3314/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.10.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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DVR:0000051 |
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GZ: 4013/20/1-II/BVT/1/05 An den
Präsidenten des Nationalrates Parlament 1017 Wien |
Wien, am . September 2005 |
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Die Abgeordneten Parnigoni, Gaál und GenossInnen haben am 11. August 2005 unter der Nummer 3369/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aussagen des Leiters des BVT“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In Österreich ist im Falle eines Terroranschlages für die Koordination der Sicherheitsbehörden der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit zuständig. Dieser bedient sich der Erfüllung dieser Aufgabe der in Betracht kommenden Organisationseinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, das sind insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und das Bundeskriminalamt.
Seit
Mai 2003 ist das Bundesministerium für Inneres nicht nur für die Koordination
in Angelegenheiten des staatlichen Katastrophenschutzmanagements, sondern auch
für die des Krisenmanagements und der internationalen Katastrophenhilfe
zuständig.
Damit ist erstmals auf Bundesebene die Zuständigkeit für die Koordination bei
überregionalen bzw. internationalen Anlassfällen in einer Hand. Das ermöglicht
eine bessere und schnellere Reaktion in Krisensituationen.
Seit 20. Jänner 2004 liegt auch ein Ministerratsbeschluss über die Neuorganisation des „Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM)“ vor, mit dem organisatorische Einzelheiten der Vereinheitlichung festgelegt wurden. Die wichtigste Neuerung bildet dabei die Zusammenführung der bisher in verschiedenen Ressorts angesiedelten Koordinationsgremien in einen neuen Koordinations-Ausschuss unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit. Auch die im Jahr 2000 eingerichtete „Österreichische Plattform für internationale humanitäre und Katastrophenhilfe“ wurde in den neuen Ausschuss integriert.
Im Anlassfall selbst ist nun die Bundeswarnzentrale, die als operationelles Koordinations- und Informationsinstrument dient, die einheitliche Ansprechstelle für die Bundesländer, die Nachbarstaaten, die Europäische Union und internationale Organisationen.
Zu Frage 2:
Es ist richtig, dass es in Österreich keinen eigenen Terrorkoordinator gibt. Ansprechstelle in Österreich sind die Sicherheitsbehörden. Zur Koordination im Falle eines Terroranschlages in Österreich wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit koordiniert sämtliche Sicherheitsbehörden und ist zentrale Ansprechstelle. In Österreich wird derzeit mit der bestehenden Sicherheitsstruktur das Auslangen gefunden.
Die Kontaktaufnahme des EU-Terrorkoordinators erfolgt über Kontaktpunkte
(focal points) für Terrorismusfragen in den mitgliedsstaatlichen Vertretungen
in Brüssel. Die österreichische Vertretung in Brüssel hat dafür einen
ausschließlich für Terrorismusfragen zuständigen Referenten als Kontaktpunkt
notifiziert.
Zu Frage 3:
Ich
habe zuletzt am 27.07.2005, bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes
2005 erklärt, dass es keine akute Bedrohung Österreichs durch islamistische
Terroristen gibt. Weiters habe ich darauf hingewiesen, dass auch unter der
muslimischen Bevölkerung in Österreich ein gewisser Radikalisierungsgrad
festzustellen und dadurch ein Risikopotential vorhanden ist.
Im
Verfassungsschutzbericht 2005 wurde des weiteren veröffentlicht, dass
mittelfristig auch in Österreich die Gefahr von Terroranschlägen wächst. Die
Gefährdungseinschätzung für Österreich hat sich seit dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes 2005 nicht geändert. Die Zahl 4
auf einer 10-stelligen Skala veranschaulicht lediglich diese Einschätzung und
entspricht somit etwa der im Verfassungsschutzbericht 2005 dargestellten
Lageentwicklung.
Zu Frage 4:
Der Prümer Vertrag wurde zwischen Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Das Dokument zielt auf einen intensiven Informationsaustausch in den Bereichen der grenzüberschreitenden Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung sowie der illegalen Migration ab. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von nationalen und internationalen Datenbanken, die von EUROPOL inklusive. Dazu zähle ich auch jene nationalen Datenbanken, welche von Polizei- und Sicherheitsdiensten betrieben werden. Diese Datenbanken werden anlassbezogen auf Basis des Polizeikooperationsgesetzes durch eine intensive bilaterale Zusammenarbeit genutzt. Diese Art des Informationsaustausches ist für die Terrorismus- bzw. Extremismusbekämpfung wesentlich. Eine Verschmelzung beziehungsweise Zusammenlegung solcher Datenbanken und deren gemeinsamen Nutzung, macht schon aufgrund unterschiedlicher nationaler Befüllungskriterien und aufgrund sprachlicher Barrieren wenig Sinn.