3233/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juli 2005 unter der Nr. 3226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Konstituierung der Familienallianz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die Bezeichnung „unvollkommen" im Zusammenhang mit meiner Rede vom 22. Juni

2005 ist natürlich nur im Sinne des historischen Familienbildes zu verstehen und

nicht dahingehend zu interpretieren, dass andere Formen des Zusammenlebens als

Ehe und Familie nicht in der Lage wären, Kindern Sicherheit und Geborgenheit zu

bieten.

Gleichzeitig wissen wir durch die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, dass
Veränderungen im Zusammenleben der Eltern - sei es Trennung oder Scheidung -
Einflüsse auf die Entwicklung der Psyche der Kinder haben können. Daher sollte von
der Gesellschaft alles unternommen werden, eine partnerschaftliche Erziehung durch
beide Elternteile, wie dies in Ehe und Familie ermöglicht wird, zu fördern. Diese
Förderung der Familie ist das Ziel der Bundesregierung.

Zu den Fragen 5 bis 15:

Die Organisation der „Familienallianz" ist beim Bundesministerium für soziale Sicher-
heit, Generationen und Konsumentenschutz angesiedelt. Diese Fragen betreffen da-
her keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.