34/AB XXII. GP
Eingelangt am: 14.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 23/J-NR/2003
betreffend Übersiedlung des
Patentamtes, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und FreundInnen am 23.
Jänner 2003 an
meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1,3 bis 11,16 und
17:
Aus welchen Gründen soll das Patentamt seinen Standort
wechseln?
Wie viele Quadratmeter umfasst derzeit die Fläche des
Patentamtes?
Wie viele Quadratmeter wird es in Zukunft in der Dresdner
Straße zur Verfügung haben?
Aus welchen Gründen wurde die Dresdner Straße als neuer
Standort gewählt?
Sollen alle Standorte des Patentamtes im neuen Objekt
zusammengeführt werden? Wenn nicht,
warum nicht?
Wurden Erkundigungen eingezogen, ob ein bundeseigenes
Gebäude der BIG ebenfalls als neuer
Standort in Frage kommen könnte? Wenn nicht, warum nicht?
Wie hoch sind die derzeitigen Quadratmeterpreise der Miete?
Wie hoch sind die künftigen Quadratmeterpreise der Miete?
Wie hoch sind derzeit die Betriebskosten?
Wie hoch werden sie in Hinkunft nach einer Übersiedlung
sein?
Wie hoch sind die Übersiedlungskosten?
Erfolgte eine Ausschreibung der Übersiedlung, wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Das österreichische Patentamt ist seit 1945 in einem 1884
errichteten historischen Gebäude mit
Standort in 1010 Wien, Kohlmarkt - im Rahmen eines auf das Hauptgebäude bezogenen
Mietver-
trages mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sowie wegen Platzmangels im
Laufe der Zeit
im Nachbargebäude 1010 Wien, Wallnerstraße erforderlich gewordener insgesamt 9
zusätzlicher
Mietverträge mit einem Privaten - auf insgesamt rd. 12.500 m2 zu jährlichen
Raum-Mietkosten (für
verrechnete rd. 10.600 m2, unmöbliert) von rd. 1,5 Mill. € und zu jährlichen
Betriebskosten von
rd.0,1 Mill. €, zusammen jährlich mehr als
1,6 Mill. €, (sämtliche Angaben ohne USt) unterge-
bracht. Ein darüber hinaus für den durch die Patentgesetz-Novelle 1992
geschaffenen teilrechts-
fähigen Bereich des Patentamtes (der nach kaufmännischen Grundsätzen außerhalb
des Bundes-
haushaltes selbständig wirtschaftlich agiert und sich aus Entgelten
privater Dritter für Service- und
Informationsleistungen finanziert) bestehender und auch von ihm zu
finanzierender Raumbedarf
(zentrales Kundencenter im Einzugsbereich des Erdgeschosses sowie räumlich
nahegelegene
Zusammenfassung dieses Bereiches) konnte am Standort 1010 Wien, Kohlmarkt bis
dato nur
unzulänglich bzw. überhaupt nicht abgedeckt werden.
Die ungünstigen Kennzahlen der Unterbringung in 1010 Wien,
Kohlmarkt, und die fehlende
Steuerung der Raumkosten- und nutzung sind dem Grunde nach bereits seit dem
Jahre 1999 be-
kannt, zumal sich ein vom damaligen Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten be-
auftragter Unternehmensberater damit ansatzweise beschäftigt, aber noch keine
konkreten
Empfehlungen ausgesprochen hat.
Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 kam das
Österreichische Patentamt in die
Zuständigkeit des bmvit, dessen Innenrevision ebenfalls auf das ungünstige
Kosten-Nutzen-
Verhältnis der in einer der teuersten Lagen Österreichs gelegenen, für die
Zwecke des
österreichischen Patentamtes nur suboptimal geeigneten, Unterbringung
hingewiesen hat.
Im Rahmen eines 2001 erteilten
weiterführenden Organisationsberatungsauftrages zur Gesamt-
reform
des österreichischen Patentamtes wurde ebenfalls auf die für die spezifischen
Zwecke des
österreichischen Patentamtes unzweckmäßigen räumlichen Gegebenheiten, den
dementsprechend ungünstigen Raumnutzungskoeffizienten, das darauf beruhende
ungünstige
Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Opportunitätskosten (Mehrerlös bei
Vermietung zu einem
dieser besten Innenstadtlage entsprechendem marktkonformen Mietzins)
hingewiesen und konkret
empfohlen, „durch die Verlegung des Standortes des Patentamtes vom I.Bezirk in
die mittlere
Stadtlage von Wien" sowie durch „Zusammenlegung der Büro- und
Lagerflächen" und „ein neues
Raumkonzept" die „Arbeits- und Ablaufqualität erheblich zu steigern und
Raumkosten zu sparen".
Nach entsprechender grundsätzlicher Klärung mit der Leitung
des österreichischen Patentamtes
wurde im Jahr 2002 eine Erhebung einer möglichen neuen Unterbringung für das
österreichische
Patentamt eingeleitet, wobei deren innere Raumeinteilung noch frei gestaltbar
und auch für
spätere Änderungen flexibel sein sollte. Die BIG hatte ein diesen und den
weiteren spezifischen
(aufgrund des besonders umfangreichen Aktenmaterials: insbesondere statischen)
Erfordernissen
dieser Dienststelle entsprechendes Objekt nicht unmittelbar verfügbar und hätte
ein solches erst
mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand
errichten müssen.
Aufgrund einer entsprechend umfassenden Markterhebung wurde
als Billigst- bzw. Bestbieter eine
- sämtlichen vom österreichischen Patentamt definierten Anforderungen
entsprechende - Unter-
kunft in 1200 Wien ermittelt, welche wegen der optimalen Raumnutzbarkeit eine
einheitliche und
geschlossene Unterbringung der Bundesdienststelle an einem einzigen Standort
auf insgesamt
rd. 10.700 m2 (davon rd. 2.000 m2 Archivraum im Keller) zu jährlichen
Raum-Mietkosten von rd.
1,3 Mill. € und jährlichen Betriebskosten von rd. 0,2 Mill. € (inkl.
nunmehriger Klimatisierung),
zusammen sohin jährlich rd. 1,5 Mill. € , ermöglicht.
Mein Amtsvorgänger hat daher im
Dezember 2002 nach Abwägung der mit einer derartigen Maß-
nahme
verbundenen Vor- und Nachteile im Hinblick auf das künftig erheblich bessere
Kosten-
Nutzen-Verhältnis die umgehende Stadtortverlegung des Patentamtes sowie im
Hinblick auf die
unverzügliche Lukrierung der Kosten- und
Raumvorteile die mit Mai 2003 ehestmögliche Übersied-
lung angeordnet.
Die Zweckmäßigkeit ergibt sich daher schon allein daraus,
dass - selbst wenn die mit rd.
250.000 € geschätzten Kosten der Übersiedlung (Auswahl der
Speditionsunternehmung und
Haftung für diese durch den Vermieter) oder
sonstiger im Zusammenhang mit dem Neubezug die-
ser Unterbringung nur einmalig anfallender Kosten auf die Laufzeit der
Miete überrechnet und
nicht schon vorher ganz oder teilweise abgegolten werden - die jährlichen
Aufwendungen für
Raummiete und Betriebskosten zusammen jedenfalls wirtschaftlicher sind als dzt.
am Standort
1010 Wien, Kohlmarkt, was sowohl auf den um rd. 15%
geringeren Raumbedarf aufgrund der
besseren Raumnutzbarkeit als auch auf die günstigeren durchschnittlichen
Raum-Mietkosten pro
m2 der neuen Unterbringung (€ 10,38 anstatt
€ 11,76 für die bisher verrechnete Fläche) zurückzu-
führen ist. Hiezu kommt, dass diese aus dem vom Patentamt als
Bundesdienststelle abge-
schlossenen Mietvertrag erwachsenden
(geringeren) jährlichen Raum-Mietkosten vom teilrechts-
fähigen Bereich des Patentamtes entsprechend dem noch im Detail zu
ermittelnden Ausmaß der
Raummitbeanspruchung anteilig refundiert werden, sodass dem Bundeshaushalt eine
um etwa
weitere 10% geringere Belastung erwachsen
wird.
Insgesamt stellt daher diese Maßnahme - der im übrigen auch
das mitbefasste BMF zugestimmt
hat und in deren Umsetzung die Innenrevision des Ministeriums und die
Finanzprokuratur einge-
bunden waren - sicher, dass mit geringerem finanziellen Aufwand ein höherer
Nutzen erreicht wird,
wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass das dzt. vom österreichischen
Patentamt genutzte
bzw. von der BIG vermietete Objekt ab dem Zeitpunkt der Übersiedelung des
österreichischen
Patentamtes der Disposition durch den Eigentümer überlassen werden kann.
Neben diesen finanziellen Erwägungen sollte aber auch nicht
übersehen werden, dass die neue
Unterbringung etwa auch den gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie
Gestaltung von
Arbeitsplätzen entspricht und auch sonst nunmehr für sämtliche Mitarbeiter in
gleicher Weise zeit-
gemäße und zumutbare Arbeitsbedingungen sicherstellt.
Frage 12:
Wie lange muss noch für
den alten Standort Miete gezahlt werden?
Antwort:
Aufgrund des zwischen der BIG und dem Bund (BMF, BMWA) seinerzeit
abgeschlossenen Miet-
vertrages für das Hauptobjekt 1010 Wien, Kohlmarkt gilt eine einjährige
Kündigungsfrist, welche im
Jänner 2004 endet. Die insgesamt 9 Mietverträge mit einem Privaten im
Nebengebäude 1010
Wien, Wallnerstraße haben jeweils eigene, teils unterschiedliche
Kündigungsbestimmungen. Über
eine der tatsächlich kürzeren Nutzung durch das österreichische Patentamt
entsprechende
Reduktion der Mietzahlungen an die BIG wird derzeit zwischen bmvit,
österreichischem Patentamt
und BIG bzw. analog mit dem Privaten verhandelt, da sich das BMF zu einer
Hilfestellung aus
einem allfälligen Veräußerungseriös aus dem Hauptobjekt nicht bereit erklärt
hat.
Fragen 2,13 bis 15:
Wie viel wurde in den vergangenen Jahren in Restaurierungs-
und Adaptionsarbeiten im
bestehenden Objekt am Kohlmarkt investiert?
Welche InteressentInnen gibt es an der Liegenschaft am
Kohlmarkt?
Wann soll der Verkauf erfolgen?
Welchen Erlös erwarten Sie sich?
Antwort:
Mit Ausnahme der durch das österreichische Patentamt
unmittelbar beglichenen baulichen
Restaurierungs- und Adaptierungsarbeiten in Höhe von insgesamt rd. € 85.000 in
den Jahren
1996 bis 2002 fällt die konkrete Beantwortung dieser auf die diesbezüglichen
Ausgaben des Ver-
mieters bezogenen Fragen nicht in die Zuständigkeit des bmvit.
Mit der Übersiedlung des österreichischen Patentamtes
unterliegt die bisher von diesem genutzte
Liegenschaft in 1010 Wien, Kohlmarkt, der Disposition durch den Eigentümer
(BIG), welchem
grundsätzlich sowohl eine Vermietung zu einem der Innenstadtlage entsprechenden
markt-
konformen Mietzins als auch eine Veräußerung offen stehen.
Frage 18:
Wurde ein Verkauf der Liegenschaft am Kohlmarkt bei weiterer Miete
durch das Patentamt
erwogen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn schon, warum wird nicht diese Variante
gewählt?
Antwort:
Ein - im übrigen nicht in der Zuständigkeit des bmvit
liegender - Eigentümerwechsel für den
Standort 1010 Wien, Kohlmarkt hätte weder an den zusätzlichen 9 Zumietungen und
der ver-
gleichsweise höheren Miete noch an der für einen zeitgemäßen und effizienten
Bürobetrieb unzu-
reichenden Zweckmäßigkeit dieses Standortes
etwas geändert.