3319/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0119-I/3/2005

Wien, am      7. Oktober 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3378/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Das Kleinwalsertal ist nur über deutsches Bundesgebiet erreichbar. Schon seit jeher bestehen daher zu Deutschland enge wirtschaftliche Verbindungen. Da­durch erklärt sich auch, dass das betreffende Rind in eine deutsche Tierkörper­verwertungsanstalt verbracht und auch dort beprobt wurde.

In Österreich wurde das Verbot der Verfütterung von Tiermehl bereits 1991 ausgesprochen, in Deutschland erst 1995. Es ist durchaus möglich, dass zum Zeitpunkt der Geburt und des ersten Lebensjahres der später an BSE erkrankten Kuh mit Tiermehl versetztes Futter aus Deutschland bezogen wurde.

 

Unter Berücksichtigung der langen Inkubationszeit von 5-8 Jahren kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Kuh durch mit Tiermehl verunreinigtes Kraftfutter infiziert hat. Ansonsten bleibt nur die wissenschaftlich noch nicht erwiesene Möglichkeit eines spontanen Auftretens, da ein Zukauf wegen nachweislich fehlendem Viehverkehr als Ursache ausgeschlossen ist.

 

Die nachfolgende Grafik (Auszug aus dem Geographischen Informationssystem der Zentralen Schweinedatenbank) zeigt, dass die einzige Straßenverbindung im Kleinwalsertal nach Deutschland führt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Frage 2:

Der Krisenplan zur Bekämpfung der BSE wurde unter dem damaligen Bundes­minister Mag. Haupt erstellt. Alle Krisenpläne müssen spätestens nach 5 Jahren evaluiert, d.h. der geänderten Gesetzeslage angepasst werden.

In Übereinstimmung mit Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde daher im Jänner 2004 der Krisenplan zur Bekämpfung der transmissiblen spongiformen Encephalopathien in Österreich als überarbeitete Version ver­öffentlicht.

 

Ein Krisenplan genießt nach Auffassung der Europäischen Kommission Gesetzes­rang und alle Maßnahmen zur Bekämpfung der BSE erfolgen in allen Instanzen gemäß dem österreichischen Tierseuchengesetz, seinen darauf basierenden Ver­ordnungen und dem entsprechenden Krisenplan.

 

Frage 3:

Die betreffende Kuh wurde am 26. Mai 2005 verendet im Stall aufgefunden. Sie zeigte für kurze Zeit unklare Krankheitserscheinungen, die vom Landwirt auf das hohe Alter des Tieres zurückzuführen waren. Es wurde kein Tierarzt beigezogen.

Der Landwirt selbst brachte das verendete Rind an den Schlachthof Oberstdorf zur Weiterleitung an die Tierkörperbeseitigungsanlage Kraftisried zur unschädlichen Entsorgung. Eine Übernahmebescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKB) Kraftisried vom 27. Mai 2005 liegt dem Seuchenakt bei.

 

Die BSE-Probe für den Schnelltest wurde in der TKB entnommen und reagierte im Schnelltest positiv. Die Proben von positiven Schnelltests werden in Deutsch­land an das deutsche BSE-Referenzlabor (Friedrich-Löffler Institut auf der Insel Riems) zur Bestätigung oder zum Ausschluss auf BSE weitergeleitet. Da es sich bei dieser Probe um Material eines verendeten Rindes handelte, das unter keinen Umständen in die Nahrungskette gelangt, erfolgte die Weiterleitung in das deut­sche Referenzlabor mit einer gewissen Verzögerung, da Proben von verendeten Rindern gesammelt und dann weitergeleitet werden.

 

Am 17. Juni 2005 verständigte das deutsche Bundesministerium für Verbraucher, Ernährung und Landwirtschaft sowohl die Behörden in Bayern (die für die Probennahme und –weiterleitung verantwortlich zeichnen), als auch das Bundes­ministerium für Gesundheit und Frauen über den Verdacht des Vorliegens von BSE bei einem österreichischen Rind.

Die endgültige Abklärung und Befundung erfolgte am 21. Juni 2005.

 

Das BMGF erhielt also erst am 17. Juni 2005 die Verdachtsmeldung und setzte sofort Maßnahmen gemäß Krisenplan in Kraft (Verständigung der Vorarlberger Landesregierung, vorläufige Sperre des Betriebes, epidemiologische Unter­suchungen).

 

Sämtliche Tierseuchen-Verdachtsfälle werden im Nationalen Krisenzentrum im BMGF unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Gründe dafür sind einerseits der Schutz des betreffenden Landwirtes, dem durch eine vorzeitige Veröffentlichung einer Verdachtsmeldung großer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann (Datenschutz) und andererseits eine Vermeidung von Un­sicherheit und Panik in der Bevölkerung.

Im Hintergrund allerdings laufen die Arbeiten des lokalen Krisenzentrums des betreffenden Bundeslandes und des nationalen Krisenzentrums im BMGF plan­mäßig ab. Durch die vorläufige Sperre des Betriebes und die Ermittlung even­tueller Kontaktbetriebe wird die Sicherheit der Verbraucher/innen gewährleistet.

 

Frage 4:

Der zuständige Amtstierarzt berichtet in seinem Erhebungsprotokoll, das gemäß Krisenplan angefertigt wurde, dass die Kuh ca. 3 bis 4 Tage vor dem Verenden Bewegungsstörungen zeigte. Es waren keine weiteren Symptome fest­stellbar, der Appetit war erhalten und die Milchleistung unverändert hoch. Der Landwirt führte eine Klauenkorrektur durch, da er sich davon eine Verbesserung der Bewegungsstörungen erhoffte.

Die ersten unspezifischen, klinischen Erscheinungen traten demnach zwischen dem 22. und 23. Mai 2005 auf.

 

Frage 5:

Die Veterinärbehörden in Vorarlberg wurden am 17. Juni 2005 durch das BMGF vom Anruf des deutschen Ministeriums unterrichtet und verhängten noch am selben Tag eine Sperre des Betriebes.

 

Frage 6:

Die betreffende Kuh verendete am 26. Mai 2005 plötzlich, ohne besondere, auf eine bestimmte Krankheit hindeutende Symptome.

 

Frage 7:

Die Probennahme in der TKB Kraftisried erfolgte am 30. Mai 2005 und ist am

1. Juni 2005 im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Ober­schleißheim zur Untersuchung eingelangt. Dort wurden zwei Schnelltests durchgeführt. Am 16. Juni 2005 traf die Probe im deutschen BSE-Referenzlabor (Friedrich-Löffler Institut auf der Insel Riems) ein und zeigte bei der Erstunter­suchung am 17. Juni 2005 ein vorläufig positives Zwischenergebnis. Der Befund wurde am 21. Juni 2005 mit positivem Befund abgeschlossen.

 

Fragen 8 und 9:

Das BMGF wurde am 17. Juni 2005 vom BMVEL (deutsches Bundesministerium für Verbraucher, Ernährung und Landwirtschaft) telefonisch über den Verdacht des Vorliegens von BSE bei einem österreichischen Rind unterrichtet. Unmittelbar darauf wurde das Amt der Vorarlberger Landesregierung telefonisch vom Ver­dachtsfall unterrichtet.

 

Frage 10:

Die österreichische Kuh war vorschriftsmäßig mittels Ohrmarken gekennzeichnet und in der AMA-Rinderdatenbank angeführt. Die Ohrmarkennummer dieser Kuh scheint auf allen Befunden auf, sodass eine Verwechslung der Proben ausge-schlossen werden kann.

 

Frage 11 bis 13:

Hinsichtlich der betroffenen BSE-Kuh wurden von meinem Ressort keine weiteren Untersuchungen angeordnet, da der positive BSE-Befund bereits von dem deutschen BSE-Referenzlabor bestätigt war. 

 

Frage 14:

Bedingt durch die geographische Lage des Kleinwalsertales (siehe Beantwortung der Frage 1) und die damit verbundenen engen wirtschaftlichen Kontakte zu Deutschland ist das Risiko einer BSE-Erkrankung von Rindern, die vor dem deutschen Verbot der Tiermehlverfütterung (1995) geboren wurden, naturgemäß etwas höher einzuschätzen.

 

Frage 15:

Mit Stand 1. Juni 2005 befanden sich insgesamt noch 234 Rinder, die in den Jahren 1994 - 2001 geboren wurden, auf den Betrieben.

 

Frage 16:

Die Mitteilung von Prof. Schuller wurde im zuständigen Ressort sehr ernst ge­nommen und es wurde rasch mit umfangreichen Maßnahmen reagiert.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Prof. Schuller vom damals zuständigen Bun­desminister mit der gegenständlichen Überprüfung beauftragt wurde.

Dies erfolgte mit dem Ziel, den korrekten Vollzug der Anweisungen des Bundes­ministers hinsichtlich BSE-Überwachung, welche in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Länder erfolgt, zu überprüfen.

 

Frage 17:

Gemäß den Angaben von Prof. Schuller ist diese Möglichkeit nicht auszuschlie­ßen. Aus diesem Grund wurden im zuständigen Ressort rasch umfangreiche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Durchführung von Crosschecks unter Zuhilfe­nahme der AMA-Rinderdatenbank veranlasst.

 

Frage 18:

Es wurden rasch umfangreiche Maßnahmen auf das zitierte Schreiben von Prof. Schuller getroffen. Bereits mit GZ 39.605/207-VII/B/11/2002, veröffentlicht in den Amtlichen Veterinärnachrichten Nr. 1/Jänner 2003 vom 20. Februar 2003, wurde die Durchführung von stichprobenartigen Crosschecks in den Ländern und in den Untersuchungsstellen unter Zuhilfenahme der AMA-Rinderdatenbank angeordnet.

 

Dabei ist die Einhaltung der Untersuchungspflicht seitens der Länder gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt zu kontrollieren. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Untersuchungen nicht durchgeführt werden, sind unverzüglich die erfor­derlichen Maßnahmen zu ergreifen und die Zahl der Kontrollen ist entsprechend zu erhöhen.

 

Die Untersuchungsstellen haben die Kontrolltätigkeit der Länder zu unterstützen, indem auf Anfrage der Länder Kopien von Einsendeformularen, zum Beispiel zwecks Abgleich mit den Schlachtlisten, bereitgestellt werden.

Um die Kontrollen zu vereinfachen und zu automatisieren, wird zur Zeit in Zu­sammenarbeit zwischen AMA und der AGES an einem Pilotprojekt gearbeitet, das die Eintragung der BSE-Untersuchungsergebnisse in die AMA-Rinderdatenbank ermöglichen soll.

 

Ferner ist vorgeschrieben, dass ich, wenn sich im Rahmen der Kontrollen der Länder Anhaltspunkte ergeben, dass untersuchungspflichtige geschlachtete Rinder ent­gegen den Bestimmungen in Verkehr gebracht werden, gemäß der TSE-Kund­machung hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen bin. Weiters ist über die ergriffenen Maßnahmen umgehend schriftlich Bericht zu erstatten.

 

Mit den Landesveterinärdirektoren wurde die Wichtigkeit der Durchführung der Crosschecks ab dem Jahr 2003 jährlich besprochen. In diesem Zusammenhang erfolgten seitens des BMGF auch schriftliche Erinnerungen zur Durchführung der Crosschecks an die Länder.

Die zuletzt stattgefundenen FVO-Kontrollen im September 2004 und April 2005 ergaben seitens der EU keine Beanstandungen betreffend das österreichische Kontrollsystem.

 

Frage 19:

Mit dem Tag der Veröffentlichung der Verfügung (Kundmachung vom 20. Februar 2003) traten die Crosscheck-Maßnahmen in Kraft.

 

Fragen 20 und 21:

Ergeben sich im Rahmen der Kontrollen der Länder Anhaltspunkte, dass unter­suchungspflichtige geschlachtete Rinder entgegen den Bestimmungen in Verkehr gebracht werden, so bin ich gemäß der TSE- Kundmachung hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und es ist über die ergriffenen Maß­nahmen ehestens schriftlich Bericht zu erstatten.

 

Bislang ist dies seitens der Länder nur in einem Fall erfolgt und es wurden ent­sprechende Maßnahmen seitens des Landes gesetzt. Grund für die fehlende Untersuchung war im gegenständlichen Fall, dass aus den Schlachtpapieren
eines aus Tschechien stammenden Rindes ein falsches Geburtsdatum übertragen wurde. Das gegenständliche Tier hatte das untersuchungspflichtige Alter lediglich um ca. ein Monat überschritten, sodass anhand äußerer Merkmale die Fest­stellung der Untersuchungspflicht im Rahmen der Schlachttier-Untersuchung nicht möglich war.

Weiters wurde aus einem anderen Bundesland das Alter des Tieres im Vieh­verkehrsschein jünger (29 Monate) angegeben, als in der AMA-Datenbank
(48 Monate) aufschien.

 

 

 

Frage 22:

Es wurden rasch umfangreiche Maßnahmen auf das zitierte Schreiben von Prof. Schuller getroffen. Bereits mit GZ 39.605/207-VII/B/11/2002, veröffentlicht in den Amtlichen Veterinärnachrichten Nr. 1/Jänner 2003 vom 20. Februar 2003, wurde die Durchführung von Crosschecks in den Ländern und in den Unter­suchungsstellen unter Zuhilfenahme der AMA-Datenbank verpflichtend vor-geschrieben. Die Untersuchungsstellen haben die Kontrolltätigkeit der Länder zu unterstützen, indem auf Anfrage der Länder Kopien von Einsendeformularen, zum Beispiel zwecks Abgleich mit den Schlachtlisten, bereitgestellt werden.

Weiters wurde den Ländern im Jänner 2003 eine Liste über verendete Rinder über 20 Monate, die von der AMA zur Verfügung gestellt wurde, zwecks Er-leichterung der Crosschecks übermittelt.

Ich verweise dazu auch auf meine Ausführungen zu Frage 18.

 

Frage 23:

Gemäß den Angaben der Länder erfolgten bei Unklarheiten betreffend die Untersuchungen behördliche Nachforschungen. Es wurden, gemäß der Angabe der Länder, entsprechende Maßnahmen, wie z.B. die Verhängung von Verwaltungsstrafen, getroffen. Ebenso erfolgten seitens der zuständigen Behörden mündliche und schriftliche Ermahnungen an den verantwortlichen Personenkreis (Tierärzte und Metzger). Einem Betriebsinhaber (nicht untersuchtes gefallenes Rind und infolge weiterer Verwaltungsübertretungen) wurde zum Beispiel der Tierbestand abgenommen und ein Tierhalteverbot per Bescheid ausgesprochen. Tierbesitzer wurden seitens der Länder hinsichtlich der Notwendigkeit einer exakten Altersangabe instruiert.

 

Frage 24:

Bereits mit GZ 39.605/207-VII/B/11/2002, veröffentlicht in den Amtlichen Veterinärnachrichten Nr. 1/Jänner 2003 vom 20. Februar 2003, wurde die Durchführung von stichprobenartig durchzuführenden Crosschecks in den Ländern und in den Untersuchungsstellen unter Zuhilfenahme der AMA-Datenbank angeordnet. Dabei ist die Einhaltung der Untersuchungspflicht seitens der Länder gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt zu kontrollieren.

 

Die Einhaltung der Untersuchungspflicht in den Untersuchungsstellen ist in der Weise zu kontrollieren, dass über einen Zeitraum von mindestens einer Woche pro Jahr entsprechend etwa zwei Prozent der Gesamteinsendungen pro Jahr erfasst werden. Die genannten Untersuchungen wurden seitens der Unter-suchungsstellen sowie im überwiegenden Ausmaß auch seitens der Länder im vorgeschriebenen Ausmaß durchgeführt.

Derzeit läuft die Testphase eines Pilotprojektes betreffend die automatisierte Eintragung der Untersuchungsergebnisse in die AMA-Datenbank. Dies soll die Durchführung der Crosschecks erleichtern.

 

Frage 25:

2003: In jedem Bundesland, bis auf das Burgenland, wurden die vorgeschriebenen Crosschecks durchgeführt.

Keine Abweichungen: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien.

In Kärnten wurden Nachforschungen bei 21 Tieren, darunter auch verendete, durchgeführt.

In der Steiermark wurden bei 28 Rindern (verendete Rinder) seitens der Be­hörden Nachforschungen getätigt: bei 21 davon lagen Befunde vor (falsche Ohrmarkenangaben), zwei Tiere waren in der Datenbank nicht als verendet gemeldet, ein Tier ist auf der Alm verendet und war nicht mehr auffindbar, ein Tier wurde in ein anderes Bundesland verbracht und dort als verendet gemeldet, zwei Tiere wurden der Bezirkshauptmannschaft nicht als verendet gemeldet, ein Rind lebte noch und ein Rind war jünger als 20 Monate.

In Tirol gab es Nachforschungen seitens der Behörden bei 11 (fünf geschlachteten und sechs verendeten) Tieren im ersten Halbjahr und bei zwei Tieren (krank- bzw. notgeschlachtet) im zweiten Halbjahr.

 

2004: In jedem Bundesland, bis auf das Burgenland wurden Crosschecks durchgeführt.

Keine Abweichungen wurden festgestellt in: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg.

In Kärnten wurden bei sieben Schlachtrindern Erhebungen durch Amtstierärzt/inn/en durchgeführt, bei verendeten Rindern bei neun Tieren. Die Fehler waren bedingt durch unrichtige Ohrmarkennummernangaben und Rinder, die in unwegsamem Gelände abgestürzt und erst in skelettiertem Zustand aufgefunden worden sind. In der Steiermark gab es zwei Rinder ohne Verendungsmeldung in der AMA-Datenbank, zwei waren jünger als die Untersuchungspflicht und bei weiteren fünf gab es Befunde, obwohl die Tiere nicht in der Datenliste der AGES enthalten waren.

In Tirol wurden im 1. Halbjahr 2005 bei vier Schlachttieren (unkorrekte Alters­angabe, Entsorgung von Schädel) und bei sechs verendeten Tieren (falsche Altersangabe, schlechter Erhaltungszustand) behördliche Nachforschungen durchgeführt. Im 2. Halbjahr gab es eine deutliche Verbesserung und keine Beanstandungen.

In Wien wurden zwei Rinder untersucht, die jünger als 24 Monate waren.

 

Frage 26:

2001: 1 BSE-Verdachtsfall        (Niederösterreich)

2002: 4 BSE-Verdachtsfälle      (Kärnten, Steiermark, Salzburg, Niederösterreich)

2003: 2 BSE-Verdachtsfälle      (Kärnten, Steiermark)

2004: 2 BSE-Verdachtsfälle      (beide in Kärnten)

 

Frage 27:

Vorweg ist anzumerken, dass zu einem Zeitpunkt, wo gemäß EU-Verordnung die Möglichkeit der Stichprobenuntersuchung für Österreich gegeben war, Österreich auf diese Möglichkeit freiwillig verzichtet hat und anstelle der seitens der EU vorgeschriebenen Untersuchung von 10.000 Tieren pro Jahr freiwillig mehr als 200.000 Tiere untersucht hat.

Eventuelle künftige Änderungen in der Überwachung von BSE innerhalb der europäischen Union haben fundierte wissenschaftliche Bewertungen und Risiko­analysen, z.B. solche seitens der EFSA (European Food Safety Agency) zu be-rücksichtigen. Seitens der Expert/inn/en des Ressorts werden mit Sicherheit nur solche Vorgangsweisen bei der BSE-Überwachung unterstützt, bei denen die Gesundheit der Verbraucher/innen in vollem Umfang gewährleistet ist.

 

Frage 28:

In Anhang X der Verordnung 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sind alle Schnelltests angeführt, die im Rahmen der BSE-Bekämpfung und BSE-Überwachung verwendet werden dürfen. Diese Tests sind daher EU-weit zugelassen. Bei Bedarf wird die Liste gemäß den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen (Validierungen von Tests durch das Gemeinschaftliche Referenz­labor bzw. EFSA-Studien) nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses aktualisiert.

 

Die Eigenschaft „modern“ ist für einen Test weder ein Sensitivitäts-, noch ein Spezifitätskriterium. Alle österreichischen Untersuchungsstellen verwenden einen „zugelassenen“ Test, welcher nicht nur im Rahmen von internationalen und nationalen Ringtests immer wieder auf Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sowie auf Sensitivität und Spezifität überprüft wird. Bei den internationalen Ringtests konnte das österreichische Referenzlabor mit dem in Österreich verwendeten Test bislang ausgezeichnete Ergebnisse erzielen. Die einfache und rasche Durchführung der Tests ist ein selbstverständliches Anliegen aller Unter­suchungsstellen, dies muss jedoch in Einklang mit den weiteren bereits oben genannten Kriterien stehen. Zur Zeit ist die Testmethode in Umstellung begriffen.

 

Fragen 29:

Der in Österreich eingesetzte Prionics Western-Blot ist kein veralteter Test, er gilt als sicher und zuverlässig. Die Testkosten haben sich in der Zeit von 2002 (€ 65,0)  bis 2005 (€ 19,0) stark reduziert.

 

Fragen 30:

Diese Vorhaltungen sind nicht richtig. Die Revision der AGES hat einen umfassenden internen Bericht erstellt, wobei der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung mehrfach ausführlich informiert wurde.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin