3313/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.10.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 30. September 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0116-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3389/J-NR betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, welche die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ergingen keine Förderungen im engeren Sinn, es wurde jedoch im Jahr 2002 ein ERP-Kredit gewährt. Die folgende Beantwortung der Anfragen bezieht sich daher ausschließlich auf diesen Kredit.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 4 bis 7 der Anfrage:

 

Im Jahr 2002 wurde über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT) als Treuhandbank des ERP-Fonds ein ERP-Kredit in Höhe von € 700.000,-- für die Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Tierparks gewährt. Im Rahmen der Kreditgewährung wurden ausschließlich infrastrukturelle Investitionen getätigt (Baumaßnahmen, wie z.B. Wasserzisternen, Wirtschaftsgebäude Tierpark, Anlagen für diverse Tierarten, Tikibaschenke - Umbau und Neugestaltung des Gastgartens).

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der ERP-Kredit wurde unter den Auflagen und Bedingungen gemäß den gültigen ERP-Richtlinien für die Tourismuswirtschaft gewährt, die folgende Vorhaben umfassen:

·        Schaffung von Betrieben und Anlagen touristischer Art zur Forcierung des Aktiv- und Erlebnisurlaubes

·        Rationalisierung und Modernisierung von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben zur Mindesterreichung der 3-Sterne-Kategorie

·        Neubauvorhaben nur in grenznahen Regionen zu Reformstaaten und in touristischen Entwicklungsgebieten bei entsprechender tourismuspolitischer Bedeutung zur Mindesterreichung der 3-Sterne-Kategorie

·        Kurhotels und Kurmittelhäuser gehobenen Standards, wenn dadurch eine wesentliche Belebung der Region zu erwarten ist

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 und 15 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens wurden anhand von Originalrechnungs- und
-zahlungsbelegen seitens der ÖHT geprüft; die Prüfung wurde mit 13.Mai 2005 ohne Beanstandungen abgeschlossen.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:

 

Nein, da für die Abwicklung des ERP-Kredites nicht die Gesamtgebarung des Unternehmens, sondern nur die im Rahmen der Kreditgewährung getätigten Investitionen überprüft wurden, deren Prüfung Ordnungsgemäßheit ergeben hat.

 

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Der Wohnsitz der Familie Herberstein ist für die allfällige Anmeldung von Forderungen irrelevant, zumal Kreditnehmer die Schloss Herberstein OEG ist. Weiters erfolgt eine Sicherstellung gemäß § 1357 ABGB (Haftung als Bürge und Zahler) durch ein Kreditinstitut.