3336/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. August 2005 unter
der Nr. 3388/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Bundesförderung für Schloß
Herberstein und deren ordnungsge-
mäße Verwendung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1.2.3 und 7:
Nur die Herberstein Tier- und Naturpark
Schloß Herberstein OEG erhielt aus Mitteln
des Bundeskanzleramtes im Jahre 2003 für die Errichtung des „Gironcoli
Museums"
eine Förderung in der Höhe von € 1 Mio. und
im Jahr 2004 für den Transport der
Werke von Bruno Gironcoli von Wien
nach Herberstein eine Förderung in der Höhe
von € 70.000,-- Für andere Zwecke erhielt das Schloß Herberstein von
meinem Res-
sort keine Förderungen und es wurden auch keine weiteren Zusagen gemacht.
Die Förderungen erfolgten jeweils zu den üblicherweise vom
Bundeskanzleramt fest-
gelegten Bedingungen, wie etwa
•
unverzügliche und umfassende Meldepflichten bei
Änderungen der Rechtsform
des Förderungswerbers oder Änderungen bzw. Verzögerungen bei der Projekt-
durchführung,
•
Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung
•
Rückforderungstatbestände
Zu den Frage 4 bis 6:
Im und für das Jahr 2005 wurden keine Förderungszusagen gemacht, sodaß auch
keine Überweisung vom Förderungsmittel erfolgte.
Die in der Beantwort zu den Fragen 1
bis 3 und 7 angeführten Förderungsmittel
wurden bereits in den
Jahren 2003 und 2004 zur Gänze angewiesen.
Zu Frage 8:
Seitens meines Ressorts erging an die
„Herberstein'sche Kunstsammlung Herber-
stein
OEG" keine Förderung.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Diese Fragen betreffen über die oben angegebenen
Förderungen hinaus keinen Ge-
genstand der Vollziehung des
Bundeskanzleramtes. Ich verweise auf die Anfrage-
beantwortungen der Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (3389/J),
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(3390/J), Bildung, Wissenschaft und
Kultur (3391/J) sowie Finanzen
(3392/J).
Zu den Fragen 12 bis 15 und 19:
Ich kann nur im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches
Auskunft geben. Generell
wird in dem
vorgegebenen Formular für den Förderungsantrag vom Förderungswer-
ber die Angabe verlangt, wie das zu fördernde Projekt insgesamt finanziert
wird.
Laut Förderungsantrag für die
Errichtung des „Gironcoli Museums" und für den
Transport
der Skulpturen von Wien nach Herberstein, war eine Förderung seitens
des Bundes nur beim
Bundeskanzleramt beantragt worden.
Bei der Abrechnung von Förderungen durch Vorlage von
Originalbelegen ist zur Ver-
meidung von Doppelförderungen vorgesehen, daß die beim Bundeskanzleramt vor-
gelegten Originalbelege mit einem Förderungsvermerk gekennzeichnet werden. Da-
durch soll eine Doppelförderung durch
Vorlage ein und desselben Originalbeleges
bei einem anderen Förderungsgeber vermieden
werden.
Weiters wird bei der
Abrechnung auf deren Schlüssigkeit in Bezug auf den Förde-
rungszweck
besondere Aufmerksamkeit gelegt.
Für die Förderung in Höhe von €
70.000,--, betreffend die Transportkosten wurden
die Originalbelege
vorgelegt und wie es im Bundeskanzleramt üblich ist, entwertet.
Der Förderungsnehmer
hat zum Nachweis der Förderung eine von einem Wirt-
schaftsprüfer erstellte Bilanz für die Kalenderjahre 2003 und 2004 und eine
voll-
ständige
und detaillierte Einnahmen-/Ausgabenaufstellung vorzulegen. Da bis dato
die
zu übermittelnden Nachweisunterlagen noch nicht vollständig eingelangt sind,
kann
hinsichtlich der Förderung des „Gironcoli Museums" noch keine Aussage ge-
troffen
werden.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Das Bundeskanzleramt hat keinen
Vertreter in den Unternehmen von Schloß Herber-
stein und daher auch
keine Einsicht in deren laufenden finanziellen Vorgänge.
Zu Frage 20:
Die Förderungszusage
des Bundeskanzleramtes wurde der Herberstein Tier- und
Naturpark
Schloß Herberstein OEG gewährt. Sofern sich Rückzahlungsansprüche
aus
dem Titel der nicht ordnungsgemäßen Verwendung ergeben sollten, werden
diese
selbstverständlich geltend gemacht, unabhängig davon, ob Andrea Herberstein
auswandert oder nicht.