3336/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. August 2005 unter der Nr. 3388/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Bundesförderung für Schloß Herberstein und deren ordnungsge-
mäße Verwendung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1.2.3 und 7:

Nur die Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG erhielt aus Mitteln
des Bundeskanzleramtes im Jahre 2003 für die Errichtung des „Gironcoli Museums"
eine Förderung in der Höhe von € 1 Mio. und im Jahr 2004 für den Transport der
Werke von Bruno Gironcoli von Wien nach Herberstein eine Förderung in der Höhe
von € 70.000,-- Für andere Zwecke erhielt das Schloß Herberstein von meinem Res-
sort keine Förderungen und es wurden auch keine weiteren Zusagen gemacht.

Die Förderungen erfolgten jeweils zu den üblicherweise vom Bundeskanzleramt fest-
gelegten Bedingungen, wie etwa

         unverzügliche und umfassende Meldepflichten bei Änderungen der Rechtsform
des Förderungswerbers oder Änderungen bzw. Verzögerungen bei der Projekt-
durchführung,

         Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung

         Rückforderungstatbestände

Zu den Frage 4 bis 6:

Im und für das Jahr 2005 wurden keine Förderungszusagen gemacht, sodaß auch

keine Überweisung vom Förderungsmittel erfolgte.

Die in der Beantwort zu den Fragen 1 bis 3 und 7 angeführten Förderungsmittel
wurden bereits in den Jahren 2003 und 2004 zur Gänze angewiesen.

Zu Frage 8:

Seitens meines Ressorts erging an die „Herberstein'sche Kunstsammlung Herber-
stein OEG" keine Förderung.

 

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Diese Fragen betreffen über die oben angegebenen Förderungen hinaus keinen Ge-
genstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes. Ich verweise auf die Anfrage-
beantwortungen der Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (3389/J), Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (3390/J), Bildung, Wissenschaft und
Kultur (3391/J) sowie Finanzen (3392/J).

Zu den Fragen 12 bis 15 und 19:

Ich kann nur im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches Auskunft geben. Generell
wird in dem vorgegebenen Formular für den Förderungsantrag vom Förderungswer-
ber die Angabe verlangt, wie das zu fördernde Projekt insgesamt finanziert wird.

Laut Förderungsantrag für die Errichtung des „Gironcoli Museums" und für den
Transport der Skulpturen von Wien nach Herberstein, war eine Förderung seitens
des Bundes nur beim Bundeskanzleramt beantragt worden.

Bei der Abrechnung von Förderungen durch Vorlage von Originalbelegen ist zur Ver-
meidung von Doppelförderungen vorgesehen, daß die beim Bundeskanzleramt vor-
gelegten Originalbelege mit einem Förderungsvermerk gekennzeichnet werden. Da-
durch soll eine Doppelförderung durch Vorlage ein und desselben Originalbeleges
bei einem anderen Förderungsgeber vermieden werden.

Weiters wird bei der Abrechnung auf deren Schlüssigkeit in Bezug auf den Förde-
rungszweck besondere Aufmerksamkeit gelegt.

Für die Förderung in Höhe von € 70.000,--, betreffend die Transportkosten wurden
die Originalbelege vorgelegt und wie es im Bundeskanzleramt üblich ist, entwertet.

Der Förderungsnehmer hat zum Nachweis der Förderung eine von einem Wirt-
schaftsprüfer erstellte Bilanz für die Kalenderjahre 2003 und 2004 und eine voll-
ständige und detaillierte Einnahmen-/Ausgabenaufstellung vorzulegen. Da bis dato
die zu übermittelnden Nachweisunterlagen noch nicht vollständig eingelangt sind,
kann hinsichtlich der Förderung des „Gironcoli Museums" noch keine Aussage ge-
troffen werden.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Das Bundeskanzleramt hat keinen Vertreter in den Unternehmen von Schloß Herber-
stein und daher auch keine Einsicht in deren laufenden finanziellen Vorgänge.

 

Zu Frage 20:

Die Förderungszusage des Bundeskanzleramtes wurde der Herberstein Tier- und
Naturpark Schloß Herberstein OEG gewährt. Sofern sich Rückzahlungsansprüche
aus dem Titel der nicht ordnungsgemäßen Verwendung ergeben sollten, werden
diese selbstverständlich geltend gemacht, unabhängig davon, ob Andrea Herberstein
auswandert oder nicht.