3373/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0040-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

Wien, 17. November 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3430/J-NR/2005 betreffend Aufkündigung des 50:50 Finanzierungsschlüssels für den Wiener U-Bahn-Ausbau seitens des Bundes, die die Abgeordneten Gaál und GenossInnen am 21. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil 

Ich habe mich in meinen Aussagen nicht grundsätzlich gegen eine Mitfinanzierung des Bundes beim U-Bahn-Ausbau ausgesprochen. Meine Haltung in diesem Zusammenhang ist jene, dass Infrastrukturen für Stadtverkehre als auch für Regionalverkehre durch den Bund gleich zu behandeln sind. Ich konnte erreichen, dass der Finanzierungsschlüssel für die Privatbahnförderung ebenso im Verhältnis 50 : 50 erhalten bleibt, wie er auch für die 3. Bauphase beim geltenden Vertrag bis zum Jahr 2010 bleiben wird. Ich sehe daher keinen Grund für die durch die Stadt Wien losgetretene Diskussion in dieser Frage.

 

 

Frage 1:

Planen Sie künftig den Finanzierungsschlüssel von 50:50, für den U-Bahn-Ausbau in Wien, zu verändern?

a) Wenn ja, in welcher Weise und warum?

b) Wenn nein, warum kündigen Sie diese „Absicht“ im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ an?

 

Antwort:

Wie bereits erwähnt, gibt es einen geltenden Vertrag über die Finanzierung der 3. Bauphase, der bis 2010 läuft. Darüber hinaus besteht weder ein Plan künftig den Finanzierungsschlüssel zu ändern, noch besteht ein Plan ihn gleich zu lassen. Verhandlungen für eine weitere Bauphase mit einem medialen Rundumschlag gegenüber dem Bund zu beginnen, wie dies seitens der Vertreter der Stadt Wien erfolgte, legt zwangsläufig nahe, sich über einen künftigen Finanzierungsschlüssel Gedanken zu machen.

 

Frage 2:

Werden Sie die Verantwortung für einen allfälligen Stopp der Investitionstätigkeit im Bereich des U-Bahn-Ausbaus, inklusive aller Konsequenzen für die Bauwirtschaft, übernehmen?

a) Wenn ja, in welcher Weise?

b) Wenn nein, wer soll diese finanzielle Verantwortung übernehmen?

 

Antwort:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat keinerlei Einfluss auf die Investitionstätigkeit der Stadt Wien.

 

Frage 3:

Warum äußern Sie sich, als nicht für Finanzierungsfragen zuständiges Regierungsmitglied, über die Finanzierung des U-Bahn-Ausbaus in Wien?

 

Antwort:

Das Verkehrsressort ist insofern mit dieser Thematik befasst, als die budgetäre Bedeckung und die budgetäre Abwicklung dieser Finanzierungsbeiträge meinem Ressort obliegen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen