzeitsbuch“ ist nicht gegeben.
Fragen 23 und 24:
Die Leistungen des Inhabers der
Agentur für Wirtschaftskommunikation, Gerhard Krispl beschränkten sich auf die
Layoutierung des aktuellen „Hochzeitsbuches“. Sonstige Aufträge hat der
Genannte durch mein Ressort nicht erhalten, es sind derzeit auch keine weiteren
Aufträge geplant.
Frage 25
bis 27:
Mitgewirkt am
„Hochzeitsbuch“ haben – neben Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen meines Ressorts
und den bei der Beantwortung der Frage 16 Genannten – folgende weitere Personen
bzw. Institutionen:
a) FESSEL-GfK-Sozialforschung,
b) Prof. Dr. Gerti Senger,
c) Christa Gutmann,
d) Fachverband der österreichischen Standesbeamten,
e) Österreichische Notariatskammer,
f) Österreichischer Rechtsanwaltskammertag.
Für die von den eben Genannten erbrachten
inhaltlichen Beiträge wurden Entgelte weder vereinbart noch geleistet.
Frage 28:
Der Fachverband der österreichischen
Standesbeamten, die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag wurden aufgrund der berufsspezifischen Verbindung ihrer
Mitglieder zu den im „Hochzeitsbuch“ behandelten Inhalten zur Mitwirkung am
„Hochzeitsbuch“ eingeladen, die sonstigen Institutionen bzw. Personen aufgrund
ihrer anerkannten Fachkunde bezüglich der dargestellten Thematik. Die
FESSEL-GfK-Sozialforschung steuerte die „Life Style“ Untersuchung 2003 bei.
Frage 29:
Die Bilderrechte liegen exklusiv beim Bundesministerium
für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz.
Frage 30:
Da die Bilderrechte exklusiv bei
meinem Ressort liegen, ist gemäss den Vertragsbedingungen mit der Bildagentur
FontShop eine Nennung des Fotografen nicht erforderlich. Die Foto-CD ROM´s
wurden von der Bildagentur FontShop als Handelswaren angekauft.
Das Fotostudio Wilke, welches das
Coverfoto angefertigt hat, ist aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der österreichischen Fotografen zu nennen.
Frage 31:
Mit dem „Hochzeitsbuch“ wird
Brautleuten nicht irgendein Gesetz näher gebracht, sondern den Brautleuten
werden alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend Eheschließung sowie
zum Ehe- und Familienleben (bspw. ABGB, Ehegesetz, Namensrecht, Steuerrecht
etc.) nahe gebracht.
Frage 32:
Erfahrungen der Ehe- und
Familienberater/innen, aber auch der österreichischen Familienrichter/innen
zufolge sind Menschen zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung im Allgemeinen wenig
informiert über ihre Rechte und Pflichten als Ehepartner oder über ihre
Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Kinder. Nebenbei soll aber auch angemerkt
werden, dass dieser Wissensmangel nicht nur bei jungen Menschen vorhanden ist,
sondern in allen Altersgruppen beobachtet werden kann.
Es ist deshalb ‑ als für
Familienangelegenheiten zuständige Bundesministerin ‑ meine Aufgabe, dafür
zu sorgen, dass Menschen jeden Alters am Beginn ihres
gemeinsamen Lebens mit einem Ehepartner/einer Ehepartnerin und allenfalls in
weiterer Folge auch mit Kindern ein umfassendes Informationspaket über Ehe
& Familie zu Verfügung gestellt wird. Ein solcher Auftrag wurde meinem
Ressort durch Empfehlungen der „Arbeitskreise zum Internationalen Jahr der
Familie 1994 + 10“ erteilt, darüber hinaus war die Erstellung einer solchen
Information an Heiratswillige durch den Familienpolitischen Beirat erwünscht.
Diese Informationsaufgabe wird am
besten durch ein Hochzeitsbuch, welches Personen, die beim Standesamt wegen
einer bevorstehenden Heirat vorsprechen, von den Standesbeamten/Standesbeamtinnen
überreicht wird, erfüllt.
Menschen, die vorhaben miteinander
den Bund fürs Leben einzugehen, finden im Hochzeitsbuch eine Fülle von
Informationen zur ehelichen Beziehung und zum Familienleben mit Kindern, die
sehr sorgfältig auf einzelne Lebenssituationen eingehen. Im Hochzeitsbuch
finden sich praktische Tipps rund um die Hochzeit, rechtliche Informationen zur
Ehe und zur Eltern-Kind-Beziehung sowie eine detaillierte Übersicht über die
vielfältigen Leistungen des Staates für Familien mit Kindern, zu den
Möglichkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf oder die steuerliche
Entlastung von Familien. Schließlich finden sich im Hochzeitsbuch nützliche
Hinweise zu Anlaufstellen für Familien, die Rat oder Hilfe in schwierigen
Situationen suchen.
Es muss auch zur Kenntnis genommen
werden, dass das Risiko, dass eine heute geschlossene Ehe nach einem kürzeren
oder längeren Zeitraum durch Scheidung beendet wird, groß ist.
Die Familien können sich an über 300 staatlich
geförderten Ehe- und Familienberatungsstellen wenden, geförderte Mediation in
Anspruch nehmen und Kinder in Trennungssituationen begleiten lassen. Solche Angebote
sollten, um auch präventiv wirken zu können, möglichst frühzeitig und ohne
Hemmschwelle von Paaren in Anspruch genommen werden, die Sorge haben, dass ihre
Lebensbeziehung – ohne externe Hilfe – möglicherweise unwiederbringlichen
Schaden leidet.
Daher sollen mit dem „Hochzeitsbuch“
künftigen Ehepaaren ausgewählte Informationen für ihr Leben als Ehepartner –
etwa zur gesetzlich verankerten partnerschaftlichen Aufgabenteilung – sowie
Informationen über professionelle Einrichtungen, von denen Eheleute in
krisenhaften Ehe- und Familiensituationen fachliche Unterstützung erwarten
können, näher gebracht werden.
Fragen 33 und 34:
Von den vielen positiven
Rückmeldungen zum Hochzeitsbuch sei folgende Rückmeldung einer anerkannten
Familienexpertin auszugsweise zitiert: „Dann möchte ich Ihnen und allen
Mitgestaltern zu Ihrem Hochzeitsbuch herzlich gratulieren. Nicht nur die
Aufmachung ist wunderschön, auch der Inhalt ist so "wohl temperiert",
dass ich Passagen daraus gerne meinem Mann vorlese.“
Fragen 35 und 36:
Ja. Im Übrigen liegt ‑ wie aus
den statistischen Informationen zu ersehen ist ‑ das durchschnittliche
Heiratsalter von Frauen in Österreich bei 28,9 Jahren. Das „Hochzeitsbuch“ ist
nicht altersdiskriminierend auf die Zielgruppe „junge Frauen“ abgestimmt,
sondern auf Frauen jeden Alters, die den Entschluss für eine Ehe gefasst haben.
Mit
freundlichen Grüßen