3473/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.12.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 9. Dezember 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0128-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3530/J betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle, welche die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist hinsichtlich der Kennzeichnung von Textilien für die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 (TKV) zuständig, in der den Marktteilnehmern für den Geschäftsabschluss notwendige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden laufend die im - von der Euro-päischen Kommission eingerichteten - Verwaltungsausschuss für die Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen vorgenommenen aktuellen und fachlich fundierten Untersuchungen zu neuen Entwicklungen auf dem Textilsektor genau verfolgt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Hinsichtlich Ökolabelling bzw. das Österreichische Umweltzeichen darf auf die Beantwortung des zuständigen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen werden.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 (TKV) sieht für Textilerzeugnisse erforderliche Mindestangaben vor, bei deren Vorhandensein es zulässig ist, diese in    Österreich in Verkehr zu setzen oder zu verkaufen. Es steht den Unternehmern frei, darüber hinaus Kennzeichnungen an ihren Produkten vorzusehen, sofern diese   weder gegen die TKV verstoßen noch irreführend im Sinne des § 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die ILO hat vom 24. bis 26. Oktober 2005 eine dreigliedrige Fachtagung zu diesem Thema veranstaltet. Sie befasste sich in dieser Tagung mit den sozialen Auswirkungen und den Auswirkungen auf die Beschäftigung im Textilsektor, die das Auslaufen des Multifaser-Abkommens am 1. Februar 2005 verursacht hat. Als Ergebnisse   dieser Tagung, bei der auch die Auswirkungen des Beitritts von China zur WTO angesprochen wurden, wurden multilaterale Maßnahmen für entwickelte Länder, für Entwicklungsländer und für am wenigsten entwickelte Länder empfohlen, wobei bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf den WTO-Rechtsbestand Bedacht zu      nehmen sein wird. Insbesondere stimme ich der Aussage der Fachtagung zu, dass ILO, Weltbank, WTO und "multistakeholder" Initiativen wie Global Compact, die   OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen und das Multifaser-Abkommen - Forum verstärkt zusammenarbeiten sollen. Ich trete auch für eine kohärente Vorgangsweise von ILO, WTO, Weltbank und IWF bei der Überprüfung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Auslaufens des Mulitifaser-Abkommens ein,    sodass die Maßnahmen dieser Organisationen stets die menschenwürdige Arbeit in ihre Ziele mit einbeziehen. Der Vorschlag eines "global social responsibility forums", also eines internationalen Netzwerks für die soziale Verantwortung für den Textil-sektor, das einen Dialog zwischen Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-organisationen und einschlägigen internationalen Institutionen ermöglichen soll,   erscheint unterstützenswert.