3313/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.10.2005
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BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 30. September 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0116-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3389/J-NR betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, welche die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit ergingen keine Förderungen im engeren Sinn, es wurde jedoch im Jahr
2002 ein ERP-Kredit gewährt. Die folgende Beantwortung der Anfragen bezieht
sich daher ausschließlich auf diesen Kredit.
Antwort zu
den Punkten 1 und 4 bis 7 der Anfrage:
Im Jahr 2002 wurde über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT) als Treuhandbank des ERP-Fonds ein ERP-Kredit in Höhe von € 700.000,-- für die Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Tierparks gewährt. Im Rahmen der Kreditgewährung wurden ausschließlich infrastrukturelle Investitionen getätigt (Baumaßnahmen, wie z.B. Wasserzisternen, Wirtschaftsgebäude Tierpark, Anlagen für diverse Tierarten, Tikibaschenke - Umbau und Neugestaltung des Gastgartens).
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Der ERP-Kredit wurde unter den Auflagen und
Bedingungen gemäß den gültigen ERP-Richtlinien für die Tourismuswirtschaft
gewährt, die folgende Vorhaben umfassen:
·
Schaffung
von Betrieben und Anlagen touristischer Art zur Forcierung des Aktiv- und
Erlebnisurlaubes
·
Rationalisierung
und Modernisierung von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben zur
Mindesterreichung der 3-Sterne-Kategorie
·
Neubauvorhaben
nur in grenznahen Regionen zu Reformstaaten und in touristischen
Entwicklungsgebieten bei entsprechender tourismuspolitischer Bedeutung zur
Mindesterreichung der 3-Sterne-Kategorie
·
Kurhotels
und Kurmittelhäuser gehobenen Standards, wenn dadurch eine wesentliche Belebung
der Region zu erwarten ist
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu
Punkt 8 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu
den Punkten 9 bis 11 und 15 der Anfrage:
Die Gesamtkosten des Vorhabens wurden anhand
von Originalrechnungs- und
-zahlungsbelegen seitens der ÖHT geprüft; die Prüfung wurde mit 13.Mai 2005
ohne Beanstandungen abgeschlossen.
Antwort zu
den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:
Nein, da für die Abwicklung des ERP-Kredites
nicht die Gesamtgebarung des Unternehmens, sondern nur die im Rahmen der
Kreditgewährung getätigten Investitionen überprüft wurden, deren Prüfung
Ordnungsgemäßheit ergeben hat.
Antwort zu
Punkt 16 der Anfrage:
Der Wohnsitz der Familie Herberstein ist für
die allfällige Anmeldung von Forderungen irrelevant, zumal Kreditnehmer die
Schloss Herberstein OEG ist. Weiters erfolgt eine Sicherstellung gemäß § 1357
ABGB (Haftung als Bürge und Zahler) durch ein Kreditinstitut.