3263/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2005 unter
der Nr. 3363/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Dopingbekämpfung in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Durch die
Implementierung des WADA-Regelwerkes, vor allem die Internationalen
Standards
für Therapeutische Ausnahmegenehmigungen (TUEs) und Abwesenheits-
meldungen
(whereabouts) sind zusätzliche Aufgaben entstanden, die sowohl eine
Personalvermehrung
als auch die Einrichtung einer ständigen medizinischen Kommis-
sion erforderlich
machen werden.
Die finanzielle
Ausstattung (die auch Voraussetzung für eine entsprechende perso-
nelle
Ausstattung ist) ist durch die gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer,
des Bundes und der
BSO gesichert, die im Verhältnis 45:45:10 durch ihren Mitglieds-
beitrag die Kosten für die Aufwendungen
tragen, die aufgrund der Anti-Doping Kon-
vention des Europarates für die Kontrolltätigkeit des ÖADC entstehen.
Zu Frage 2:
1 Geschäftsführer, 2 Sekretariatskräfte (je 38,5 Wochenstunden); 1 Sekretariatskraft
(16 Wochenstunden).
Zu
Frage 3:
2000: |
€ |
54.210.-- |
2001: |
€ |
89.275,08 |
2002: |
€ |
82.927,55 |
2003: |
€ |
116.660.-- |
2004: |
€ |
125.748.-- |
Zu Frage 4:
Der Mitgliedsbeitrag an das ÖADC für
das Jahr 2005 beträgt € 194.015,99; für das
Jahr 2006 wird grundsätzlich von einem Beitrag in der selben Höhe ausgegangen.
Das
selbe gilt (Schwankungsbreite ca. 10 %) für den WADA-Beitrag, der im Jahre
2005
€ 73.824,96 betragen hat. Für das Doping Labor
Seibersdorf sind für 2005 und
2006
Förderungsmittel zu erwarten, die den Größenordnungen der
Förderungen der
Jahre 2002 bis 2004
entsprechen.
Zu Frage 5:
Der Aufwand des Bundes wird - wie
schon in Beantwortung zu Frage 1 erwähnt -
als
Mitgliedsbeitrag an das ÖADC geleistet, daß heißt der Beitrag beträgt 45 % der
Aufwendungen (siehe
ebenfalls Punkt 1) für die Konventionskontrollen.
Weiters wird eine
jährliche Förderung an das Doping-Labor in Seibersdorf geleistet,
um
konkret ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis zu erzielen (seit 2002). Dieser
Beitrag
ist unabhängig von Beiträgen anderer Gebietskörperschaften und wird vom
Bund
zu 100 % geleistet.
Darüber hinaus wird über das ÖADC und
den Europarat ein jährlicher Mitgliedsbei-
trag
an die WADA geleistet (seit 2002). Dieser richtet sich nach dem Schlüssel für
Beiträge der
Mitglieder an den Europarat. Der Mitgliedsbeitrag wird zu 100 % seitens
des Bundes getragen.
Demgemäß wurden folgende Bundesbeiträge geleistet:
|
ÖADC |
WADA |
Labor |
2000 |
€ 98.108,33 |
|
|
2001 |
€ 98.108,33 |
|
|
2002 |
€ 98.108,33 |
€ 77.652,95 |
€ 66.500,-- |
2003 |
€ 122.635,41 |
€ 80.137,16 |
€ 49.000,-- |
2004 |
€ 153.234,67 |
€ 72.597,58 |
€ 48.000,-- |
Zu Frage 6:
Nicht bekannt.
Zu Frage 7:
World Anti Doping Code, International Standard for Testing, Version 3, Juni 2003;
Frage 8:
Von den Landessportorganisationen vorgeschlagene und vom
ÖADC besonders ge-
schulte und
akkreditierte Dopingkontrollore.
Zu Frage 9:
Die an den jeweiligen Proben
durchgeführten Analysen werden lückenlos dokumen-
tiert
und die damit erhaltenen Analysendaten sowie die Dokumentation mindestens
10 Jahre digital und,
wo sinnvoll, auch auf Papier archiviert.
Die Proben selber werden in einer
abgeschlossenen Tiefkühlzelle bei ca. -20°C ent-
sprechend den Anforderungen der WADA 3 Monate
(negative Proben) sowie 2 Jahre
(positive Proben)
archiviert, danach zerstört.
Zu Frage 10:
Zur Zeit gibt es nur eine
international anerkannte Methode zum Nachweis von Do-
ping mit synthetischem Epo in Harnproben, die in Frankreich von Lasne et. al.
ent-
wickelt wurde und in
Österreich seit Jänner 2003 durchgeführt wird.
Zu Frage 11:
Bisher wurde ein positiver Dopingfall mit
synthetischem Epo vom jeweiligen Schieds-
gericht anerkannt. Positive Dopingfälle mit dieser Methode wurden auch schon
mehr-
mals vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) als Letztinstanz anerkannt.
Zu Frage 12:
Es gibt derzeit noch keine international anerkannte
Methode, um Wachstumshor-
mondoping
nachzuweisen.
Zu Frage 13:
Hier ist anzumerken, daß nicht
Testosteronpropionat nachgewiesen wird (dieses ist
im Harn nicht nachweisbar), sondern das sich aus dieser Pre-Drug bildende
Testos-
teron.
Dieses erhöht nach Applikation den Quotienten von Testosteron zu Epitestos-
teron,
dessen Grenzwert momentan bei 4 liegt. Wie lange dieser Quotient erhöht
wird,
hängt von der Applikationsart sowie der applizierten Menge an Testosteronpro-
pionat
ab.
Zu Frage 14:
Die Dopingkontrollore des ÖADC sind angewiesen,
OOC-Kontrollen nach Möglich-
keit bis spätestens
21.00 Uhr und frühestens ab 08.00 Uhr durchzuführen.
Zu Frage 15:
Nein. Bisher wurde ein solcher Verdacht von den
Dopingkontrolloren des ÖADC we-
der geäußert noch
dokumentiert.
Zu Frage 16:
Nein.
Allerdings
ist derzeit auch nicht bekannt, daß weltweit eine Nationale Anti-Doping-
Organisation
(NADO) über ein solches, funktionierendes, Online-Meldesystem ver-
fügt.
(„.... auch in Österreich ...?).
Das von der WADA schon lange angekündigte
System ADAMS ist noch nicht aktiviert.
Zu Frage 17:
Nein.
Allerdings ist es auch in Deutschland nicht möglich, dies
zu tun. Die Verbotsliste wird
von der Monitoring Group des Europarates
beschlossen und kann nicht von einzel-
nen Ländern oder Organisationen beliebig verändert werden.
Zu Frage 18:
2000: 390
(im Rahmen
von 51 Wettkämpfen)
2001: 394 (im Rahmen von 54 Wettkämpfen)
2002: 448 (im Rahmen von 52 Wettkämpfen)
2003: 433
(im Rahmen von 66 Wettkämpfen)
2004: 518 (im Rahmen von 65 Wettkämpfen)
Zu
Frage 19:
2000: 390
2001: 394
2002: 448
2003: 433
2004: 518
In
Österreich werden nur Urintests durchgeführt!
Zu
Frage 20:
2000: 0
2001: 0
2002: 0
2003: 0
2004: 0
In Österreich werden nur Urintests
durchgeführt!
Zu
Frage 21:
2000: 524
2001: 614
2002: 515
2003: 615
2004: 592
Zu Frage 22:
2000: 524
2001: 614
2002: 515
2003: 615
2004: 592
In Österreich werden bei nationalen
Kontrollen nur Urintests durchgeführt!
Zu Frage 23:
2000: 0
2001: 0
2002: 0
2003: 0
2004: 0
In Österreich werden bei nationalen
Kontrollen nur Urintests durchgeführt!
Zu Frage 24:
2000: 15 Boxen (1)
Flugsport (1)
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf
(2)
Radsport
(5)
Reiten (1)
Ringen (1)
Rodeln (1)
Skisport (1)
Squash(1)
2001: 11 American
Football (1)
Baseball (1)
Bobfahren (1)
Curling (1)
Fußball (1)
Sportkegeln (1)
Sportklettern (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Wasserski (1)
2002: 10 Boxen (1)
Gewichtheben (2)
Judo(1)
Kraftdreikampf (1)
Radsport (5)
2003: 18 Hockey (1)
Kraftdreikampf (1)
Leichtathletik (4)
Radsport (5)
Ringen (1)
Rudern (3)
Schwimmen (1)
Skisport (1)
Volleyball (1)
2004: 14 Behindertensport
(2) - davon einer noch nicht abgeschlossen
Kickboxen
(1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Schwimmen (1)
Skisport (3)
Squash(1)
Tanzen (1)
Tennis (1)
Wasserski (1)
Zu Frage 25:
2000: 13 Boxen (1)
Flugsport (1)
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf
(1)
Radsport
(4)
Reiten (1)
Ringen
(1)
Rodeln
(1)
Skisport (1)
Squash (1)
2001: 8 American
Football (1)
Bobfahren
(1)
Sportkegeln (1)
Sportklettern (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Wasserski (1)
2002: 10 Boxen (1)
Gewichtheben (2)
Judo
(1)
Kraftdreikampf (1)
Radsport
(5)
2003: 16 Kraftdreikampf
(1)
Leichtathletik (4)
Radsport (4)
Ringen (1)
Rudern (3)
Schwimmen (1)
Skisport (1)
Volleyball (1)
2004: 13 Behindertensport
(2) - davon einer noch nicht abgeschlossen
Kickboxen
(1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Schwimmen (1)
Skisport (3)
Squash (1)
Tanzen (1)
Tennis (1)
Zu den Fragen 26 bis 32. sowie 38 bis 42:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 33:
Die Maßnahmen werden nach Beschlußfassung der Global Convention der UNESCO
festgelegt werden.
Zu Frage 34:
Nach der UNESCO-Beschlußfassung über die geplante Global Convention.
Zu Frage 35:
Österreich hat am
Entwurf für die Anti-Doping-Konvention der UNESCO maßgeblich
mitgearbeitet.
Die Maßnahmen können erst nach Verabschiedung des endgültigen
Textes
durch die UNESCO - voraussichtlich im Oktober 2005 beurteilt werden.
Zu den Fragen 36 und 37:
Sämtliche anerkannten Sportfachverbände und das Österreichische Anti-Doping-
Comité haben den Kodex der WADA bereits implementiert.
Zu Frage 43:
Die nationalen
Verbände haben aufgrund der Beschlüsse der Monitoring Group des
Europarates,
der Bundes-Sportversammlung der BSO und der Regelungen durch
das ÖADC die
betreffenden WADA-Reglements anzuwenden.
Zu Frage 44:
Diese
Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Be-
kannt ist, daß Italien und Frankreich solche Regelungen haben.
Zu Frage 45:
Diese Entscheidung ist vom endgültigen Text der
UNESCO-Konvention gegen Do-
ping
abhängig.
Zu Frage 46:
Derzeit ist im Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen eine Verordnung zur No-
velle des Arzneimittelgesetzes (BGBl I, Nr. 35/2004) in Vorbereitung, die die flächen-
deckende Überprüfung
der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) durch die Lebensmittel-
inspektoren sicherstellen soll.
Zu Frage 47:
Voraussetzung für die Vorlage eines
„Anti-Doping-Gesetzes" ist die Beschlußfassung
der UNESCO über die Global Anti-Doping-Convention. Auf dieser Grundlage wird
so-
dann ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und zur Begutachtung versendet werden.