3339/AB XXII. GP Eingelangt am
11.10.2005 BM für
Finanzen Anfragebeantwortung |
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GZ BMF-310205/0108-I/4/2005 Herrn
Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas
Khol Parlament 1017 Wien |
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3392/J vom 11. August 2005 der Abgeordneten Heinz
Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Bundesförderungen für Schloss
Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Da nach dem Bundesministeriengesetz
derartige Förderungen nicht in den Aufgabenbereich meines Ressorts fallen, sind
aus den Mitteln des Bundesministeriums für Finanzen im genannten Zeitraum auch
keine Förderungen an den Tier- und Naturpark Schloss Herberstein bzw. seine
Begleiteinrichtungen einschließlich Kunstsammlung erfolgt.
Daher erübrigt sich die Beantwortung
der Fragen 2. bis 8.
Zu 9. bis 11.:
Über weitere Bundesförderungen kann ich
lediglich auf Basis der Zuständigkeit meines Ressorts im Bereich der
Haushaltsverrechnung Auskunft geben. Eigene Voranschlagsposten im Sinne des §
48 Abs. 5 BHG sind für jene Förderungen zu errichten, bei deren Zusage im
Einzelfall eine nach außen hin rechtsverbindliche Verpflichtung von insgesamt
mehr als 300.000 Euro Nennwert begründet wird.
Infolge dessen können bei Durchsicht
der Bundesvoranschläge sowie der Förderungsberichte – die im übrigen auch dem
Parlament vorliegen - für den angefragten Zeitraum nur jene Förderungen dem
Themenkreis "Herberstein" zugeordnet werden, für die eine eigene
Voranschlagspost errichtet wurde.
Aus
dem jeweiligen Teilheft (Kapitel 13 „Kunst“) der Bundesvoranschläge 2005 und
2006 sowie aus dem Förderungsbericht 2003 und dem Förderungsbericht 2004, der
derzeit vom Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ressorts
erstellt wird, ergibt sich, dass die Schloss Herberstein OEG im Jahr 2003 eine
Förderung in Höhe von 1 Million Euro sowie im Jahr 2004 weitere 70.000 Euro
jeweils als Investitionszuschuss für die Sanierung der Ausstellungsräume
"Bruno Gironcoli" erhalten hat - somit für die Jahre 2003/04
insgesamt 1.070.000 Euro.
Die
Zuständigkeit für die Vergabe und Abrechnung der genannten Förderungen
einschließlich ihrer Rückerstattung bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung liegt
beim Bundeskanzleramt.
Zu 12. bis 20.:
Wie bereits erwähnt ist im Zusammenhang
mit den gegenständlichen Förderungen keine Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich zu
diesen Fragen
keine Angaben machen kann bzw. die
Kompetenzen für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel
und die Geltendmachung allfälliger Rückforderungsansprüche bei den fördernden
Ressorts liegen.
Mit freundlichen Grüßen