3237/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0102-I/A/3/2005
Wien, am . September
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3217/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die
nachstehende Auflistung umfasst die im Jahr 2004 auf Grund des
Lebensmittelgesetzes 1975 kontrollierten Betriebe:
|
Burgenland |
2.354 |
|
Kärnten |
8.180 |
|
Niederösterreich |
9.799 |
|
Oberösterreich |
12.544 |
|
Salzburg |
2.126 |
|
Steiermark |
8.103 |
|
Tirol |
5.085 |
|
Vorarlberg |
1.717 |
|
Wien |
12.242 |
|
Gesamt |
62.150 |
Fragen 2 und 3:
Die
nachstehende Auflistung umfasst die im Jahr 2004 auf Grund des
Lebensmittelgesetzes 1975 gezogenen Proben:
|
Burgenland |
1.513 |
|
Kärnten |
2.608 |
|
Niederösterreich |
5.323 |
|
Oberösterreich |
5.546 |
|
Salzburg |
1.980 |
|
Steiermark |
4.405 |
|
Tirol |
3.719 |
|
Vorarlberg |
1.503 |
|
Wien |
13.564 |
|
Gesamt |
40.161 |
Die Berichte
der Landeshauptleute erlauben es nicht, Betriebsgruppen und Warengruppen zu
verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich, den einzelnen Betriebsgruppen
amtliche Proben zuzuordnen.
Fragen 4 und 5:
Die
nachstehende Tabelle umfasst die im Jahr 2004 in der AGES untersuchten privaten
und amtlichen Proben:
|
|
Amtliche
Proben |
Private
Proben |
Gesamtprobenzahl |
|
ILMU Wien |
12.621 |
2.777 |
15.398 |
|
ILMU Salzburg |
2.229 |
1.418 |
3.647 |
|
ILMU Graz |
4.675 |
3.904 |
8.579 |
|
ILMU Linz |
5.824 |
1.212 |
7.036 |
|
ILMU Innsbruck |
5.025 |
3.054 |
8.079 |
|
Gesamt |
30.374 |
12.365 |
42.739 |
Frage 6:
Aus privaten Probenuntersuchungen
wurden folgende Einnahmen erzielt:
|
ILMU Wien |
412.974,- |
|
ILMU Salzburg |
158.904,- |
|
ILMU Graz |
222.092,- |
|
ILMU Linz |
161.467,- |
|
ILMU Innsbruck |
280.455,- |
|
Gesamt |
1.235.892,- |
Frage 7:
Unterlagen
über Strafen bzw. sonstige Sanktionen liegen in meinem Ressort nicht auf. Für
derartige Auskünfte sind die Ämter der Landesregierungen bzw. das
Bundesministerium für Justiz zuständig.
Frage 8:
Folgende
Anzahl von Organstrafmandaten wurde in den Bundesländern verhängt:
|
Burgenland |
0 |
|
Kärnten |
111 |
|
Niederösterreich |
12 |
|
Oberösterreich |
12 |
|
Salzburg |
0 |
|
Steiermark |
0 |
|
Tirol |
199 |
|
Vorarlberg |
0 |
|
Wien |
469 |
|
Gesamt |
803 |
Fragen 9 bis 15:
Informationen
über die Anzahl der Verurteilungen, die Zahl der zurückgelegten Anzeigen sowie
Informationen über Einstellungen von Verfahren oder daraus erzielte Einnahmen
liegen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht auf. Diesbezügliche
Daten können allenfalls vom Bundesministerium für Justiz erhoben werden.
Fragen 16 und 17:
Die angesprochenen Bundesanstalten
wurden bereits im Jahr 2002 in die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit eingegliedert.
Zum Zeitpunkt 31.12.2004 waren im Bereich
Lebensmitteluntersuchung 165 Personen beschäftigt. Die Personalkosten für
diese 165 Personen haben
im Jahr 2004 EUR 6,7 Mio. betragen.
Personal für Verwaltung, EDV,
Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich
Lebensmitteluntersuchung zugerechnet. Der Fachbereich Lebensmitteluntersuchung
greift in der Erfüllung seiner Aufgaben auf den Bereich der Kompetenzzentren
zu, die hochwertige Leistungen sowohl für die Lebensmitteluntersuchung als
auch für die Bereiche Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Humanmedizin
erbringen.
Fragen 18 bis 20:
Aufgabe
der AGES ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter
optimalem Einsatz der aus Steuereinnahmen stammenden Bundesmittel. Durch die
Gründung der AGES, das Setzen von Schwerpunkten und die Einrichtung von
Kompetenzzentren ist es möglich, Synergieeffekte auch auf personellem Sektor zu
nutzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Personen werden nachbesetzt.
Wo erforderlich, werden die Ressourcen über
den bei der Ausgliederung vorhandenen Stand hinaus aufgebaut.
Frage 21:
Folgende
Gesamtkosten pro Probe wurden errechnet:
|
|
Probenkosten |
|
ILMU Wien |
193,55,- |
|
ILMU Salzburg |
304,69,- |
|
ILMU Graz |
162,40,- |
|
ILMU Linz |
138,40,- |
|
ILMU Innsbruck |
163,49,- |
Frage 22:
Personalstand
der Lebensmittelaufsicht, einschließlich der vom Landeshauptmann bestellten und
Ärzte/Ärztinnen und Tierärzte/-ärztinnen für das Jahr 2004:
|
Bundesland |
Land |
Magistrate |
Gesamt |
|
Burgenland |
22 |
2 |
24 |
|
Kärnten |
28 |
21 |
49 |
|
Niederösterreich |
50 |
11 |
61 |
|
Oberösterreich |
63 |
18 |
81 |
|
Salzburg |
28 |
8 |
36 |
|
Steiermark |
60 |
9 |
69 |
|
Tirol |
20 |
7 |
27 |
|
Vorarlberg |
17 |
- |
17 |
|
Wien |
84 |
- |
84 |
Gesamt
|
372 |
76 |
448 |
Frage 23:
2004
wurden 5 Proben pro 1000 Einwohner/innen gezogen. Informationen über die Probenzahl
in anderen Mitgliedstaaten liegen nicht vor.
Frage 24:
Es ist nicht
zu erwarten, dass sich die Anzahl der von den Aufsichtsorganen entnommenen
Proben signifikant von den Vorjahren unterscheiden wird. Für 2005 sieht der
Revisions- und Probenplan 5,3 Proben pro 1000 Einwohner/innen vor.
Frage 25:
Der Revisions-
und Probenplan wird in jedem Jahr in der Zeitschrift „Mitteilungen der
Österreichischen Sanitätsverwaltung“ veröffentlicht (für das Jahr 2005 war dies
Heft 1/2005, als Anlage ist eine Kopie der Veröffentlichung beigeschlossen).
Fragen 26 und 27:
Bei
pflanzlichen Lebensmitteln wurden Importe gemäß den folgenden
Entscheidungen der Europäischen Kommission:
-
2000/49/EG
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse aus Ägypten,
-
2002/79/EG
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse aus China,
-
2002/80/EG
Haselnüsse, Trockenfeigen, Pistazien und deren Erzeugnisse aus der Türkei,
-
2003/493/EG
Paranüsse in Schale aus Brasilien und
-
2005/85/EG
Pistazien und Pistazienerzeugnisse aus dem Iran
im Zuständigkeitsbereich der in den Entscheidungen genannten Eingangszollstellen
auf ihren Aflatoxingehalt überprüft. Dabei wurde je nach Herkunft der Ware
entweder jeder Import überprüft oder ein bestimmter Prozentsatz
stichprobenweise überprüft. Die Ware wird im Fall einer Probenziehung von den
Zollbehörden bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses blockiert. Nicht
den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 entsprechende Importe werden
von der Zollbehörde nach Entscheidung über die nicht vorliegende
Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde zurückgewiesen.
Im
Jahr 2004 wurden 44 Importe nach diesen Vorschriften beprobt, wovon
1 Import zurückgewiesen wurde.
Weiters
wurden von der Lebensmittelaufsichtsbehörde Burgenland Importe von
Gemüsepaprika stichprobenweise beprobt und auf ihren Pestizidgehalt untersucht.
Von 89 entnommenen Proben wurden bei 2 Proben Überschreitungen
der Grenzwerte der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung festgestellt.
Diese Ware wurde wegen Übertretung der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung
beanstandet.
Ferner
wurden Importe von Chilis und Chilierzeugnissen (Entscheidungen der Kommission
vom 20. Juni 2003 und vom 21. Jänner 2004) bei den Zolldienststellen
hinsichtlich Sudan-Farbstoffen kontrolliert. Im Jahr 2004 fanden
10 amtliche Probenziehungen statt (Chilipulver, Paprikapulver, Paprika
gebrochen, Paprikaflocken). Die Analysen ergaben keine Beanstandungen.
Lebensmittel
tierischer Herkunft, die aus Drittstaaten in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt
werden sollen, unterliegen der grenztierärztlichen Kontrolle gemäß den in der
Richtlinie 97/78/EG des Rates festgelegten Verfahren. Zahlen über bei solchen
Produkten durchgeführten Kontrollen in den Bundesländern liegen dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht vor. Diese Zahlen wären aber
ohnehin nur wenig relevant, da solche Kontrollen am Bestimmungsort gemäß
geltendem EU-Recht lediglich stichprobenartig und in nichtdiskriminierender
Weise durchgeführt werden dürfen.
Aus
Drittstaaten eingeführte Lebensmittel unterliegen der grenztierärztlichen
Kontrolle an den gemäß Entscheidung der Kommission 2001/881/EG zugelassenen
Grenzkontrollstellen an der Außengrenze der Gemeinschaft. Seit 1. Mai 2004
hat Österreich noch 4 Grenzkontrollstellen.
An den
österreichischen Grenzkontrollstellen wurden im Jahr 2004 insgesamt 12.140
Sendungen von Produkten tierischer Herkunft, die zum menschlichen Verzehr
bestimmt sind und aus Drittstaaten in das Gebiet der EU eingeführt werden
sollten, der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt.
Aufschlüsselung
der Einfuhren von Produkten zum menschlichen Verzehr, die über österreichische
veterinärbehördliche Grenzabfertigungsstellen 2004 eingeführt wurden:
|
Kategorie
|
Einfuhr gesamt |
Einfuhr nach Österreich |
Anzahl Probenziehung |
Anzahl positiver Proben |
|
Fleisch und
Fleischerzeugnisse |
2.801 |
604 |
6 |
1 |
|
Fischereierzeugnisse |
855 |
209 |
9 |
1 |
|
Schmalz und
Fette |
92 |
12 |
|
|
|
Tierdarmhüllen |
281 |
31 |
|
|
|
Geflügelfleisch
und Geflügelfleischerzeugnisse |
4.826 |
799 |
4 |
|
|
Kaninchenfleisch,
Wildfleisch und Erzeugnisse davon |
383 |
61 |
1 |
|
|
Milch und
Milcherzeugnisse |
2.277 |
1.157 |
3 |
|
|
Eier und
Eiprodukte |
335 |
138 |
2 |
|
|
Schlachtfische
und lebende Muscheln |
100 |
100 |
|
|
|
Honig |
163 |
27 |
3 |
2 |
|
Lebende
Schnecken und Froschschenkel |
27 |
0 |
|
|
Gesamt
|
12.140 |
3.138 |
28 |
4 |
Grundsätzlich sind gemäß den geltenden
Vorschriften generell von 1% der Sendungen zusätzlich zur Dokumentenkontrolle,
der Identitätskontrolle und der physischen Untersuchung auch Proben zur
Laborbeprobung zu ziehen.
Die
Detailstatistik der Probenergebnisse ist in Bearbeitung. Fest steht, dass im
Gegensatz zu den Vorjahren die durchgeführten Schwerpunktaktionen und
Beprobungen jedoch keine überraschenden Ergebnisse erbrachten.
Hinsichtlich
der Maßnahmen ist entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben grundsätzlich
zwischen Verdachtsproben und Screening-Proben zu unterscheiden.
Bei Verdachtsproben besteht ein konkreter Verdacht über das Vorliegen von
Kontaminanten. Dieser Verdacht kann sich auch aus den Ergebnissen der
vorläufigen grenztierärztlichen Untersuchung ergeben, begründet sich allerdings
in den meisten Fällen auf frühere positive Untersuchungsergebnisse bei
Sendungen aus dem gleichen Betrieb nach einem festgelegten Verfahren.
Screeningproben hingegen dienen der stichprobenartigen Überprüfung der vom
Ursprungsstaat abgegebenen Garantien hinsichtlich Produktion und Produktionskette.
Die beprobten Produkte dürfen nicht angehalten werden, allerdings wird die
zuständige lokale Behörde des Bestimmungsortes in der EU mit dem TRACES-System
(vormals ANIMO-System) über die ausstehende Probe informiert. Wird
in einem solchen Falle eine Probe beanstandet, ist nach einem festgelegten
Verfahren vorzugehen.
Die
Kommission ist umgehend zu verständigen, welche die Probenergebnisse auswertet,
Maßnahmen und Betriebssperren in Ursprungsstaaten veranlasst
und diese Befunde weiters bei Bewertungen des Ursprungsstaates hinsichtlich
Zulassung zur Drittlandliste und anlässlich von Betriebsüberprüfungen vor Ort
berücksichtigt. Weiters wird unter Erwägung des Risikos eine Meldung im
RASSF-System (Rapid Alert System for Safety in Food) veranlasst, sodass alle
Mitgliedstaaten bzw. Systemteilnehmer über das Risiko informiert sind. Sowohl
der betroffene Ursprungsstaat als auch die Mitgliedstaaten werden zwecks möglicher
Sofortmaßnahmen ebenfalls mit Fax sofort und direkt informiert. Weiters werden
die Grenzkontrollstellen angewiesen, die nächsten zehn gleichartigen Sendungen
aus dem betroffenen Betrieb im Drittstaat als Verdachtssendungen anzusehen,
solche Sendungen an der Grenzkontrollstellen anzuhalten und einzulagern und
erst bei Vorliegen eines negativen Befundes zum bestehenden Verdacht zur
Einfuhr zuzulassen.
Fragen 28 und 29:
So wie für das
Jahr 2004 gilt auch für das Jahr 2005 ein risikoorientierter Revisions- und
Probenplan als Arbeitsgrundlage für die Lebensmittelaufsichtsorgane, der
gleichzeitig auch der AGES als Planungsgrundlage dient. Für
33 Lebensmittelbereiche wurden zusätzlich genaue Vorgaben über Art und
Zahl der Probenziehungen festgelegt. Der Zeitpunkt der Probennahmen und die zu
untersuchenden Parameter werden in eigenen Erlässen festgelegt. Die so
gewonnenen Daten dienen der Expert/inn/engruppe, die für die Erstellung des
Revisions- und Probenplanes zuständig ist, als Entscheidungsgrundlage. Der
Revisions- und Probenplan wird, wie im LMG 1975 vorgesehen, durch Ministererlass
jeweils für das Folgejahr in Kraft gesetzt.
Fragen 30 und 31:
Neben den
durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch
einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung
von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter
Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität.
Einnahmenseitige Maßnahmen werden durch Tarifanpassungen in Richtung
tatsächlicher Kosten gesetzt.
Fragen 32 bis 34:
Im
Lebensmittelbereich werden laufend Richtlinien erlassen, dies betrifft
insbesondere das Zusatzstoffregime, den Kennzeichnungsbereich sowie den Bereich
Pestizidrückstände und Kontaminanten. Bezüglich EG-Verordnungen ist auf die
Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
sowie die Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie
bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu verweisen. Es wurde am
Gesundheitsministerrat im Juni 2005 bereits eine politische Einigung erzielt.
Grundsätzlich
ist die österreichische Haltung – im Sinne des allgemeinen Lebensmittelrechts
der EU – von einer Verbraucherschutz-orientierten Haltung geprägt, die die
technische und wirtschaftliche Machbarkeit gemäß dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Frage 35:
Im
Jahre 2004 wurde an folgenden EU Überwachungs- und Kontrollprojekten
teilgenommen:
-
Kontrollen
bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (EU
1999/2/EG)
-
Empfehlung
der Kommission für ein koordiniertes Programm zur amtlichen
Lebensmittelüberwachung für 2004 (2004/24/EG)
-
Bakteriologische
Sicherheit von frischem, gekühltem Geflügelfleisch
(in Bezug auf thermophile Campylobacter)
-
Bakteriologische
und toxikologische Sicherheit von Gewürzen
-
Bakteriologische
Sicherheit von Käse aus Rohmilch oder thermisierter Milch
-
Überprüfung
von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EU und
97/747/EU)
-
Überprüfung
von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des
koordinierten Überwachungsprogrammes (2004/74/EG)
-
Untersuchung
von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 563/2002 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für
bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
Im
Jahr 2005 wird an folgenden EU Überwachungs- und Kontrollprojekten
teilgenommen:
-
Kontrollen
bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (EU
1999/2/ EG)
-
Empfehlung
der Kommission für ein koordiniertes Programm zur amtlichen
Lebensmittelüberwachung für 2005 (2005/175/EG)
-
Bakteriologische
Sicherheit von Käse aus pasteurisierter Milch
-
Bakteriologische
Sicherheit gemischter Salate hinsichtlich Listeria monocytogenes
-
Sicherheit,
Qualität und Etikettierung von Geflügelfleisch hinsichtlich der Verwendung von
Wasserbindern
-
Sicherheit
bestimmter Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder hinsichtlich des Gehaltes
an Nitrat und Patulin
-
Überprüfung
von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EU und
97/747/EU)
-
Überprüfung
von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des
koordinierten Überwachungsprogrammes (2005/178/EG)
-
Untersuchung
von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 563/2002 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für
bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
Fragen 36 und 40:
Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung
sind folgende Institute für Untersuchungen der dem LMG 1975 unterliegenden
Waren zuständig:
-
Institut für Lebensmitteluntersuchung
Wien
-
Institut für Lebensmitteluntersuchung
Salzburg
-
Institut für Lebensmitteluntersuchung
Graz
-
Institut für Lebensmitteluntersuchung
Linz
-
Institut
für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck.
Die
Aufgabenbereiche dieser Institute unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen
vor ihrer Zusammenfassung in der AGES. Es ergaben sich daher vorrangig
organisatorische Änderungen, die die Kontinuität der Lebensmittelkontrolle
nicht beeinflussten.
Frage 37:
Zusätzlich zur
Basisfinanzierung und den bereits ausgezahlten 7,3 Millionen Euro
Bareinlagenerhöhung von 2004 werden je Eigentümervertreter (BMGF, BMLFUW)
jeweils eine Million Euro für 2005 und 2006 zur Verfügung gestellt. In Summe
erhält die Kapitalgesellschaft damit 11,3 Mio. Euro zusätzliche Finanzmittel.
Die finanzielle und personelle Ausstattung der AGES zur Wahrung ihres
gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage von gemeinsam vereinbarten
Businessplänen wird auch mittelfristig gewährleistet bleiben.
Fragen 38 und 39:
Im
Zusammenhang mit der Vollziehung des Lebensmittelgesetzes (mittelbare
Bundesverwaltung) treten keine nennenswerten Probleme auf.
Fragen 41 und 42:
Zur
Implementierung von lebensmittelrechtlichen Regelungen fanden im Jahr 2005 zwei
EU-Inspektionen statt.
Vom
4.-8.4.2005 wurde eine „General Review Mission“ durchgeführt. Bei dieser Art
von Kontrollen werden keine direkten Empfehlungen ausgesprochen. Es liegt erst
ein Berichtsentwurf vor.
Vom
20.–24.6.2005 erfolgte eine Kontrolle im Hinblick auf Rückstände und
Kontaminanten in lebenden Tieren und tierischen Produkten. Bisher liegt noch
kein vorläufiger Bericht vor, daher sind auch noch keine Empfehlungen bekannt.
Frage 43:
Im Jahr 2005
sind seitens der Europäischen Kommission keine weiteren Kontrollbesuche
betreffend lebensmittelrechtliche Regelungen vorgesehen. Der Arbeitsplan der
Europäischen Kommission über beabsichtigte Kontrollvorhaben der Generaldirektion
SANCO ist erst gegen Ende 2005 zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.