3234/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
6. Juli 2005 unter der Nr. 3235/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Mi-
nisterbüros gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2, 3, 5, 6, 11 und 12:

Da bis zum Einlagen der gegenständlichen Anfrage keine Änderung im anfragerele-
vanten Sachverhalt eingetreten ist, verweise ich dazu auf die schriftliche Anfragebe-
antwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2795/J vom 30. März 2005.

Zu Frage 4:

Seit 1. Jänner 2004 wurde mit einer Mitarbeiterin ein Sondervertrag gemäß § 36
VBG abgeschlossen. Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema
des Vertragsbedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten Bezü-
ge.

Zu Frage 7:

Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2004 auf rund € 1 886.000,- und im Jahr
2005 auf rund € 949.000,--.

Es wird um Verständnis ersucht, daß von einer Aufschlüsselung nach Monaten auf-
grund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Ab-
stand genommen werden muß.

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Für den Zeitraum seit 1.2.2000 verweise ich auf die schriftliche Anfragebeantwortung
zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3394/J vom 13. Februar 2002 und für den Zeit-
raum seit 1.1.2003 auf die schriftliche Anfragebeantwortung zur parlamentarischen
Anfrage Nr. 2795/J vom 30. März 2005.