339/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 325/J betreffend
weltweites totales USA-Überwachungsprojekt "Information Awareness Office" (IAO) -
Auswirkungen auf Österreich und Europa, welche die Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Das Thema ist aus den Medien bekannt.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Ein "Überwachungsprojekt der USA" stellt grundsätzlich keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dar. Österreich
ist in keiner Weise involviert, weshalb Überlegungen darüber, gegen welche
Rechtsnormen eine Teilnahme verstoßen würde, aus Gründen der
Verwaltungseffizienz nicht angestellt werden.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Bei der Informationssuche im Internet ist es vielfach unvermeidlich, im Zuge einer
Recherche auch auf personenbezogene Daten zu stoßen.

Auch eine gezielte Suche nach personenbezogenen Daten kommt im Bereich der
Verwaltung vor, wie zB. die Suche nach einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
mit einem Ansprechpartner.

Antwort zu den Punkten 14 bis 17 der Anfrage:

Diese Informationen können dem öffentlich zugänglichen Datenverarbeitungsregister
jederzeit entnommen werden.

Eine Regelung hängt vom Gegenstand des Verarbeitungszwecks oder auch des
Übermittlungszwecks ab. Die jeweiligen Voraussetzungen für einen Zugriff hängen
von der gesetzlichen Regelung ab, die Rechtsgrund der Übermittlung ist.


Folgende Datenanwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
sind unter der DVR-Nummer 0037257 beim Datenverarbeitungsregister für die Zent-
ralleitung gemeldet:

•    INGENIEURREGISTER

Neumeldung vom 20. Februar 1986

•    TILGUNGSPLÄNE FÜR WOHNBAUDARLEHEN
Neumeldung vom 11. März 1986

•    ERFASSUNG DER AN DEN HERRN BUNDESMINISTER GERICHTETEN
POST
Neumeldung vom 23. Juli 1986

•    SPEICHERUNG VON KONTROLLKURZBERICHTEN
Neumeldung vom 22. Oktober 1986

•    EINSICHT IN DEN GRENZKATASTER UND GRUNDBUCHABFRAGE DER
ADV
Neumeldung vom 16. Jänner 1987

•    HILFSMITTEL ZUR INNEREN ORGANISATION FÜR DIE ABWICKLUNG VON
BUNDESHOCHBAUTEN
Neumeldung vom 8. Oktober 1989

•    HILFSMITTEL FÜR DIE ABWICKLUNG VON BUNDESHOCHBAUTEN
Neumeldung vom 15. Jänner 1982

•    HILFSMITTEL ZUR EVIDENTHALTUNG VON LIEGENSCHAFTSDATEN UND
ZUR ABWICKLUNG VON NUTZUNGSENTGELTZAHLUNGEN
Neumeldung vom 18. Mai 1984

•    TELEFONBUCHERSTELLUNG (intern)
Neumeldung vom 20. Februar 1989

•    EINLADUNG FÜR PRESSEKONFERENZEN DES BUNDESMINISTERS UND
DES BUNDESMINISTERIUMS
Neumeldung vom7. Februar 1990

•    KANZLEIINFORMATIONSSYSTEM (KIS)
Neumeldung vom 29. Juli 1993


•    ARBEITSZEITVERWALTUNG

Neumeldung vom 25. März 1994

•    VERWALTUNG DER DIENSTREISEN
Neumeldung vom 28. Oktober 1994

•    VOLLZIEHUNG GEMEINSCHAFTLICHER AUSSENWIRTSCHAFTLICHER
MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DER EINFUHR VON WAREN
Neumeldung vom 8. Februar 1995

•    DATEI FÜR EU-WETTBEWERBSVERFAHREN
Neumeldung vom 6. Juni 1995

•    VOLLZIEHUNG DER ERDÖLSTATISTIK-VERORDNUNG 1995
Neumeldung vom 17. Juli 1995

•    ZENTRALES GEWERBEREGISTER
Neumeldung vom 7. Dezember 1995

•    MELDUNG ÜBER DAS ROHÖLPREISREGISTER
Neumeldung vom 13. Dezember 1996

•    ERFASSUNG DER MONATLICHEN MELDUNGEN ÜBER ERDÖLIMPORTE
UND PFLICHTNOTSTANDSRESERVEN
Neumeldung vom 13. Dezember 1996

•    AUSSENWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN AUF DEM EISEN- UND
STAHLSEKTOR
Neumeldung vom 30. Dezember 1996

•    AUSSENWIRTSCHAFTLICHEN MASSNAHMEN-AUTONOME
EINFUHRKONTINGENTE VR CHINA
Neumeldung vom 30. Dezember 1996

•    AUSSENWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN-AUTONOME
EINFUHRKONTINGENTE TEXTIL-NACHFOLGESTAATEN
Neumeldung vom 30. Dezember 1996

•    AUSSENWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN-EINFUHR-ÜBERWACHUNGS-
POSITIONEN VR CHINA
Neumeldung 30. Dezember 1996

•    VERANSTALTUNGSVERZEICHNIS
Neumeldung vom 27. Feber 1998


•    VERWALTUNG DER AUSFUHRANTRÄGE
Neumeldung vom 28. Mai 1998

•    VERWALTUNG DER AUDITOREN SOWIE DER AKKREDITIERTEN PRÜF-,
ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSTELLEN
Neumeldung vom 3. Juli 1998

•    VERSENDUNG VON PUBLIKATIONEN
Neumeldung vom 13. Dezember 1999

•    VERWALTUNG VON DATEIEN IM BEREICH VON EXPORTFÖRDERUNGEN
Neumeldung vom 20. Dezember 1999

•    EVIDENTHALTUNG DER MITGLIEDERDATEN FÜR DIE ENTSENDUNG IN
DEN BEIRAT FÜR DIE STATISTIK DES AUSSENHANDELS
Neumeldung vom 5. Juli 2001

•    ZUTRITTSKONTROLLVERWALTUNG REGIERUNGSGEBÄUDE
Neumeldung vom 23. Juli 2001

•    ZENTRALE DATEI FÜR DIE STATISTISCHE AUSWERTUNG DER

SCHWERPUNKTAKTION "SICHERHEIT UND GESUNHEITSSCHUTZ IN

BÄCKEREIEN"

Neumeldung vom 12. November 2001

•    UNFALLSTATISTIK-AUSWERTUNG DER UNFALLSTATISTIK FÜR DEN
ÖSTERREICHSCHEN BERGBAU
Neumeldung 7. März 2002

•    INFORMATIONSSICHERHEITSGESETZ

Neumeldung vom 17. März 2003 (in Bearbeitung)

Gewerberegister und Grundbuchdatenbank sind öffentliche Register und somit auch
für Nichtbehörden abfragbar.

Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:

Eine Übermittlung ist nur auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen, die sich
aus dem Gemeinschaftsrecht oder aus völkerrechtlichen Verträgen ergeben, zu-


lässig. Welche Daten übermittelt werden können, ist aus den Meldungen beim
Datenverarbeitungsregister im Detail ersichtlich.