3339/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0108-I/4/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3392/J vom 11. August 2005 der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Da nach dem Bundesministeriengesetz derartige Förderungen nicht in den Aufgabenbereich meines Ressorts fallen, sind aus den Mitteln des Bundesministeriums für Finanzen im genannten Zeitraum auch keine Förderungen an den Tier- und Naturpark Schloss Herberstein bzw. seine Begleiteinrichtungen einschließlich Kunstsammlung erfolgt.

 

Daher erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2. bis 8.

 

 

 

Zu 9. bis 11.:

Über weitere Bundesförderungen kann ich lediglich auf Basis der Zuständig­keit meines Ressorts im Bereich der Haushaltsverrechnung Auskunft geben. Eigene Voranschlagsposten im Sinne des § 48 Abs. 5 BHG sind für jene Förderungen zu errichten, bei deren Zusage im Einzelfall eine nach außen hin rechtsverbindliche Verpflichtung von insgesamt mehr als 300.000 Euro Nennwert begründet wird.

 

Infolge dessen können bei Durchsicht der Bundesvoranschläge sowie der Förderungsberichte – die im übrigen auch dem Parlament vorliegen - für den angefragten Zeitraum nur jene Förderungen dem Themenkreis "Herberstein" zugeordnet werden, für die eine eigene Voranschlagspost errichtet wurde.

 

Aus dem jeweiligen Teilheft (Kapitel 13 „Kunst“) der Bundesvoranschläge 2005 und 2006 sowie aus dem Förderungsbericht 2003 und dem Förderungsbericht 2004, der derzeit vom Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ressorts erstellt wird, ergibt sich, dass die Schloss Herberstein OEG im Jahr 2003 eine Förderung in Höhe von 1 Million Euro sowie im Jahr 2004 weitere 70.000 Euro jeweils als Investitionszuschuss für die Sanierung der Ausstellungsräume "Bruno Gironcoli" erhalten hat - somit für die Jahre 2003/04 insgesamt 1.070.000 Euro.

 

Die Zuständigkeit für die Vergabe und Abrechnung der genannten Förderungen einschließlich ihrer Rückerstattung bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung liegt beim Bundeskanzleramt.

 

Zu 12. bis 20.:

Wie bereits erwähnt ist im Zusammenhang mit den gegenständlichen Förderungen keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen

keine Angaben machen kann bzw. die Kompetenzen für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel und die Geltend­machung allfälliger Rückforderungsansprüche bei den fördernden Ressorts liegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen