3302/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0018-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 8. September 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3357/J-NR/2005 betreffend Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Bereich Verkehr, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 5 und 7:

Welche und wie viele Beschwerde- bzw. Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich gegen Österreich seitens der EU-Kommission anhängig?

Bitte fügen Sie eine vollständige Liste der Verfahren, gegliedert nach Verfahrensstufen (1. Stufe - Mahnschreiben der EK, 2. Stufe - begründete Stellungnahme der EK und 3. Stufe - Klage vor dem EuGH) und inklusive einer Beschreibung des jeweiligen Falles mit Nummer, Betreff, Datum, national verpflichtete Gebietskörperschaft/Behörde etc. bei.

 

Welche Stellungnahmen wurden in den einzelnen Fällen im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich seitens Ihres Ressorts, anderer zuständiger Ressorts, der Bundesregierung bzw. weiterer zuständiger österreichischer Stellen wann an die EU-Kommission übermittelt? Wie hat Österreich zu den einzelnen Rügen der EU-Kommission inhaltlich Stellung genommen?

 

Wieso werden die österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf die Beschwerden/Stellung-nahmen der EU-Kommission im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich nicht (in übersichtlicher Weise) öffentlich gemacht (z.B. per Internet)?

 

Wieso wird es der EU-Kommission nicht erlaubt, die österreichischen Antworten/Stellungnahmen auf die Beschwerden/Stellungnahmen der EU-Kommission im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich zu veröffentlichen (z.B. per Internet)?

 

Befürworten Sie bezüglich der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich, sowie in genereller Hinsicht) einen transparenten, öffentlich zugänglichen Monitoring-Prozess (regelmäßige übersichtliche Veröffentlichungen der anhängigen EU-Verfahren gegen Österreich, die Position der EU-Kommission, die Position Österreichs, Stand der Verfahren, etc.)? Falls ja, in welcher Form und bis wann werden Sie einen solchen Monitoring-Prozess installieren? Falls nein, warum nicht?

 

Welche weiteren EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich sind im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich zu erwarten, d.h. wo steht nach Ihrem Informationsstand ein Mahnschreiben und damit die Einleitung eines solchen Verfahrens in den nächsten Monaten bevor?

 

Antwort:

Ich darf auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3358/J-NR/2005 verweisen.

 

Frage 6:

Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ressorts, der Bundesregierung bzw. weiterer zuständiger österreichischer Stellen geplant, um auf die von der EU-Kommission beanstandeten Versäumnisse bzw. vorgebrachten Beschwerden im Verkehrsbereich sowie bei der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts im Verkehrsbereich gemäß den Anforderungen der entsprechenden EU-Normen zu reagieren? Bitte um konkrete Auflistung der jeweils geplanten Schritte und Angabe der jeweilig vorgesehenen Termine.

 

Antwort:

Dass Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist stets bemüht, Gemeinschaftsrechtsakte rechtzeitig umzusetzen bzw. rechtzeitig die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere ist zu erwarten, dass eine Anzahl von Richtlinien durch die nächste KFG-Novelle im Herbst d.J. umgesetzt sein wird. Dies setzt jedoch einen reibungslosen Ablauf auch des parlamentarischen Prozesses voraus. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Verzögerungen in der Umsetzung nicht immer ausschließlich dem federführend zuständigen Ressort anzulasten sind, sondern sich - insbesondere bei der Umsetzung in Gesetzesform - auch aus den notwendigen Prozessen ergeben können.

 

Was die Vermeidung von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht betrifft, so ist festzuhalten, dass sich das Verkehrsressort strikt an die Empfehlungen des Rechnungshofes hält, insbesondere wurde in meinem Ressort eine Kompetenzstelle für Auftragsvergaben eingerichtet, die zur Beratung der Organisationseinheiten im Zuge der Auftragsvergabe herangezogen wird. Weiters darf ich festhalten, dass das bmvit regen Gebrauch von der Möglich macht, die BundesbeschaffungsGmbH mit der Durchführung von Vergabeverfahren zu beauftragen, und dass die Heranziehung der Finanzprokuratur bzw. des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes forciert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen