3233/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juli 2005 unter
der Nr. 3226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Konstituierung der Familienallianz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Bezeichnung „unvollkommen" im Zusammenhang mit meiner Rede vom 22. Juni
2005 ist natürlich nur im Sinne des historischen Familienbildes zu verstehen und
nicht dahingehend zu interpretieren, dass andere Formen des Zusammenlebens als
Ehe und Familie nicht in der Lage wären, Kindern Sicherheit und Geborgenheit zu
bieten.
Gleichzeitig wissen wir durch die Ergebnisse von
Wissenschaft und Forschung, dass
Veränderungen im Zusammenleben der Eltern -
sei es Trennung oder Scheidung -
Einflüsse auf die Entwicklung der Psyche der Kinder haben können. Daher
sollte von
der Gesellschaft alles unternommen werden,
eine partnerschaftliche Erziehung durch
beide Elternteile, wie dies in Ehe und
Familie ermöglicht wird, zu fördern. Diese
Förderung der Familie ist das Ziel der Bundesregierung.
Zu den Fragen 5 bis 15:
Die Organisation der „Familienallianz" ist beim
Bundesministerium für soziale Sicher-
heit, Generationen und Konsumentenschutz angesiedelt. Diese Fragen betreffen
da-
her keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.