3378/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0039-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3418/J-NR/2005 betreffend Übersiedelung der ÖBB
Holding AG, der ÖBB Dienstleistungs GmbH und der ÖBB Immobilienmanagement GmbH
in den Wienerberger Twin Tower, die die Abgeordneten Ruth Becher und
GenossInnen am 19. September 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu Ihren Fragen
Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, die MitarbeiterInnen der ÖBB Holding AG, der ÖBB Dienstleistungs GmbH und der ÖBB Immobilienmanagement GmbH in den Twin Tower bzw. den Vienna Business Park zu übersiedeln?
Halten Sie es nicht für eine schiefe Optik, wenn mit der ÖBB Holding AG, der ÖBB Dienstleistungs GmbH und der ÖBB Immobilienmanagement GmbH ausgerechnet drei ÖBB-Gesellschaften in einem Gebäudekomplex ihre Büros beziehen, der von Wienerberger gemeinsam mit der Immofinanz entwickelt sowie finanziert wurde und der Chef des Baustoffkonzerns, Wolfgang Reithofer, nicht nur Aufsichtsratsvorsitzender der ÖBB Holding AG und der ÖBB Immobilienmanagement GmbH sondern gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglied einer Tochergesellschaft der Immofinanz, der Immoeast Immobilien Anlagen AG, ist?
Welche monatlichen Mietkosten entstehen für die Anmietung der Räumlichkeiten im Twin Tower und Vienna Business Park?
Wie viele Quadratmeter Bürofläche werden angemietet und wie hoch sind die monatlichen Betriebskosten pro Quadratmeter Bürofläche?
Werden von den ÖBB Investitions-Cash-Zuschüsse für die Räume geleistet, wenn ja in welcher Höhe?
Wurden anhand von betriebswirtschaftlichen Berechnungsmethoden Bruttomietkosten (inklusive Betriebskosten) je Arbeitsplatz und Monat bezogen auf die Büroflächen eine Effektivmiete je Quadratmeter und Monat errechnet und diese mit den derzeitigen Kosten verglichen? Wenn ja, wie fiel dieser Vergleich in Zahlen aus?
Wie lautet der Flächenschlüssel in Quadratmeter je APL bei beiden Standorten im Vergleich zum derzeitigen Standort?
Auf welche Höhe belief sich die monatliche Miete für die Büroräumlichkeiten in der ursprünglichen Dependance in der Elisabethstraße 9 im 1. Wiener Gemeindebezirk?
Wie hoch war die benutzte Bürofläche und in welcher Höhe entstanden monatlich Betriebskosten pro Quadratmeter Bürofläche?
Wurde der ÖBB die Anmietung der Immobilie Twin Tower und Vienna Business Park von einem Immobilienmakler vermittelt?
Wenn ja, wann und von wem erfolgte die Vermittlung der Anmietung der beiden Immobilien am Wienerberg?
Wie hoch war die hierfür in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision?
Bei Verneinung von Frage 10: Wie sonst wurden der ÖBB die freistehenden Büroräumlich-
keiten im Twin Tower und Vienna Business Park bekannt?
Wann und von wem wurden der ÖBB die Büroräumlichkeiten als Vermietungsobjekt präsentiert?
Wer wurde mit der Übersiedelung der Büros der ÖBB Holding AG, der ÖBB Dienstleistungs GmbH sowie der ÖBB Immobilienmanagement GmbH beauftragt, wer fungiert als Übersiedelungskoordinator?
Mit welchen Kosten ist die Umsiedelung der unter 3. angeführten Büros verbunden?
Fallen einmalige Umzugsinvestitionen an? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wurden Alternativprojekte überprüft? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?
Trifft es zu, dass die Immobilie in der Elisabethstraße 9 in den Jahren 2003, 2004 und erst kürzlich einem Umbau auf der Vorstandsetage unterzogen wurde?
Wenn ja, wie hoch waren hierfür die Kosten?
Welche Verwertungspläne gibt es hinsichtlich der Immobilie in der Elisabethstraße 9 und wer wurde mit der Verwertung beauftragt?
darf ich grundsätzlich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90
erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die
Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle
Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu
verlangen.
Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments
hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B.
Anteilsrechte in der Hauptversammung einer AG) und auf die
Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der
Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie muss grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB
mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit 1.1.1993) und in dessen
Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.
Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne
Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Maßnahmen der
unternehmensinternen Organisation obliegen daher ausschließlich den
Entscheidungen des Managements der ÖBB. Demgemäß darf durch den Bundesminister
kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden.
Die von mir mit der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage befasste
ÖBB-Holding AG nahm dazu wie folgt Stellung:
„Auf Grund der vom ÖBB-Konzern angestrebten Standortkonzentration wurde
eine Evaluierung durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Flächen für rund 600 Mitarbeiter
und dem Abwägen aller wirtschaftlichen vernünftigen Lösungen wurde die
Übersiedlung in die am Wienerberg befindlichen Büros des Vienna Twin Towers
bzw. des Vienna Business Parks vorgenommen.
Wir dürfen Ihnen versichern, dass auf die Wirtschaftlichkeit ein
besonderes Augenmerk gelegt wurde und sowohl die Situation in der
Elisabethstraße 9 als auch ausreichend Alternativprojekte geprüft wurden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus aktienrechtlichen Gründen keine
weiteren Details bekannt geben können.“
Mit freundlichen Grüßen