3329/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0119-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                      

                                                                                                                                      

                                                                                                                                      

                                                                                                                                      

                                                                                                    

                                                                                                                     Wien, 10. Oktober 2005

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3383/J-NR/2005 betreffend Mietenerhöhung der Bundesimmobiliengesellschaft für die Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Die BIG-Mieten für die Universitäten sind wertgesichert und werden laufend auf Basis der bestehenden Mietverträge angepasst. Die Mietverträge beinhalten unterschiedliche Wert-sicherungsvereinbarungen, die Mietzinse werden daher nicht für alle Universitätsliegenschaften zum selben Zeitpunkt und in gleicher Weise geändert, sondern die Anpassung/Erhöhung ist für jede Liegenschaft gesondert zu berechnen.

 

Bis einschließlich 2003 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die BIG-Mieten einschließlich der bis dahin fällig gewordenen Erhöhungen getragen. Zum 1. Jänner 2004 traten die Universitäten anstelle des Bundes in die Mietverträge ein. Bei der Budgetzuteilung 2004 wurden den Universitäten nicht nur die Mieten für 2004 einschließlich der in diesem Jahr eingetretenen Wertsicherung zur Verfügung gestellt, sondern darüber hinaus auch ein Zusatzbetrag zur Abdeckung der in den Folgejahren zu erwartenden weiteren Mieterhöhungen. Der genaue Steigerungsbetrag 2006 wurde dem Ressort bisher noch nicht bekannt gegeben.

 

Ad 2.:

Bei der Festlegung des Globalbetrages 2004 – 2006 wurden die in diesem Zeitraum absehbaren Mieterhöhungen soweit wie möglich berücksichtigt. Weiters sollen die steigenden Mieten auch in den bis Ende  des heurigen Jahres festzulegenden Gesamtbetrag für die Jahre 2007 – 2009 berücksichtigt werden.

 

Ad 3.:

Die Wertsicherung der Mieten ist, wie erwähnt, vertraglich vereinbart und gilt nicht nur für Universitäten und Schulen, sondern für alle Ressorts als Vertragspartner der BIG. Ich werde mich jedoch dafür einsetzen, dass den Universitäten die zur Erfüllung ihrer Mietverpflichtungen erforderlichen Mittel im Rahmen des Globalbudgets auch weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.