3234/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
6. Juli 2005 unter
der Nr. 3235/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Mi-
nisterbüros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 5, 6, 11 und 12:
Da bis zum Einlagen der gegenständlichen Anfrage keine
Änderung im anfragerele-
vanten Sachverhalt eingetreten ist, verweise ich dazu auf die schriftliche
Anfragebe-
antwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2795/J vom 30. März 2005.
Zu Frage 4:
Seit 1. Jänner 2004 wurde mit einer
Mitarbeiterin ein Sondervertrag gemäß § 36
VBG abgeschlossen.
Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema
des Vertragsbedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten
Bezü-
ge.
Zu Frage 7:
Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr
2004 auf rund € 1 886.000,- und im Jahr
2005
auf rund € 949.000,--.
Es wird um Verständnis ersucht, daß
von einer Aufschlüsselung nach Monaten auf-
grund des damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Ab-
stand genommen werden muß.
Zu den Fragen 8, 9 und 10:
Für den Zeitraum
seit 1.2.2000 verweise ich auf die schriftliche Anfragebeantwortung
zur
parlamentarischen Anfrage Nr. 3394/J vom 13. Februar 2002 und für den Zeit-
raum
seit 1.1.2003 auf die schriftliche Anfragebeantwortung zur parlamentarischen
Anfrage Nr. 2795/J
vom 30. März 2005.