3237/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGF-11001/0102-I/A/3/2005

Wien, am      . September 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3217/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die nachstehende Auflistung umfasst die im Jahr 2004 auf Grund des Lebensmittelgesetzes 1975 kontrollierten Betriebe:

 

Burgenland

2.354

Kärnten

8.180

Niederösterreich

9.799

Oberösterreich

12.544

Salzburg

2.126

Steiermark

8.103

Tirol

5.085

Vorarlberg

1.717

Wien

12.242

Gesamt

62.150

 


 

Fragen 2 und 3:

Die nachstehende Auflistung umfasst die im Jahr 2004 auf Grund des Lebensmittelgesetzes 1975 gezogenen Proben:

 

Burgenland

1.513

Kärnten

2.608

Niederösterreich

5.323

Oberösterreich

5.546

Salzburg

1.980

Steiermark

4.405

Tirol

3.719

Vorarlberg

1.503

Wien

13.564

Gesamt

40.161

 

Die Berichte der Landeshauptleute erlauben es nicht, Betriebsgruppen und Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich, den einzelnen Betriebsgruppen amtliche Proben zuzuordnen.

 

Fragen 4 und 5:

Die nachstehende Tabelle umfasst die im Jahr 2004 in der AGES untersuchten privaten und amtlichen Proben:

 

 

Amtliche Proben

Private Proben

Gesamtprobenzahl

ILMU Wien

12.621

2.777

15.398

ILMU Salzburg

2.229

1.418

3.647

ILMU Graz

4.675

3.904

8.579

ILMU Linz

5.824

1.212

7.036

ILMU Innsbruck

5.025

3.054

8.079

Gesamt

30.374

12.365

42.739

 

Frage 6:

Aus privaten Probenuntersuchungen wurden folgende Einnahmen erzielt:

 

ILMU Wien

412.974,-

ILMU Salzburg

158.904,-

ILMU Graz

222.092,-

ILMU Linz

161.467,-

ILMU Innsbruck

280.455,-

Gesamt

1.235.892,-

 

Frage 7:

Unterlagen über Strafen bzw. sonstige Sanktionen liegen in meinem Ressort nicht auf. Für derartige Auskünfte sind die Ämter der Landesregierungen bzw. das Bundesministerium für Justiz zuständig.


 

Frage 8:

Folgende Anzahl von Organstrafmandaten wurde in den Bundesländern verhängt:

 

Burgenland

0

Kärnten

111

Niederösterreich

12

Oberösterreich

12

Salzburg

0

Steiermark

0

Tirol

199

Vorarlberg

0

Wien

469

Gesamt

803

 

Fragen 9 bis 15:

Informationen über die Anzahl der Verurteilungen, die Zahl der zurückgelegten Anzeigen sowie Informationen über Einstellungen von Verfahren oder daraus erzielte Einnahmen liegen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht auf. Diesbezügliche Daten können allenfalls vom Bundesministerium für Justiz erhoben werden.

 

Fragen 16 und 17:

Die angesprochenen Bundesanstalten wurden bereits im Jahr 2002 in die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eingegliedert.

Zum Zeitpunkt 31.12.2004 waren im Bereich Lebensmitteluntersuchung 165 Personen beschäftigt. Die Personalkosten für diese 165 Personen haben
im Jahr 2004 EUR 6,7 Mio. betragen.

Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich Lebensmitteluntersuchung zugerechnet. Der Fachbereich Lebens­mitteluntersuchung greift in der Erfüllung seiner Aufgaben auf den Bereich der Kompetenzzentren zu, die hochwertige Leistungen sowohl für die Lebensmittel­untersuchung als auch für die Bereiche Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Humanmedizin erbringen.

 

Fragen 18 bis 20:

Aufgabe der AGES ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalem Einsatz der aus Steuereinnahmen stammenden Bundesmittel. Durch die Gründung der AGES, das Setzen von Schwerpunkten und die Ein­richtung von Kompetenzzentren ist es möglich, Synergieeffekte auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Personen werden nachbesetzt. Wo erforderlich, werden die Ressourcen über
den bei der Ausgliederung vorhandenen Stand hinaus aufgebaut.


 

Frage 21:

Folgende Gesamtkosten pro Probe wurden errechnet:

 

 

Probenkosten

ILMU Wien

193,55,-

ILMU Salzburg

304,69,-

ILMU Graz

162,40,-

ILMU Linz

138,40,-

ILMU Innsbruck

163,49,-

 

Frage 22:

Personalstand der Lebensmittelaufsicht, einschließlich der vom Landeshauptmann bestellten und Ärzte/Ärztinnen und Tierärzte/-ärztinnen für das Jahr 2004:

 

Bundesland

Land

Magistrate

Gesamt

Burgenland

22

2

24

Kärnten

28

21

49

Niederösterreich

50

11

61

Oberösterreich

63

18

81

Salzburg

28

8

36

Steiermark

60

9

69

Tirol

20

7

27

Vorarlberg

17

-

17

Wien

84

-

84

Gesamt

372

76

448

 

Frage 23:

2004 wurden 5 Proben pro 1000 Einwohner/innen gezogen. Informationen über die Probenzahl in anderen Mitgliedstaaten liegen nicht vor.

 

Frage 24:

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Anzahl der von den Aufsichtsorganen entnommenen Proben signifikant von den Vorjahren unterscheiden wird. Für 2005 sieht der Revisions- und Probenplan 5,3 Proben pro 1000 Einwohner/innen vor.

 

Frage 25:

Der Revisions- und Probenplan wird in jedem Jahr in der Zeitschrift „Mitteilungen der Österreichischen Sanitätsverwaltung“ veröffentlicht (für das Jahr 2005 war dies Heft 1/2005, als Anlage ist eine Kopie der Veröffentlichung beigeschlossen).

 

Fragen 26 und 27:

Bei pflanzlichen Lebensmitteln wurden Importe gemäß den folgenden Entscheidungen der Europäischen Kommission:

 

-          2000/49/EG Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse aus Ägypten,

-          2002/79/EG Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse aus China,

-          2002/80/EG Haselnüsse, Trockenfeigen, Pistazien und deren Erzeugnisse aus der Türkei,

-          2003/493/EG Paranüsse in Schale aus Brasilien und

-          2005/85/EG Pistazien und Pistazienerzeugnisse aus dem Iran

 

im Zuständigkeitsbereich der in den Entscheidungen genannten Eingangszoll­stellen auf ihren Aflatoxingehalt überprüft. Dabei wurde je nach Herkunft der Ware entweder jeder Import überprüft oder ein bestimmter Prozentsatz stichprobenweise überprüft. Die Ware wird im Fall einer Probenziehung von den Zollbehörden bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses blockiert. Nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 entsprechende Importe werden von der Zollbehörde nach Entscheidung über die nicht vorliegende Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde zurückgewiesen.

Im Jahr 2004 wurden 44 Importe nach diesen Vorschriften beprobt, wovon 1 Import zurückgewiesen wurde.

 

Weiters wurden von der Lebensmittelaufsichtsbehörde Burgenland Importe von Gemüsepaprika stichprobenweise beprobt und auf ihren Pestizidgehalt unter­sucht. Von 89 entnommenen Proben wurden bei 2 Proben Überschreitungen
der Grenzwerte der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung fest­gestellt. Diese Ware wurde wegen Übertretung der Schädlingsbekämpfungs­mittelhöchstwerteverordnung beanstandet.

 

Ferner wurden Importe von Chilis und Chilierzeugnissen (Entscheidungen der Kommission vom 20. Juni 2003 und vom 21. Jänner 2004) bei den Zolldienst­stellen hinsichtlich Sudan-Farbstoffen kontrolliert. Im Jahr 2004 fanden 10 amtliche Probenziehungen statt (Chilipulver, Paprikapulver, Paprika gebrochen, Paprikaflocken). Die Analysen ergaben keine Beanstandungen.

 

Lebensmittel tierischer Herkunft, die aus Drittstaaten in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt werden sollen, unterliegen der grenztierärztlichen Kontrolle gemäß den in der Richtlinie 97/78/EG des Rates festgelegten Ver­fahren. Zahlen über bei solchen Produkten durchgeführten Kontrollen in den Bundesländern liegen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht vor. Diese Zahlen wären aber ohnehin nur wenig relevant, da solche Kontrollen am Bestimmungsort gemäß geltendem EU-Recht lediglich stichprobenartig und in nichtdiskriminierender Weise durchgeführt werden dürfen.

 

Aus Drittstaaten eingeführte Lebensmittel unterliegen der grenztierärztlichen Kontrolle an den gemäß Entscheidung der Kommission 2001/881/EG zugelas­senen Grenzkontrollstellen an der Außengrenze der Gemeinschaft. Seit 1. Mai 2004 hat Österreich noch 4 Grenzkontrollstellen.

 

An den österreichischen Grenzkontrollstellen wurden im Jahr 2004 insgesamt 12.140 Sendungen von Produkten tierischer Herkunft, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind und aus Drittstaaten in das Gebiet der EU eingeführt werden sollten, der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt.

 

Aufschlüsselung der Einfuhren von Produkten zum menschlichen Verzehr, die über österreichische veterinärbehördliche Grenzabfertigungsstellen 2004 eingeführt wurden:

 

Kategorie

Einfuhr gesamt

Einfuhr nach Österreich

Anzahl Probenziehung

Anzahl positiver Proben

Fleisch und Fleischerzeugnisse

2.801

604

6

1

Fischereierzeugnisse

855

209

9

1

Schmalz und Fette

92

12

 

 

Tierdarmhüllen

281

31

 

 

Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse

4.826

799

4

 

Kaninchenfleisch, Wildfleisch und Erzeugnisse davon

383

61

1

 

Milch und Milcherzeugnisse

2.277

1.157

3

 

Eier und Eiprodukte

335

138

2

 

Schlachtfische und lebende Muscheln

100

100

 

 

Honig

163

27

3

2

Lebende Schnecken und Froschschenkel

27

0

 

 

Gesamt

12.140

3.138

28

4

 

Grundsätzlich sind gemäß den geltenden Vorschriften generell von 1% der Sendungen zusätzlich zur Dokumentenkontrolle, der Identitätskontrolle und der physischen Untersuchung auch Proben zur Laborbeprobung zu ziehen.

 

Die Detailstatistik der Probenergebnisse ist in Bearbeitung. Fest steht, dass im Gegensatz zu den Vorjahren die durchgeführten Schwerpunktaktionen und Beprobungen jedoch keine überraschenden Ergebnisse erbrachten.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen ist entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben grund­sätzlich zwischen Verdachtsproben und Screening-Proben zu unterscheiden.
Bei Verdachtsproben besteht ein konkreter Verdacht über das Vorliegen von Kontaminanten. Dieser Verdacht kann sich auch aus den Ergebnissen der vorläufigen grenztierärztlichen Untersuchung ergeben, begründet sich allerdings in den meisten Fällen auf frühere positive Untersuchungsergebnisse bei Sendungen aus dem gleichen Betrieb nach einem festgelegten Verfahren. Screeningproben hingegen dienen der stichprobenartigen Überprüfung der vom Ursprungsstaat abgegebenen Garantien hinsichtlich Produktion und Produktions­kette. Die beprobten Produkte dürfen nicht angehalten werden, allerdings wird die zuständige lokale Behörde des Bestimmungsortes in der EU mit dem TRACES-System (vormals ANIMO-System) über die ausstehende Probe informiert. Wird
in einem solchen Falle eine Probe beanstandet, ist nach einem festgelegten Verfahren vorzugehen.

 

Die Kommission ist umgehend zu verständigen, welche die Probenergebnisse auswertet, Maßnahmen und Betriebssperren in Ursprungsstaaten veranlasst
und diese Befunde weiters bei Bewertungen des Ursprungsstaates hinsichtlich Zulassung zur Drittlandliste und anlässlich von Betriebsüberprüfungen vor Ort berücksichtigt. Weiters wird unter Erwägung des Risikos eine Meldung im RASSF-System (Rapid Alert System for Safety in Food) veranlasst, sodass alle Mitglied­staaten bzw. Systemteilnehmer über das Risiko informiert sind. Sowohl der betroffene Ursprungsstaat als auch die Mitgliedstaaten werden zwecks mög­licher Sofortmaßnahmen ebenfalls mit Fax sofort und direkt informiert. Weiters werden die Grenzkontrollstellen angewiesen, die nächsten zehn gleichartigen Sendungen aus dem betroffenen Betrieb im Drittstaat als Verdachtssendungen anzusehen, solche Sendungen an der Grenzkontrollstellen anzuhalten und einzulagern und erst bei Vorliegen eines negativen Befundes zum bestehenden Verdacht zur Einfuhr zuzulassen.

 

Fragen 28 und 29:

So wie für das Jahr 2004 gilt auch für das Jahr 2005 ein risikoorientierter Revisions- und Probenplan als Arbeitsgrundlage für die Lebensmittelaufsichts­organe, der gleichzeitig auch der AGES als Planungsgrundlage dient. Für 33 Lebensmittelbereiche wurden zusätzlich genaue Vorgaben über Art und Zahl der Probenziehungen festgelegt. Der Zeitpunkt der Probennahmen und die zu untersuchenden Parameter werden in eigenen Erlässen festgelegt. Die so gewonnenen Daten dienen der Expert/inn/engruppe, die für die Erstellung des Revisions- und Probenplanes zuständig ist, als Entscheidungsgrundlage. Der Revisions- und Probenplan wird, wie im LMG 1975 vorgesehen, durch Minister­erlass jeweils für das Folgejahr in Kraft gesetzt.

 

Fragen 30 und 31:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objek­tivität. Einnahmenseitige Maßnahmen werden durch Tarifanpassungen in Richtung tatsächlicher Kosten gesetzt.

 

Fragen 32 bis 34:

Im Lebensmittelbereich werden laufend Richtlinien erlassen, dies betrifft insbesondere das Zusatzstoffregime, den Kennzeichnungsbereich sowie den Bereich Pestizidrückstände und Kontaminanten. Bezüglich EG-Verordnungen ist auf die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sowie die Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu verweisen. Es wurde am Gesundheitsministerrat im Juni 2005 bereits eine politische Einigung erzielt.

Grundsätzlich ist die österreichische Haltung – im Sinne des allgemeinen Lebensmittelrechts der EU – von einer Verbraucherschutz-orientierten Haltung geprägt, die die technische und wirtschaftliche Machbarkeit gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

 

Frage 35:

Im Jahre 2004 wurde an folgenden EU Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

-          Kontrollen bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (EU 1999/2/EG)

-          Empfehlung der Kommission für ein koordiniertes Programm zur amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2004 (2004/24/EG)

-          Bakteriologische Sicherheit von frischem, gekühltem Geflügelfleisch
(in Bezug auf thermophile Campylobacter)

-          Bakteriologische und toxikologische Sicherheit von Gewürzen

-          Bakteriologische Sicherheit von Käse aus Rohmilch oder thermisierter Milch

-          Überprüfung von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EU und 97/747/EU)

-          Überprüfung von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des koordinierten Überwachungsprogrammes (2004/74/EG)

-          Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 563/2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.

 

Im Jahr 2005 wird an folgenden EU Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

-          Kontrollen bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (EU 1999/2/ EG)

-          Empfehlung der Kommission für ein koordiniertes Programm zur amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2005 (2005/175/EG)

-          Bakteriologische Sicherheit von Käse aus pasteurisierter Milch

-          Bakteriologische Sicherheit gemischter Salate hinsichtlich Listeria monocytogenes

-          Sicherheit, Qualität und Etikettierung von Geflügelfleisch hinsichtlich der Verwendung von Wasserbindern

-          Sicherheit bestimmter Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder hinsichtlich des Gehaltes an Nitrat und Patulin

-          Überprüfung von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EU und 97/747/EU)

-          Überprüfung von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des koordinierten Überwachungsprogrammes (2005/178/EG)

-          Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 563/2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.

 

Fragen 36 und 40:

Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung sind folgende Institute für Untersuchungen der dem LMG 1975 unterliegenden Waren zuständig:

 

-          Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien

-          Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg

-          Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz

-          Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz

-          Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck.

 

Die Aufgabenbereiche dieser Institute unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen vor ihrer Zusammenfassung in der AGES. Es ergaben sich daher vorrangig organisatorische Änderungen, die die Kontinuität der Lebensmittelkontrolle nicht beeinflussten.

 

Frage 37:

Zusätzlich zur Basisfinanzierung und den bereits ausgezahlten 7,3 Millionen Euro Bareinlagenerhöhung von 2004 werden je Eigentümervertreter (BMGF, BMLFUW) jeweils eine Million Euro für 2005 und 2006 zur Verfügung gestellt. In Summe erhält die Kapitalgesellschaft damit 11,3 Mio. Euro zusätzliche Finanzmittel. Die finanzielle und personelle Ausstattung der AGES zur Wahrung ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage von gemeinsam vereinbarten Businessplänen wird auch mittelfristig gewährleistet bleiben.

 

Fragen 38 und 39:

Im Zusammenhang mit der Vollziehung des Lebensmittelgesetzes (mittelbare Bundesverwaltung) treten keine nennenswerten Probleme auf.

 

Fragen 41 und 42:

Zur Implementierung von lebensmittelrechtlichen Regelungen fanden im Jahr 2005 zwei EU-Inspektionen statt.

Vom 4.-8.4.2005 wurde eine „General Review Mission“ durchgeführt. Bei dieser Art von Kontrollen werden keine direkten Empfehlungen ausgesprochen. Es liegt erst ein Berichtsentwurf vor.

Vom 20.–24.6.2005 erfolgte eine Kontrolle im Hinblick auf Rückstände und Kontaminanten in lebenden Tieren und tierischen Produkten. Bisher liegt noch kein vorläufiger Bericht vor, daher sind auch noch keine Empfehlungen bekannt.

 

Frage 43:

Im Jahr 2005 sind seitens der Europäischen Kommission keine weiteren Kontroll­besuche betreffend lebensmittelrechtliche Regelungen vorgesehen. Der Arbeits­plan der Europäischen Kommission über beabsichtigte Kontrollvorhaben der Generaldirektion SANCO ist erst gegen Ende 2005 zu erwarten.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.