3454/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am      .   Dezember 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am     19. Oktober 2005 unter der Nr. 3546/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Vorwürfe gegen Uwe Scheuch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Soweit das BM.I betreffend, wurden nationale-, Schengen- und Interpolfahndungen nach den gestohlenen KFZ eingeleitet.

 

Betreffend Einleitung geeigneter kriminalpolizeilicher Ermittlungen in Österreich wurde die ungarische Polizei um weiterführende Informationen bezüglich der Verdachtsmomente gegen Uwe Scheuch ersucht. Diesem Ersuchen wurde bis dato nicht entsprochen.

 

Betreffend des Diebstahls eines PKW des Uwe Scheuch wurde der Staatsanwaltschaft Leoben ein Bericht zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung vorgelegt.

Zu Frage 2:

Die Beantwortung der Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz.

 

Zu Frage 3:

Wird unter Frage 4 beantwortet.

 

Zu Frage 4:

Ja, es gab Korrespondenz zwischen dem österreichischen und ungarischen Innenministerium.  

 

4.b.I. nein

4.b.II. nein

4.b.III. nein

4.b.IV. nein

4.b.V. ja, insgesamt 5 informelle Mitteilungen

 

1. Information von IP Budapest an Interpol Wien im August 2000 über den Diebstahl eines KFZ des Zulassungsbesitzers Uwe Scheuch.

2. Information von IP Budapest an Interpol Wien im September 2000 über den Diebstahl eines KFZ des Zulassungsbesitzers Uwe Scheuch.

3. Information und Ermittlungsersuchen der Polizeidirektion Pecs an die Kriminalabteilung Niederösterreich im September 2000 betreffend Verdacht des schweren Versicherungs-betruges gegen Uwe Scheuch und andere Mittäter in Ungarn.

4. Antwort der Kriminalabteilung Niederösterreich an die Polizeidirektion Pecs im Oktober 2000, mit dem Ersuchen, die genannten Informationen auf offiziellem Weg zu übermitteln.

5. Information von Interpol Budapest im Juli 2005: Gegen Uwe Scheuch wurde in Ungarn kein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet. Es bestehen auch keine Eintragungen im ungarischen Strafregister gegen ihn.