3322/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
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BM
für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0075-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3387/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anzeigen und Strafverfahren nach im Ausland begangenen Straftaten (Kindersextourismus)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich schicke voraus, dass in der Verfahrensautomation Justiz ein allfälliger Auslandsbezug einer Straftat (wie etwa in den Fällen des § 64 StGB) nicht gesondert erfasst wird. Die der Beantwortung dieser Anfrage zugrunde liegenden Berichte der staatsanwaltschaftlichen Behörden basieren daher nicht auf Registerdaten des Bundesrechenzentrums, sondern auf der persönlichen Erinnerung der einzelnen Sachbearbeiter.
Zu 1:
|
Staatsanwaltschaft
Salzburg |
3 |
|
Staatsanwaltschaft
Graz |
1 |
|
Staatsanwaltschaft
Eisenstadt |
2 |
Zu 2:
|
Landesgericht
Eisenstadt |
2 |
|
Landesgericht
Salzburg |
3 |
Zu 3 und 4:
|
Staatsanwaltschaft
Eisenstadt |
1 |
|
Landesgericht
Eisenstadt |
1 (§ 412 StPO) |
|
Staatsanwaltschaft
Graz |
1 |
|
Staatsanwaltschaft
Salzburg |
1 |
Zu 5:
|
Jahr |
Verurteilte
|
Verurteilte |
Verurteilte |
Verurteilte |
Verurteilte |
|
1997 |
66 |
149 |
20 |
-- |
-- |
|
1998 |
72 |
180 |
20 |
-- |
-- |
|
1999 |
68 |
133 |
32 |
-- |
-- |
|
2000 |
103 |
121 |
25 |
-- |
-- |
|
2001 |
60 |
112 |
26 |
-- |
-- |
|
2002 |
90 |
99 |
64 |
2 |
-- |
|
2003 |
96 |
97 |
82 |
6 |
-- |
|
2004 |
89 |
75 |
7 |
0 |
|
|
Gesamt |
644 |
994 |
344 |
15 |
0 |
Die in der Tabelle aufscheinenden Zahlen stellen die Gesamtheit der in den jeweiligen Jahren erfolgten Verurteilungen dar. Eine Differenzierung der Verurteilungen aufgrund einer Zuständigkeit nach § 64 StGB bzw. § 65 StGB ist auch anhand der Kriminalstatistik nicht möglich.
Zu 6 und 7:
Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Erhebungen wären mit einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden. Es müsste in alle Akten bzw. Tagebücher zu Strafsachen wegen §§ 206, 207, 207a Abs. 1 und 2, 207b Abs 2 und 3 sowie 215a StGB, die seit dem 1. März 1997 sowie seit dem jeweils späteren Inkrafttreten angefallen sind, Einsicht genommen werden, um zu prüfen, ob ein Fall des § 64 Abs. 1 Z 4a StGB vorliegt und ob sich daraus auch Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verfolgung von Anzeigern ergeben.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser beiden Fragen Abstand nehmen muss.
. Oktober 2005
(Maga. Karin Gastinger)